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   LSG Niedersachsen-Bremen, 13.12.2017 - L 2 R 359/17   

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https://dejure.org/2017,51610
LSG Niedersachsen-Bremen, 13.12.2017 - L 2 R 359/17 (https://dejure.org/2017,51610)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 13.12.2017 - L 2 R 359/17 (https://dejure.org/2017,51610)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 13. Dezember 2017 - L 2 R 359/17 (https://dejure.org/2017,51610)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (19)

  • BSG, 18.11.2015 - B 12 KR 16/13 R

    Sozialversicherungspflicht - Merchandising im Rahmen von Rackjobbing - abhängige

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 13.12.2017 - L 2 R 359/17
    Mit diesem Antrittsgeld hat der Kläger gerade keine Gegenleistung erworben, die er insbesondere eigennützig zur Steigerung seiner Verdienstchancen hätte einsetzen können (vgl. zu den vorstehenden Kriterien auch BSG, Urteil vom 18. November 2015 - B 12 KR 16/13 R -, BSGE 120, 99, Rn. 31).

    Zugleich schwächt es die indizielle Wirkung ab, wenn wegen eines - wie auch gerade im vorliegenden Fall zu konstatierenden - erheblichen Ungleichgewichts der Verhandlungspositionen nicht ohne Weiteres davon ausgegangen werden kann, dass alle Vertragsparteien in gleicher Weise die Möglichkeit hatten, ihre Wünsche bezüglich der Ausgestaltung des sozialversicherungsrechtlichen Status durchzusetzen (vgl. im Einzelnen BSG, Urteil vom 18. November 2015 - B 12 KR 16/13 R -, BSGE 120, 99 mwN).

  • BSG, 25.01.2001 - B 12 KR 17/00 R

    Versicherungspflicht eines Rechtsanwaltes im Amt zur Regelung offener

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 13.12.2017 - L 2 R 359/17
    Allein die Belastung eines Erwerbstätigen, der im Übrigen nach der tatsächlichen Gestaltung des gegenseitigen Verhältnisses als abhängig Beschäftigter anzusehen ist, mit zusätzlichen Risiken rechtfertigt gerade nicht die Annahme von Selbständigkeit (vgl. etwa BSG, Urteil vom 25. Januar 2001 - B 12 KR 17/00 R - SozVers 2001, 329).

    Allein die Belastung eines Erwerbstätigen, der im Übrigen nach der tatsächlichen Gestaltung des gegenseitigen Verhältnisses als abhängig Beschäftigter anzusehen ist, mit zusätzlichen Risiken rechtfertigt hingegen auch in diesem Zusammenhang nicht die Annahme von Selbständigkeit (vgl. etwa BSG, Urteil vom 25. Januar 2001 - B 12 KR 17/00 R -, SozVers 2001, 329).

  • BSG, 17.05.1973 - 12 RK 9/72

    - Sport-Toto-GmbH Rheinland-Pfalz -, Lotto-Annahmestelle, Bezirksleiter,

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 13.12.2017 - L 2 R 359/17
    Mit der am 30. Juni 2017 eingelegten Berufung beruft sich die Beklagte insbesondere auf das Urteil des BSG vom 17. Mai 1973 (- 12 RK 9/72 -, SozR Nr. 10 zu § 2 AVG).

    Damit ist praktisch kein wesentliches Geschäftsrisiko verbunden, weil die Unkosten für Geschäftsräume und Hilfskräfte ohne Schwierigkeiten von den wöchentlich regelmäßig eingehenden Vergütungen bestritten werden können (vgl. BSG, Urteil vom 17. Mai 1973 - 12 RK 9/72 -, SozR Nr. 10 zu § 2 AVG nwN).

