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   LSG Niedersachsen-Bremen, 10.04.2014 - L 8 SO 506/13 B ER   

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https://dejure.org/2014,16668
LSG Niedersachsen-Bremen, 10.04.2014 - L 8 SO 506/13 B ER (https://dejure.org/2014,16668)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 10.04.2014 - L 8 SO 506/13 B ER (https://dejure.org/2014,16668)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 10. April 2014 - L 8 SO 506/13 B ER (https://dejure.org/2014,16668)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Sozialhilfe

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 12 Nr. 1 Eingliederungshilfe-Verordnung; § 53 Abs. 1 S. 1 SGB XII; § ... 54 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 SGB XII; § 57 S. 1 und S. 2 SGB XII; § 75 Abs. 3 SGB XII; § 15 Abs. 1 S. 4 Alt. 2 SGB IX; § 17 Abs. 2 S. 1 und S. 3 SGB IX; § 17 Abs. 3 S. 3 und S. 4 SGB IX; § 53 SGB XII; § 54 SGB XII; § 57 SGB XII
    Anspruch auf Sozialhilfe; Gewährung von Leistungen der Eingliederungshilfe als Teil eines trägerübergreifenden Budgets; Betreuung durch eine Integrationskraft als Hilfe zu einer angemessenen Schulbildung; Budgeterhöhung aufgrund einer Teilnahme am Nachmittagsprogramm der ...

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Sozialhilfe - Eingliederungshilfe - Hilfen zu einer angemessenen Schulbildung - Integrationshelfer - Leistungserbringung in Form eines Persönlichen Budgets - Erhöhung des Budgets zwecks Teilnahme am Nachmittagsprogramm der Schule - Höhe des persönlichen Budgets - kein ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Sozialhilfe; Gewährung von Leistungen der Eingliederungshilfe als Teil eines trägerübergreifenden Budgets; Betreuung durch eine Integrationskraft als Hilfe zu einer angemessenen Schulbildung; Budgeterhöhung aufgrund einer Teilnahme am Nachmittagsprogramm der ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Sozialhilfe als Eingliederungshilfe für Behinderte; Hilfen zu einer angemessenen Schulbildung durch Kostenübernahme für einen Integrationshelfer zwecks Teilnahme am Nachmittagsprogramm der Schule bei hinreichendem Zusammenhang mit dem Schulbesuch

  • rechtsportal.de

    Sozialhilfe als Eingliederungshilfe für Behinderte

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (9)

  • LSG Sachsen-Anhalt, 31.01.2013 - L 8 SO 4/12

    Sozialhilfe - Hilfe zur Pflege - Übernahme der angemessenen Kosten für eine

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 10.04.2014 - L 8 SO 506/13
    Erst mit der Aufhebung des Bescheids über die Bewilligung eines Persönlichen Budgets leben die Ansprüche gegen alle beteiligten Träger wieder auf (vgl. LSG Sachsen, Urteil vom 31. Januar 2013 - L 8 SO 4/12 - juris Rn. 31).

    Aus diesem Grund erweisen sich auch die Bescheide vom 26. September 2013 und vom 22. Januar 2014, mit dem der Antragsgegner dem Antragsteller Eingliederungshilfe als vorläufige Geldleistungen - bezeichnet als Persönliches Budget - gewährt hat, als rechtswidrig (vgl. LSG Sachsen, Urteil vom 31. Januar 2013 - L 8 SO 4/12 - juris Rn. 28; Dannat/Dillmann, br 2014, 26, 32).

    Wie bereits dargelegt, kann der originäre Anspruch auf Leistungen der Eingliederungshilfe erst mit der Aufhebung der Bescheide über die Bewilligung eines Persönlichen Budgets wieder aufleben (vgl. LSG Sachsen, Urteil vom 31. Januar 2013 - L 8 SO 4/12 - juris Rn. 31).

  • BSG, 11.05.2011 - B 5 R 54/10 R

    Gesetzliche Rentenversicherung - Leistungen zur Teilhabe - Teilleistung -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 10.04.2014 - L 8 SO 506/13
    Das Persönliche Budget soll Menschen mit Behinderung ermöglichen, Betreuungsleistungen selbst zu organisieren und zu bezahlen mit der Folge, dass Leistungsberechtigte Vereinbarungen mit den Leistungserbringern treffen, ohne dass diese in einem unmittelbaren Vertragsverhältnis mit den Leistungsträgern stehen (vgl. BSG, Urteil vom 11. Mai 2011 - B 5 R 54/10 R - juris Rn. 27 unter Hinweis auf BT-Drucks. 15/1514 S. 1, 72).

