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   LSG Niedersachsen-Bremen, 15.07.2015 - L 2 R 158/15   

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LSG Niedersachsen-Bremen, 15.07.2015 - L 2 R 158/15 (https://dejure.org/2015,24011)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 15.07.2015 - L 2 R 158/15 (https://dejure.org/2015,24011)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 15. Juli 2015 - L 2 R 158/15 (https://dejure.org/2015,24011)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Rentenversicherung

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 53 Abs. 6 SGB I; § 50 SGB X; § 400 BGB; § 409 BGB; § 812 BGB; § 826 BGB; § 53 Abs. 3 SGB I; § 54 SGB I; § 31 SGB X; § 50 Abs. 1 SGB X; § 50 Abs. 2 SGB X; § 50 Abs. 3 S. 1 SGB X; § 850e Nr. 2a ZPO
    Abtretung von Rentenansprüchen; Ausgleich zwischen Versichertem und Abtretungsgläubiger; Qualifizierung einer Erklärung als Verwaltungsakt; Rechtmäßigkeit der Erstattung überzahlter Sozialleistungen von einem Abtretungsgläubiger; Feststellung der abgetretenen ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Abtretung von Rentenansprüchen; Ausgleich zwischen Versichertem und Abtretungsgläubiger; Qualifizierung einer Erklärung als Verwaltungsakt

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rechtmäßigkeit der Erstattung überzahlter Sozialleistungen von einem Abtretungsgläubiger; Feststellung der abgetretenen Sozialleistung gegenüber dem Abtretungsempfänger durch Verwaltungsakt

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (16)

  • BSG, 30.01.2002 - B 5 RJ 26/01 R

    Rückforderung einer an den Abtretungsgläubiger ausgezahlten Beitragserstattung -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 15.07.2015 - L 2 R 158/15
    Dafür waren ausweislich S. 25 der Gesetzesbegründung (BT-Drs 15/4228) folgende Erwägungen maßgeblich: Zu Unrecht erbrachte Sozialleistungen, die nicht an den Leistungsberechtigten, sondern aufgrund einer Abtretung, Verpfändung oder Pfändung an einen neuen Gläubiger erbracht werden, können nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung (vgl. BSG B 5 RJ 26/01 R vom 30. Januar 2002) vom neuen Gläubiger grundsätzlich nicht, auch nicht durch Verwaltungsakt, zurückgefordert werden; der Leistungsberechtigte selbst ist in diesen Fällen häufig nicht leistungsfähig.

    § 50 Abs. 3 SGB X ermächtigt zwar zu einem - das Zahlungsgebot und die Anspruchsfestsetzung umfassenden Leistungsbescheid, aber nur unter der Voraussetzung, dass die Leistung dem Leistungsträger zu erstatten ist (BSG, Urteil vom 30. Januar 2002 - B 5 RJ 26/01 R -, SozR 3-1300 § 50 Nr. 25, SozR 3-1200 § 53 Nr. 10, Rn. 15).

    Denn was für die Auszahlung des Erstattungsbetrags an die Klägerin gilt, gilt insoweit sinngemäß auch für die Rückforderung (BSG, Urteil vom 30. Januar 2002 - B 5 RJ 26/01 R -, SozR 3-1300 § 50 Nr. 25).

  • BSG, 24.10.2013 - B 13 R 31/12 R

    Abtretung einer Rentenleistung - Vorverfahren - Leistungsklage -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 15.07.2015 - L 2 R 158/15
    42 Ohnehin wird in der höchstrichterlichen Rechtsprechung bezogen auf eine Abtretung von Sozialleistungen ausdrücklich hervorgehoben, dass der Sozialleistungsträger jedenfalls im Verhältnis zum Sozialleistungsberechtigten (Versicherten) die Höhe des diesem (noch) auszuzahlenden Betrags durch Verwaltungsakt zu regeln hat (BSG, U.v. 24. Oktober 2013 - B 13 R 31/12 R -, juris mwN).

