Rechtsprechung
LSG Niedersachsen-Bremen, 09.01.2017 - L 3 KA 87/16 B ER |
Volltextveröffentlichungen (8)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Vertragsarztangelegenheiten
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 106 SGB V; § 769 Abs. 1 S. 1 ZPO
Einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung aus einem Kostenfestsetzungsbeschluss im Rahmen der Honorarkürzungen eines Vertragszahnarztes - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung aus einem Kostenfestsetzungsbeschluss im Rahmen der Honorarkürzungen eines Vertragszahnarztes
- Wolters Kluwer
Einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung aus einem Kostenfestsetzungsbeschluss im Rahmen der Honorarkürzungen eines Vertragszahnarztes
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Statthaftigkeit der Beschwerde gegen Entscheidungen der Sozialgerichte über Anträge auf einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung im sozialgerichtlichen Verfahren; Keine Aufrechnung von Honorarrückforderungsansprüchen gegen Kostenerstattungsansprüche eines ...
- rechtsportal.de
Statthaftigkeit der Beschwerde gegen Entscheidungen der Sozialgerichte über Anträge auf einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung im sozialgerichtlichen Verfahren
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- christmann-law.de (Kurzinformation)
KV kann nicht immer gegen Arzt aufrechnen
- Deutsche Gesellschaft für Kassenarztrecht , S. 24 (Leitsatz und Kurzinformation)
Vertragsarztrecht | Wirtschaftlichkeitsprüfung/Arzneikostenregress/Schadensersatz | Keine Aufrechnung von Kostenerstattungsansprüchen mit Honorarkonto/-kürzung
Verfahrensgang
- SG Hannover, 05.08.2016 - S 35 KA 21/16
- LSG Niedersachsen-Bremen, 09.01.2017 - L 3 KA 87/16 B ER
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (5)
- BGH, 19.10.2000 - IX ZR 255/99
Abtretung einer titulierten Forderung
Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 09.01.2017 - L 3 KA 87/16
In der zivilgerichtlichen Rechtsprechung ist geklärt, dass der Titelgläubiger trotz Abtretung der titulierten Forderung die Legitimation behält, den Anspruch im Wege der Zwangsvollstreckung durchzusetzen, wenn er aufgrund einer vom Zessionar erteilten Einziehungsermächtigung materiell weiter befugt bleibt, Leistung an sich zu verlangen (BGH, Urteil vom 19. Oktober 2000 - IX ZR 255/99, juris Rn 5 - BGHZ 145, 352) . - OLG Zweibrücken, 19.11.2001 - 2 WF 91/01
Einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung - Erfolgsaussichten des …
Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 09.01.2017 - L 3 KA 87/16
Eine einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung kommt nicht in Betracht, wenn die Erfolgsaussichten völlig fehlen; im Übrigen kommt es auf eine gegenseitige Abwägung der Schutzbedürfnisse von Gläubiger und Schuldner an (vgl Oberlandesgericht Zweibrücken, Beschluss vom 19. November 2001 - 2 WF 91/01, juris Rn 4 - FamRZ 2002, 556;… Lackmann aaO, § 769 Rn 3 und § 707 Rn 6 jeweils mwN) . - BSG, 07.02.2007 - B 6 KA 6/06 R
Kassenärztliche Vereinigung - keine Verrechnung von Honoraransprüchen einer neu …
Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 09.01.2017 - L 3 KA 87/16
Bei dem hier gegebenen Sachverhalt eines negativen Kontensaldos ist die Buchung einer derartigen Gutschrift aber unmittelbar mit einem Anspruchsverlust des Vertragszahnarztes verbunden; dafür bedarf es nach allgemeinen Grundsätzen einer ausdrücklichen Rechtsgrundlage (vgl dazu auch Bundessozialgericht , Urteil vom 7. Februar 2007 - B 6 KA 6/06 R, juris Rn 14 ff - SozR 4-2500 § 85 Nr. 31) . - BGH, 21.04.2004 - XII ZB 279/03
Anfechtbarkeit einer einstweiligen Anordnung
Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 09.01.2017 - L 3 KA 87/16
Das SGG sieht einen Ausschluss der Beschwerde gegen Entscheidungen der Sozialgerichte über Anträge auf einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung nicht vor (vgl demgegenüber Bundesgerichtshof , Beschluss vom 21. April 2004 - XII ZB 279/03, juris Rn 7 ff - BGHZ 159, 14, wonach gegen Entscheidungen des Prozessgerichts nach § 769 Abs. 1 ZPO kein Rechtsmittel gegeben ist) . - LSG Niedersachsen, 18.02.1983 - L 3 S (U) 141/82
Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 09.01.2017 - L 3 KA 87/16
Für derartige Rechtsbehelfe ist im SGG nichts anderes geregelt, sodass die Vorschriften der §§ 767, 769 ZPO über § 198 SGG Anwendung finden (…vgl dazu Leitherer aaO, Rn 5a und 7; im Ergebnis ebenso LSG Niedersachsen, Beschluss vom 18. Februar 1983 - L 3 S (U) 141/82 - Breith 1983, 839;… Erkelenz in: Jansen, SGG, 4. Aufl, § 198 Rn 23) .