    Anspruchsgrundlage für die Gewährung von Eingliederungsleistungen als Teil eines trägerübergreifenden Persönlichen Budgets ist § 57 Satz 1 SGB XII, nach dem diese Leistung für den anspruchsberechtigten Personenkreis nach § 53 SGB XII vorgesehen ist und auf Antrag gewährt wird (zum Rechtsanspruch auf ein Persönliches Budget i.S.d. § 17 SGB IX vgl. BSG, Urteil vom 11. Mai 2011 - B 5 R 54/10 R - juris Rn. 16).

  • BSG, 23.08.2013 - B 8 SO 10/12 R

    Sozialhilfe - Eingliederungshilfe - Kostenübernahme für eine systemische

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 10.04.2014 - L 8 SO 506/13
    Nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) liegt insoweit § 54 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SGB XII i.V.m. § 12 Nr. 1 Eingliederungshilfe-VO ein individualisiertes Förderverständnis zugrunde und es kommen grundsätzlich alle Maßnahmen in Betracht, die im Zusammenhang mit der Ermöglichung einer angemessenen Schulbildung geeignet und erforderlich sind, die Behinderungsfolgen zu beseitigen oder zu mildern, soweit es sich nicht um solche handelt, die dem Kernbereich der eigentlichen Schulbildung zuzurechnen sind (BSG, Urteil vom 23. August 2013 - B 8 SO 10/12 R - juris Rn. 18).

    Unter Berücksichtigung der neueren Rechtsprechung des BSG, nach der § 54 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SGB XII i.V.m. § 12 Nr. 1 Eingliederungshilfe-VO ein individualisiertes Förderverständnis zugrunde liegt und grundsätzlich alle Maßnahmen als Hilfen in Betracht kommen, die im Zusammenhang mit der Ermöglichung einer angemessenen Schulbildung geeignet und erforderlich sind, die Behinderungsfolgen zu beseitigen oder zu mildern (BSG, Urteil vom 23. August 2013 - B 8 SO 10/12 R - juris Rn. 18), ist aber für die Annahme einer Hilfe zur angemessenen Schulbildung i.S.d. § 54 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SGB XII nicht unbedingt notwendig, dass sie in einem unmittelbaren Zusammenhang mit den schulischen Pflichtveranstaltungen steht.

  • BSG, 31.01.2012 - B 2 U 1/11 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Persönliches Budget - Betreuungsassistenz -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 10.04.2014 - L 8 SO 506/13
    Nur ausnahmsweise kann hiervon zu Gunsten des Betroffenen abgewichen werden, wenn eine für seine Lebensqualität wesentliche und vorübergehende Änderung im Hilfebedarf vorliegt oder vorübergehende Zusatzaufwendungen für die Beratung und Unterstützung bei der Verwaltung des Persönlichen Budgets nötig werden (vgl. BSG, Urteil vom 31. Januar 2012 - B 2 U 1/11 R - juris Rn. 42 f.).
  • BSG, 22.03.2012 - B 8 SO 30/10 R

    Sozialhilfe - Eingliederungshilfe - wesentliche Behinderung - Hilfe zu einer

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 10.04.2014 - L 8 SO 506/13
    Aus den gleichen Erwägungen kann der Antragsteller vom Antragsgegner auch nicht aus einem anderen Rechtsgrund höhere Geldleistungen verlangen, insbesondere steht ihm kein Kostenerstattungsanspruch nach § 15 Abs. 1 Satz 4, 2. Alt SGB IX zu, nach dem selbstbeschaffte Leistungen zu erstatten sind, wenn der Rehabilitationsträger eine Leistung zu Unrecht abgelehnt hat (vgl. hierzu BSG, Urteil vom 22. März 2012 - B 8 SO 30/10 R - juris Rn. 17).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 28.01.2010 - L 8 SO 6/08
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 10.04.2014 - L 8 SO 506/13
    Die vom Antragsteller in Bezug genommene Rechtsprechung des Senats zur Angemessenheit der Kosten für die Heranziehung einer besonderen Pflegekraft nach § 65 Abs. 2 Satz 2 SGB XII (Senatsurteil vom 28. Januar 2010 - L 8 SO 6/08 -) ist insoweit nicht auf die Bemessung eines Persönlichen Budgets nach § 57 Satz 1 SGB XII i.V.m. § 17 Abs. 3 SGB IX zu übertragen.
  • BSG, 17.02.2011 - B 10 EG 17/09 R

