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   LSG Niedersachsen, 24.05.1995 - L 4 KR 129/94   

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LSG Niedersachsen, 24.05.1995 - L 4 KR 129/94 (https://dejure.org/1995,14185)
LSG Niedersachsen, Entscheidung vom 24.05.1995 - L 4 KR 129/94 (https://dejure.org/1995,14185)
LSG Niedersachsen, Entscheidung vom 24. Mai 1995 - L 4 KR 129/94 (https://dejure.org/1995,14185)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Krankenversicherung - orthopädischer Bürostuhl - Hilfsmittel

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 23.07.1965 - VII C 170.64

    Zustellung einer Rechtsmittelbelehrung mittels eingeschriebenen Briefes -

    Auszug aus LSG Niedersachsen, 24.05.1995 - L 4 KR 129/94
    Es ist allgemein anerkannt, daß die Zustellungsvermutung des § 4 Abs. 1 VwZG auch dann gilt, wenn die Sendung in weniger als drei Tagen zugegangen ist, insbesondere auch, wenn wie hier, auf dem Rückschein ein früherer Zeitpunkt vermerkt ist (vgl Engelhardt, Verwaltungs-Vollstreckungsgesetz/VwZG, Kommentar, 3. Aufl, § 4 VwZG Anm 5 unter Hinweis auf BVerwGE 22, 11; BFHE 87, 542).
  • BFH, 10.11.1966 - IV R 42/66

    Rechtzeitigkeit einer eingelegten Revision

    Auszug aus LSG Niedersachsen, 24.05.1995 - L 4 KR 129/94
    Es ist allgemein anerkannt, daß die Zustellungsvermutung des § 4 Abs. 1 VwZG auch dann gilt, wenn die Sendung in weniger als drei Tagen zugegangen ist, insbesondere auch, wenn wie hier, auf dem Rückschein ein früherer Zeitpunkt vermerkt ist (vgl Engelhardt, Verwaltungs-Vollstreckungsgesetz/VwZG, Kommentar, 3. Aufl, § 4 VwZG Anm 5 unter Hinweis auf BVerwGE 22, 11; BFHE 87, 542).
  • BSG, 03.11.1993 - 1 RK 42/92

    Krankenversicherung - Kostenübernahme - Schreibtelefon - Gehörlosigkeit -

    Auszug aus LSG Niedersachsen, 24.05.1995 - L 4 KR 129/94
    Darunter fallen die Gegenstände, die allgemein im täglichen Leben verwendbar, dh üblicherweise von einer großen Zahl von Personen regelmäßig benutzt werden ( BSG , ebda. unter Hinweis auf BSG SozR 3-2500 § 33 Nr. 5; SozR 2200 § 182 b Nr. 6).
  • BSG, 08.06.1994 - 1 RK 13/93

    Krankenversicherung - Hilfsmittel Rollstuhlboy - Erforderlichkeit

    Auszug aus LSG Niedersachsen, 24.05.1995 - L 4 KR 129/94
    Die durch das Gesundheitsreformgesetz (GRG) eingeführte gesetzliche Regelung des § 33 SGB V stimmt mit der früheren Vorschrift des § 182 b Abs. 1 Satz 1 Reichsversicherungsordnung (RVO) wortgleich überein, so daß die hierzu ergangene Rechtsprechung des Bundessozialgerichts ( BSG ) auch für das neue Recht anzuwenden ist (vgl BSG , Urteil vom 8. Juni 1994 -- 3/1 RK 13/93 --, S 5).
  • BSG, 07.03.1990 - 3 RK 15/89

    Einmalwindeln als Hilfsmittel in der Krankenversicherung

    Auszug aus LSG Niedersachsen, 24.05.1995 - L 4 KR 129/94
    Zu den allgemeinen Grundbedürfnissen ist dabei auch ein gewisser körperlicher und geistiger Freiraum zu rechnen, der die Teilnahme am gesellschaftlichen Leben umfaßt ( BSG , Urteil vom 8. Juni 1994, aaO unter Bezugnahme auf BSGE 66, 245, 246 = SozR 3-2500 § 33 Nr. 1 sowie SozR 2200 § 182 Nrn 12, 29, 33, 34 und 37).
  • BSG, 26.03.1980 - 3 RK 61/79

    Blattwendegerät als Hilfsmittel iS der Krankenversicherung

    Auszug aus LSG Niedersachsen, 24.05.1995 - L 4 KR 129/94
    Hilfsmittel, die dazu dienen, lediglich die Folgen und Auswirkungen der Behinderung in den verschiedenen Lebensbereichen, insbesondere auf beruflichem, wirtschaftlichem und privatem Gebiet, zu beseitigen oder zu mildern, müssen die gesetzlichen Krankenkassen jedoch nicht zur Verfügung stellen (BSGE 50, 77, 78 = SozR 2200 § 182 b Nr. 17).
  • SG Detmold, 11.01.2011 - S 21 AS 926/10

    Gleitsichtbrille stellt Sonderbedarf nach dem SGB II dar

    Wird der Kläger mithin erst durch das von ihm begehrte Hilfsmittel in die Lage versetzt, eine Arbeit zur Schaffung und dauerhaften Sicherung einer Existenzgrundlage zu verrichten, handelt es sich um eine Aufgabe der Krankenversicherung (BSG, Urteil vom 12.10.1988, SozR 2200, § 182 b Nr. 36; BSG, Urteil vom 21.08.2008, SozR 4-3250, § 14 Nr. 7; LSG Niedersachsen, Urteil vom 24.05.1995 - L 4 KR 129/94 - abweichend BSG, Urteil vom 17.12.2009 - B 3 KR 20/08 R -).
  • SG Dortmund, 13.07.2010 - S 26 R 309/09

    Gleitsichtbrille als Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben

    Wird der Kläger mit den erst durch das von ihm begehrte Hilfsmittel in die Fähigkeit versetzt, eine Arbeit zu verrichten, handelt es sich um eine Aufgabe der Krankenversicherung (BSG 12.10.1988, SozR 2200, § 182 b Nr. 36; BSG 21.08.2008, SozR 4-3250, § 14 Nr. 7; LSG Niedersachsen 24.05.1995 - L 4 KR 129/94 - abweichend BSG 17.12.2009 - B 3 KR 20/08 R -).
  • LSG Niedersachsen, 21.04.1999 - L 4 KR 121/97

    Krankenversicherung - Kostenübernahme - Bandscheibenstuhl

    Zur Frage der Leistungspflicht einer gesetzlichen Krankenkasse für einen Bandscheibenstuhl bei inkompletter Querschnittslähmung eines Versicherten mit schlaffer Lähmung der unteren Extremitäten (Abgrenzung zu LSG Celle vom 24. Mai 1995 - L 4 KR 129/94 und vom 22. September 1998 - ) .
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