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   LSG Niedersachsen, 28.06.2001 - L 4 KR 210/98   

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https://dejure.org/2001,9943
LSG Niedersachsen, 28.06.2001 - L 4 KR 210/98 (https://dejure.org/2001,9943)
LSG Niedersachsen, Entscheidung vom 28.06.2001 - L 4 KR 210/98 (https://dejure.org/2001,9943)
LSG Niedersachsen, Entscheidung vom 28. Juni 2001 - L 4 KR 210/98 (https://dejure.org/2001,9943)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Krankenversicherung

  • openjur.de

    Abschluss eines Versorgungsvertrages - Ablehnung - stationäre geriatrische Rehabilitation - Zulässigkeit einer Bedarfsprüfung - Verfassungswidrigkeit

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Verpflichtung der gesetzlichen Krankenkassen in Niedersachsen zum Abschluss eines Versorgungsvertrages für eine stationäre Rehabilitationseinrichtung nach § 111 Abs. 2 Fünftes Sozialgesetzbuch (SGB V); Bedarfsprüfung als Berufsausübungsregelung; Sicherstellung einer ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verpflichtung der gesetzlichen Krankenkassen in Niedersachsen zum Abschluss eines Versorgungsvertrages für eine stationäre Rehabilitationseinrichtung nach § 111 Abs. 2 Fünftes Sozialgesetzbuch (SGB V); Bedarfsprüfung als Berufsausübungsregelung; Sicherstellung einer ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2002, 426 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BSG, 19.11.1997 - 3 RK 1/97

    Abgrenzung eines Krankenhauses von einer Vorsorge- oder

    Auszug aus LSG Niedersachsen, 28.06.2001 - L 4 KR 210/98
    Dieses Konzept muss die Art der zu behandelnden Erkrankungen, die vorgesehene Therapie sowie die personelle und sächliche Ausstattung der Einrichtung erkennen lassen, um eine rechtliche Einordnung zu ermöglichen (vgl. BSG, Urteil vom 19. November 1997 - 3 RK 1/97 - in SozR 3-2500 § 111 Nr. 1 S. 5f).

    Die Einrichtung der Klägerin Stationäre Geriatrische Rehabilitation ist auch leistungsfähig im Sinne des § 111 Abs. 2 Nr. 2 SGB V. Leistungsfähig ist eine stationäre Rehabilitationseinrichtung dann, wenn ihr Leistungsangebot die Anforderungen erfüllt, die nach dem allgemein anerkannten Stand medizinisch-pflegerischer Erkenntnisse an eine Einrichtung der betreffenden Art zu stellen sind (vgl. BSG, Urteil vom 19. November 1997, aaO.).

  • BVerfG, 31.10.1984 - 1 BvR 35/82

    Zahntechniker-Innungen

    Auszug aus LSG Niedersachsen, 28.06.2001 - L 4 KR 210/98
    Auch die finanzielle Stabilität der gesetzlichen Krankenversicherung ist als Gemeinwohlaufgabe im Sinne von Art. 12 Abs. 1 GG anerkannt (vgl. BVerfGE 68, 193, 218).
  • BVerfG, 15.12.1999 - 1 BvR 1904/95

    Berufsbetreuer

    Auszug aus LSG Niedersachsen, 28.06.2001 - L 4 KR 210/98
    Berufsausübungsregelungen dürfen vom Gesetzgeber aber nur getroffen werden, wenn sie durch vernünftige Gründe des Gemeinwohls gerechtfertigt sind, die gewählten Mittel zur Erreichung des verfolgten Zwecks geeignet und erforderlich sind und die durch sie bewirkten Beschränkungen für die Betroffenen zumutbar sind (vgl. BVerfGE 101, 331, 347).
  • LSG Sachsen, 17.04.2002 - L 1 KR 28/00

    Zulassung - Rehabilitationseinrichtung hier: psychosomatische Rehabilitation -

    Ferner verweise sie auf ein Urteil des Landessozialgerichts Niedersachsen vom 28. Juni 2001 (Az.: L 4 KR 210/98).
  • LSG Baden-Württemberg, 24.03.2004 - L 11 KR 337/03
    Diese Einschränkung der Bedarfsprüfung ergebe sich auch aus den weiter vorgelegten Entscheidungen des SG Dresden vom 04. Mai 2000 (S 16 KR 131/96) sowie des LSG Niedersachsen vom 28. Juni 2001 (L 4 KR 210/98).
  • LSG Baden-Württemberg, 27.06.2003 - L 4 KR 324/03

    Krankenversicherung - Zulassung von Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen

    Sie legte die Urteile des SG Dresden vom 04. Mai 2000 (S 16 KR 131/96) sowie des LSG Niedersachsen vom 28. Juni 2001 (L 4 KR 210/98) vor.
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