    Elterngeld - Höhe - Berechnung - Bemessung - Bemessungszeitraum - Einkommen -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 10.04.2014 - L 8 SO 506/13
    Auch dieser Bescheid hat sich nämlich nach § 39 Abs. 2 SGB X auf andere Weise erledigt, weil dem Widerspruch des Antragstellers gegen diese Entscheidung durch Bescheid vom 26. September 2013 der Höhe nach zu dessen Gunsten teilweise abgeholfen worden ist (vgl. hierzu etwa BSG, Urteil vom 17. Februar 2011 - B 10 EG 17/09 R - juris Rn. 15 zu § 96 SGG).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 14.04.2011 - L 8 SO 4/11
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 10.04.2014 - L 8 SO 506/13
    Nach der bisherigen Rechtsprechung des Senats sind Leistungen für die Inanspruchnahme eines Nachmittagsangebots einer Schule, dessen Wahrnehmung nicht zur Erfüllung der allgemeinen Schulpflicht erforderlich sondern freiwillig ist, grundsätzlich keine Hilfen zur angemessenen Schulbildung nach § 54 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SGB XII, sondern solche der sozialen Rehabilitation nach § 54 Abs. 1 Satz 1 SGB XII i.V.m. § 55 SGB IX. Allerdings ist die Abgrenzung zu den "insbesondere"-Leistungen nach § 54 Abs. 1 Satz 1 Nrn. 1 - 5 SGB XII im Einzelfall schwierig (vgl. Senatsbeschluss vom 14. April 2011 - L 8 SO 4/11 B ER -).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 15.04.2010 - L 8 SO 29/10
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 10.04.2014 - L 8 SO 506/13
    Nach der Rechtsprechung des Senats (Beschluss vom 15. April 2010 - L 8 SO 29/10 B ER -) sei hier zudem für die Betreuung eines Kindes mit Down-Syndrom die von den Eltern des Antragstellers angestellte, in ihren Augen hierfür besonders qualifizierte, Integrationskraft mit einem Arbeitsentgelt von 15, 00 EUR (brutto) zu vergüten.
  • LSG Baden-Württemberg, 22.02.2018 - L 7 SO 3516/14

    Sozialhilfe - Eingliederungshilfe - Wohngemeinschaft - Leistungserbringung in

    Eine mit höheren Kosten verbundene zivilrechtliche Vereinbarung zwischen dem Leistungsberechtigten und dem Leistungserbringer kann bei der Bemessung des Persönlichen Budget in aller Regel nicht berücksichtigt werden (LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 20. August 2015 - L 8 SO 327/13 - juris Rdnr. 25; LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 10. April 2014 - L 8 SO 506/13 B ER - juris Rdnr. 26).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 20.08.2015 - L 8 SO 327/13

    Sozialhilfe; Rechtmäßigkeit eines Persönlichen Budgets; Leistungs- und

    Auch nach Sinn und Zweck der Budgetobergrenze (§ 17 Abs. 3 Satz 4 SGB IX), Leistungsausweitungen und damit unkalkulierbare Mehrkosten für die Leistungsträger zu verhindern (BT-Drs. 15/1514, S. 72), also Kostensteigerungen gegenüber einer ansonsten gleichen Leistung (Senatsbeschluss vom 10. April 2014 - L 8 SO 506/13 B ER - juris Rn. 26; Joussen in: Dau/Düwell/Joussen, LPK-SGB IX, 4. Aufl. 2014, § 17 Rn. 16), sind (nur) die Kosten des Leistungsberechtigten, der statt des Erhalts der Naturalleistung seinen Dienstleistungsbedarf in "Eigenregie" decken will, mit den Kosten des Leistungsträgers, die mit der Verschaffung dieser Sachleistung einhergehen würden, zu vergleichen (vgl. BSG, Urteil vom 31. Januar 2012 - B 2 U 1/11 R - juris Rn. 48).

