Rechtsprechung
   LSG Niedersachsen-Bremen, 11.11.2009 - L 1 KR 152/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,8375
LSG Niedersachsen-Bremen, 11.11.2009 - L 1 KR 152/08 (https://dejure.org/2009,8375)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 11.11.2009 - L 1 KR 152/08 (https://dejure.org/2009,8375)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 11. November 2009 - L 1 KR 152/08 (https://dejure.org/2009,8375)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Krankenversicherung

  • openjur.de

    Krankenversicherung - Krankenhaus - Anspruch der gesetzlichen Krankenkasse auf Herausgabe der Krankenunterlagen - Rechtsweg zu den Sozialgerichten - Erforderlichkeit der Konkretisierung - Mitteilung der konkreten Anhaltspunkte/Hinweise - aktives Vorgehen der ...

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • Wolters Kluwer

    Anspruch einer Krankenkasse gegen einen Krankenhausbetreiber auf Gewährung von Einsichtnahme in die vollständigen Behandlungsunterlagen eines Versicherten durch Herausgabe bzw. leihweise Überlassung; Akteneinsichtsrechte einer Krankenkasse gegen den Betreiber eines ...

  • medcontroller.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • niedersachsen.de (Pressemitteilung)

    Kein Anspruch einer Krankenkasse gegen Krankenhaus auf Herausgabe von Patientenunterlagen

  • niedersachsen.de (Pressemitteilung)

    Kein Anspruch einer Krankenkasse gegen Krankenhaus auf Herausgabe von Patientenunterlagen

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Keine Patientenunterlagen für die Krankenkasse

  • lto.de (Kurzinformation)

    Behandlungsfehler - Keine Klinik-Patientendaten für Krankenkassen

  • auw.de (Kurzinformation)

    Vorsicht beim Herausgeben von Patienten-Unterlagen!

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Krankenkasse hat kein Anspruch auf Herausgabe von Patientenunterlagen durch Krankenhaus - Mitteilungspflicht von Ärzten und Krankenhäusern besteht nur bei so genannten "drittverursachten" Gesundheitsschäden

Besprechungen u.ä.

  • christmann-law.de (Entscheidungsbesprechung)

    Krankenhaus muss Krankenkasse Patientenunterlagen nicht herausgeben

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (7)

  • SG Berlin, 01.06.2004 - S 82 KR 2038/02

    Anspruch einer Krankenkasse auf Herausgabe von Behandlungsunterlagen wegen des

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 11.11.2009 - L 1 KR 152/08
    Die aktuell geltende Rechtsprechung hat diese Auffassung bestätigt - s. hierzu z. B. Urteil Sozialgericht Berlin vom 01.06.2004, Az.: S 82 KR 2038/02.

    Aus beiden Gesichtspunkten ist allein der Rechtsweg zu den Sozialgerichten eröffnet, nicht aber der Zivilgerichtsweg (vgl. nur: BSG, Urteil vom 28. Februar 2007, B 3 KR 12/06 R zu einer Stufenklage einer Krankenkasse gegen ein Universitätsklinikum; die von den Beteiligten mehrfach zitierten Entscheidungen des SG Berlin, Urteil vom 1. Juni 2004, S 82 KR 2038/02, SG Potsdam, Beschluss vom 27. März 2008, S 1 KA 191/06; weitere Nachweise bei: Keller, a. a. O., Rdnote 39 zum Stichwort "Auskunft").

  • LSG Baden-Württemberg, 25.06.1997 - L 5 Ka 855/97

    Gegenstandswertfestsetzung bei Verlangen auf Herausgabe ärztlicher Unterlagen

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 11.11.2009 - L 1 KR 152/08
    Dabei bewertet der erkennende Senat das Auskunftsbegehren mangels anderweitiger Anhaltspunkte mit dem sog. Auffangstreitwert (siehe: Strassfeld, Materialien zum Streitwertkatalog für die Sozialgerichtsbarkeit, SGb 2/2008, S. 119), und zwar in Höhe von 1/1 des Auffangstreitwerts = 5.000 Euro, insbesondere wegen der Höhe des - etwaig - in Betracht kommenden Regressbetrages bei einem Abrechnungsvolumen von ca. 150.000 Euro (die Hälfte des Auffangstreitwerts annehmend bei geringem in Betracht kommenden Schadensregressbetrag: LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 25.6.1997, L 5 Ka 855/97 W-A).
  • BVerfG, 08.10.1974 - 2 BvR 747/73

    Rechtsbeistand

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 11.11.2009 - L 1 KR 152/08
    Jedoch hält das BVerfG in seiner zitierten Entscheidung (E 56, 37, 41 ff.; ebenso: BVerfGE 38, 105; E 80, 109) auch bei gesetzlich Auskunftspflichtigen, die (noch) nicht in der Rolle eines Zeugen, einer Prozesspartei oder eines Beschuldigten stehen, einen Schutz der Selbstbelastungsfreiheit für geboten und fordert (in der zitierten Entscheidung zu Vorschriften der Konkursordnung) als ausreichenden Schutz mindestens ein strafrechtliches Verwertungsverbot.
  • BSG, 10.12.2008 - B 6 KA 37/07 R

