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   LSG Niedersachsen-Bremen, 12.05.2010 - L 3 KA 85/07   

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LSG Niedersachsen-Bremen, 12.05.2010 - L 3 KA 85/07 (https://dejure.org/2010,94698)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 12.05.2010 - L 3 KA 85/07 (https://dejure.org/2010,94698)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 12. Mai 2010 - L 3 KA 85/07 (https://dejure.org/2010,94698)
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (20)

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 09.04.2008 - L 3 KA 156/04

    Ermächtigung des Landesschiedsamtes zum Erlass eines Honorarverteilungsmaßstabs

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 12.05.2010 - L 3 KA 85/07
    Um dies zu belegen, verweist er auf das im abgeschlossenen Verfahren L 3 KA 156/04 vorgelegte Privatgutachten und stellt in allen anhängigen Berufungsverfahren über 100 Beweisanträge.

    Der erkennende Senat hat in den Verfahren L 3 KA 472/03, L 3 B 16/04 KA, L 3 KA 156/04, L 3 B 91/06 KA, L 3 B 88/06 KA und L 3 KA 148/06 bereits 10 Befangenheitsanträge des Klägers ablehnend beschieden, die sich teilweise auch gegen die ehrenamtlichen Senatsmitglieder gerichtet haben.

    Hierzu ist in der Rechtsprechung des BSG (vgl hierzu BSGE 96, 53 - 64 = SozR 4-2500 § 85 Nr. 23, zuletzt bestätigt durch Beschluss vom 17. Juni 2009 - B 6 KA 43/08 B) und der des erkennenden Senats (vgl hierzu Senatsurteil vom 9. April 2008 - L 3 KA 156/04 - juris) geklärt, dass der strukturgleiche HVM der Beklagten für das Jahr 1999 sowohl mit der Rechtsgrundlage in § 85 Abs. 4 S 1 bis 4 SGB V als auch mit den verfassungsrechtlichen Vorgaben des GG vereinbar ist.

    Außerdem fehlte dem Landesschiedsamt - wie der Senat bereits in seinen Entscheidungen vom 27. Oktober 2004 und vom 9. April 2008 (vgl hierzu das Senatsurteil vom 27. Oktober 2004 - L 3 KA 62/04 - juris; aus anderen Gründen vom BSG aufgehoben mit Urteil vom 8. Februar 2006 - B 6 KA 26/05 R, Parallelentscheidung hierzu veröffentlicht unter SozR 4-2500 § 85 Nr. 2; Senatsurteil vom 9. April 2008 - L 3 KA 156/04 - juris) dargelegt hat - zum Erlass von Honorarverteilungsvorgaben die gesetzliche Ermächtigung; dessen HVM - und nicht der hier streitbefangene - ist nichtig.

  • BSG, 09.12.2004 - B 6 KA 44/03 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Ermächtigungsgrundlage für

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 12.05.2010 - L 3 KA 85/07
    Bei der Ausformung der jeweiligen Verteilungskriterien steht den Körperschaften als Normgeber eine erhebliche Gestaltungsfreiheit zu (zusammenfassend dazu BSGE 94, 50 = SozR 4-2500 § 72 Nr. 2, jeweils Rn 30, mwN; BSGE 96, 53 = SozR 4-2500 § 85 Nr. 23, jeweils Rn 25).

    Ein fortlaufender Anspruch auf Realisierung dieser Erwerbschancen steht dem Kläger aber nicht zu; vielmehr hat er als selbstständiger Vertragszahnarzt grundsätzlich das Risiko einer unwirtschaftlich betriebenen Praxis sowie unternehmerischer Fehleinschätzungen selbst zu tragen (vgl hierzu BSGE 94, 50 = SozR 4-2500 § 72 Nr. 2 Rn 158 ff).

    Über einen möglichen Anspruch des Klägers auf Anerkennung eines solchen Härtefalls wäre aber allenfalls nach einem gesonderten Antrag in einem eigenständigen Verfahren zu entscheiden (vgl zum Verwaltungsverfahren bei Härteregelungen allgemein BSGE 94, 50 = SozR 4-2500 § 72 Nr. 2, jeweils Rn 16) - nicht aber im Rahmen der rechtlichen Prüfung, ob die übrigen Honorarverteilungsvorgaben der Beklagten in Übereinstimmung mit höherrangigem Recht stehen.

