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   LSG Niedersachsen-Bremen, 16.08.2018 - L 15 P 9/14 KL   

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https://dejure.org/2018,29163
LSG Niedersachsen-Bremen, 16.08.2018 - L 15 P 9/14 KL (https://dejure.org/2018,29163)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 16.08.2018 - L 15 P 9/14 KL (https://dejure.org/2018,29163)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 16. August 2018 - L 15 P 9/14 KL (https://dejure.org/2018,29163)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Pflegeversicherung

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 76 SGB XI; § ... 84 Abs. 2 S. 1 und S. 4 bis S. 7 SGB XI; § 84 Abs. 5 S. 2 Nr. 2 SGB XI; § 85 Abs. 2 S. 2 SGB XI; § 85 Abs. 3 S. 2 Halbs. 1 und S. 3 bis S. 5 SGB XI; § 85 Abs. 4 S. 1 SGB XI; § 85 Abs. 5 S. 1 SGB XI; § 85 Abs. 6 S. 1 und S. 3 SGB XI; § 71 Abs. 2 SGB V; § 71 Abs. 3 SGB V; § 20 SGB X
    Rechtmäßigkeit eines Schiedsspruchs zur Festsetzung der Pflegesätze und Entgelte für Pflegeeinrichtungen in der sozialen Pflegeversicherung; Erforderlichkeit einer plausiblen Prognose der in einer Pflegeeinrichtung erbrachten Leistungen; Darlegungspflicht des ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • Wolters Kluwer

    Aufhebung eines Schiedsspruchs; Natur eines Schiedsspruchs; Anforderungen an die Begründung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    SGB XI a.F. § 85 Abs. 5 S. 1; SGB XI § 76
    Aufhebung eines Schiedsspruchs

  • rechtsportal.de

    Rechtmäßigkeit eines Schiedsspruchs zur Festsetzung der Pflegesätze und Entgelte für Pflegeeinrichtungen in der sozialen Pflegeversicherung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (11)

  • BSG, 16.05.2013 - B 3 P 2/12 R

    Soziale Pflegeversicherung - Festsetzung der Vergütung stationärer

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 16.08.2018 - L 15 P 9/14
    Dies habe auch das BSG mit dem Urteil vom 16. Mai 2013 - B 3 P 2/12 R - festgestellt.

    Hierzu hat der Kläger auch auf das Urteil des BSG vom 16. Mai 2013 - B 3 P 2/12 R verwiesen, das - wie die bereits genannten Urteile aus dem Jahr 2009 - als erste Prüfungsstufe bei Pflegesatzverhandlungen eine plausible und nachvollziehbare Darlegung der prospektiven Gestehungskosten vorsehe.

    Das BSG habe in seiner Entscheidung vom 16. Mai 2013 - B 3 P 2/12 R - das zweistufige Verfahren zur Festsetzung angemessener Pflegesätze (Plausibilitätskontrolle und externer Vergleich) gemäß § 84 SGB XI bekräftigt.

    Das BSG hat in der Entscheidung vom 29. Januar 2009 - B 3 P 7/08 R -, aber auch in dem vom Kläger und von der Beigeladenen zu 1 bereits zitierten Urteil vom 16. Mai 2013 - B 3 P 2/12 R - ausgeführt, dass Pflegesatzverhandlungen nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften grundsätzlich nach einem zweigliedrigen Prüfschema durchzuführen sind.

    Geltend gemachte Pflegesätze und Entgelte sind dann nicht angemessen, wenn Kostenansätze und erwartete Kostensteigerungen nicht plausibel erklärt werden können oder die begehrten Sätze im Verhältnis zu anderen Pflegeeinrichtungen unangemessen sind (so BSG, Urteil vom 16. Mai 2013, B 3 P 2/12 R, juris Rn 14).

  • BSG, 29.01.2009 - B 3 P 6/08 R

    Berechnung der leistungsgerechten Vergütung von Pflegeheimen und ambulanten

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 16.08.2018 - L 15 P 9/14
    Mit den Urteilen vom 29. Januar 2009 (B 3 P 6/08 R u.a.) habe das BSG es genügen lassen, wenn "Kostensteigerungen zum Beispiel auf erhöhte Energiekosten zurückzuführen sind oder im Personalbereich auf die normale Lohnsteigerungsrate begrenzt sind bzw. durch Veränderungen im Personalschlüssel oder bei der Fachkraftquote bedingt sind".

    In diesem Verfahren habe sie sich in vielfacher Weise vor eine untypische Aufgabe gestellt gesehen, da sich die Vertragsparteien offenbar nicht an den vom BSG in den Urteilen vom 29. Januar 2009, B 3 P 6/08 R u.a. für Pflegesatzverhandlungen entwickelten Vorgaben orientiert hätten.

