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   LSG Niedersachsen-Bremen, 05.03.2014 - L 3 KA 85/11   

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https://dejure.org/2014,6537
LSG Niedersachsen-Bremen, 05.03.2014 - L 3 KA 85/11 (https://dejure.org/2014,6537)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 05.03.2014 - L 3 KA 85/11 (https://dejure.org/2014,6537)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 05. März 2014 - L 3 KA 85/11 (https://dejure.org/2014,6537)
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  • BSG, 08.03.1995 - 1 RK 8/94

    Verordnungsfähigkeit - zulassungspflichtiges Arzneimittel (hier: Edelfosin) -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 05.03.2014 - L 3 KA 85/11
    Auch nach der Rechtsprechung des BSG ( vgl SozR 3-2500 § 31 Nr. 3; SozR 4-2500 § 137c Nr. 2 ) steht außer Frage, dass die in Ziff 12 AMR angeführte Erprobung alle klinischen Prüfungen nach den §§ 40, 41 Arzneimittelgesetz (AMG) meint.

    Auch das BSG hat festgehalten, dass Grundlagenforschung und klinische Studien grundsätzlich nicht zu Lasten der GKV durchgeführt werden sollen und insbesondere die vertragsärztliche Verordnungsfähigkeit eines Arzneimittels zu Lasten der GKV für die Zeit der klinischen Prüfung ausscheidet ( SozR 4-2500 § 137c Nr. 2; SozR 3-2500 § 31 Nr. 3 ).

  • BSG, 22.07.2004 - B 3 KR 21/03 R

    Krankenversicherung - Krankenhausbehandlung - Vergütung - Arzneimittelversuch -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 05.03.2014 - L 3 KA 85/11
    Auch nach der Rechtsprechung des BSG ( vgl SozR 3-2500 § 31 Nr. 3; SozR 4-2500 § 137c Nr. 2 ) steht außer Frage, dass die in Ziff 12 AMR angeführte Erprobung alle klinischen Prüfungen nach den §§ 40, 41 Arzneimittelgesetz (AMG) meint.

    Auch das BSG hat festgehalten, dass Grundlagenforschung und klinische Studien grundsätzlich nicht zu Lasten der GKV durchgeführt werden sollen und insbesondere die vertragsärztliche Verordnungsfähigkeit eines Arzneimittels zu Lasten der GKV für die Zeit der klinischen Prüfung ausscheidet ( SozR 4-2500 § 137c Nr. 2; SozR 3-2500 § 31 Nr. 3 ).

  • BSG, 26.09.2006 - B 1 KR 1/06 R

    Krankenversicherung - Tod des Versicherten nach dem 1. 1. 2002 - Übergang der

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 05.03.2014 - L 3 KA 85/11
    Dass die vorliegend durchgeführte Gepartrio-Studie einen zulassungsüberschreitenden Einsatz von Taxotere beinhaltet, ergibt sich schließlich aus deren Zuordnung zur Phase III, die vor der arzneimittelrechtlichen Zulassung des Arzneimittels durchlaufen wird ( vgl BSG SozR 4-2500 § 31 Nr. 5 ).
  • BSG, 15.08.2012 - B 6 KA 13/12 B

    Vertragsarzt - schuldhafte Pflichtverletzung - gerichtliche Überprüfung -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 05.03.2014 - L 3 KA 85/11
    Wie die insoweit maßgebliche Fachinformation ( vgl hierzu BSG-Beschluss vom 15. August 2012 - B 6 KA 13/12 B - juris, mwN ) der Herstellerfirma Aventis Pharma (dort Abschn 4.1: Anwendungsgebiete) zeigt, beschränkte sich die im damaligen Zeitraum zugelassene Anwendung von Taxotere zur Behandlung von Patienten mit lokal fortgeschrittenem oder metastasiertem Brustkrebs ohne vorausgegangene Chemotherapie auf die Kombination mit Doxorubicin.
  • BVerfG, 06.12.2005 - 1 BvR 347/98

    "Nikolausbeschluss": Zur Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenversicherung

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 05.03.2014 - L 3 KA 85/11
    25 3. Demgegenüber lag kein Fall vor, in dem nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) und des BSG wegen einer notstandsähnlichen Situation ein erweiterter Behandlungsanspruch der Versicherten aus Art. 2 Abs. 1 Grundgesetz (GG) iVm dem Sozialstaatsprinzip und aus Art. 2 Abs. 2 S 1 GKG folgt ( vgl hierzu BVerfGE SozR 4-2500 § 27 Nr. 5; BSG SozR 4-2500 § 31 Nr. 4; SozR 4-2500 § 106 Nr. 30 ).
  • BSG, 19.03.2002 - B 1 KR 37/00 R

    Krankenversicherung - Arzneimittel - Zulassung - Vorgreiflichkeit -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 05.03.2014 - L 3 KA 85/11
    Nach ständiger Rechtsprechung kann auch ein zugelassenes Arzneimittel grundsätzlich nicht zu Lasten der GKV in einem Anwendungsgebiet verordnet werden, auf das sich die Zulassung nicht erstreckt ( grundlegend: BSG SozR 3-2500 § 31 Nr. 8 ).
  • BSG, 04.04.2006 - B 1 KR 7/05 R

    Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenversicherung in Fällen einer

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 05.03.2014 - L 3 KA 85/11
    25 3. Demgegenüber lag kein Fall vor, in dem nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) und des BSG wegen einer notstandsähnlichen Situation ein erweiterter Behandlungsanspruch der Versicherten aus Art. 2 Abs. 1 Grundgesetz (GG) iVm dem Sozialstaatsprinzip und aus Art. 2 Abs. 2 S 1 GKG folgt ( vgl hierzu BVerfGE SozR 4-2500 § 27 Nr. 5; BSG SozR 4-2500 § 31 Nr. 4; SozR 4-2500 § 106 Nr. 30 ).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 17.10.2012 - L 3 KA 106/09
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 05.03.2014 - L 3 KA 85/11
    Dem hat sich der erkennende Senat angeschlossen (Urteil vom 17. Oktober 2012 - L 3 KA 106/09).
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