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   LSG Niedersachsen-Bremen, 01.03.2017 - L 2 R 476/16   

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https://dejure.org/2017,6762
LSG Niedersachsen-Bremen, 01.03.2017 - L 2 R 476/16 (https://dejure.org/2017,6762)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 01.03.2017 - L 2 R 476/16 (https://dejure.org/2017,6762)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 01. März 2017 - L 2 R 476/16 (https://dejure.org/2017,6762)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Rentenversicherung

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 25 Abs. 1 S. 1 SGB III; § ... 7 Abs. 1 SGB IV; § 14 Abs. 1 SGB IV; § 14 Abs. 2 S. 1, 2 SGB IV; § 28f Abs. 2 S. 1 SGB IV; § 5 Abs. 1 Nr. 1 SGB V; § 1 S. 1 Nr. 1 SGB VI; § 20 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 SGB XI; § 14 SGB III; § 28f SGB IV; § 28p SGB IV; § 7 Abs. 1 SGB III
    Nacherhebung von Beiträgen zur Sozialversicherung auf der Grundlage einer durchgeführten Betriebsprüfung; Beurteilungsmaßstab für das Vorliegen einer (abhängigen) Beschäftigung; Persönlich abhängige Beschäftigung in einem fremden Betrieb; Geltendmachung des ...

  • IWW

    § 25 Abs 1 S 1 SGB 3, § ... 7 Abs 1 SGB 4, § 14 Abs 1 SGB 4, § 14 Abs 2 S 2 SGB 4, § 25 Abs 1 S 2 SGB 4, § 28f Abs 2 S 1 SGB 4, § 28p SGB 4, § 5 Abs 1 Nr 1 SGB 5, § 1 S 1 Nr 1 SGB 6, § 20 Abs 1 S 2 Nr 1 SGB 11

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Nacherhebung von Beiträgen zur Sozialversicherung auf der Grundlage einer durchgeführten Betriebsprüfung; Beurteilungsmaßstab für das Vorliegen einer (abhängigen) Beschäftigung; Persönlich abhängige Beschäftigung in einem fremden Betrieb; Geltendmachung des ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Sozialversicherungsbeitragspflicht

  • rechtsportal.de

    Nacherhebung von Beiträgen zur Sozialversicherung auf der Grundlage einer Betriebsprüfung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Nachforderungen von Sozialbeiträgen trotz Verständigung mit dem Finanzamt

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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (6)

  • BSG, 09.11.2011 - B 12 R 18/09 R

    Gesamtsozialversicherungsbeitrag - Berechnung - hypothetisches

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 01.03.2017 - L 2 R 476/16
    Als beitragspflichtiges Arbeitsentgelt gelten danach die Einnahmen des Beschäftigten iS von § 14 Abs. 1 SGB IV zuzüglich der auf sie entfallenden (direkten) Steuern und des gesetzlichen Arbeitnehmeranteils an den Beiträgen zur Sozialversicherung und zur Arbeitsförderung (BSG, Urteil vom 09. November 2011 - B 12 R 18/09 R -, BSGE 109, 254).

    Bei offenem Wortlaut ist unter (gesetzes-)systematischen und teleologischen Gesichtspunkten eine Auslegung des Begriffs "illegales Beschäftigungsverhältnis" geboten, die - auf der Ebene des objektiven Tatbestands - bereichsspezifisch jedenfalls auf die Verletzung solcher Pflichten zu beschränken ist, die die Beschäftigung (selbst) betreffen oder solcher Pflichten, die einen im öffentlichen Recht wurzelnden, spezifischen Bezug zu ihr haben (BSG, Urteil vom 09. November 2011 - B 12 R 18/09 R -, BSGE 109, 254).

    Sofern im vorbeschriebenen Sinne die tatbestandlichen Voraussetzungen des § 14 Abs. 2 Satz 2 SGB IV erfüllt sind, müssen auf der Rechtsfolgenseite die Einnahmen des Beschäftigten unter Einbeziehung des auf sie entfallenden gesetzlichen Arbeitnehmeranteils und der (direkten) Steuern auf ein hypothetisches Bruttoarbeitsentgelt "hochgerechnet" werden (BSG, Urteil vom 09. November 2011 - B 12 R 18/09 R -, BSGE 109, 254).

  • BSG, 29.08.2012 - B 12 R 14/10 R

    Rentenversicherungspflicht - Geschäftsführer einer GmbH als Familienbetrieb -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 01.03.2017 - L 2 R 476/16
    Maßgeblich ist die Rechtsbeziehung so, wie sie praktiziert wird, und die praktizierte Beziehung so, wie sie rechtlich zulässig ist (BSG, U.v. 29. August 2012 - B 12 R 14/10 R -).
  • BSG, 25.04.2012 - B 12 KR 24/10 R

    Sozialversicherungspflicht - Familienhelfer - abhängige Beschäftigung -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 01.03.2017 - L 2 R 476/16
    Ob jemand abhängig beschäftigt oder selbstständig tätig ist, richtet sich ausgehend von den genannten Umständen nach dem Gesamtbild der Arbeitsleistung und hängt davon ab, welche Merkmale überwiegen (BSG, U.v. 25. April 2012 - B 12 KR 24/10 R -, SozR 4-2400 § 7 Nr. 15).
  • BSG, 28.09.2011 - B 12 R 17/09 R

