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   LSG Niedersachsen-Bremen, 11.07.2018 - L 3 KA 20/16   

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https://dejure.org/2018,37591
LSG Niedersachsen-Bremen, 11.07.2018 - L 3 KA 20/16 (https://dejure.org/2018,37591)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 11.07.2018 - L 3 KA 20/16 (https://dejure.org/2018,37591)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 11. Juli 2018 - L 3 KA 20/16 (https://dejure.org/2018,37591)
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Volltextveröffentlichungen (7)

Kurzfassungen/Presse

  • Deutsche Gesellschaft für Kassenarztrecht PDF, S. 14 (Leitsatz und Kurzinformation)

    Vertragsarztrecht | Sachlich-rechnerische Berichtigung | Kein Bezug von Speziallaborleistungen aus Labor-Leistungserbringergemeinschaft

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 28.01.2003 - 1 BvR 487/01

    Rechtsanwaltsgebühren Ost

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 11.07.2018 - L 3 KA 20/16
    Sie verletzen das Grundrecht vielmehr nur dann, wenn sie eine Gruppe von Normadressaten im Vergleich zu anderen Normadressaten anders behandeln, obwohl zwischen beiden Gruppen (hier: zB Allgemeinärzte als Leistungserbringer von Basislaborleistungen auf der einen und Fachärzte für Laboratoriums- oder Nuklearmedizin als Leistungserbringer von Speziallaborleistungen auf der anderen Seite) keine Unterschiede von solcher Art und solchem Gewicht bestehen, dass sie eine ungleiche Behandlung rechtfertigen könnten (stRspr des BVerfG, vgl hierzu ua BVerfGE 107, 133 mwN).
  • BVerfG, 06.03.2002 - 2 BvL 17/99

    Pensionsbesteuerung

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 11.07.2018 - L 3 KA 20/16
    Die hier streitbefangene und auf Basislaborleistungen mit Direktabrechnung beschränkte Bezugsmöglichkeit ist aber durch ausreichende sachliche Gründe gerechtfertigt (vgl im Einzelnen zu diesem Kriterium BVerfGE 105, 73, 110 f).
  • BVerfG, 02.05.2006 - 1 BvR 1275/97

    Verstoß gegen den sich aus GG Art 3 Abs 2 ergebenden Halbteilungsgrundsatz durch

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 11.07.2018 - L 3 KA 20/16
    Der Gleichbehandlungsgrundsatz schreibt unter stetiger Orientierung am Gerechtigkeitsgedanken vor, wesentlich Gleiches gleich und wesentlich Ungleiches entsprechend unterschiedlich zu behandeln (vgl hierzu ua Bundesverfassungsgericht (BVerfG), Beschluss vom 2. Mai 2006 - 1 BvR 1275/97 - juris mwN).
  • BSG, 18.12.1996 - 6 RKa 66/95

    Erstattung der Vergütung nicht ordnungsgemäßer Leistungen eines Zahnarztes,

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 11.07.2018 - L 3 KA 20/16
    Dabei steht einem Vertragsarzt ua für Leistungen, die er unter Verstoß gegen das Gebot der persönlichen Leistungserbringung abgerechnet hat, kein Honorar zu (vgl hierzu BSG SozR 3-5545 § 19 Nr. 2; zu Laborleistungen vgl BSG, Beschluss vom 8. September 2004 - B 6 KA 25/04 B - juris).
  • BSG, 08.09.2004 - B 6 KA 25/04 B

    Persönliche Leistungserbringung durch den Vertragsarzt

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 11.07.2018 - L 3 KA 20/16
    Dabei steht einem Vertragsarzt ua für Leistungen, die er unter Verstoß gegen das Gebot der persönlichen Leistungserbringung abgerechnet hat, kein Honorar zu (vgl hierzu BSG SozR 3-5545 § 19 Nr. 2; zu Laborleistungen vgl BSG, Beschluss vom 8. September 2004 - B 6 KA 25/04 B - juris).
  • BSG, 28.10.2009 - B 6 KA 56/08 B

    Fortbestand einer Gemeinschaftspraxis bei schwebender Auseinandersetzung um

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 11.07.2018 - L 3 KA 20/16
    Dabei hat der neue Genehmigungsbescheid den klagauslösenden und ursprünglich von der Beklagten erlassenen (ablehnenden) Bescheid vom 26. April 2010 in Gestalt des Widerspruchsbescheids vom 26. August 2010 ersetzt und ist damit gemäß §§ 96 Abs. 1, 153 Abs. 1 Sozialgerichtsgesetz (SGG) zum (alleinigen) Streitgegenstand des weiterhin bei dem Senat anhängigen Verfahrens geworden (vgl hierzu Bundessozialgericht (BSG), Beschluss vom 28. Oktober 2009 - B 6 KA 56/08 B; vgl auch BSG, Urteil vom 17. Oktober 2012 - B 6 KA 39/11 R).
  • BSG, 17.10.2012 - B 6 KA 39/11 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Beteiligtenfähigkeit einer

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 11.07.2018 - L 3 KA 20/16
    Dabei hat der neue Genehmigungsbescheid den klagauslösenden und ursprünglich von der Beklagten erlassenen (ablehnenden) Bescheid vom 26. April 2010 in Gestalt des Widerspruchsbescheids vom 26. August 2010 ersetzt und ist damit gemäß §§ 96 Abs. 1, 153 Abs. 1 Sozialgerichtsgesetz (SGG) zum (alleinigen) Streitgegenstand des weiterhin bei dem Senat anhängigen Verfahrens geworden (vgl hierzu Bundessozialgericht (BSG), Beschluss vom 28. Oktober 2009 - B 6 KA 56/08 B; vgl auch BSG, Urteil vom 17. Oktober 2012 - B 6 KA 39/11 R).
  • LSG Mecklenburg-Vorpommern, 24.11.2021 - L 1 KA 5/19

    Vertragsärztliche Versorgung - Ermächtigung zur ambulanten Behandlung durch

    Die hiergegen von der Klägerin beim SG Schwerin anhängig gemachten Eilverfahren (vom 20. Juni 2016 - S 3 KA 18/16 ER, S 3 KA 19/16 ER und 3 KA 20/16 ER), mit denen sie im Wesentlichen eine fehlende Versorgungslücke im ambulanten Bereich insbesondere im Hinblick auf ihre unterdurchschnittlichen Fallzahlen geltend gemacht hatte, hatten teilweise Erfolg.
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