    Krankenversicherung - Weitergabe von Patientendaten durch Leistungserbringer -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 11.11.2009 - L 1 KR 152/08
    Diese Analyse einer nur lückenhaften Regelung von Datenerhebungsmöglichkeiten in den dafür maßgeblichen §§ 284 ff. SGB V teilt auch das BSG in seiner jüngsten einschlägigen Entscheidung vom 10.12.2008 (B 6 KA 37/07 R), in der die Weiterleitung von Sozialdaten an Externe (im dortigen Fall: Privatrechtssubjekte als Abrechnungsstellen) für unzulässig gehalten wird.
  • BVerfG, 01.06.1989 - 2 BvR 239/88

    Verfassungsmäßigkeit der Kostenhaftung des Kraftfahrzeughalters

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 11.11.2009 - L 1 KR 152/08
    Jedoch hält das BVerfG in seiner zitierten Entscheidung (E 56, 37, 41 ff.; ebenso: BVerfGE 38, 105; E 80, 109) auch bei gesetzlich Auskunftspflichtigen, die (noch) nicht in der Rolle eines Zeugen, einer Prozesspartei oder eines Beschuldigten stehen, einen Schutz der Selbstbelastungsfreiheit für geboten und fordert (in der zitierten Entscheidung zu Vorschriften der Konkursordnung) als ausreichenden Schutz mindestens ein strafrechtliches Verwertungsverbot.
  • BSG, 28.02.2007 - B 3 KR 12/06 R

    Verpflichtung des Krankenhauses zur Herausgabe medizinischer Unterlagen an den

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 11.11.2009 - L 1 KR 152/08
    Aus beiden Gesichtspunkten ist allein der Rechtsweg zu den Sozialgerichten eröffnet, nicht aber der Zivilgerichtsweg (vgl. nur: BSG, Urteil vom 28. Februar 2007, B 3 KR 12/06 R zu einer Stufenklage einer Krankenkasse gegen ein Universitätsklinikum; die von den Beteiligten mehrfach zitierten Entscheidungen des SG Berlin, Urteil vom 1. Juni 2004, S 82 KR 2038/02, SG Potsdam, Beschluss vom 27. März 2008, S 1 KA 191/06; weitere Nachweise bei: Keller, a. a. O., Rdnote 39 zum Stichwort "Auskunft").
  • SG Potsdam, 27.03.2008 - S 1 KA 191/06

    Übermittlung von Leistungsdaten in der gesetzlichen Krankenversicherung -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 11.11.2009 - L 1 KR 152/08
    Aus beiden Gesichtspunkten ist allein der Rechtsweg zu den Sozialgerichten eröffnet, nicht aber der Zivilgerichtsweg (vgl. nur: BSG, Urteil vom 28. Februar 2007, B 3 KR 12/06 R zu einer Stufenklage einer Krankenkasse gegen ein Universitätsklinikum; die von den Beteiligten mehrfach zitierten Entscheidungen des SG Berlin, Urteil vom 1. Juni 2004, S 82 KR 2038/02, SG Potsdam, Beschluss vom 27. März 2008, S 1 KA 191/06; weitere Nachweise bei: Keller, a. a. O., Rdnote 39 zum Stichwort "Auskunft").
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 19.11.2019 - 13 A 1326/17

    Klage der gesetzlichen Krankenkassen gegen eine Vertriebsgesellschaft eines

    vgl. BGH, Urteil vom 23. März 2010 - VI ZR 327/08 -, FamRZ 2010, 972 = juris, Rn. 20; Schäfer, in: Berchtold/Huster/Rehborn (Hrsg.), Gesundheitsrecht, 2. Aufl. 2018, SGB V § 294a Rn. 10; Hornung, in: Hänlein/Schuler (Hrsg.), SGB V, 5. Aufl. 2016, § 294a Rn. 8; Michels, in: Becker/Kingreen (Hrsg.), SGB V, 6. Aufl. 2018,§ 294a Rn. 2. Offenlassend unter Verweis auf ausschließlich bejahende Stimmen: LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 11. November 2009 - L 1 KR 152/08 -, juris, Rn. 106.
  • LG Nürnberg-Fürth, 10.09.2013 - 12 O 1933/13

    Einsichtsrecht des gesetzlichen Krankenversicherers in Behandlungsunterlagen

    Weitere Anhaltspunkte oder Hinweise i.S.v. § 294a Abs. 1 SGB V - also die nennenswerte Wahrscheinlichkeit in Gestalt eines Anfangsverdachts (vgl. LSG Niedersachsen , ArztR 2011, 249) - waren nicht erforderlich und mussten seitens der Klägerin weder vorgetragen, noch unter Beweis gestellt werden.
  • LSG Baden-Württemberg, 12.10.2011 - L 5 KA 575/10
    § 294a Abs. 1 Satz 1 SGB V bezieht sich nach dem klaren Gesetzeswortlaut aber allein auf Dritten zuzurechnende Gesundheitsschäden und nicht - wie § 66 SGB V - auf Behandlungsfehler durch den auskunfts- bzw. herausgabepflichtigen Vertrags(zahn)arzt selbst (vgl. auch LSG Niedersachsen-Bremen, Urt. v. 11.11.2009, - L 1 KR 152/08 -).
  • SG Duisburg, 22.06.2011 - S 7 KR 112/09

    Sonstige Angelegenheiten

    Die statthafte Klageart für das Herausgabeverlangen ist die echte Leistungsklage gemäß § 54 Abs. 5 SGG (vgl. LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 11.11.2009, L 1 KR 152/08, Juris Randnr. 80).
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