    Denn die Annahme, dass mit höheren Abrechnungen aus vertrags(zahn)ärztlicher Tätigkeit regelmäßig auch der Umfang des materiellen und immateriellen Nutzens steigt, den die Vertrags(zahn)ärzte aus der gesamten Aufgabenerfüllung einer K(Z)V ziehen, kann weder als grob fehlerhaft noch mit einer am Gerechtigkeitsgedanken orientierten Betrachtungsweise als unvereinbar angesehen werden (vgl hierzu auch BSG SozR 4-2500 § 72 Nr. 2; SozR 4-2500 § 81 Nr. 3).

  • BSG, 08.02.2006 - B 6 KA 25/05 R

    Kassenzahnärztliche Vereinigung - Honorarverteilungsmaßstab - Verwendung des

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 12.05.2010 - L 3 KA 85/07
    Das SG hat die Klage mit Urteil vom 26. September 2007 abgewiesen und zur Begründung auf die Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) zu dem strukturgleichen HVM der Beklagten für das Jahr 1999 verwiesen (vgl hierzu ua BSGE 96, 53 - 64 = SozR 4-2500 § 85 Nr. 23).

    Bei der Ausformung der jeweiligen Verteilungskriterien steht den Körperschaften als Normgeber eine erhebliche Gestaltungsfreiheit zu (zusammenfassend dazu BSGE 94, 50 = SozR 4-2500 § 72 Nr. 2, jeweils Rn 30, mwN; BSGE 96, 53 = SozR 4-2500 § 85 Nr. 23, jeweils Rn 25).

    Hierzu ist in der Rechtsprechung des BSG (vgl hierzu BSGE 96, 53 - 64 = SozR 4-2500 § 85 Nr. 23, zuletzt bestätigt durch Beschluss vom 17. Juni 2009 - B 6 KA 43/08 B) und der des erkennenden Senats (vgl hierzu Senatsurteil vom 9. April 2008 - L 3 KA 156/04 - juris) geklärt, dass der strukturgleiche HVM der Beklagten für das Jahr 1999 sowohl mit der Rechtsgrundlage in § 85 Abs. 4 S 1 bis 4 SGB V als auch mit den verfassungsrechtlichen Vorgaben des GG vereinbar ist.

    Derartige Vorgaben sind - wie auch hier - Teil eines Gesamtkonzepts, um eine möglichst große Zahl der Leistungen mit vollen Punktwerten zu vergüten und dadurch dem Interesse der Vertrags(zahn)ärzte entgegenzukommen, einen möglichst großen Anteil ihres zu erwartenden Honorars sicherer abschätzen zu können (vgl hierzu ua BSGE 96, 53 = SozR 4-2500 § 85 Nr. 23, jeweils Rn 31).

  • BSG, 08.02.2006 - B 6 KA 26/05 R

    Rechtmäßigkeit eines Honorarverteilungsmaßstabes für eine Honorierung zu vollen

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 12.05.2010 - L 3 KA 85/07
    Außerdem fehlte dem Landesschiedsamt - wie der Senat bereits in seinen Entscheidungen vom 27. Oktober 2004 und vom 9. April 2008 (vgl hierzu das Senatsurteil vom 27. Oktober 2004 - L 3 KA 62/04 - juris; aus anderen Gründen vom BSG aufgehoben mit Urteil vom 8. Februar 2006 - B 6 KA 26/05 R, Parallelentscheidung hierzu veröffentlicht unter SozR 4-2500 § 85 Nr. 2; Senatsurteil vom 9. April 2008 - L 3 KA 156/04 - juris) dargelegt hat - zum Erlass von Honorarverteilungsvorgaben die gesetzliche Ermächtigung; dessen HVM - und nicht der hier streitbefangene - ist nichtig.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 27.10.2004 - L 3 KA 62/04

    Honorarberechnung für einen Zahnarzt; Umfang der vertragszahnärztlichen

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 12.05.2010 - L 3 KA 85/07
    Außerdem fehlte dem Landesschiedsamt - wie der Senat bereits in seinen Entscheidungen vom 27. Oktober 2004 und vom 9. April 2008 (vgl hierzu das Senatsurteil vom 27. Oktober 2004 - L 3 KA 62/04 - juris; aus anderen Gründen vom BSG aufgehoben mit Urteil vom 8. Februar 2006 - B 6 KA 26/05 R, Parallelentscheidung hierzu veröffentlicht unter SozR 4-2500 § 85 Nr. 2; Senatsurteil vom 9. April 2008 - L 3 KA 156/04 - juris) dargelegt hat - zum Erlass von Honorarverteilungsvorgaben die gesetzliche Ermächtigung; dessen HVM - und nicht der hier streitbefangene - ist nichtig.
  • BSG, 27.01.1965 - 6 RKa 15/64