    Sozialversicherungspflicht - hauswirtschaftliche Familienbetreuerin - Tätigkeit

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 01.03.2017 - L 2 R 476/16
    Bei untergeordneten und einfacheren Arbeiten ist eher eine Eingliederung in eine fremde Arbeitsorganisation anzunehmen (BSG, Urteil vom 28. September 2011 - B 12 R 17/09 R -, SGb 2011, 633).
  • BSG, 07.02.2002 - B 12 KR 12/01 R

    Beitragspflichtiges Arbeitsentgelt - Sparkasse - Beschäftigte - kostenlose

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 01.03.2017 - L 2 R 476/16
    Die vom Arbeitgeber auf Grund dieses Bescheides geleisteten Zahlungen sind nach Satz 6 insoweit mit der Beitragsforderung zu verrechnen (BSG, Urteil vom 07. Februar 2002 - B 12 KR 12/01 R -, BSGE 89, 158).
  • BFH, 30.07.2009 - VIII B 214/07

    Bezugnahme auf tatsächliche Feststellungen im Strafurteil

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 01.03.2017 - L 2 R 476/16
    Die Indizwirkung wird hingegen nicht bereits mit der pauschalen Behauptung eines strafgerichtlichen Fehlurteils bzw. mit der Behauptung der Abgabe eines inhaltlich unzutreffenden Eingeständnisses oder dem schlichten Bestreiten von Tat oder Tatumfang bestritten (BFH, Beschluss vom 30. Juli 2009 - VIII B 214/07 -, juris mwN).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 16.03.2020 - L 8 BA 195/19
    Im Übrigen ist ein Arbeitgeber, der in einem Verfahren (z.B. bei einer tatsächlichen Verständigung in Steuersachen, vor einem Straf- oder wie hier einem Arbeitsgericht) Schwarzlohnzahlungen in konkret benannter Höhe ausdrücklich einräumt, dann, wenn er hiervon in einem anderen Verfahren Abstand nehmen möchte, gehalten, substantiiert darzulegen, weshalb die damaligen Angaben nicht richtig gewesen sind (vgl. auch LSG Niedersachsen-Bremen Urt. v. 1.3.2017 - L 2 R 476/16 - juris Rn. 40 ff.).

    Die Indizwirkung wird hingegen nicht bereits mit der pauschalen Behauptung, die Erklärung sei inhaltlich unzutreffend gewesen oder dem schlichten Bestreiten von Tat oder Tatumfang beseitigt (vgl. LSG Niedersachsen-Bremen Urt. v. 1.3.2017 - L 2 R 476/16 - juris Rn. 40 ff.; BFH Beschl. v. 30.7.2009 - VIII B 214/07 - juris Rn. 12 mwN).

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 17.01.2018 - L 9 R 501/17
    Denn das mit der tatsächlichen Verständigung vorliegende Eingeständnis - letztlich einer Steuerhinterziehung - weist eine Indizwirkung auf (zum Rückgriff auf die Feststellungen der Finanzverwaltung in Fragen des Beitragsrechts der Sozialversicherung vgl. Urteil des 1. Senats des LSG Niedersachsen-Bremen vom 19. Dezember 2012 - L 1 KR 271/11 - m.w.N.; zur Indizwirkung vgl. Urteil des 2. Senats des LSG Niedersachsen-Bremen vom 1. März 2017 - L 2 R 476/16 -, juris, Rn. 40).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 11.09.2020 - L 9 BA 30/20
    Das mit der tatsächlichen Verständigung erzielte Ergebnis enthält letztlich das Eingeständnis einer Steuerhinterziehung und weist eine Indizwirkung dahingehend auf, dass auch Sozialversicherungsbeiträge von der Antragstellerin nicht bzw. nicht in der erforderlichen Höhe entrichtet worden sind (zum Rückgriff auf die Feststellungen der Finanzverwaltung in Fragen des Beitragsrechts der Sozialversicherung vgl. Urteil des Ersten Senats des LSG Niedersachsen-Bremen vom 19. Dezember 2012 - L 1 KR 271/11 - m.w.N.; zur Indizwirkung vgl. Urteil des 2. Senats des LSG Niedersachsen-Bremen vom 1. März 2017 - L 2 R 476/16 -, juris, Rn. 40).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 11.03.2019 - L 12 BA 31/18
    Unabhängig davon hat die im Rahmen der tatsächlichen Verständigung mit dem Finanzamt von dem Antragsteller eingeräumte Höhe der nicht dokumentierten Arbeitsentgelte sowie der unzutreffend als geringfügig angegebenen Beschäftigungsverhältnisse allerdings eine Indizwirkung, die von dem Antragsteller nur durch schlüssige, substantiierte und erhebliche Einwände entkräftet werden kann (vgl. LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 1.3.2017 - L 2 R 476/16 -, juris Rn 39 ff).
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