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   LSG Niedersachsen, 26.02.2002 - L 4 KR 3/01   

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LSG Niedersachsen, 26.02.2002 - L 4 KR 3/01 (https://dejure.org/2002,25927)
LSG Niedersachsen, Entscheidung vom 26.02.2002 - L 4 KR 3/01 (https://dejure.org/2002,25927)
LSG Niedersachsen, Entscheidung vom 26. Februar 2002 - L 4 KR 3/01 (https://dejure.org/2002,25927)
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  • BSG, 01.12.1977 - 12/3/12 RK 39/74

    Arbeitslosenversicherungspflicht der Bezirksstellenleiter der Staatlichen

    Auszug aus LSG Niedersachsen, 26.02.2002 - L 4 KR 3/01
    Maßgebend ist stets das Gesamtbild der jeweiligen Arbeitsleistung unter Berücksichtigung der Verkehrsanschauung (BSGE 45, 199/200).
  • BSG, 31.10.1972 - 2 RU 186/69

    Unzulässigkeit der Berufung im Falle eines in der Berufungsinstanz nicht

    Auszug aus LSG Niedersachsen, 26.02.2002 - L 4 KR 3/01
    Weicht diese jedoch von den tatsächlichen Verhältnissen ab, so sind diese entscheidend (BSGE 35, 20/21).
  • BSG, 08.08.1990 - 11 RAr 77/89

    Abhängige Beschäftigung des Geschäftsführers einer GmbH

    Auszug aus LSG Niedersachsen, 26.02.2002 - L 4 KR 3/01
    Entscheidendes Merkmal für eine Beschäftigung in unselbständiger Arbeit ist nach ständiger Rechtsprechung des Bundessozialgerichtes (BSG), der sich der erkennende Senat anschließt, ein Wirken in persönlicher Abhängigkeit von einem Arbeitgeber (BSG SozR 3-2400 § 7 Nr. 4 mwN).
  • BGH, 04.11.1998 - VIII ZB 12/98

    Zur Scheinselbstständigkeit

    Auszug aus LSG Niedersachsen, 26.02.2002 - L 4 KR 3/01
    Ferner legt auch der vorgelegte Beschluss des Bundesgerichtshofes vom 4. November 1998 (VIII ZB 12/98) keine andere Beurteilung des vorliegend zu entscheidenden Sachverhaltes nahe, weil sich bereits aus dem mitgeteilten Tatbestand ergibt, dass der dort zu entscheidende Sachverhalt sich deutlich von dem hier zu entscheidenden unterscheidet.
  • BSG, 29.01.1981 - 12 RK 63/79

    Bausparkasse - Vermittlung von Bausparverträgen - Handelsvertreter -

    Auszug aus LSG Niedersachsen, 26.02.2002 - L 4 KR 3/01
    Die im Handelsrecht entwickelten Grundsätze über die Abgrenzung des HV und des abhängig beschäftigten Handlungsgehilfen sind auch zur Abgrenzung der versicherungspflichtigen von der versicherungsfreien Beschäftigung in der Sozialversicherung heranzuziehen (BSGE 51, 164/167).
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