    Krankenkasse - Tätigkeitsbereich des Kassenarztes - Honorarverteilungsmaßstab -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 12.05.2010 - L 3 KA 85/07
    Dabei besteht regelmäßig eine Bandbreite unterschiedlicher Möglichkeiten gleichermaßen rechtmäßiger Regelungen (vgl hierzu BSG SozR 4-2500 § 85 Nr. 26, Rn 12; auch schon BSG, Urteil vom 27. Januar 1965 - 6 RKa 15/64 = BSGE 22, 218, 224 oben: Auf die Frage nach der gerechten Vergütung ist "eine Fülle vertretbarer Antworten möglich").
  • GemSOGB, 27.04.1993 - GmS-OGB 1/92

    Absoluter Revisionsgrund bei unvollständig abgefaßtem Urteil

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 12.05.2010 - L 3 KA 85/07
    Vor diesem Hintergrund hat der erkennende Senat davon abgesehen, das außerhalb der Fünf-Monats-Frist (vgl hierzu den Gemeinsamen Senat der obersten Gerichtshöfe des Bundes, Beschluss vom 27. April 1993 - GmS-OGB 1/92 - SozR 3-1750 § 551 Nr. 4) erstellte Urteil an das SG Hannover zurückzuverweisen.
  • BSG, 21.05.2003 - B 6 KA 25/02 R

    Vertragszahnärztliche Vergütung - Vorrangigkeit - Weitergabe der

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 12.05.2010 - L 3 KA 85/07
    Außerdem fehlte dem Landesschiedsamt - wie der Senat bereits in seinen Entscheidungen vom 27. Oktober 2004 und vom 9. April 2008 (vgl hierzu das Senatsurteil vom 27. Oktober 2004 - L 3 KA 62/04 - juris; aus anderen Gründen vom BSG aufgehoben mit Urteil vom 8. Februar 2006 - B 6 KA 26/05 R, Parallelentscheidung hierzu veröffentlicht unter SozR 4-2500 § 85 Nr. 2; Senatsurteil vom 9. April 2008 - L 3 KA 156/04 - juris) dargelegt hat - zum Erlass von Honorarverteilungsvorgaben die gesetzliche Ermächtigung; dessen HVM - und nicht der hier streitbefangene - ist nichtig.
  • BSG, 06.09.2006 - B 6 KA 29/05 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Verfassungsmäßigkeit der getrennten Verteilung der

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 12.05.2010 - L 3 KA 85/07
    Dabei besteht regelmäßig eine Bandbreite unterschiedlicher Möglichkeiten gleichermaßen rechtmäßiger Regelungen (vgl hierzu BSG SozR 4-2500 § 85 Nr. 26, Rn 12; auch schon BSG, Urteil vom 27. Januar 1965 - 6 RKa 15/64 = BSGE 22, 218, 224 oben: Auf die Frage nach der gerechten Vergütung ist "eine Fülle vertretbarer Antworten möglich").
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 12.02.2003 - L 3 KA 66/01

    Höhe von Verwaltungsgebühren in einem HVM; Umdeutung einer Berufung in eine

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 12.05.2010 - L 3 KA 85/07
    In der Rechtsprechung des Senats ist geklärt, dass die beklagte KZV bei der Erhebung ihres Verwaltungskostenbeitrags an das Abrechnungsergebnis des jeweiligen Vertragszahnarztes anknüpfen kann, soweit - wie hier - eine entsprechende Satzungsregelung besteht (vgl hierzu Senatsurteil vom 12. Februar 2002 - L 3 KA 66/01 - juris).
  • BSG, 28.11.2007 - B 6 KA 1/07 R

    Kassenärztliche Vereinigung - Bemessungsgrundlage für die Erhebung von

  • BVerwG, 03.11.1988 - 7 C 115.86

    Kontrolldichte

  • BSG, 09.12.2004 - B 6 KA 84/03 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Ermächtigungsgrundlage für

  • BSG, 17.06.2009 - B 6 KA 43/08 B
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 12.05.2010 - L 3 KA 148/06
  • BVerwG, 07.09.2004 - 3 B 16.04

    Vereinbarkeit der Beschränkung der Gewährung einer Beihilfe auf Magermilchpulver

  • BSG, 14.12.2005 - B 6 KA 17/05 R

    Rücknahme von Honorarbescheiden - Vertrauensschutz bei noch nicht feststehendem

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 09.04.2008 - L 3 KA 472/03
  • BVerwG, 29.05.2007 - 3 B 91.06

    Anspruch auf berufliche Rehabilitierung nach dem Beruflichen

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 24.10.2006 - L 3 B 88/06
  • BSG, 27.06.2013 - B 10 ÜG 2/13 B
    Streitig ist eine Entschädigung von Nachteilen infolge einer überlangen Dauer des Gerichtsverfahrens S 43 KA 371/03 (Sozialgericht Hannover), L 3 KA 85/07 (Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen).