    Eine mit höheren Kosten verbundene zivilrechtliche Vereinbarung zwischen dem Leistungsberechtigten und dem Leistungserbringer kann bei der Bemessung des Persönlichen Budget in aller Regel nicht berücksichtigt werden (Senatsbeschluss vom 10. April 2014 - L 8 SO 506/13 B ER - juris Rn. 26).

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 17.11.2020 - L 8 SO 132/20
    Auch dann ist jedoch zunächst die Durchführung eines Bedarfsermittlungsverfahrens erforderlich (so zur bisherigen Rechtslage bereits Senatsbeschluss vom 10.4.2014 - L 8 SO 506/13 B ER - juris Rn. 20 ff.; BSG, Urteil vom 31.1.2012 - B 2 U 1/11 R - juris Rn. 34 ff.; vgl. auch O"Sullivan in jurisPK-SGB IX, 3. Aufl. 2018, § 29 Rn. 36), in dem sich ergeben kann, dass keine weiteren Träger an dem persönlichen Budget zu beteiligen sind.

    Dies folgt schon aus der notwendigen, hier aber nicht von den Beteiligten geschlossenen Zielvereinbarung, da diese Voraussetzung für eine rechtmäßige Leistungsentscheidung über ein persönliches Budget ist (§ 29 Abs. 4 Satz 1 SGB IX; zur bisherigen Rechtslage: entsprechende Senatsentscheidung vom 10.4.2014, a.a.O.).

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 13.12.2022 - L 8 SO 42/22

    Ablösungsprozessvom Elternhaus; Angemessenheit; Assistenzleistungen; besondere

    Welche Konsequenzen sich für den Anspruch auf ein pB ergeben, wenn eine ZV im Verwaltungsverfahren nicht zustande kommt, braucht an dieser Stelle nicht entschieden werden (nach bisheriger Rechtsprechung des Senats zur alten Rechtslage ist eine wirksame ZV stets Bewilligungsvoraussetzung, vgl. Senatsbeschlüsse vom 10.4.2014 - L 8 SO 506/13 B ER - juris Rn. 20 und - L 8 SO 16/14 B ER - juris Rn. 13; Senatsurteil vom 20.8.2015 - L 8 SO 327/13 - juris Rn. 17; ebenso LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 5.3.2020 - L 8 SO 31/19 - juris Rn. 33, 43; LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 19.3.2019 - L 1 KR 58/19 B ER - juris Rn. 24; LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 22.6.2017 - L 9 SO 474/12 - juris Rn. 109 f.; a.A. Sächsisches LSG, Beschluss vom 11.11.2021 - L 8 SO 39/21 B ER - juris Rn. 31; OVG Bremen, Beschluss vom 25.5.2020 - 2 B 66/20 - juris Rn. 23; ausführlich Schneider in Hauck/Noftz, SGB IX, Erg.-Lfg.
  • SG Halle, 07.01.2015 - S 24 SO 135/12

    Sozialhilfe - Eingliederungshilfe - Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft -

    Zum Teil wird die gesetzliche Regelung herangezogen, um diesen Anspruch in dem Fall abzulehnen (so LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 31.05.2011 - L 8 SO 29/10 B ER, LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 10.04.2014 - L 8 SO 506/13 B ER).

    Hintergrund ist, dass die Gewährung einer Leistung als persönliches Budget eine ansonsten zu gewährende Sachleistung ersetzt und nicht teurer sein darf als die vom Beklagten zu gewährende Sachleistung (LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 10.04.2014 - L 8 SO 506/13 B ER).

