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   LSG Niedersachsen-Bremen, 11.06.2012 - L 13 BK 7/11   

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https://dejure.org/2012,14513
LSG Niedersachsen-Bremen, 11.06.2012 - L 13 BK 7/11 (https://dejure.org/2012,14513)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 11.06.2012 - L 13 BK 7/11 (https://dejure.org/2012,14513)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 11. Juni 2012 - L 13 BK 7/11 (https://dejure.org/2012,14513)
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Volltextveröffentlichungen (4)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2012, 879 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • LSG Baden-Württemberg, 12.12.2008 - L 12 AS 4351/08
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 11.06.2012 - L 13 BK 7/11
    Übergangsregelungen sind nicht vorgesehen (näher hierzu und zu den Motiven des Gesetzgebers: LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 12. Dezember 2008 - L 12 AS 4351/08 - juris Rn. 17).
  • LSG Baden-Württemberg, 07.04.2011 - L 6 U 3907/10

    Sozialgerichtliches Verfahren - etwaiger Mangel der Prozessvollmacht eines als

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 11.06.2012 - L 13 BK 7/11
    Eine von Amts wegen erfolgende Fristsetzung zur Vorlage einer Vollmacht kommt bei Rechtsanwälten daher nur noch in besonders gelagerten Fällen in Betracht, etwa wenn die gegnerische Partei den Mangel der Vollmacht rügt (vgl. LSG Baden-Württemberg, a. a. O., mit Verweis auf BT-Drucks. 16/3655 S. 90, 96) oder wenn das Gericht - ggf. aus anderen Verfahren - Erkenntnisse hat, die am Vorliegen einer wirksamen Bevollmächtigung zweifeln lassen, etwa weil der konkrete Rechtsanwalt auch in anderen, dem Gericht bekannt gewordenen Fällen bereits vollmachtlos aufgetreten ist oder er das Fehlen der Vollmacht selbst angezeigt hat, ferner immer dann, wenn die Umstände des Einzelfalles begründete Zweifel am Bestehen einer wirksamen Bevollmächtigung rechtfertigen (vgl. LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 7. April 2011 - L 6 U 3907/10 - juris Rn. 15).
  • BSG, 02.11.2012 - B 4 KG 2/11 R

    Kinderzuschlag - Bewilligung vor Abschluss aller Ermittlungen zum

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 11.06.2012 - L 13 BK 7/11
    Die Beklagte hat unter Nennung des Aktenzeichens des BSG - B 4 KG 2/11 R - dem Ruhen des Verfahrens grundsätzlich zugestimmt, hat dies jedoch unter den Vorbehalt gestellt, dass der Senat nicht von der Möglichkeit der Zurückverweisung an das Sozialgericht nach § 159 Abs. 1 Nr. 1 SGG Gebrauch mache.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 18.07.2014 - L 9 AS 542/13
    Er beruft sich außerdem auf eine Entscheidung des Landessozialgerichts (LSG) mit dem Az. L 13 BK 7/11.

    Dabei widerspricht die Entscheidung des SG nicht der vom Rentenberater angeführten Entscheidung des 13. Senats des LSG vom 11. Juni 2012 (L 13 BK 7/11).

    Allerdings hat der Beklagte das Fehlen einer gültigen, für das hier betriebene gerichtliche Verfahren geltende Prozessvollmacht ausdrücklich gerügt (§ 73 Abs. 6 Satz 4 SGG), so dass die Frage der wirksamen Bevollmächtigung - anders als in der vom Rentenberater angeführten Entscheidung des 13. Senats des LSG Niedersachsen-Bremen vom 11. Juni 2012 (L 13 BK 7/11) - zwingend zu prüfen war (Leitherer in: Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, SGG, 10. Auflage 2012, § 73 Rn. 68).

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 27.10.2016 - L 15 AS 225/16
    Nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG), der der Senat folgt, ist die Prüfung der Vollmacht eines Rechtsanwalts durch das Gericht ohne Rüge der Gegenseite jedenfalls dann eröffnet, wenn sein Verhalten ernstliche Zweifel daran aufkommen lässt, dass er über die notwendige Vollmacht verfügt (BSG, Beschluss vom 17. März 2016 - B 4 AS 684/15 B - unter Hinweis auf Bundesgerichtshof, BGH, Urteil vom 5. April 2001 - IX ZR 309/00 - und Bundesverwaltungsgericht, BVerwG, Urteil vom 27. Juni 2011 - 8 A 1/10 -,alle: juris; so auch: Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 11. Juni 2012 - 13 BK 7/11 -, juris; vgl. auch Leitherer in: Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, SGG, 11. Auflage 2014, § 73 Rn. 68 m.w.N.).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 25.07.2017 - L 7 AS 401/16
    a) Die gemäß § 73 Abs. 6 Satz 2 SGG durch das SG erfolgte Anforderung einer schriftlichen Vollmacht stellt keinen Verfahrensmangel gemäß § 144 Abs. 2 Nr. 3 SGG dar, weil sich aus den Gesamtumständen des Verfahrens ernstliche und nachvollziehbar begründete Zweifel am Vorliegen einer wirksamen Vollmacht des RA für eine Vertretung des Klägers zu 2. im Klageverfahren vor dem SG ergeben haben (vgl. zu diesem Erfordernis: Bundessozialgericht (BSG), Beschluss vom 17. März 2016 , B 4 AS 684/15 B - Landessozialgericht (LSG) Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 11. Juni 2012 - L 13 BK 7/11 - LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 7. April 2011 - L 6 U 3907/10).
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