    Die dagegen vom Kläger eingelegte Berufung wies das LSG mit Urteil vom 12.5.2010 - L 3 KA 85/07 - zurück.

    In der mündlichen Verhandlung vor dem LSG hat er beantragt, den Beklagten zu verurteilen, an ihn wegen der Nachteile aus der überlangen Dauer der Gerichtsverfahren S 43 KA 371/03 und L 3 KA 85/07 immateriellen Schadensersatz in Höhe von 10 000 Euro zu zahlen sowie materiellen Schadensersatz zu zahlen, dessen Höhe das Gericht durch Einholung eines Sachverständigengutachtens ermitteln solle.

  • BSG, 18.06.2014 - B 10 ÜG 22/13 B
    Streitig ist eine Entschädigung von Nachteilen infolge einer überlangen Dauer des Gerichtsverfahrens S 43 KA 371/03 (SG Hannover), L 3 KA 85/07 (LSG Niedersachsen-Bremen).

    Die dagegen vom Kläger eingelegte Berufung wies das LSG mit Urteil vom 12.5.2010 - L 3 KA 85/07 - zurück.

    In der mündlichen Verhandlung vor dem LSG hat er beantragt, den Beklagten zu verurteilen, an ihn wegen der Nachteile aus der überlangen Dauer der Gerichtsverfahren S 43 KA 371/03 und L 3 KA 85/07 immateriellen Schadensersatz in Höhe von 10 000 Euro zu zahlen sowie materiellen Schadensersatz zu zahlen, dessen Höhe das Gericht durch Einholung eines Sachverständigengutachtens ermitteln solle.

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 29.08.2013 - L 10 SF 18/12
    Mit Urteil vom 12. Mai 2010 wies das LSG die Berufung des Klägers gegen das Urteil des SG vom 26. September 2007 zurück (Az.: L 3 KA 85/07).

    Er meint, dass das Beschwerdeverfahren L 3 KA 124/10 B mit der Einlegung der Berufung (L 3 KA 85/07) am 26. September 2007 begonnen und erst nach unangemessener Dauer durch die Entscheidung am 2. Dezember 2010, ihm zugestellt am 9. Dezember 2010, geendet habe.

    Bei diesen Gerichtskosten hat es sich aber um die Kosten für das Berufungsverfahren L 3 KA 85/07 gehandelt, die von dem Kläger mit Kostenrechnung vom 28. Februar 2008 angefordert worden waren, so dass ein Zusammenhang zwischen dieser Zahlung und der erstinstanzlichen PKH Entscheidung gar nicht bestanden hat.

    Vor diesem Hintergrund und der Tatsache, dass der Kläger sich in dem Berufungsverfahren L 3 KA 85/07 bereits wiederholt gegen die Erhebung von Gerichtskosten gewandt hatte, ist es nachvollziehbar, wenn der 3. Senat diese Ausführungen des Klägers nicht als Angriff auf die PKH-Entscheidung des Sozialgerichts verstanden hat.

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 23.11.2012 - L 18 SF 1/12
    den Beklagten zu verurteilen, an ihn wegen der Nachteile aus der überlangen Dauer der Gerichtsverfahren S 43 KA 371/03 sowie L 3 KA 85/07 immateriellen Schadensersatz in Höhe von 10.000 EUR zu zahlen sowie materiellen Schadensersatz zu zahlen, dessen Höhe das Gericht durch Einholung eines Sachverständigengutachtens ermitteln soll.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 29.08.2013 - L 10 SF 21/13
    den Beklagten zu verurteilen, an ihn wegen der Nachteile aus der überlangen Dauer der Gerichtsverfahren S 43 KA 371/03 sowie L 3 KA 85/07 immateriellen Schadensersatz in Höhe von 5.000 EUR zu zahlen sowie materiellen Schadensersatz zu zahlen, dessen Höhe das Gericht durch Einholung eines Sachverständigengutachtens ermitteln soll.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 12.05.2010 - L 3 KA 8/10

    Sozialgerichtliches Verfahren - Unzulässigkeit und Missbräuchlichkeit von

    In der Sache trägt er - wie in den Parallelverfahren L 3 KA 83/07, L 3 KA 84/07 und L 3 KA 85/07 - vor, der HVM 2005 sei nichtig.
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