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   LSG Niedersachsen-Bremen, 08.07.2009 - L 6 AS 335/09 B ER   

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https://dejure.org/2009,5664
LSG Niedersachsen-Bremen, 08.07.2009 - L 6 AS 335/09 B ER (https://dejure.org/2009,5664)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 08.07.2009 - L 6 AS 335/09 B ER (https://dejure.org/2009,5664)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 08. Juli 2009 - L 6 AS 335/09 B ER (https://dejure.org/2009,5664)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • openjur.de

    Arbeitslosengeld II - Ausnahme von der Aufteilung der Unterkunftskosten nach Kopfzahl - Wegfall des Arbeitslosengeldes II bei wiederholter Pflichtverletzung eines unter 25jährigen Hilfebedürftigen in der Bedarfsgemeinschaft - einstweiliger Rechtsschutz - kein ...

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 1 Abs. 1 S. 4 Nr. 4 SGB II; § 22 Abs. 1 S. 1 SGB II; § 31 Abs. 1 SGB II; § 31 Abs. 4 SGB II; § 31 Abs. 5 S. 1, 5 SGB II; § 86b Abs. 2 S. 4 SGG; § 920 Abs. 2 ZPO
    Anspruch auf Zahlung von Unterhalts- und Heizungskosten als Hilfe in besonderen Lebenslagen; Verpflichtung zur Zahlung im Wege einer einstweiligen Anordnung unter dem Vorbehalt einer Rückforderung bei Unterliegen des Antragstellers im Hauptsacheverfahren

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Zahlung von Unterhalts- und Heizungskosten als Hilfe in besonderen Lebenslagen; Verpflichtung zur Zahlung im Wege einer einstweiligen Anordnung unter dem Vorbehalt einer Rückforderung bei Unterliegen des Antragstellers im Hauptsacheverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • niedersachsen.de (Pressemitteilung und Leitsatz)

    §§ 22, 31 SGB II; §§ 144, 172, 86b SGG
    Wegfall des Arbeitslosengeldes II bei unter 25jährigem: Wohnungskosten der Familie gesichert

  • niedersachsen.de (Pressemitteilung)

    Wegfall des Arbeitslosengeldes II bei unter 25jährigem: Wohnungskosten der Familie gesichert

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Familienhaftung bei Hartz IV

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    SGB II § 22 Abs 1 Satz 1; SGB II § 31 Abs 5 Satz 2; SGG § 144; SGG § 144 Abs 1; SGG § 144 Abs 2; SGG § 172; SGG § 172 Abs 3 Nr 1; SGG § 86b Abs 2 Satz 2
    Wegfall des ALG II bei unter 25jährigem: Wohnungskosten der Familie gesichert

  • anwalt-kiel.com (Kurzinformation und Auszüge)

    Keine Sippenhaft für Hartz 4 Empfänger

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Landessozialgericht zur Zahlung von Wohnkosten für eine Familie bei Wegfall des Arbeitslosengeldes eines unter 25jährigen Familienmitgliedes - Keine Sippenhaftung im Sozialrecht

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (58)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 25.02.2009 - 1 BvR 120/09

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen Verweigerung eines Spezialrollstuhls als

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 08.07.2009 - L 6 AS 335/09
    Bei einem Streit um existenzsichernde Leistungen dürfen die Gerichte nach der Rechtsprechung des BVerfG (s zuletzt Beschluss vom 25.2. 2009 - 1 BvR 120/09) einen Antrag nicht aufgrund einer summarischen Prüfung der Sach- und Rechtslage ablehnen, sondern müssen diese abschließend beurteilen, es sei denn, sie entscheiden aufgrund einer Folgenabwägung, die bei einem Streit um existenzsichernde Leistungen in der Regel zugunsten der Rechtsuchenden ausgeht.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 21.10.2008 - L 6 AS 458/08

    Gewährung eines Mehrbedarfs wegen kostenaufwändiger Ernährung aufgrund einer

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 08.07.2009 - L 6 AS 335/09
    Der Senat hält an der im Beschluss vom 21. Oktober 2008 (L 6 AS 458/08 ER = NdsRpfl 2009, 32 = info also 2009, 31) ausführlich begründeten Auffassung fest, dass auch bei einem Beschwerdewert von nicht mehr als 750 EUR die Beschwerde nicht schlechthin ausgeschlossen ist, sondern dass bei der Prüfung des Beschwerdeausschlusses nach § 172 Abs. 3 Nr. 1 SGG neben dem Wert des Beschwerdegegenstandes auch die Zulassungsgründe des § 144 Abs. 2 SGG heranzuziehen sind (s auch Böttinger in: Breitkreuz/Fichte SGG § 172 Rn 45).
  • LSG Hamburg, 16.01.2009 - L 5 B 1136/08

    Sozialgerichtliches Verfahren - Zulässigkeit der Beschwerde - Verfahren im

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 08.07.2009 - L 6 AS 335/09
    Die dagegen vorgebrachten Einwände (s zB LSG Hamburg Beschluss vom 16. Januar 2009 - L 5 B 1136/08 ER AS) überzeugen nicht.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 22.03.2012 - L 6 AS 1589/10

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

    Eine Auflösung der Bedarfsgemeinschaft entspricht nicht den mit den speziellen Bestimmungen für diesen Personenkreis verfolgten wirtschaftlichen und pädagogisch wirkenden Absichten (s auch SG Aurich Beschl v 06.06.2008 - S 25 AS 298/08 ER - ; zustimmend LSG Nds-Bremen Beschl v 08.07.2009 - L 6 AS 335/09 B ER - Rn 9, 13).

