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   LSG Niedersachsen-Bremen, 11.12.2002 - L 3/9/6 U 452/99   

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https://dejure.org/2002,29381
LSG Niedersachsen-Bremen, 11.12.2002 - L 3/9/6 U 452/99 (https://dejure.org/2002,29381)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 11.12.2002 - L 3/9/6 U 452/99 (https://dejure.org/2002,29381)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 11. Dezember 2002 - L 3/9/6 U 452/99 (https://dejure.org/2002,29381)
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  • BSG, 14.12.1999 - B 2 U 3/99 R

    Unfallversicherungsschutz einer Gastwirtin auf dem Betriebsweg im häuslichen

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 11.12.2002 - L 3/9/6 U 452/99
    Ein solcher innerer Zusammenhang ist wertend zu ermitteln, indem untersucht wird, ob die jeweilige Verrichtung innerhalb der Grenze liegt, bis zu welcher der Versicherungsschutz in der gesetzlichen Unfallversicherung reicht (vgl. BSG, Urteil vom 14. Dezember 1999 - B 2 U 3/99 R - SozR 3-2700 § 8 SGB VII Nr. 1).

    Entscheidendes Abgrenzungskriterium für die Frage, ob eine solche Tätigkeit wesentlich betrieblichen Interessen gedient hat, ist, ob sie hypothetisch auch bei Entfallen des privaten Zweckes vorgenommen worden wäre (vgl. BSG, Urteil vom 14. Dezember 1999, a.a.O. und Urteil vom 10. März 1994 - 2 RU 20/93 - SozR 3-2200 § 548 RVO Nr. 18).

  • BSG, 02.02.1978 - 8 RU 66/77

    Relative Fahruntüchtigkeit - Alkohol im Verkehr - WesentlicheUnfallursache -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 11.12.2002 - L 3/9/6 U 452/99
    Eine Tatsache ist bewiesen, wenn sie in so hohem Grade wahrscheinlich ist, dass alle Umstände des Falles nach vernünftiger Abwägung des Gesamtergebnisses des Verfahrens und nach der allgemeinen Lebenserfahrung geeignet sind, die volle richterliche Überzeugung hiervon zu begründen (vgl. BSG, Urteil vom 02. Februar 1978 - 8 RU 66/77 - E 45, 285).
  • BSG, 18.02.1987 - 2 RU 19/86

    Verantwortungsbereich der Schule - Versicherungsschutz eines Schülers

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 11.12.2002 - L 3/9/6 U 452/99
    In diesem Zusammenhang reicht es aus, dass der Versicherte von seinem Standpunkt aus der Auffassung sein konnte, dass die zum Unfall führende Tätigkeit geeignet war, den Interessen des Unternehmens zu dienen (vgl. BSG, Urteil vom 18. Februar 1987 - 2 RU 19/86 - SozR 2200 § 539 RVO Nr. 120).
  • BSG, 10.03.1994 - 2 RU 20/93

    Unfallversicherungschutz - Rennreiter

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 11.12.2002 - L 3/9/6 U 452/99
    Entscheidendes Abgrenzungskriterium für die Frage, ob eine solche Tätigkeit wesentlich betrieblichen Interessen gedient hat, ist, ob sie hypothetisch auch bei Entfallen des privaten Zweckes vorgenommen worden wäre (vgl. BSG, Urteil vom 14. Dezember 1999, a.a.O. und Urteil vom 10. März 1994 - 2 RU 20/93 - SozR 3-2200 § 548 RVO Nr. 18).
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