- BAG, 05.06.2018 - 10 AZR 155/18
Einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung bei Vollstreckungsabwehrklage
Die Einstellung der Zwangsvollstreckung ist ausgeschlossen, wenn für den Antragsteller im Hauptverfahren keinerlei Erfolgsaussichten bestehen (LSG Niedersachsen-Bremen 9. Januar 2017 - L 3 KA 87/16 B ER - zu II 4 a der Gründe mwN; MüKoZPO/Schmidt/Brinkmann 5. Aufl. § 769 Rn. 4; Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann ZPO 76. Aufl. § 769 ZPO Rn. 6; Zöller/Herget ZPO 32. Aufl. § 769 Rn. 6) . - SG Berlin, 16.10.2017 - S 173 AS 16394/15
Sozialgerichtliches Verfahren - prozessualer Kostenerstattungsanspruch gem §§ …
Eine Vollstreckungsabwehrklage ist begründet, soweit dem Schuldner eine materiell-rechtliche (rechtsvernichtende oder rechtshemmende) Einwendung gegen den titulierten Anspruch zusteht und die Einwendung nicht nach § 767 Abs. 2 oder 3 ZPO präkludiert ist (LSG Niedersachsen, Beschluss vom 09.01.2017 - L 3 KA 87/16 B ER;… Lackmann, a.a.O., § 767 Rn. 21).Vollstreckungsanordnungen sind auch in der Sozialgerichtbarkeit nicht mit der Beschwerde anfechtbar, da sie vom erlassenden Gericht jederzeit abgeändert werden können (LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 08.03.2017 - L 39 SF 1/17 B E ER, vgl. auch OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 09.01.2017 - OVG 3 K 135/16; a.A. LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 09.01.2017 - L 3 KA 87/16 B ER).
- LSG Berlin-Brandenburg, 08.03.2017 - L 39 SF 1/17
Sozialgerichtliches Verfahren - Vollstreckungsanordnungen - Ausschluss einer …
Vollstreckungsanordnungen sind auch in der Sozialgerichtbarkeit nicht mit der Beschwerde anfechtbar, da sie vom erlassenden Gericht jederzeit abgeändert werden können (anderer Ansicht: LSG Celle-Bremen vom 9.1.2017 - L 3 KA 87/16 B ER).Weder der Wortlaut des § 198 SGG noch Gesetzessystematik und Sinn und Zweck der Vollstreckungsanordnungen gebieten es, die Rechtslage in der Sozialgerichtbarkeit anders zu beurteilen (anders aber ohne überzeugende Begründung: Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 9. Januar 2017, L 3 KA 87/16 B ER, zitiert nach juris).
- LSG Niedersachsen-Bremen, 13.02.2020 - L 1 BA 4/20 Zwar hat der 3. Senat des LSG Niedersachsen-Bremen entschieden (Beschluss vom 9. Januar 2017 - L 3 KA 87/16 B ER -), dass bei einem auf die Einstellung der Zwangsvollstreckung gerichteten einstweiligen Rechtsschutzverfahren als Streitwert ein Viertel des in der Hauptsache streitigen Betrags zugrunde zu legen ist.