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   LSG Niedersachsen, 22.11.2001 - L 1 RA 117/01   

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LSG Niedersachsen, 22.11.2001 - L 1 RA 117/01 (https://dejure.org/2001,20622)
LSG Niedersachsen, Entscheidung vom 22.11.2001 - L 1 RA 117/01 (https://dejure.org/2001,20622)
LSG Niedersachsen, Entscheidung vom 22. November 2001 - L 1 RA 117/01 (https://dejure.org/2001,20622)
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  • BSG, 25.01.1994 - 4 RA 3/93

    Pflichtbeitragszeit - Kindererziehung - Ehagtte - Ausland - Wohnsitz

    Auszug aus LSG Niedersachsen, 22.11.2001 - L 1 RA 117/01
    Davon kann aber nur dann ausgegangen werden, wenn die Mutter bis zur Geburt des Kindes in das deutsche Wirtschafts- und Sozialsystem eingebunden war, ohne die Geburt also zu einem deutschen Rentenversicherungssystem Erwerbsbeträge hätte leisten können und allein anlässlich der Geburt ins Ausland ging, etwa um ihrem dort erwerbstätigen Ehemann zu folgen (so ausdrücklich BSG, Urteil vom 25.1.1994, 4 RA 3/93, SozR 3-2600 § 56 Nr. 6, S. 25, 27; weitere Nachweise bei: Kasseler-Kommentar-Gürtner, § 56 SGB VI, Rn. 41, 58).

    Denn in diesem Fall war sie bis zur Geburt des Kindes in das ausländische Sozialsystem eingegliedert, konnte also nicht gerade wegen der Geburt keine Rentenanwartschaften nach deutschem Recht erzielen, sondern ausschließlich deshalb, weil sie aufgrund ihres gewöhnlichen Aufenthaltes im ausländischen Staat auch allein in dessen Sozialsystem eingegliedert war (siehe nochmals BSG, Urteil vom 25.1.1994, 4 RA 3/93, SozR 3-2600 § 56 Nr. 6, S. 25, 27; weitere Nachweise bei: Kasseler-Kommentar-Gürtner, § 56 SGB VI, Rn. 58).

  • BSG, 24.02.1999 - B 5/4 RA 82/97 R

    Antrag auf Vorabentscheidung des EuGH: Anrechnung der Kindererziehungszeit einer

    Auszug aus LSG Niedersachsen, 22.11.2001 - L 1 RA 117/01
    Diese Beschränkung des Regelungszweckes durch den Gesetzgeber auf Inlandsgeburten sowie auf einen engen Kanon von Ausnahmefällen der Auslandsgeburten ist nach der Rechtsprechung auch verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden (Nachweise zur Rspg. des BVerfG zu ausländischen Kindererziehungszeiten bei: BSG, Beschluss vom 24.2.1999, B 5/4 RA 82/97 R, S. 6; ebenso: BSG, Urteil vom 17.12.1991, 13 RJ 3/91 = BSGE 70, 62; weitere Nachweise bei: Kasseler-Kommentar-Gürtner, § 294 SGB VI, Rn. 5).
  • BSG, 17.12.1991 - 13 RJ 3/91

    Unterschiedliche Behandlung von Inlands- und Auslandsgeburten bei der Gewährung

    Auszug aus LSG Niedersachsen, 22.11.2001 - L 1 RA 117/01
    Diese Beschränkung des Regelungszweckes durch den Gesetzgeber auf Inlandsgeburten sowie auf einen engen Kanon von Ausnahmefällen der Auslandsgeburten ist nach der Rechtsprechung auch verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden (Nachweise zur Rspg. des BVerfG zu ausländischen Kindererziehungszeiten bei: BSG, Beschluss vom 24.2.1999, B 5/4 RA 82/97 R, S. 6; ebenso: BSG, Urteil vom 17.12.1991, 13 RJ 3/91 = BSGE 70, 62; weitere Nachweise bei: Kasseler-Kommentar-Gürtner, § 294 SGB VI, Rn. 5).
  • BSG, 31.08.2000 - B 4 RA 51/99 R

    Kindererziehungs- und Kinderberücksichtigungszeiten, Vormerkung bei

    Auszug aus LSG Niedersachsen, 22.11.2001 - L 1 RA 117/01
    Dass sie im Drittstaat wegen der Geburt ggf. tatsächlich keine Altersversorgung aufbauen konnte, ist aber vom deutschen Recht nicht zu auszugleichen, sondern Regelungsaufgabe des ausländischen Staates (vgl. ebenso: BSG, Urteil vom 31.8.2000, B 4 RA 51/99 R, S. 8, vorgängig: LSG Niedersachsen, Urteil vom 24.6.1999, L 1 RA 122/97).
  • BSG, 15.03.1995 - 5 RJ 28/94

    Geltungsbereich des SGB - Aufenthalt in der BRD - Ehegatten

    Auszug aus LSG Niedersachsen, 22.11.2001 - L 1 RA 117/01
    Zu dem für § 294 SGB VI allein maßgeblichen Zeitpunkt der Geburt des Kindes hatte sie demgegenüber ihren gewöhnlichen Aufenthalt noch in G. (ebenso und ausdrücklich zum Erfordernis der objektiven Aufenthaltsbegründung: BSG, Urteil vom 15.3.1995, 5 RJ 28/94, Breithaupt 1996, S. 233, 234, 235, wo - noch weitergehend als vorliegend - die aus einem Drittstaat stammende Kindesmutter zur Zeit der Geburt bereits mit dem in Deutschland lebenden Kindesvater verheiratet war, sie jedoch das Kind noch vor ihrem Umzug nach Deutschland im Heimatstaat zur Welt gebracht hatte; ebenso: Schmidt, Der gewöhnliche Aufenthalt und die Auswirkungen in der Rentenversicherung, Mitteilungen der Landesversicherungsanstalt Oberfranken und Mittelfranken, 2000, S. 301, 307).
  • LSG Niedersachsen, 24.06.1999 - L 1 RA 122/97
    Auszug aus LSG Niedersachsen, 22.11.2001 - L 1 RA 117/01
    Dass sie im Drittstaat wegen der Geburt ggf. tatsächlich keine Altersversorgung aufbauen konnte, ist aber vom deutschen Recht nicht zu auszugleichen, sondern Regelungsaufgabe des ausländischen Staates (vgl. ebenso: BSG, Urteil vom 31.8.2000, B 4 RA 51/99 R, S. 8, vorgängig: LSG Niedersachsen, Urteil vom 24.6.1999, L 1 RA 122/97).
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