  • BSG, 18.12.2001 - B 12 KR 10/01 R

    Fremd-Geschäftsführer - GmbH - Versicherungspflicht - Abgrenzung - abhängige

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 13.12.2017 - L 2 R 359/17
    Auch die Umsatzentwicklung einer von einem sog. Fremdgeschäftsführer geleiteten GmbH wird im Regelfall über die Jahre hinweg auch durch das Geschick dieses Geschäftsführers maßgeblich mitbestimmt, gleichwohl steht dieser regelmäßig in einem abhängigen Beschäftigungsverhältnis (BSG SozR 3-2400 § 7 Nr. 20; SozR 4-2400 § 7 Nr. 1).

    So steht es der Annahme einer abhängigen Beschäftigung bei Geschäftsführern von Kapitalgesellschaft insbesondere nicht entgegen, dass diese im täglichen Dienstbetrieb im Wesentlichen frei walten und schalten und, was Ort, Zeit und Dauer seiner Arbeitsleistung betrifft, weitgehend weisungsfrei agieren können (BSG, U.v. 18. Dezember 2001 - B 12 KR 10/01 R - SozR 3-2400 § 7 Nr. 20).

  • BSG, 06.03.2003 - B 11 AL 25/02 R

    Arbeitslosenversicherung - Beitragspflicht - abhängiges Beschäftigungsverhältnis

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 13.12.2017 - L 2 R 359/17
    Erforderlich ist insbesondere eine Eingliederung in den Betrieb und die Unterordnung unter ein Zeit, Dauer, Ort und Art der Arbeitsausführung umfassendes Weisungsrecht des Arbeitgebers (BSG, U.v. 6. März 2003 - B 11 AL 25/02 R - SozR 4-2400 § 7 Nr. 1 mwN).

    Auch die Umsatzentwicklung einer von einem sog. Fremdgeschäftsführer geleiteten GmbH wird im Regelfall über die Jahre hinweg auch durch das Geschick dieses Geschäftsführers maßgeblich mitbestimmt, gleichwohl steht dieser regelmäßig in einem abhängigen Beschäftigungsverhältnis (BSG SozR 3-2400 § 7 Nr. 20; SozR 4-2400 § 7 Nr. 1).

  • BSG, 28.09.2011 - B 12 R 17/09 R

    Sozialversicherungspflicht - hauswirtschaftliche Familienbetreuerin - Tätigkeit

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 13.12.2017 - L 2 R 359/17
    Diese Weisungsgebundenheit kann eingeschränkt und zur "funktionsgerecht dienenden Teilhabe am Arbeitsprozess" verfeinert sein (BSG, Urteil v. 28. September 2011 - B 12 R 17/09 R -).

    Ob jemand abhängig beschäftigt oder selbständig tätig ist, hängt davon ab, welche Merkmale überwiegen (BSG, U.v. 28. September 2011 - B 12 R 17/09 R -).

  • BSG, 31.03.2015 - B 12 KR 17/13 R

    Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit - abhängige Beschäftigung - selbständige

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 13.12.2017 - L 2 R 359/17
    Eigenverantwortlichkeit und inhaltliche Freiheiten bei der Aufgabenerfüllung sind erst dann ein aussagekräftiges Indiz für Selbstständigkeit, wenn sie nicht mehr innerhalb des Rahmens dienender Teilhabe am Arbeitsprozess zu verorten sind und insbesondere eigennützig durch den Auftragnehmer zur Steigerung seiner Verdienstchancen eingesetzt werden können (vgl. BSG, Urteil vom 31.03.2015 - B 12 KR 17/13 R - Die Beiträge Beilage 2016, 445).
  • BGH, 15.07.2009 - VIII ZR 171/08

    Zur Berechnung des Handelsvertreter- ausgleichsanspruchs eines Tankstellenhalters

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 13.12.2017 - L 2 R 359/17
    Schon die gesetzliche Ausformung des Tatbestandes in dieser Norm, die insbesondere sowohl dem Grunde als auch der Höhe nach einen solchen Anspruch nur nach dem Maßstab der Billigkeit und Angemessenheit begründet, weist durchgreifende Risiken auf (vgl. auch zum tatrichterlichen Schätzungsermessen BGH, Urteil vom 15. Juli 2009 - VIII ZR 171/08 -, juris).
  • OLG München, 04.12.1996 - 7 U 3915/96

