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   LSG Niedersachsen-Bremen, 12.05.2010 - L 3 KA 81/07   

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LSG Niedersachsen-Bremen, 12.05.2010 - L 3 KA 81/07 (https://dejure.org/2010,94649)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 12.05.2010 - L 3 KA 81/07 (https://dejure.org/2010,94649)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 12. Mai 2010 - L 3 KA 81/07 (https://dejure.org/2010,94649)
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (12)

  • BSG, 08.02.2006 - B 6 KA 25/05 R

    Kassenzahnärztliche Vereinigung - Honorarverteilungsmaßstab - Verwendung des

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 12.05.2010 - L 3 KA 81/07
    Bei der Ausformung der Verteilungskriterien steht den Körperschaften als Normgeber eine erhebliche Gestaltungsfreiheit zu (zusammenfassend dazu BSGE 94, 50 = SozR 4-2500 § 72 Nr. 2, jeweils Rn 30, mwN; BSGE 96, 53 = SozR 4-2500 § 85 Nr. 23, jeweils Rn 25).

    Die Erhaltung von Verdienstchancen kann weder aus Art. 14 Abs. 1 GG noch aus Art. 12 Abs. 1 GG abgeleitet werden (vgl hierzu BSGE 96, 53 bis 64 = SozR 4-2500 § 85 Nr. 23, jeweils Rn 30 mit BVerfG-Angaben).

    Derartige Vorgaben sind - wie auch hier - Teil eines Gesamtkonzepts, um eine große Zahl der Leistungen mit möglichst hohen Punktwerten zu vergüten und dadurch dem Interesse der Vertrags(zahn)ärzte entgegenzukommen, einen möglichst großen Anteil ihres zu erwartenden Honorars sicherer abschätzen zu können (vgl hierzu ua BSGE 96, 53 = SozR 4-2500 § 85 Nr. 23, jeweils Rn 31).

  • BSG, 09.12.2004 - B 6 KA 44/03 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Ermächtigungsgrundlage für

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 12.05.2010 - L 3 KA 81/07
    Bei der Ausformung der Verteilungskriterien steht den Körperschaften als Normgeber eine erhebliche Gestaltungsfreiheit zu (zusammenfassend dazu BSGE 94, 50 = SozR 4-2500 § 72 Nr. 2, jeweils Rn 30, mwN; BSGE 96, 53 = SozR 4-2500 § 85 Nr. 23, jeweils Rn 25).

    Ein fortlaufender Anspruch auf Realisierung dieser Erwerbschancen steht dem Kläger aber nicht zu; vielmehr hat er als selbstständiger Vertragszahnarzt grundsätzlich das Risiko einer unwirtschaftlich betriebenen Praxis sowie unternehmerischer Fehleinschätzungen selbst zu tragen (vgl hierzu BSGE 94, 50 = SozR 4-2500 § 72 Nr. 2 Rn 158 ff).

    Über einen möglichen Anspruch des Klägers auf Anerkennung eines solchen Härtefalls wäre aber allenfalls nach einem gesonderten Antrag in einem eigenständigen Verfahren zu entscheiden (vgl zum Verwaltungsverfahren bei Härteregelungen allgemein BSGE 94, 50 = SozR 4-2500 § 72 Nr. 2, jeweils Rn 16) - nicht aber im Rahmen der rechtlichen Prüfung, ob die übrigen Honorarverteilungsvorgaben der Beklagten in Übereinstimmung mit höherrangigem Recht stehen.

  • GemSOGB, 27.04.1993 - GmS-OGB 1/92

    Absoluter Revisionsgrund bei unvollständig abgefaßtem Urteil

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 12.05.2010 - L 3 KA 81/07
    Vor diesem Hintergrund hat der erkennende Senat davon abgesehen, das außerhalb der Fünf-Monats-Frist (vgl hierzu den Gemeinsamen Senat der obersten Gerichtshöfe des Bundes, Beschluss vom 27. April 1993 - GmS-OGB 1/92 - SozR 3-1750 § 551 Nr. 4) erstellte Urteil an das SG Hannover zurückzuverweisen.
  • BSG, 22.06.2005 - B 6 KA 21/04 R

    Kassenärztliche Vereinigung - keine Rücknahme von bestandskräftigen

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 12.05.2010 - L 3 KA 81/07
    Im Rahmen der bei Anwendung der Vorschrift anzustellenden Ermessensprüfung ist eine K(Z)V zwar berechtigt, entscheidend darauf abzustellen, dass sich Honorarnachzahlungen zu Gunsten von Vertrags(zahn)ärzten, die von rechtswidrigen unanfechtbaren Honorarbescheiden betroffen sind, zu Lasten der übrigen an der Honorarverteilung beteiligten Mitglieder der K(Z)V auswirken; sie kann allein unter Hinweis hierauf die Korrektur bestandskräftiger Honorarbescheide ablehnen (BSG SozR 4-1300 § 44 Nr. 6).
  • BSG, 18.03.1998 - B 6 KA 16/97 R

