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   LSG Niedersachsen-Bremen, 14.04.2016 - L 13 AS 374/15 B ER   

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https://dejure.org/2016,102063
LSG Niedersachsen-Bremen, 14.04.2016 - L 13 AS 374/15 B ER (https://dejure.org/2016,102063)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 14.04.2016 - L 13 AS 374/15 B ER (https://dejure.org/2016,102063)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 14. April 2016 - L 13 AS 374/15 B ER (https://dejure.org/2016,102063)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • LSG Hessen, 09.04.2014 - L 6 AS 401/11
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 14.04.2016 - L 13 AS 374/15
    Voraussetzung des Anspruches ist, dass die Renovierung erforderlich ist, um die Bewohnbarkeit der Wohnung herzustellen, die Verlagerung der Renovierungskosten auf den Mieter orts- bzw. marktüblich ist und die Renovierung zur Herstellung des Standards einer Wohnung im unteren Wohnsegment erforderlich ist (LSG Darmstadt, Urteil vom 9. April 2014 - L 6 AS 401/11).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 15.06.2017 - L 13 AS 1/17
    Denn "vorherig" im Sinne des Gesetzes ist die Einholung der Zusicherung nur, wenn sie vor der Begründung eigener Zahlungsverpflichtungen des Hilfebedürftigen erfolgt (vgl. Senatsbeschluss vom 14. April 2016 - L 13 AS 374/15 B ER; Berlit in: LPK-SGB 11, 6. Auflage 2017, § 22 Rn. 210; Luik in: Eicher, SGB 11, 3. Auflage 2013, § 22 Rn. 207).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 11.06.2019 - L 13 AS 310/16
    Nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) und auch des Senats setzt die Übernahme derartiger Kosten aber grundsätzlich voraus, dass diese angemessen sind; dies bedeutet insbesondere, dass die Einzugsrenovierung im konkreten Fall erforderlich, aber auch ortsüblich sein muss, weil keine renovierten Wohnungen im nennenswerten Umfang zur Verfügung standen (BSG, Urteil vom 16. Dezember 2008 - B 4 AS 49/07 R; Senatsbeschluss vom 14. April 2016 - L 13 AS 374/15 B ER).
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