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LSG Niedersachsen-Bremen, 16.10.2002 - L 4 KR 140/01 |
Zitiervorschläge
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 16.10.2002 - L 4 KR 140/01 (https://dejure.org/2002,25169)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 16. Oktober 2002 - L 4 KR 140/01 (https://dejure.org/2002,25169)
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Volltextveröffentlichung
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Krankenversicherung
Verfahrensgang
- SG Hannover, 15.05.2001 - S 2 KR 296/00
- LSG Niedersachsen-Bremen, 16.10.2002 - L 4 KR 140/01
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BSG, 30.05.1967 - 3 RK 15/65
Weiterzahlung von Krankengeld bis zum Ablauf des "Aussteuerungszeitraums" - …
Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 16.10.2002 - L 4 KR 140/01
Arbeitsunfähig ist ein Versicherter, der in Folge regelwidrigen Körper- oder Geisteszustandes nicht oder nur unter der Gefahr, diesen Zustand in absehbarer Zeit zu verschlimmern, im Stande ist, seiner bisher ausgeübten Erwerbstätigkeit nachzugehen (vgl BSGE 26, 288, 290; 54, 62, 65). - BSG, 31.03.1998 - B 1 KR 56/96 B
Bindungswirkung der ärztlichen Feststellung der Arbeitsunfähigkeit, Beweislast
Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 16.10.2002 - L 4 KR 140/01
Eine Beweislastentscheidung war deshalb entgegen der Auffassung des Klägers nicht zu treffen (vgl hierzu auch BSG, vom 31. März 1998 - B 1 KR 56/96 B -). - BSG, 17.08.1982 - 3 RK 28/81
Beginn der Arbeitsunfähigkeit; Bronchialcarzinom; Beschäftigungsnachgang trotz …
Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 16.10.2002 - L 4 KR 140/01
Arbeitsunfähig ist ein Versicherter, der in Folge regelwidrigen Körper- oder Geisteszustandes nicht oder nur unter der Gefahr, diesen Zustand in absehbarer Zeit zu verschlimmern, im Stande ist, seiner bisher ausgeübten Erwerbstätigkeit nachzugehen (vgl BSGE 26, 288, 290; 54, 62, 65).