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   LSG Niedersachsen, 20.10.1998 - L 3 P 41/97   

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https://dejure.org/1998,26641
LSG Niedersachsen, 20.10.1998 - L 3 P 41/97 (https://dejure.org/1998,26641)
LSG Niedersachsen, Entscheidung vom 20.10.1998 - L 3 P 41/97 (https://dejure.org/1998,26641)
LSG Niedersachsen, Entscheidung vom 20. Oktober 1998 - L 3 P 41/97 (https://dejure.org/1998,26641)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BSG, 19.02.1998 - B 3 P 2/97 R

    Pflegeversicherung - Pflegegeld - Pflegebedarf - Pflegefall - Pflegestufe III -

    Auszug aus LSG Niedersachsen, 20.10.1998 - L 3 P 41/97
    Nach § 15 Abs. 3 SGB XI nF muß der Zeitaufwand, den ein Familienangehöriger oder eine andere nicht als Pflegekraft ausgebildete Pflegeperson für die erforderlichen Leistungen der Grundpflege und hauswirtschaftlichen Versorgung benötigt, wöchentlich im Tagesdurchschnitt in der Pflegestufe III mindestens 5 Stunden betragen, wobei auf die Grundpflege mindestens 4 Stunden entfallen müssen (für den Zeitraum vom 01.04.1995 bis 24.06.1996 gilt entsprechendes; vgl. dazu BSG Urteil vom 19.02.1998 - Az.: B 3 P 2/97 R - Umdruck S. 4; Urteil vom 06.08.1998 - Az.: B 3 P 9/97 R - Umdruck S. 4).

    Zwar können von Sozialleistungsträgern eingeholte Gutachten auch im anschließenden sozialgerichtlichen Verfahren alleinige Entscheidungsgrundlage sein, sofern gegen sie keine durchgreifenden Bedenken von Beteiligten erhoben werden (Beschluß des erkennenden Senats vom 05.05.1997 - L 3 P 2/97 - Umdruck S. 6 vgl. auch BSG Urteil vom 19.02.1998 - Az.: B 3 P 11/97 R - Umdruck S. 13).

    Ob den Begutachtungs-Richtlinien (zu ihrer Rechtsnatur vgl BSG Urteil vom 19.02.1998 - Az.: B 3 P 2/97 R - Umdruck S. 7) im vorliegenden Zusammenhang in allen Punkten zu folgen ist, kann dahingestellt bleiben.

  • BSG, 19.02.1998 - B 3 P 11/97 R

    Pflegeversicherung - Pflegegeld - Pflegestufe I - Pflegekasse - Pflegebedürftig -

    Auszug aus LSG Niedersachsen, 20.10.1998 - L 3 P 41/97
    Zwar können von Sozialleistungsträgern eingeholte Gutachten auch im anschließenden sozialgerichtlichen Verfahren alleinige Entscheidungsgrundlage sein, sofern gegen sie keine durchgreifenden Bedenken von Beteiligten erhoben werden (Beschluß des erkennenden Senats vom 05.05.1997 - L 3 P 2/97 - Umdruck S. 6 vgl. auch BSG Urteil vom 19.02.1998 - Az.: B 3 P 11/97 R - Umdruck S. 13).
  • BVerwG, 14.09.1993 - 9 B 519.93

    Verneinung einer erlittenen oder der Klägerin und ihrer Familie drohenden

    Auszug aus LSG Niedersachsen, 20.10.1998 - L 3 P 41/97
    Das ist etwa dann der Fall, wenn die der Entscheidung zugrunde gelegten Erkenntnisquellen in sich widersprüchlich sind, wenn sich aus ihnen selbst Zweifel an der Sachkunde oder Unabhängigkeit eines bereits tätig gewordenen Gutachters ergeben oder wenn es sich um besonders schwierige Fachfragen handelt, die ein spezielles, bei den bisherigen Gutachtern nicht vorausgesetztes Fachwissen erfordern ( BVerwG Beschluß vom 14.09.1993 - Az.: 9 B 519/93 - Beschluß vom 07.09.1993 - Az.: 9 B 509/93 - BFH/NV 1991, 204; Meyer-Ladewig a.a.O.).
  • BSG, 06.08.1998 - B 3 P 9/97 R

    Feststellung der Pflegebedürftigkeit in der Pflegeversicherung

    Auszug aus LSG Niedersachsen, 20.10.1998 - L 3 P 41/97
    Nach § 15 Abs. 3 SGB XI nF muß der Zeitaufwand, den ein Familienangehöriger oder eine andere nicht als Pflegekraft ausgebildete Pflegeperson für die erforderlichen Leistungen der Grundpflege und hauswirtschaftlichen Versorgung benötigt, wöchentlich im Tagesdurchschnitt in der Pflegestufe III mindestens 5 Stunden betragen, wobei auf die Grundpflege mindestens 4 Stunden entfallen müssen (für den Zeitraum vom 01.04.1995 bis 24.06.1996 gilt entsprechendes; vgl. dazu BSG Urteil vom 19.02.1998 - Az.: B 3 P 2/97 R - Umdruck S. 4; Urteil vom 06.08.1998 - Az.: B 3 P 9/97 R - Umdruck S. 4).
  • BVerwG, 07.09.1993 - 9 B 509.93

    Antrag auf Einholung von Sachverständigenbeweis zur Verfolgungsgefahr von

    Auszug aus LSG Niedersachsen, 20.10.1998 - L 3 P 41/97
    Das ist etwa dann der Fall, wenn die der Entscheidung zugrunde gelegten Erkenntnisquellen in sich widersprüchlich sind, wenn sich aus ihnen selbst Zweifel an der Sachkunde oder Unabhängigkeit eines bereits tätig gewordenen Gutachters ergeben oder wenn es sich um besonders schwierige Fachfragen handelt, die ein spezielles, bei den bisherigen Gutachtern nicht vorausgesetztes Fachwissen erfordern ( BVerwG Beschluß vom 14.09.1993 - Az.: 9 B 519/93 - Beschluß vom 07.09.1993 - Az.: 9 B 509/93 - BFH/NV 1991, 204; Meyer-Ladewig a.a.O.).
  • LSG Niedersachsen, 26.09.2001 - L 3 P 88/99
    Auch wenn eine entsprechende Vorschrift für die private Pflegeversicherung fehlt, folgt auch hier aus der Verpflichtung des Versicherungsträgers zu einer erschöpfenden Sachaufklärung, dass jedenfalls dann, wenn die Inanspruchnahme der Fachkompetenz einer Pflegefachkraft unverzichtbar ist (wie zB bei der Berücksichtigung von Erschwernisfaktoren), eine entsprechende Gutachterin bzw ein entsprechender Gutachter zu hören ist (vgl LSG Nds, Urteil vom 20.08.1998, Az.: L 3 P 41/97).
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