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   LSG Niedersachsen-Bremen, 06.04.2005 - L 5 VG 8/03   

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https://dejure.org/2005,13741
LSG Niedersachsen-Bremen, 06.04.2005 - L 5 VG 8/03 (https://dejure.org/2005,13741)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 06.04.2005 - L 5 VG 8/03 (https://dejure.org/2005,13741)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 06. April 2005 - L 5 VG 8/03 (https://dejure.org/2005,13741)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Entschädigungs-/Schwerbehindertenrecht

  • openjur.de

    Gewaltopferentschädigung - sexueller Missbrauch eines Kindes - tätlicher Angriff - einvernehmlich erfolgte sexuelle Handlungen - Vorführung heimlich gefertigter Videoaufnahmen - Schutzzweck des OEG

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 1 Abs. 1 OEG; § 184 StGB; § 176 StGB
    "Gewaltloser" sexueller Missbrauch eines Kindes als tätlicher Angriff im Sinne des Opferentschädigungsgesetzes (OEG); Einvernehmlicher Sexualverkehr mit einer Person unter 14 Jahren als tätlicher Angriff; Tätlichkeit einer Handlung bei verbaler bzw. nonverbaler ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    "Gewaltloser" sexueller Missbrauch eines Kindes als tätlicher Angriff im Sinne des Opferentschädigungsgesetzes (OEG); Einvernehmlicher Sexualverkehr mit einer Person unter 14 Jahren als tätlicher Angriff; Tätlichkeit einer Handlung bei verbaler bzw. nonverbaler ...

  • Wolters Kluwer

    Feststellung von Schädigungsfolgen sowie auf Beschädigtenversorgung nach dem Opferentschädigungsgesetz (OEG) wegen sexueller Handlungen; Antrag auf Versorgung infolge Erleidens eines vorsätzlichen, rechtswidrigen tätlichen Angriffs gegen eine Person oder einer ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BSG, 14.02.2001 - B 9 VG 4/00 R

    "Mobbing" in Bereich der Gewaltopferentschädigung

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 06.04.2005 - L 5 VG 8/03
    Der Schutzzweck des OEG umfasst nicht sämtliche Verletzungen bestimmter Rechtsgüter (wie z.B. der Ehre oder der sexuellen Selbstbestimmung), sondern nur die mittels einer Gewalttat begangenen Verletzungen dieser Rechtsgüter (vgl. BSGE 87, 276).

    Keine dieser von der Klägerin vorgebrachten Beeinträchtigungen steht in einem wesentlichen Zusammenhang mit den einvernehmlichen sexuellen Kontakten der damals 12- bzw. 13-jährigen Klägerin mit dem damals 15-jährigen W. Derartige im Rahmen einer partnerschaftlichen Beziehung stattfindenden einvernehmlichen sexuellen Kontakte zwischen Jugendlichen sind auch generell nicht geeignet, bei einer gewöhnlichen seelischen Reaktionsweise posttraumatische Belastungsstörungen hervorzurufen (vgl. zu dem Kriterium der allgemeinen Eignung eines schädigenden Ereignisses bei psychischen Gesundheitsstörungen: BSG, Urteil vom 26. Januar 1994 -9 RVg 3/93-, BSGE 74, 51; Urteil vom 14. Februar 2001 -B 9 VG 4/00 R-, BSGE 87, 276).

    Ein tätlicher Angriff ist eine in strafbarer (d.h. mit Strafe bedrohter) Weise unmittelbar auf den Körper eines anderen abzielende Einwirkung (BSG, Urteil vom 14. Februar 2001 - B 9 Vg 4/00 R, BSGE 87, 276 m.w.N.).

    Das OEG entschädigt somit nicht alle aus dem Gesellschaftsleben folgenden Verletzungsrisiken, die einem anderen als dem Geschädigten zuzurechnen sind (BSG, Urteil vom 14. Februar 2001, a.a.O.).

  • BSG, 18.10.1995 - 9 RVg 7/93

    Tätlicher Angriff im Sinne des OEG

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 06.04.2005 - L 5 VG 8/03
    Der sexuelle Missbrauch eines Kindes (§ 176 StGB) stellt auch dann einen tätlichen Angriff i.S.d. § 1 OEG dar, wenn die sexuellen Handlungen zwischen einem 12- bzw. 13-jährigen Mädchen und einem 14- bzw. 15-jährigen Jungen einvernehmlich erfolgten (vgl. BSGE 77, 11).

    Zwar stellten die im Einverständnis der Klägerin durchgeführten sexuellen Handlungen des W. im Zeitraum von März 1998 bis März 1999 tätliche Angriffe dar (vgl. zur Bewertung des einvernehmlichen Sexualverkehrs mit einer Person unter 14 Jahren als tätlicher Angriff i.S.d. OEG: BSG, Urteil vom 18. Oktober 1995 - 9 RVg 7/93 -, BSGE 77, 11).