    Noch deutlicher ist das bei den strengeren Sanktionen gegen jüngere Erwachsene bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres, die einen erzieherischen Effekt erreichen sollen (BT-Drucksache 16(11)108, S. 29; 16(11)114, S. 46; LSG Nds-Bremen Beschl v 08.07.2009 - L 6 AS 335/09 B ER - Rn 9).

    Gehören wie hier mit dem Kläger zu 2) im Leistungszeitraum minderjährige Kinder der Bedarfsgemeinschaft an, widerspricht jedenfalls dann die Unterdeckung der KdU durch Anrechnung eines fiktiven Kopfanteils auch deren besonderem Bedarf (vgl auch Wolf/Diehm SozSich 2006, 195) und dem in § 1 Abs. 1 S 4 Nr. 4 SGB II niedergelegten Grundsatz familiengerechter Hilfe (s LSG Nds-Bremen Beschl v 08.07.2009 - L 6 AS 335/09 B ER - Rn 11; Boerner in Löns/Herold-Tews aa0).

  • SG Düsseldorf, 16.08.2010 - S 25 AS 258/09

    Auswirkungen eines Absenkungsbescheides für die Übernahme der Unterkunftskosten

    Dies hätten auch das LSG Niedersachsen-Bremen (Beschluss vom 08.07.2009, L 6 AS 335/09 B ER) und das SG Düsseldorf (Beschluss vom 18.09.2009, S 44 AS 129/09 ER) bestätigt.

    Die Kammer schließt sich hierbei nach eigener Prüfung den überzeugenden Ausführungen insbesondere des SG Aurich (Beschluss vom 06.06.2008, S 25 AS 298/08 ER, n.v.), des LSG Niedersachsen-Bremen (Beschluss vom 08.07.2009, L 6 AS 335/09 B ER, zitiert nach juris) sowie des SG Düsseldorf (Beschluss vom 18.09.2009, S 44 AS 129/09 ER, n.v.)an.

    Des Weiteren unterstreicht auch der Gesichtspunkt des individuellen Anspruchs die Erforderlichkeit eine Abweichens vom Regelfall der Aufteilung der Kosten für Unterkunft und Heizung bei einem Wegfall des Arbeitslosengeldes II junger Hilfebedürftiger zugunsten der übrigen Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft (vgl. ausführlich SG Aurich, Beschluss vom 06.06.2008, S 25 AS 298/08 ER, n.v.; LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 08.07.2009, L 6 AS 335/09 B ER, zitiert nach juris; SG Düsseldorf, Beschluss vom 18.09.2009, S 44 AS 129/09 ER, n.v.; Lauterbach in Gagel, SGB II/SGB III, 38. EL 2010, § 22 Rn. 21; Berlit in LPK-SGB II, 3. Aufl. 2009, § 31 Rn. 141).

    Die Kammer brauchte nicht zu entscheiden, ob bei der vorliegenden Fallgestaltung von dem Grundsatz der Aufteilung der Kosten für Unterkunft und Heizung nach Kopfzahl nur dann abgewichen werden kann, wenn dieser in einer Bedarfsgemeinschaft mit minderjährigen Geschwistern lebt (diese Einschränkung deutet zumindest der erste Leitsatz zu dem Beschluss des LSG Niedersachen-Bremen vom 08.07.2009, L 6 AS 335/09 B ER, in der Veröffentlichung in juris an).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 04.03.2010 - L 6 B 155/09

    Grundsicherung für Arbeitssuchende

    Auch der Senat geht davon aus, dass in Beschlussverfahren des einstweiligen Rechtsschutzes beim Fehlen der in § 144 Abs. 1 SGG genannten Voraussetzungen weder eine Zulassung der Beschwerde in entsprechender Anwendung von § 144 Abs. 2 SGG möglich ist noch eine vom Antragsteller mit der Beschwerde bezweckte fiktive Prüfung, ob die Zulassung nach § 144 Abs. 2 SGG in der Hauptsache zu erfolgen hätte (Senatsbeschluss vom 26.08.2009 - L 6 B 92/09 AS ER, ebenso LSG NRW Beschlüsse vom 10.04.2008 - L 9 B 74/09 AS ER, vom 06.10.2008 - L 19 B 121/08 AS ER, und vom 24.04.2009, L 7 B 408/08 AS ER sowie Bayerisches LSG Beschluss vom 11.08.2008 - L 11 B 606/08 AS ER, jeweils abrufbar unter www.sozialgerichtsbarkeit.de.; aA soweit ersichtlich allein LSG Niedersachsen-Bremen Beschluss vom 21.10.2008 - L 6 AS 458/08 ER info also 2009, 31 und Beschluss vom 08.07.2009 - L 6 AS 335/09 B ER).

    Schließlich verfängt auch die Kritik des Antragstellers an der Beschränkung von Rechtsmittelmöglichkeiten unter Hinweis auf die verfassungsrechtliche Verpflichtung der Gerichte, sich im Bereich existenzsichernder Leistungen gerade im Wege des Eilrechtsschutzes schützend und fördernd vor die Grundrechte der Hilfesuchenden zu stellen, nicht (vgl. zu diesem Ansatz bereits LSG Niedersachsen-Bremen Beschluss vom 08.07.2009 - L 6 AS 335/09 B ER).

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