    Lediglich die weitere Frage, ob die abgetretene Sozialleistung im Verhältnis zum Abtretungsempfänger (hier im Verhältnis zur klagenden Bank) durch VA zuzuerkennen ist, ist bislang nicht abschließend geklärt worden (verneinend BSGE 70, 37, 40 = SozR 3-1200 § 53 Nr. 2 S 10; vgl aber BSGE 61, 100, 102 f = SozR 1200 § 54 Nr. 11 S 28 f; offengelassen im Urteil des BSG vom 23.5.1995 - SozR 3-1200 § 53 Nr. 7 S 39 und in BSGE 76, 184, 186 = SozR 3-1200 § 53 Nr. 8 S 48 sowie im Urteil vom 24. Oktober 2013 - B 13 R 31/12 R -, juris).

  • BGH, 12.10.2006 - III ZR 299/05

    Rückforderung einer unzulässigen Stahlbeihilfe

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 15.07.2015 - L 2 R 158/15
    Das Erfordernis der Zweckgerichtetheit drückt hierbei aus, dass die Leistung in Bezug auf ein bestimmtes Rechtsverhältnis in der Regel zur Erfüllung einer (nicht notwendig eigenen) Verbindlichkeit erfolgt (vgl. BGH, Urteil vom 12. Oktober 2006 - III ZR 299/05 -, juris mwN).
  • BSG, 30.09.1996 - 10 RKg 20/95

    Rechtsmittel gegen einen Aufhebungsbescheid und Rückforderungsbescheid -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 15.07.2015 - L 2 R 158/15
    Maßgeblich ist, ob eine solche verständige Würdigung zu dem Ergebnis führt, dass die Behörde mit der fraglichen Erklärung eine - endgültige - Entscheidung zur Regelung eines Einzelfalls, die auf unmittelbare Rechtswirkung nach außen gerichtet ist, treffen wollte (BSG, Urteil vom 30. September 1996 - 10 RKg 20/95 -, juris).
  • BSG, 20.07.2005 - B 13 RJ 17/04 R

    Abschmelzung des Auffüllbetrages - Berücksichtigung der Höherbewertung der

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 15.07.2015 - L 2 R 158/15
    Das BSG misst Mitteilungen der Rentenversicherungsträger, wonach etwa die Rente aus der deutschen Rentenversicherung nicht in der grundsätzlich festgestellten Höhe, sondern nur um eine ausländische Leistung gemindert zu zahlen ist (BSG, Urteil vom 11. Mai 2011 - B 5 R 8/10 R -, BSGE 108, 152-158, SozR 4-5050 § 31 Nr. 1, SozR 4-6050 Art. 44 Nr. 1), oder Mitteilungen über das Ausmaß einer sog. Abschmelzung eines Auffüllbetrags (BSG, Urteil vom 20. Juli 2005 - B 13 RJ 17/04 R -, SozR 4-2600 § 315a Nr. 2) einen Regelungsgehalt im Sinne des § 31 SGB X bei.
  • BSG, 12.07.2012 - B 3 KR 18/11 R

    Krankenversicherung - Krankenhaus - Fallzusammenführung - Wiederaufnahme des

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 15.07.2015 - L 2 R 158/15
    Dies gilt namentlich für die Nichtanwendbarkeit der bereicherungsrechtlichen Vorschriften, denen öffentlich-rechtliche Wertungszusammenhänge entgegenstehen (BSG, Urteil vom 12. Juli 2012 - B 3 KR 18/11 R -, BSGE 111, 200 = SozR 4-5562 § 8 Nr. 4 mwN).
  • BSG, 11.05.2011 - B 5 R 8/10 R

