Rechtsprechung
   LSG Niedersachsen-Bremen, 05.08.2016 - L 15 AS 160/16 B   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,100787
LSG Niedersachsen-Bremen, 05.08.2016 - L 15 AS 160/16 B (https://dejure.org/2016,100787)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 05.08.2016 - L 15 AS 160/16 B (https://dejure.org/2016,100787)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 05. August 2016 - L 15 AS 160/16 B (https://dejure.org/2016,100787)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2016,100787) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BSG, 09.03.2016 - B 14 AS 3/15 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Verpflichtung zur Inanspruchnahme vorrangiger

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 05.08.2016 - L 15 AS 160/16
    Soweit die jüngste Rechtsprechung des Bundessozialgerichts vordergründig darauf hindeuten mag, dass der Leistungsträger den durch eine vorzeitige Rentenantragstellung bewirkten Unterschied in der Höhe des zu erwartenden Rentenbetrages trotz des Nichtvorliegens einer berücksichtigungsfähigen Härte bei der Ausübung des ihm eingeräumten Entschließungsermessens zu berücksichtigen haben kann (BSG, Urteil vom 9. März 2016, Az. B 14 AS 3/15 R, Leitsatz 3, bei juris) bedarf es hierzu, wie sich aus der weiteren Begründung der Entscheidung ergibt, jedenfalls konkreter Anhaltspunkte für das Vorliegen einer atypischen Fallgestaltung (BSG, Urteil vom 9. März 2016, aaO, Rn. 34 f).

    Da § 12a SGB II für eine Verpflichtung zur Inanspruchnahme vorzeitiger Altersrente ausdrücklich bereits eine Verringerung des Leistungsanspruchs nach dem SGB II genügen lässt, kann es zudem nicht darauf ankommen, ob die Beantragung geminderter Altersrente zu einem vollständigen Wegfall der Bedürftigkeit führt oder nicht (BSG, Urteil vom 9. März 2016, aaO, Rn. 35).

    Ebenso wenig kommt es für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit der Aufforderung zur Beantragung geminderter Altersrente darauf an, wie sich diese auf eine etwaige spätere Hilfebedürftigkeit auswirkt (BSG, Urteil vom 9. März 2016, aaO, Rn. 36).

    Entsprechendes gilt auch für die vom Beschwerdeführer geltend gemachten Auswirkungen einer Rentengewährung auf seinen Wunsch, weiterhin Einkünfte aus - ggf. geringfügiger - Erwerbstätigkeit zu erzielen (vgl. BSG, Urteil vom 9. März 2016, aaO, Rn. 33).

  • LSG Berlin-Brandenburg, 25.06.2014 - L 31 AS 800/14

    Rentenantragstellung - Unbilligkeitsverordnung - Ermessensfehler

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 05.08.2016 - L 15 AS 160/16
    Soweit in der Rechtsprechung erwogen worden ist, dass auch in der Unbilligkeitsverordnung ungenannte Gründe zur Unbilligkeit einer vorgezogenen Rentenantragstellung führen können und zu diesen Gründen auch die fortbestehende, bei Bezug einer ungekürzten Altersrente vermeidbare Bedürftigkeit nach dem SGB II gehört kann (vgl. LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 25. Juni 2014, Az. L 31 AS 800/14 B ER u.a.), ist solchen Überlegungen die Grundlage entzogen, nachdem in der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) geklärt ist, dass die Unbilligkeitsverordnung hinsichtlich der in ihr aufgeführten Tatbestände abschließenden Charakter hat (vgl. zuletzt BSG, Urteil vom 19. August 2015, Az. B 14 AS 1/15 R).
  • BSG, 19.08.2015 - B 14 AS 1/15 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Rechtmäßigkeit der Aufforderung zur

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 05.08.2016 - L 15 AS 160/16
    Soweit in der Rechtsprechung erwogen worden ist, dass auch in der Unbilligkeitsverordnung ungenannte Gründe zur Unbilligkeit einer vorgezogenen Rentenantragstellung führen können und zu diesen Gründen auch die fortbestehende, bei Bezug einer ungekürzten Altersrente vermeidbare Bedürftigkeit nach dem SGB II gehört kann (vgl. LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 25. Juni 2014, Az. L 31 AS 800/14 B ER u.a.), ist solchen Überlegungen die Grundlage entzogen, nachdem in der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) geklärt ist, dass die Unbilligkeitsverordnung hinsichtlich der in ihr aufgeführten Tatbestände abschließenden Charakter hat (vgl. zuletzt BSG, Urteil vom 19. August 2015, Az. B 14 AS 1/15 R).
  • LSG Sachsen-Anhalt, 28.07.2015 - L 5 AS 486/15

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - vorrangige Leistungen - Aufforderung zur

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 05.08.2016 - L 15 AS 160/16
    Dies gilt unabhängig davon, ob die abschlagsfreie Rente bedarfsdeckend wäre oder nicht (Senatsbeschluss vom 28. Mai 2015, Az. L 15 AS 85/15 B ER; Sächsisches Landessozialgericht - LSG -, Urteil vom 29. April 2015, Az. L 8 AS 780/14, LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 28. Juli 2015, Az. L 5 AS 486/15 B ER, alle bei juris).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 28.05.2015 - L 15 AS 85/15

    Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende; Voraussetzung für die

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 05.08.2016 - L 15 AS 160/16
    Dies gilt unabhängig davon, ob die abschlagsfreie Rente bedarfsdeckend wäre oder nicht (Senatsbeschluss vom 28. Mai 2015, Az. L 15 AS 85/15 B ER; Sächsisches Landessozialgericht - LSG -, Urteil vom 29. April 2015, Az. L 8 AS 780/14, LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 28. Juli 2015, Az. L 5 AS 486/15 B ER, alle bei juris).
  • LSG Sachsen, 29.04.2015 - L 8 AS 780/14

    Aufforderung zur Beantragung einer vorzeitigen Altersrente - atypischer Fall;

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 05.08.2016 - L 15 AS 160/16
    Dies gilt unabhängig davon, ob die abschlagsfreie Rente bedarfsdeckend wäre oder nicht (Senatsbeschluss vom 28. Mai 2015, Az. L 15 AS 85/15 B ER; Sächsisches Landessozialgericht - LSG -, Urteil vom 29. April 2015, Az. L 8 AS 780/14, LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 28. Juli 2015, Az. L 5 AS 486/15 B ER, alle bei juris).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 08.06.2017 - L 13 AS 207/17
    Soweit in der Rechtsprechung erwogen worden ist, dass auch in der Unbilligkeitsverordnung ungenannte Gründe zur Unbilligkeit einer vorgezogenen Rentenantragstellung führen können, ist solchen Überlegungen die Grundlage entzogen, nachdem in der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) geklärt ist, dass die Unbilligkeitsverordnung hinsichtlich der in ihr aufgeführten Tatbestände abschließenden Charakter hat (vgl. BSG, Urteil vom 19. August 2015 - B 14 AS 1/15 R -, juris Rn. 23; Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 5. August 2016 - L 15 AS 160/16 B -).

    Ebenso wenig kommt es für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit der Aufforderung zur Beantragung geminderter Altersrente darauf an, wie sich diese auf eine etwaige spätere Hilfebedürftigkeit auswirkt (BSG, Urteil vom 9. März 2016 - B 14 AS 3/15 R - Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 5. August 2016 - L 15 AS 160/16 B -).

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht