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   LSG Niedersachsen-Bremen, 05.12.2002 - L 6 U 110/99   

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https://dejure.org/2002,23574
LSG Niedersachsen-Bremen, 05.12.2002 - L 6 U 110/99 (https://dejure.org/2002,23574)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 05.12.2002 - L 6 U 110/99 (https://dejure.org/2002,23574)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 05. Dezember 2002 - L 6 U 110/99 (https://dejure.org/2002,23574)
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  • BSG, 05.05.1994 - 2 RU 26/93

    Unbestimmte Tätigkeiten - Unfallversicherung

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 05.12.2002 - L 6 U 110/99
    Innerhalb dieser Wertung stehen bei der Frage, ob der Versicherte zur Zeit des Unfalls eine versicherte Tätigkeit ausgeübt hat, Überlegungen nach dem Zweck des Handelns im Vordergrund (BSG SozR 3-2200 § 548 Nr. 19), insbesondere kommt es darauf an, ob die Tätigkeit den Zwecken des Unternehmens zu dienen bestimmt war.

    Entscheidendes Abgrenzungskriterium für die Frage, ob eine gemischte Tätigkeit wesentlich betrieblichen Interessen zu dienen bestimmt war, ist, ob diese Tätigkeit hypothetisch auch dann vorgenommen worden wäre, wenn der private Zweck entfallen wäre (BSGE 20, 215 ff (219); BSG SozR 3-2200 § 548 Nr. 19).

  • BSG, 20.04.1993 - 2 RU 38/92

    Versicherungsschutz - Unentgeltliche Mitarbeit - Nahe Familienangehörige -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 05.12.2002 - L 6 U 110/99
    Dabei sind neben der Stärke der verwandtschaftlichen Beziehung die gesamten Umstände des Einzelfalles zu berücksichtigen, insbesondere Art, Umfang und Zeitdauer der vorgesehenen Tätigkeit (BSG Urteil vom 20. April 1993, - 2 RU 38/92 - in ">539%20RVO%20Nr.%2025#0 | " style="color:red" title="');">SozR 3-2200 § 539 RVO Nr. 25).
  • BSG, 28.02.1964 - 2 RU 30/61

    Anerkennung eines Verkehrsunfalls als Arbeitsunfall - Arbeitsunfall eines

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 05.12.2002 - L 6 U 110/99
    Entscheidendes Abgrenzungskriterium für die Frage, ob eine gemischte Tätigkeit wesentlich betrieblichen Interessen zu dienen bestimmt war, ist, ob diese Tätigkeit hypothetisch auch dann vorgenommen worden wäre, wenn der private Zweck entfallen wäre (BSGE 20, 215 ff (219); BSG SozR 3-2200 § 548 Nr. 19).
  • BSG, 30.01.1985 - 2 RU 69/83

    Pannenhilfe - Verwandte - Unfallversicherungsschutz - Beigeladung - Klageänderung

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 05.12.2002 - L 6 U 110/99
    Auch hier entfällt der Versicherungsschutz bei Gefälligkeitshandlungen, die unter Verwandten vorgenommen werden und von den familiären Beziehungen zwischen deren Angehörigen geprägt sind (BSG, Urteil vom 30. Januar 1985 - 2 RU 69/83 - in SozR 2200 § 539 Nr. 108).
  • BSG, 22.08.2000 - B 2 U 18/99 R

    Kein Unfallversicherungsschutz bei einer dienstlichen Tätigkeit während der

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 05.12.2002 - L 6 U 110/99
    Diese Grundsätze gelten grundsätzlich auch für Betriebs-wege und Geschäftsreisen (BSG Urteil vom 22. August 2000 - B 2 U 18/99 R - m.w.Nw.).
  • BSG, 30.04.1985 - 2 RU 24/84

    Berücksichtigung aller Beweisanzeichen - Todesursache - Ausschluss des

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 05.12.2002 - L 6 U 110/99
    Der innere Zusammenhang ist wertend zu ermitteln, indem untersucht wird, ob die jeweilige Verrichtung innerhalb der Grenze liegt, bis zu welcher Versicherungsschutz in der gesetzlichen Unfallversicherung reicht (vgl. z.B. BSGE 58, 76, 77 = SozR 2200 § 548 Nr. 70, BSG Urteil vom 18. April 2000 a.a.O.).
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