  • BSG, 07.11.1979 - 9 RVg 2/78

    Verursachung der Schädigung - Versorgungsrechtliche Kausalitätstheorie -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 06.04.2005 - L 5 VG 8/03
    Leitbild des Gesetzgebers waren Opfer von Gewalttaten (vgl. BSG, a.a.O. unter Hinweis auf die Gesetzgebungsmaterialien), da beim Eintritt von Gewalttaten der Schutz des Opfers durch das Gewaltmonopol des Staates versagt hat (vgl. zum Gesetzeszweck: BSG, Urteil vom 7. November 1979 -9 RVg 2/78-, BSGE 49, 104).
  • BSG, 18.10.1995 - 9 RVg 4/93

    Gewalttaten im Sinne des OEG , Gesundheitsstörungen als mögliche Folge schwerer

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 06.04.2005 - L 5 VG 8/03
    Die Vorgänge von März 1998 bis März 1999 können auch nicht mit den von der Klägerin angeführten Fallkonstellationen verglichen werden, in denen das BSG Ansprüche nach dem OEG bejaht hat (posttraumatische Belastungsstörung nach "gewaltlosem" sexuellen Missbrauch eines 5jährigen Mädchens durch einen Erwachsenen, wobei das Opfer die Bedeutung der sexuellen Handlungen noch gar nicht erkennen konnte, vgl. BSG, Urteil vom 18. Oktober 1995 - 9 RVg 4/93 -, BSGE 77, 7).
  • BSG, 26.01.1994 - 9 RVg 3/93

    Kriegsopfer- und Soldatenversorgung

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 06.04.2005 - L 5 VG 8/03
    Keine dieser von der Klägerin vorgebrachten Beeinträchtigungen steht in einem wesentlichen Zusammenhang mit den einvernehmlichen sexuellen Kontakten der damals 12- bzw. 13-jährigen Klägerin mit dem damals 15-jährigen W. Derartige im Rahmen einer partnerschaftlichen Beziehung stattfindenden einvernehmlichen sexuellen Kontakte zwischen Jugendlichen sind auch generell nicht geeignet, bei einer gewöhnlichen seelischen Reaktionsweise posttraumatische Belastungsstörungen hervorzurufen (vgl. zu dem Kriterium der allgemeinen Eignung eines schädigenden Ereignisses bei psychischen Gesundheitsstörungen: BSG, Urteil vom 26. Januar 1994 -9 RVg 3/93-, BSGE 74, 51; Urteil vom 14. Februar 2001 -B 9 VG 4/00 R-, BSGE 87, 276).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 28.01.2010 - L 10 VG 31/08

    Anspruch auf Leistungen nach den Vorschriften des Opferentschädigungsgesetzes

    Als tätlicher Angriff im Sinne dieser Vorschrift ist nach der ständigen Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) grundsätzlich eine in feindseliger Willensrichtung unmittelbar auf den Körper eines anderen zielende gewaltsame Einwirkung anzusehen (BSG, Urteile vom 14.02.2001, B 9 VG 4/00 R, Juris Rn 14 mwN, vom 10.12.2003, B 9 VG 3/02 R in SozR 4 /800 § 1 Nr. 5 mwN Juris Rn 13, ständige Rechtsprechung des erkennenden Senats: Urteile vom 19.12.2007, L 10 VG 25/02, Juris Rn 23, vom 21.05.2008, L 10 VG 6/07, Juris Rn 27 und vom 25.11.2009, L 10 VG 3/09, Juris Rn 24; LSG Nds-Bremen, Urteil vom 06.04.2005, L 5 VG 8/03, Juris Rn 25).

    Ohne eine körperliche Einwirkung irgendeiner Art ist ein tätlicher Angriff iSd § 1 OEG zu verneinen, auch wenn der Täter Straftatbestände verwirklicht hat (vgl BSG, Urteil vom 14.02.2001, B 9 VG 4/00 R, zum Mobbing, Juris Rn 14 mwN; LSG NRW, Urteil vom 19.12.2007, L 10 VG 25/02, Juris Rn 23, zum Abspielen heimlich gefertigter Tonbandaufnahmen; LSG Nds-Bremen, Urteil vom 06.04.2005, L 5 VG 8/03, Juris Rn 25, 27, zum Abspielen eines heimlich gefertigten Sexvideos,).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 19.12.2007 - L 10 VG 25/02

    Vorführen einer privaten Tonbandaufnahme durch den Klassenlehrer als

    Dementsprechend hat bereits das Landessozialgericht (LSG) Niedersachsen-Bremen in einer Entscheidung vom 06.04.2005 (L 5 VG 8/03) die Vorführung eines heimlich gefertigten Videofilms, mit welchem sexuelle Missbrauchshandlungen gefilmt worden waren, nicht als tätlichen Angriff im Sinne des § 1 OEG gewertet.
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