    Fremdrentenberechnung - Anrechnung einer ausländischen Rentenleistung - Rumänien

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 15.07.2015 - L 2 R 158/15
    Das BSG misst Mitteilungen der Rentenversicherungsträger, wonach etwa die Rente aus der deutschen Rentenversicherung nicht in der grundsätzlich festgestellten Höhe, sondern nur um eine ausländische Leistung gemindert zu zahlen ist (BSG, Urteil vom 11. Mai 2011 - B 5 R 8/10 R -, BSGE 108, 152-158, SozR 4-5050 § 31 Nr. 1, SozR 4-6050 Art. 44 Nr. 1), oder Mitteilungen über das Ausmaß einer sog. Abschmelzung eines Auffüllbetrags (BSG, Urteil vom 20. Juli 2005 - B 13 RJ 17/04 R -, SozR 4-2600 § 315a Nr. 2) einen Regelungsgehalt im Sinne des § 31 SGB X bei.
  • BGH, 19.05.2009 - IX ZR 37/06

    Entsprechende Anwendung der vollstreckungsrechtlichen Vorschriften über die

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 15.07.2015 - L 2 R 158/15
    Sinn und Zweck der §§ 53, 54 SGB 1 iVm § 850e Nr. 2a ZPO und § 400 BGB gebieten, dem Träger der Sozialleistung bei der Abtretung von Ansprüchen des Versicherten die Befugnis zur Zusammenrechnung der Sozialleistungen einzuräumen, wie sie bei der Pfändung dem Vollstreckungsgericht zusteht (BSG, Urteil vom 09. April 1987 - 5b RJ 4/86 -, SozR 1200 § 53 Nr. 7 = BSGE 61, 274; vgl. dort allerdings auch zu dem - nach Auffassung des BSG nicht aus dem Gesetzeswortlaut abzuleitenden - Ansatz, dass der Leistungsempfänger in die Zusammenrechnung der abgetretenen Sozialleistungen eingewilligt habe; vgl. ergänzend auch zur entsprechenden Entscheidungsbefugnis eines Prozessgerichts in Zivilstreitigkeiten an Stelle des im Gesetzeswortlauf des § 850e Nr. 2 und 2a ZPO aufgeführten Vollstreckungsgerichts: BGH, U.v. 19. Mai 2009 - IX ZR 37/06 -, juris).
  • BSG, 31.08.2011 - GS 2/10

    Zulässigkeit der Erklärung einer Verrechnung durch Verwaltungsakt

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 15.07.2015 - L 2 R 158/15
    Es handelte sich um eine hoheitliche Maßnahme, also eine einseitige behördliche Handlung, die nur dem Sozialleistungsträger, nicht aber ihren Adressaten, dem Sozialleistungsempfänger, in dieser Form ihrer Art nach zusteht (vgl. zu diesen Kriterien: BSG, Beschluss vom 31. August 2011 - GS 2/10 -, BSGE 109, 81).
  • BSG, 22.02.1990 - 4 RA 19/89

    Verwaltungsakt; Geldleistung; Geldleistung

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 15.07.2015 - L 2 R 158/15
    Unter einer solchen Annahme hätten sich die Beklagte und die Klägerin in keinem öffentlich-rechtlichen Verhältnis der Unter-Überordnung, sondern der Gleichordnung gegenübergestanden (vgl BSG Urteil vom 22. Februar 1990 - 4 RA 19/89 - HV-INFO 1992, 1278 mwN).
  • BSG, 09.04.1987 - 5b RJ 4/86

    Abtretung von Ansprüchen - Zusammenrechnung der Sozialleistungen - Einwilligung

  • BSG, 23.05.1995 - 13 RJ 43/93

    Abtrennung - Abtretung - Übertragung - Pfändungsfreigrenze

  • BSG, 29.06.1995 - 11 RAr 109/94

    Abtretung von Ansprüchen gemäß § 53 Abs. 3 SGB I, Urkunde über die Abtretung,

  • BSG, 11.03.2014 - B 11 AL 19/12 R

    Vermittlungsgutschein - Rechtsnatur - Vergütungsanspruch des privaten

  • BSG, 27.11.1991 - 4 RA 80/90

    Ausführung eines öffentlich-rechtlichen Abtretungsvertrages kein Verwaltungsakt,

  • BSG, 17.12.1986 - 11a RA 6/86

    Pfändung einer Sozialversicherungsrente - Kriegsschadenrente - Unterhaltshilfe

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