    Vertragsarzt - Honorar - keine Sozialleistung - Anwendung des § 44 Abs 2 SGB 10

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 12.05.2010 - L 3 KA 81/07
    Diese Vorschrift gilt auch für vertrags(zahn)ärztliche Honorarbescheide (BSG SozR 3-1300 § 44 Nr. 23).
  • BSG, 30.01.2002 - B 6 KA 12/01 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Ermächtigung eines Krankenhausradiologen auf

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 12.05.2010 - L 3 KA 81/07
    Die Kostenentscheidung beruht auf § 193 Abs. 1 und 4 SGG in der bis zum 1. Januar 2002 geltenden und hier noch anzuwendenden Fassung (vgl BSG SozR 3-2500 § 116 Nr. 24 S 115 ff).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 07.03.2007 - L 3 KA 274/03
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 12.05.2010 - L 3 KA 81/07
    Das SG hat die vom Kläger hinsichtlich des unvergütet gebliebenen Honoraranteils aufrecht erhaltene Klage mit Urteil vom 26. September 2007 abgewiesen und zur Begründung auf die Rechtsprechung des Landessozialgerichts (LSG) Niedersachsen-Bremen verwiesen (vgl hierzu Senatsurteil vom 7. März 2007 - L 3 KA 274/03).
  • BSG, 09.12.2004 - B 6 KA 84/03 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Ermächtigungsgrundlage für

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 12.05.2010 - L 3 KA 81/07
    Hintergrund ist, dass die mit der Einführung neuer Vergütungsbestimmungen uU einhergehenden Honorarverwerfungen nicht über generell-abstrakte Regelungen in den Verteilungsmaßstäben, sondern durch dort ggf hineinzulesende allgemeine Härtefallklauseln auszugleichen sind (vgl grundlegend hierzu BSG, Urteil vom 9. Dezember 2004 - B 6 KA 84/03 R - insb Rn 141, juris).
  • BVerwG, 03.11.1988 - 7 C 115.86

    Kontrolldichte

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 12.05.2010 - L 3 KA 81/07
    Eine solche Freiheit geht mit Rechtssetzungsakten typischerweise einher und wird erst dann rechtswidrig ausgeübt, wenn die jeweilige Gestaltung in Anbetracht des Zwecks der konkreten Ermächtigung unvertretbar oder unverhältnismäßig ist (vgl hierzu BVerwGE 80, 355, 370, mwN).
  • LSG Mecklenburg-Vorpommern, 22.05.2002 - L 1 KA 17/00
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 12.05.2010 - L 3 KA 81/07
    Die Beklagte musste in Betracht ziehen, dass nach einem Bescheidungsurteil das Verböserungsverbot greift (vgl hierzu LSG Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 22. Mai 2002 - L 1 KA 17/00 - juris), so dass sie daran gehindert gewesen wäre, ein (noch) niedrigeres Honorar festzusetzen.
  • BSG, 23.02.2005 - B 6 KA 77/03 R

    Teilanfechtung eines vertragsärztlichen Honorarbescheids bzw teilweise

  • BSG, 31.10.2001 - B 6 KA 16/00 R

    Kassenärztliche Vereinigung - unrichtiger Honorarbescheid wegen Fehlern im Rahmen

  • BSG, 23.07.2014 - B 6 KA 28/14 B
    Dieser Bescheid war Gegenstand des Widerspruchs- bzw Klageverfahrens hinsichtlich der Honorarfestsetzung für das Quartal IV/1998, über die mit Urteil des LSG vom 12.5.2010 (L 3 KA 81/07) rechtskräftig entschieden wurde.

    Die Klage sei unzulässig, weil der Jahreshonorarbescheid bereits in dem rechtskräftig abgeschlossenen Verfahren L 3 KA 81/07 streitbefangen gewesen sei.

    Seine Beanstandung in diesem Zusammenhang, das LSG habe zu Unrecht angenommen, dass das Quartal III/1998 im Verfahren L 3 KA 81/07 streitbefangen gewesen sei, betrifft die in der Sache für die Entscheidung des Rechtsstreits zentrale Frage und nicht einen potenziellen Fehler des LSG bei der Gestaltung seines Verfahrens; allein damit befasst sich aber § 160 Abs. 2 Nr. 3 SGG.

    Seine Ausführungen sind insofern bereits widersprüchlich, als er bemängelt, dass eine Verbindung zwischen der Honorarfestsetzung für das Quartal III/1998 und dem Verfahren L 3 KA 81/07 nicht hergestellt worden sei, gleichzeitig aber vorträgt, dass eine solche Verbindung nicht bestehe.

    Sinngemäß wendet er sich erneut gegen die aus seiner Sicht nicht nachvollziehbare Wertung des LSG, dass das Honorar für das Quartal III/1998 auch im Verfahren L 3 KA 81/07 streitbefangen war.

    12 e) Soweit der Kläger rügt, das LSG habe das Kernanliegen seines Vorbringens nicht angehört und damit seinen Anspruch auf rechtliches Gehör verletzt, trägt er im Wesentlichen erneut vor, das LSG habe die Einbeziehung des Bescheides vom 29.8.2005 in das Verfahren L 3 KA 81/07 falsch beurteilt und sich seiner Rechtsauffassung zu Unrecht nicht angeschlossen.

