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   LSG Niedersachsen-Bremen, 16.10.2002 - L 4 KR 109/99   

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https://dejure.org/2002,26018
LSG Niedersachsen-Bremen, 16.10.2002 - L 4 KR 109/99 (https://dejure.org/2002,26018)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 16.10.2002 - L 4 KR 109/99 (https://dejure.org/2002,26018)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 16. Oktober 2002 - L 4 KR 109/99 (https://dejure.org/2002,26018)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BSG, 29.09.1998 - B 1 KR 10/96 R

    Anspruch auf Krankengeld - mißglückter Arbeitsversuch - versicherungspflichtige

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 16.10.2002 - L 4 KR 109/99
    Diese Rechtsfigur ist unter Geltung des SGB V nicht mehr anzuwenden (BSGE 81, 231 = SozR 3-2500 § 5 Nr. 37; BSG SozR 3-2500 § 5 Nr. 40).

    Ein versicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis ist abgesehen von den Fällen einer rechtlich unverbindlichen familienhaften Mithilfe, einer selbständigen Tätigkeit oder einer geringfügigen Beschäftigung insbesondere dann zu verneinen, wenn ein Scheingeschäft vorliegt, mit dem ein Beschäftigungsverhältnis lediglich vorgetäuscht werden soll, um Leistungen der Krankenversicherung zu erlangen (BSG SozR 3-2500 § 5 Nr. 40).

    Die Feststellungslast für die Tatsachen, die Versicherungspflicht begründen, trägt derjenige, der sich auf sie beruft (BSGE 81, 231, 239; BSG SozR 3-2500 § 5 Nr. 40).

  • BSG, 04.12.1997 - 12 RK 3/97

    Mißglückter Arbeitsversuch seit Inkrafttreten des SGB V

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 16.10.2002 - L 4 KR 109/99
    Diese Rechtsfigur ist unter Geltung des SGB V nicht mehr anzuwenden (BSGE 81, 231 = SozR 3-2500 § 5 Nr. 37; BSG SozR 3-2500 § 5 Nr. 40).

    Die Feststellungslast für die Tatsachen, die Versicherungspflicht begründen, trägt derjenige, der sich auf sie beruft (BSGE 81, 231, 239; BSG SozR 3-2500 § 5 Nr. 40).

  • BSG, 01.12.1977 - 12/3/12 RK 39/74

    Arbeitslosenversicherungspflicht der Bezirksstellenleiter der Staatlichen

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 16.10.2002 - L 4 KR 109/99
    Maßgebend ist stets das Gesamtbild der jeweiligen Arbeitsleistung unter Berücksichtigung der Verkehrsanschauung (BSGE 45, 199, 200).
  • BSG, 31.07.1974 - 12 RK 26/72
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 16.10.2002 - L 4 KR 109/99
    Weicht diese jedoch von den tatsächlichen Verhältnissen ab, so sind diese entscheidend (Urteile des Senats vom 16. Oktober 1996, aaO; BSG SozR 2100 § 7 Nr. 7; BSGE 35, 20, 21; 38, 53, 57; BSG SozR 2200 § 1227 Nrn. 4, 8 und 9. Ergeben die Ermittlungen keine eindeutige Antwort auf die Frage, ob eine abhängige Beschäftigung oder eine selbständige Tätigkeit vorliegt, ist das bisherige Berufsleben als Indiz heranzuziehen (BSG SozR 2200 § 1227 Nr. 19).
  • BSG, 31.10.1972 - 2 RU 186/69

    Unzulässigkeit der Berufung im Falle eines in der Berufungsinstanz nicht

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 16.10.2002 - L 4 KR 109/99
    Weicht diese jedoch von den tatsächlichen Verhältnissen ab, so sind diese entscheidend (Urteile des Senats vom 16. Oktober 1996, aaO; BSG SozR 2100 § 7 Nr. 7; BSGE 35, 20, 21; 38, 53, 57; BSG SozR 2200 § 1227 Nrn. 4, 8 und 9. Ergeben die Ermittlungen keine eindeutige Antwort auf die Frage, ob eine abhängige Beschäftigung oder eine selbständige Tätigkeit vorliegt, ist das bisherige Berufsleben als Indiz heranzuziehen (BSG SozR 2200 § 1227 Nr. 19).
  • BSG, 08.08.1990 - 11 RAr 77/89

    Abhängige Beschäftigung des Geschäftsführers einer GmbH

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 16.10.2002 - L 4 KR 109/99
    Entscheidendes Merkmal für eine Beschäftigung in unselbständiger Arbeit ist nach ständiger Rechtsprechung des BSG und des erkennenden Senats ein Wirken in persönlicher Abhängigkeit von einem Arbeitgeber (BSG SozR 3-2400 § 7 Nr. 4 mwN).
  • SG Osnabrück, 17.11.2005 - S 13 KR 4/00
    Ob allerdings ein entgeltliches Beschäftigungsverhältnis im Sinne des § 5 Abs. 1 Nr. 1 SGB V begründet worden ist, richtet sich aber nicht nur nach den Angaben oder Erklärungen der Betroffenen sondern danach, ob die tatsächlichen Verhältnisse insgesamt den Schluss auf die ernstliche Absicht rechtfertigen, die mit einer Tätigkeit in einem Arbeitsverhältnis verbundenen gegenseitigen rechtlichen Verpflichtungen einzugehen (Urteil des LSG Niedersachsen-Bremen vom 16.10.2002 - L 4 KR 109/99).
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