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 25.02.2016 - L 8 SO 52/14

    Versagung von Leistungen wegen fehlender Mitwirkung - Verweigerung von Angaben

    Daher kommt auch die Förderung der Teilnahme an einem schulischen Nachmittagsangebot in Betracht, das nicht der Schulpflicht unterfällt (Senatsbeschluss vom 10. April 2014 - L 8 SO 506/13 B ER - juris Rn. 25; Wehrhahn in jurisPK-SGB XII, 2. Auflage 2014, § 54 Rn. 57.3).
  • SG Detmold, 17.02.2015 - S 8 SO 328/12

    Höhe des persönlichen Budgets für einen Schulintegrationshelfer

    Daraus folgt im Sozialhilferecht, dass für die Bemessung des Persönlichen Budgets grundsätzlich die Leistungs- und Vergütungsvereinbarungen des zuständigen Sozialhilfeträgers nach § 75 Abs. 3 SGB XII maßgeblich sind; eine mit höheren Kosten verbundene zivilrechtliche Vereinbarung zwischen dem Leistungsberechtigten und dem Leistungserbringer kann in der Regel bei der Bemessung des Persönlichen Budgets nicht berücksichtigt werden (LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 10.04.2014, Az.: L 8 SO 506/13 B).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 31.07.2015 - L 8 SO 273/11
    Wenn der Leistungsträger das Bedarfsfeststellungsverfahren (§ 3 BudgetV) nicht ordnungsgemäß durchführt, ist der Bescheid, mit dem über den Antrag auf Gewährung eines PB entschieden wird, formell rechtswidrig (BSG, Urteil vom 31. Januar 2012 - B 2 U 1/11 R - juris Rn. 14, 34ff; vgl. Beschluss des Senats vom 10. April 2014 - L 8 SO 506/13 B ER - juris Rn. 20).

    Dies kann abschließend aber erst nach Durchführung des Bedarfsfeststellungsverfahrens beantwortet werden (vgl. Beschluss des Senats vom 10. April 2014 - L 8 SO 506/13 B ER - juris Rn. 20).

    Daher spricht vieles dafür, dass der Abschluss einer Zielvereinbarung Voraussetzung für die Gewährung eines PB ist (vgl. BSG, Urteil vom 31. Januar 2012 - B 2 U 1/11 R - juris Rn. 36; Beschluss des Senats vom 10. April 2014 - L 8 SO 506/13 B ER - juris Rn. 20; Landessozialgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 20. Februar 2013 - L 5 R 3442/11 - juris Rn. 58).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 27.01.2020 - L 20 SO 436/15
    Dementsprechend ist nicht nur für die Bemessung der Höhe des Persönlichen Budgets auf die Leistungs-, Prüfungs- und Vergütungsvereinbarungen des zuständigen Sozialhilfeträgers nach § 75 Abs. 3 SGB XII abzustellen (siehe dazu LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 10.04.2014 - L 8 SO 506/13 B ER Rn. 26; Bieback in Grube/Wahrendorf, a.a.O., § 57 Rn. 11; vgl. ferner BSG, Urteil vom 11.05.2011 - B 5 R 54/10 R Rn. 34), sondern auch für die Qualitätskontrolle der Leistungen, die mit dem Geldbudget beschafft werden sollen.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 09.03.2016 - L 8 SO 52/14

    Kostenerstattung für die Inanspruchnahme eines Integrationshelfers für den

    Daher kommt auch die Förderung der Teilnahme an einem schulischen Nachmittagsangebot in Betracht, das nicht der Schulpflicht unterfällt (Senatsbeschluss vom 10. April 2014 - L 8 SO 506/13 B ER - juris Rn. 25; Wehrhahn in jurisPK-SGB XII, 2. Auflage 2014, § 54 Rn. 57.3).
  • SG Duisburg, 23.06.2015 - S 48 SO 589/12

    Erstattung von im Schuljahr 2012/2013 angefallenen Aufwendungen für eine

  • VG Gera, 09.02.2018 - 6 E 10/18

    Bewilligung eines persönlichen Budgets für einen Schulbegleiter für die

  • SG Kassel, 26.07.2018 - S 11 SO 160/16
  • LSG Baden-Württemberg, 29.06.2017 - L 7 SO 4844/13
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 28.11.2019 - L 8 SO 226/15
  • SG Halle, 04.10.2016 - S 29 SO 92/13

    Bewilligung von Leistungen der Eingliederungshilfe für behinderte Menschen in der

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 11.02.2016 - L 8 SO 402/13
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 09.02.2017 - L 8 SO 238/14
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 05.11.2019 - L 8 SO 194/19
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 30.06.2016 - L 8 SO 139/12
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