    Das BSG hat in seinen Entscheidungen vom 29. Januar 2009 in den Verfahren B 3 P 8/07 R, B 3 P 9/07 R, B 3 P 7/08 R, B 3 P 6/08 R und B 3 P 9/08 R grundsätzliche Ausführungen zu den Pflegesatzverhandlungen und zur Auslegung der vorgenannten Vorschriften gemacht und insbesondere zum Schiedsstellenverfahren im Verfahren B 3 P 7/08 R erläutert, dass der Schiedsspruch seiner Natur nach einen Interessenausgleich durch ein sachnahes und unabhängiges Gremium darstelle.

    Für eine erfolgreiche Plausibilitätsprüfung ist es indes nicht ausreichend, wenn eine erhebliche und nicht durch konkrete Fakten belegte Erhöhung der Personalkosten mit der Begründung begehrt wird, diese Beträge seien an dem durchschnittlichen tariflichen Arbeitgeberaufwand pro Vollzeitstelle orientiert, den die beklagte Schiedsstelle ohne Nachweis der konkreten Gestehungskosten regelmäßig anerkenne (zu einer solchen Begründung vgl Senatsurteil vom 29.1.2009 - B 3 P 6/08 R -, Umdruck S 3 und 12) .".

  • BSG, 29.01.2009 - B 3 P 7/08 R

    Soziale Pflegeversicherung - stationäre Pflegeeinrichtung - Vorliegen einer

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 16.08.2018 - L 15 P 9/14
    Das BSG habe in der Entscheidung vom 29. Januar 2009 - B 3 P 7/08 R - darauf hingewiesen, dass es der Wille des Gesetzgebers sei, ein Auseinanderdriften der Vergütung und der realen Gestehungskosten zu verhindern.

    Das BSG hat in seinen Entscheidungen vom 29. Januar 2009 in den Verfahren B 3 P 8/07 R, B 3 P 9/07 R, B 3 P 7/08 R, B 3 P 6/08 R und B 3 P 9/08 R grundsätzliche Ausführungen zu den Pflegesatzverhandlungen und zur Auslegung der vorgenannten Vorschriften gemacht und insbesondere zum Schiedsstellenverfahren im Verfahren B 3 P 7/08 R erläutert, dass der Schiedsspruch seiner Natur nach einen Interessenausgleich durch ein sachnahes und unabhängiges Gremium darstelle.

    Das BSG hat in der Entscheidung vom 29. Januar 2009 - B 3 P 7/08 R -, aber auch in dem vom Kläger und von der Beigeladenen zu 1 bereits zitierten Urteil vom 16. Mai 2013 - B 3 P 2/12 R - ausgeführt, dass Pflegesatzverhandlungen nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften grundsätzlich nach einem zweigliedrigen Prüfschema durchzuführen sind.

    Das BSG hat in seiner grundlegenden Entscheidung vom 29. Januar 2009 - B 3 P 7/08 R -, juris Rn. 39 Folgendes ausgeführt:.

  • LSG Berlin-Brandenburg, 08.06.2017 - L 30 P 22/12

    Soziale Pflegeversicherung - Vereinbarungen über Pflegesätze zwischen

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 16.08.2018 - L 15 P 9/14
    Im Rahmen dieser vom BSG ausgearbeiteten abgestuften Darlegungs- und Substantiierungslast ist es systemimmanent, dass eine Substantiierung zu erfolgen hat, wenn sich die Darlegungen nicht als schlüssig und plausibel erweisen (LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 8. Juni 2017, L 30 P 22/12 KL, juris, hierzu auch Beschluss des BSG vom 30. Mai 2018, B 3 P 25/17 B, juris).

    Der Senat lässt offen, ob in einer solchen Situation ein Beurteilungsspielraum der Beklagten überhaupt eröffnet ist (so aber bisherige Senatsrechtsprechung, vgl. Urteil vom 27. April 2017, L15 P 55/13, und wohl ebenfalls LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 8. Juni 2017, a.a.O.).

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 22.06.2017 - L 15 P 16/14
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 16.08.2018 - L 15 P 9/14
    Unter Berücksichtigung der vorstehenden Grundsätze und des Entscheidungsspielraums der Schiedsstelle ist nach den Ausführungen des BSG, denen sich der Senat nach eigener Prüfung bereits angeschlossen hat (vgl. z.B. Urteil vom 22. Juni 2017 - L 15 P 16/14 KL -) gerichtlich ausschließlich zu prüfen, ob die Ermittlung des Sachverhalts in einem fairen Verfahren unter Wahrung des rechtlichen Gehörs erfolgt ist, ob zwingendes Gesetzesrecht beachtet und ob der bestehende Beurteilungsspielraum eingehalten worden ist.