    Wirksamkeit der Verpflichtung zur Leistung einer Einstandszahlung bei

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 13.12.2017 - L 2 R 359/17
    Ein solcher Vorteil kann insbesondere darin liegen, dass der Unternehmer sich verpflichtet, bei der Berechnung eines künftigen Ausgleichsanspruches des Handelsvertreters Altkunden den vom Vertreter geworbenen Neukunden gleichzustellen ("Neukundenregelung") (OLG München, Urteil vom 04. Dezember 1996 - 7 U 3915/96 -, juris).
  • BGH, 22.06.1972 - VII ZR 36/71

    Bezirksstellenleiter von Lotto und Toto Handelsvertreter

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 13.12.2017 - L 2 R 359/17
    Bei der beschriebenen Ausgangslage ist auch kein Raum, die vom Kläger wahrgenommene Tätigkeit als Bezirksleiter - entsprechend dem Ansatz des BGH im Urteil vom 22. Juni 1972 (VII ZR 36/71 - BGHZ 59, 87) - als eine einem "echten Generalvertreter mit eigenem Vertreterstab" nahe kommende Tätigkeit einzustufen.
  • BAG, 16.07.1997 - 5 AZB 29/96

    Zuständigkeit der Arbeitsgerichte für Franchisenehmer

  • BSG, 11.12.2002 - B 10 LW 6/00 R

    Alterssicherung der Landwirte - Zusammentreffen von Rente mit Einkommen -

  • BSG, 14.12.2011 - B 6 KA 29/10 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Zuständigkeit des Spruchkörpers für

  • BSG, 25.01.2012 - B 14 AS 65/11 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Verletzung des Sozialgeheimnisses -

  • BGH, 24.02.1983 - I ZR 14/81

    Zustandekommen eines Vertrages durch schlüssiges Verhalten

  • BSG, 22.06.2005 - B 12 KR 28/03 R

    Sozialversicherungspflicht - Transportfahrer für einen Auftraggeber - Abgrenzung

  • BSG, 04.11.2009 - B 12 R 7/08 R

    Rentenversicherung - Versicherungspflicht als Selbstständiger - Tätigkeit nur für

  • BGH, 27.10.2009 - VIII ZB 45/08

    Frage nach der Zuständigkeit der Arbeitsgerichte oder der ordentlichen

  • BAG, 15.12.1999 - 5 AZR 566/98

    Arbeitnehmerstatus (Versicherungsvertreter)

  • LSG Berlin-Brandenburg, 18.09.2020 - L 1 BA 55/18

    Wetteinnehmer; Handelsvertreter

    Der Kläger kann sich abschließend auch nicht mit Erfolg auf die Rechtsprechung berufen, die bei der Tätigkeit eines Bezirksleiters für eine Toto-Lotto-Gesellschaft teilweise eine Beschäftigung im Sinne des § 7 Abs. SGB IV bejaht (insbesondere LSG Niedersachsen-Bremen, Urt. v. 13. Dezember 2017 - L 2 R 359/17 für einen Bezirksleiter der Beigeladenen).
  • LSG Baden-Württemberg, 26.03.2019 - L 9 R 518/17
    Entscheidend ist im Ergebnis wiederum das Gesamtbild der Verhältnisse unter Würdigung sowohl der vertraglichen Gestaltung als auch der tatsächlichen Handhabung des Vertrages (BGH, Beschluss vom 27.10.2009 - VIII ZB 45/08 - vgl. auch LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 13.12.2017 - L 2 R 359/17 - ; LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 22.01.2016 - L 4 R 2796/15 -, Juris).
  • SG Heilbronn, 12.11.2021 - S 2 BA 1121/20

    Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit - rein auf Provisionsbasis tätiger

    Entscheidend ist das Gesamtbild der Verhältnisse unter Würdigung sowohl der vertraglichen Gestaltung als auch der tatsächlichen Handhabung des Vertrages (LSG Niedersachsen-Bremen 13.12.2017, L 2 R 359/17).
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