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   LSG Niedersachsen-Bremen, 11.12.2002 - L 1 RA 64/00   

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https://dejure.org/2002,16533
LSG Niedersachsen-Bremen, 11.12.2002 - L 1 RA 64/00 (https://dejure.org/2002,16533)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 11.12.2002 - L 1 RA 64/00 (https://dejure.org/2002,16533)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 11. Dezember 2002 - L 1 RA 64/00 (https://dejure.org/2002,16533)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (6)

  • BSG, 16.11.2000 - B 4 RA 72/00 R

    Geltung der Beitragsbemessungsgrenze auch bei fiktiven Verdiensten aus Beiträgen

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 11.12.2002 - L 1 RA 64/00
    Die vom BSG entwickelten Grundsätze zur Rentenwertfestsetzung nach dem SGB VI bei DDR-Sozialpflichtversicherten und gleichzeitig in der freiwilligen Zusatzrentenversicherung Versicherten sind nicht auf die hier vorliegende Fallgestaltung übertragbar (vgl. zu den Fällen der Rentenüberleitung neben dem bereits zitierten Urteil vom 9. November 1999 die Bestätigung durch BSG-Urteil vom 16. November 2000, Az: B 4 RA 72/00 R).
  • BSG, 23.09.1999 - B 12 RJ 1/99 R

    Rentenversicherungspflicht - Anlernling - familienhafte Mithilfe - fiktive

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 11.12.2002 - L 1 RA 64/00
    Entfiele die Bewertung als Pflichtbeitrag, so verlöre ein Versicherter wie der Kläger nicht lediglich eine Aussicht auf eine "gesetzgeberische Wohltat" (wie im Falle der Konkurrenz mit Ausbildungs-Anrechnungszeiten), vielmehr eine auf einem beitragspflichtigen Ausbildungsverhältnis beruhende Anwartschaft, bei der lediglich aus Missachtung der gesetzlichen Vorschriften die Beitragsabführung unterblieben war oder aber sich im nachhinein nicht mehr nachweisen ließ (vgl. beispielhaft BSG-Urteil vom 23. September 1999, Az: B 12 RJ 1/99 R; LSG Berlin, Urteil vom 21. September 1999, Az: L 1 12 RA 28/97).
  • BVerfG, 12.03.1996 - 1 BvR 609/90

    Kindererziehungszeiten

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 11.12.2002 - L 1 RA 64/00
    Während bei einer derartigen Konstellation nach der ursprünglichen Regelung (§§ 32a Abs. 5 Satz 2, Abs. 6 a Satz 2 Angestelltenversicherungsgesetz -- AVG --; 70 Abs. 2 SGB VI a.F. --) lediglich eine Anhebung auf 0, 0625 Entgeltpunkte erfolgte, legte der Gesetzgeber auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts hin (vom 12. März 1996, Az: 1 BvR 609/90 u. 692/90) mit weitgehender Rückwirkung die additive Bewertung fest (§§ 70 Abs. 2, 256 d, 307 d SGB VI i.d.F. des Rentenreformgesetzes -- RRG -- 1999 vom 16. Dezember 1997, Bundesgesetzblatt I Seite 2998; zu Fragen der weiteren Rückwirkung der additiven Bewertung im dortigen Fall vgl. die noch nicht veröffentlichte Entscheidung des BSG vom 11. Dezember 2002, Az: B 5 RJ 20/02 R).
  • BSG, 11.12.2002 - B 5 RJ 20/02 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - unzulässige Revision - Revisionsbegründung: keine

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 11.12.2002 - L 1 RA 64/00
    Während bei einer derartigen Konstellation nach der ursprünglichen Regelung (§§ 32a Abs. 5 Satz 2, Abs. 6 a Satz 2 Angestelltenversicherungsgesetz -- AVG --; 70 Abs. 2 SGB VI a.F. --) lediglich eine Anhebung auf 0, 0625 Entgeltpunkte erfolgte, legte der Gesetzgeber auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts hin (vom 12. März 1996, Az: 1 BvR 609/90 u. 692/90) mit weitgehender Rückwirkung die additive Bewertung fest (§§ 70 Abs. 2, 256 d, 307 d SGB VI i.d.F. des Rentenreformgesetzes -- RRG -- 1999 vom 16. Dezember 1997, Bundesgesetzblatt I Seite 2998; zu Fragen der weiteren Rückwirkung der additiven Bewertung im dortigen Fall vgl. die noch nicht veröffentlichte Entscheidung des BSG vom 11. Dezember 2002, Az: B 5 RJ 20/02 R).
  • BSG, 09.11.1999 - B 4 RA 2/99 R