    Wenn der Kläger meint, das LSG hätte mitteilen müssen, dass es die Honorarfestsetzungen für die einzelnen Quartale des Jahres 1998 als von dem Jahreshonorarbescheid abtrennbare Regelungen ansehe, ist dies bereits vor dem Hintergrund des Urteils L 3 KA 81/07 nicht nachvollziehbar.

    13 f) Das Vorbringen des Klägers, der Vorsitzende hätte ihn darauf hinweisen müssen, dass er im Fall einer Beschränkung auf das Quartal IV/1998 im Verfahren L 3 KA 81/07 seiner Ansprüche bezüglich des Quartals III/1998 verlustig gehe, vermag schon deshalb keinen Verfahrensfehler zu begründen, weil - eine solche Hinweispflicht unterstellt - Fehler aus einem früheren Verfahren keinen Verfahrensfehler in diesem Verfahren begründen können.

  • BSG, 27.06.2013 - B 10 ÜG 8/13 B
    Streitig ist eine Entschädigung von Nachteilen infolge einer überlangen Dauer des Gerichtsverfahrens S 43 KA 306/05 (Sozialgericht Hannover), L 3 KA 81/07 (Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen).

    Die dagegen vom Kläger eingelegte Berufung wies das LSG mit Urteil vom 12.5.2010 - L 3 KA 81/07 - zurück.

    In der mündlichen Verhandlung vor dem LSG hat er beantragt, den Beklagten zu verurteilen, an ihn wegen der Nachteile aus der überlangen Dauer der Gerichtsverfahren S 43 KA 306/05 und L 3 KA 81/07 immateriellen Schadensersatz in Höhe von 10 000 Euro zu zahlen sowie materiellen Schadensersatz zu zahlen, dessen Höhe das Gericht durch Einholung eines Sachverständigengutachtens ermitteln solle.

  • BSG, 18.06.2014 - B 10 ÜG 26/13 B
    Streitig ist eine Entschädigung von Nachteilen infolge einer überlangen Dauer des Gerichtsverfahrens S 43 KA 306/05 (SG Hannover), L 3 KA 81/07 (LSG Niedersachsen-Bremen).

    Die dagegen vom Kläger eingelegte Berufung wies das LSG mit Urteil vom 12.5.2010 - L 3 KA 81/07 - zurück.

    In der mündlichen Verhandlung vor dem LSG hat er beantragt, den Beklagten zu verurteilen, an ihn wegen der Nachteile aus der überlangen Dauer der Gerichtsverfahren S 43 KA 306/05 und L 3 KA 81/07 immateriellen Schadensersatz in Höhe von 10 000 Euro zu zahlen sowie materiellen Schadensersatz zu zahlen, dessen Höhe das Gericht durch Einholung eines Sachverständigengutachtens ermitteln solle.

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 10.11.2016 - L 10 SF 38/14
    Hinsichtlich der zu treffenden Kostengrundentscheidung vermerkte der zuständige Richter unter dem 14. Februar 2010, die Kostenentscheidung hänge davon ab, wie das Landessozialgericht (LSG) im Verfahren L 3 KA 81/07 den Streitgegenstand beurteile.

    Am 16. Februar 2011 fragte das SG bei der Beklagten an, ob in der Sache L 3 KA 81/07 von dem LSG zwischenzeitlich entschieden worden sei.

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 29.08.2013 - L 10 SF 27/13
    den Beklagten zu verurteilen, an ihn wegen der Nachteile aus der überlangen Dauer der Gerichtsverfahren S 43 KA 306/05 sowie L 3 KA 81/07 immateriellen Schadensersatz in Höhe von 5.000 EUR zu zahlen sowie materiellen Schadensersatz zu zahlen, dessen Höhe das Gericht durch Einholung eines Sachverständigengutachtens ermitteln soll.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 23.11.2012 - L 18 SF 8/12
    den Beklagten zu verurteilen, an ihn wegen der Nachteile aus der überlangen Dauer der Gerichtsverfahren S 43 KA 306/05 sowie L 3 KA 81/07 immateriellen Schadensersatz in Höhe von 10.000 EUR zu zahlen sowie materiellen Schadensersatz zu zahlen, dessen Höhe das Gericht durch Einholung eines Sachverständigengutachtens ermitteln soll.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 10.10.2008 - L 3 B 5/08
    Der Kläger hat während der Durchführung seines Berufungsverfahrens (Az.: L 3 KA 81/07) mit Schriftsatz vom 08. Februar 2008 - eingegangen bei dem Landessozialgericht (LSG) am 12. Februar 2008 - "Gehörsrüge" gegen den Beschluss des Senats vom 06. Februar 2008, in dem die Beschwerde des Klägers wegen Untätigkeit des Sozialgerichts (SG) als unzulässig verworfen wurde, eingelegt.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 10.10.2008 - L 3 B 16/08
    Dagegen hat der Kläger noch am gleichen Tage Berufung vor dem Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen (Az.: L 3 KA 81/07) erhoben.
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