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   LSG Niedersachsen, 20.09.2001 - L 1 RA 58/00   

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https://dejure.org/2001,17298
LSG Niedersachsen, 20.09.2001 - L 1 RA 58/00 (https://dejure.org/2001,17298)
LSG Niedersachsen, Entscheidung vom 20.09.2001 - L 1 RA 58/00 (https://dejure.org/2001,17298)
LSG Niedersachsen, Entscheidung vom 20. September 2001 - L 1 RA 58/00 (https://dejure.org/2001,17298)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Rentenversicherung

  • openjur.de

    Rentenrechtliche Bewertung von auf im Beitrittsgebiet erzieltem Arbeitsentgelt beruhenden Sozialleistungsbezug im Bundesgebiet West - Verfassungsmäßigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 14.03.2000 - 1 BvR 284/96

    Kriegsbeschädigtengrundrente

    Auszug aus LSG Niedersachsen, 20.09.2001 - L 1 RA 58/00
    Es sollte vor allem darum gehen, die Verschiedenheit nicht zu zementieren, vielmehr im Hinblick auf die vorauszusetzende Angleichung der Rechts- und Lebensverhältnisse Verschiedenheiten allmählich abzubauen (vgl BSG ">228%20a%20SGB%20VI%20Nr.%201#0 | " style="color:red" title="');">SozR 3-2600 § 228 a SGB VI Nr. 1; BVerfG vom 14. März 2000, Az: 1 BvR 284/96).
  • BVerfG, 10.12.1985 - 2 BvL 18/83

    Beamtenrecht - Ruhestand - Vertrauensschutz - Regelungsänderung - Eintritt in den

    Auszug aus LSG Niedersachsen, 20.09.2001 - L 1 RA 58/00
    Der Gleichheitsgrundsatz will ausschließen, eine Gruppe von Normadressaten im Verhältnis zu anderen Normadressaten anders zu behandeln, obwohl zwischen beiden Gruppen keine Unterschiede von solcher Art und solchem Gewicht bestehen, dass sie die ungleiche Behandlung rechtfertigen könnten (BVerfGE 55, 72; 71, 255; 81, 156).
  • BVerfG, 07.10.1980 - 1 BvL 50/79

    Präklusion I

    Auszug aus LSG Niedersachsen, 20.09.2001 - L 1 RA 58/00
    Der Gleichheitsgrundsatz will ausschließen, eine Gruppe von Normadressaten im Verhältnis zu anderen Normadressaten anders zu behandeln, obwohl zwischen beiden Gruppen keine Unterschiede von solcher Art und solchem Gewicht bestehen, dass sie die ungleiche Behandlung rechtfertigen könnten (BVerfGE 55, 72; 71, 255; 81, 156).
  • BVerfG, 23.01.1990 - 1 BvL 44/86

    Arbeitsförderungsgesetz 1981

    Auszug aus LSG Niedersachsen, 20.09.2001 - L 1 RA 58/00
    Der Gleichheitsgrundsatz will ausschließen, eine Gruppe von Normadressaten im Verhältnis zu anderen Normadressaten anders zu behandeln, obwohl zwischen beiden Gruppen keine Unterschiede von solcher Art und solchem Gewicht bestehen, dass sie die ungleiche Behandlung rechtfertigen könnten (BVerfGE 55, 72; 71, 255; 81, 156).
  • LSG Thüringen, 15.12.2003 - L 6 RA 369/01

    Berücksichtigung von Entgeltpunkten im Rahmen eines Kontenklärungsverfahrens;

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  • LSG Niedersachsen, 13.12.2001 - L 1 RA 28/01
    Es entspricht einer legitimen ordnungspolitischen Rahmensetzung, einer "Westflucht" entgegen zu wirken bzw. zumindest sie nicht zu begünstigen (vgl. dazu zuletzt Urteil des Senats vom 20. September 2001 zur Bewertung einer Zeit der Arbeitslosigkeit nach Umzug in ein Alt-Bundesland mit Entgeltpunkten West bzw. Entgeltpunkten Ost, Az.: L 1 RA 58/00).
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