    Sozialpflichtversicherung und freiwillige Zusatzrentenversicherung -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 11.12.2002 - L 1 RA 64/00
    Richtig ist zwar der Hinweis der Beklagten darauf, die additive Bewertung des streitigen Zeitraumes mit Pflicht- und freiwilligen Beitragszeiten laufe dem Grundsatz zuwider, den Schutzbereich der gesetzlichen Rentenversicherung nur bis zur Beitragsbemessungsgrenze zu erstrecken (BSG-Urteil vom 9. November 1999, Az: B 4 RA 2/99 R).
  • LSG Berlin, 21.09.1999 - L 12 RA 28/97
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 11.12.2002 - L 1 RA 64/00
    Entfiele die Bewertung als Pflichtbeitrag, so verlöre ein Versicherter wie der Kläger nicht lediglich eine Aussicht auf eine "gesetzgeberische Wohltat" (wie im Falle der Konkurrenz mit Ausbildungs-Anrechnungszeiten), vielmehr eine auf einem beitragspflichtigen Ausbildungsverhältnis beruhende Anwartschaft, bei der lediglich aus Missachtung der gesetzlichen Vorschriften die Beitragsabführung unterblieben war oder aber sich im nachhinein nicht mehr nachweisen ließ (vgl. beispielhaft BSG-Urteil vom 23. September 1999, Az: B 12 RJ 1/99 R; LSG Berlin, Urteil vom 21. September 1999, Az: L 1 12 RA 28/97).
  • SG Lüneburg, 25.01.2007 - S 34 R 339/05
    Am 11. Dezember 2002 erging ein Urteil des Landessozialgerichtes Niedersachsen - Bremen (L 1 RA 64/00) das die erstinstanzliche Entscheidung des Sozialgerichtes Lüne-burg zum Teil bestätigte.

    Dies hatte bereits das Landessozial-gericht Niedersachsen - Bremen in einem anderen Verfahren derselben Beteiligten, das mit Urteil vom 11. Dezember 2002 (- L 1 RA 64/00) endete, festgestellt.

  • LSG Hessen, 18.02.2014 - L 2 R 400/13

    Rentenrechtliche Berücksichtigung von Anrechnungszeiten wegen schulischer

    Eine kumulative Berücksichtigung von Entgeltpunkten für Ausbildungs-Anrechnungszeiten und die parallel geleisteten freiwilligen Beiträge findet dabei nicht statt (vgl. LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 11. Dezember 2002, L 1 RA 64/00, juris Rn. 20).
  • LSG Schleswig-Holstein, 19.11.2007 - L 8 R 150/06

    Berechnung der Altersrente unter Berücksichtigung beruflicher und schulischer

    In dem vom Sozialgericht in Bezug genommenen Urteil des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen (vom 11. Dezember 2002 - L 1 RA 64/00 -) gehe es u. a. darum, ob ein Versicherter, der freiwillige Beiträge auf Anrechnungszeiten geleistet habe, neben der Bewertung der freiwilligen Beiträge für dieselbe Zeit auch noch die Bewertung der Anrechnungszeit erhalten könne.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 26.05.2010 - L 1 R 92/07
    In den nachfolgenden Urteilen des Sozialgerichts (SG) Lüneburg sowie des Landessozialgerichts (LSG) Niedersachsen-Bremen aus den Jahren 2000 (SG Lüneburg vom 8. Februar 2000, S 14 RA 51/98; LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 11. Dezember 2002, L 1 RA 64/00) hatten das SG und das LSG übereinstimmend ebenfalls die sog. Doppelbelegung mit der Wirkung der beitragsgeminderten Zeit von Oktober 1956 bis Februar 1958 für recht- und verfassungsmäßig gehalten und die vom Kläger (bereits) damals geforderte sog. additive Bewertung beider rentenrechtlichen Zeiten (Entgeltpunkte für freiwillige Beiträge einerseits sowie Entgeltpunkte für Ausbildungsanrechnungszeiten andererseits, Addition) für rechtlich nicht zulässig erklärt.
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