    In demselben Umfang, in dem die Schiedsstelle mit eigenen Sachverhaltsfeststellungen überfordert wäre, müssen die Mitwirkungspflichten der Beteiligten zum Zuge kommen (Senatsurteil vom 22. Juni 2017, a.a.O.).

  • BSG, 29.01.2009 - B 3 P 8/07 R

    Festsetzung der Vergütung für ambulante Pflegeleistungen durch Schiedsspruch -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 16.08.2018 - L 15 P 9/14
    Richtige Klageart ist die Anfechtungs- und Verpflichtungsklage in Form der Bescheidungsklage (BSG, Urteil vom 29. Januar 2009, B 3 P 8/07 R, juris Rn. 11, Udsching in: Schnapp/Düring, Handbuch des sozialrechtlichen Schiedsverfahrens, Rn. 975).

    Das BSG hat in seinen Entscheidungen vom 29. Januar 2009 in den Verfahren B 3 P 8/07 R, B 3 P 9/07 R, B 3 P 7/08 R, B 3 P 6/08 R und B 3 P 9/08 R grundsätzliche Ausführungen zu den Pflegesatzverhandlungen und zur Auslegung der vorgenannten Vorschriften gemacht und insbesondere zum Schiedsstellenverfahren im Verfahren B 3 P 7/08 R erläutert, dass der Schiedsspruch seiner Natur nach einen Interessenausgleich durch ein sachnahes und unabhängiges Gremium darstelle.

  • BSG, 25.01.2017 - B 3 P 3/15 R

    Soziale Pflegeversicherung - Vergütung stationärer Pflegeeinrichtungen -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 16.08.2018 - L 15 P 9/14
    Daran hat es auch im Folgenden auch unter Verweis auf die entsprechende Rechtsprechung anderer Senate zu Schiedsstellen nach anderen Vorschriften festgehalten (z.B. Urteil vom 25. Januar 2017, B 3 P 3/15 R, juris Rn. 29).

    Die Schiedsstelle unterliegt grundsätzlich dem Untersuchungsgrundsatz nach § 20 Zehntes Buch Sozialgesetzbuch (SGB X) (BSG, Urteil vom 25. Januar 2017, B 3 P 3/15 R, juris, Rn. 44 m.w.N.).

  • BSG, 14.12.2000 - B 3 P 19/00 R

    Überprüfung von Verwaltungsakten in der Pflegeversicherung, Rückwirkung des

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 16.08.2018 - L 15 P 9/14
    Daraus erwächst für die Pflegekassen aus der im Rechtsverhältnis zu den Versicherten bestehenden Treuhänderstellung (vgl. BSGE 87, 199, 201 = SozR 3-3300 § 85 Nr. 1 S. 4) bereits auf dieser ersten Prüfungsstufe die Rechtspflicht, die von der Einrichtung belegte Kalkulation in sich und ggf. auch im Vergleich mit den Werten anderer Einrichtungen auf Schlüssigkeit und Plausibilität zu überprüfen, ob diese Kostenkalkulation eine nachvollziehbare Grundlage für die vergleichende Bewertung auf der zweiten Prüfungsstufe sein kann.
  • BSG, 30.05.2018 - B 3 P 25/17 B

    Festsetzung von höheren Pflegesätzen für eine Pflegeeinrichtung

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 16.08.2018 - L 15 P 9/14
    Im Rahmen dieser vom BSG ausgearbeiteten abgestuften Darlegungs- und Substantiierungslast ist es systemimmanent, dass eine Substantiierung zu erfolgen hat, wenn sich die Darlegungen nicht als schlüssig und plausibel erweisen (LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 8. Juni 2017, L 30 P 22/12 KL, juris, hierzu auch Beschluss des BSG vom 30. Mai 2018, B 3 P 25/17 B, juris).
  • BSG, 29.01.2009 - B 3 P 9/07 R

    Berechnung der leistungsgerechten Vergütung von Pflegeheimen und ambulanten

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 16.08.2018 - L 15 P 9/14
    Das BSG hat in seinen Entscheidungen vom 29. Januar 2009 in den Verfahren B 3 P 8/07 R, B 3 P 9/07 R, B 3 P 7/08 R, B 3 P 6/08 R und B 3 P 9/08 R grundsätzliche Ausführungen zu den Pflegesatzverhandlungen und zur Auslegung der vorgenannten Vorschriften gemacht und insbesondere zum Schiedsstellenverfahren im Verfahren B 3 P 7/08 R erläutert, dass der Schiedsspruch seiner Natur nach einen Interessenausgleich durch ein sachnahes und unabhängiges Gremium darstelle.
  • LSG Bayern, 24.04.2013 - L 8 SO 18/12

    Schiedsstellenbeschluss, Rechtmäßigkeit, Vergütung, Begleitleistung, ambulanter

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