Rechtsprechung
   LSG Niedersachsen-Bremen, 16.12.2013 - L 1 KR 292/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,50991
LSG Niedersachsen-Bremen, 16.12.2013 - L 1 KR 292/11 (https://dejure.org/2013,50991)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 16.12.2013 - L 1 KR 292/11 (https://dejure.org/2013,50991)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 16. Dezember 2013 - L 1 KR 292/11 (https://dejure.org/2013,50991)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2013,50991) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anwendung zweier unterschiedlich zu vergütender Diagnosis Related Groups nach dem Fallpauschalenkatalog 2008; Aufrechnung gegen eine öffentlich rechtliche Forderung; Nachträgliche Korrektur einer Abrechnung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anwendung zweier unterschiedlich zu vergütender Diagnosis Related Groups nach dem Fallpauschalenkatalog 2008

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (12)

  • BSG, 25.11.2010 - B 3 KR 4/10 R

    Krankenversicherung - Vergütung von Krankenhausleistungen nach dem DRG-System -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 16.12.2013 - L 1 KR 292/11
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) stehen sich Krankenhaus und Krankenkasse bei der Frage, wie die Behandlung eines gesetzlich gegen Krankheit Versicherten zu vergüten ist, im Gleichordnungsverhältnis gegenüber, so dass eine Regelung durch Verwaltungsakt nicht in Betracht kommt und ein Vorverfahren nicht durchzuführen ist (vgl. ständige Rechtsprechung BSG, Urteil vom 25. November 2010 - B 3 KR 4/10 R - Rdnr. 8 m.w.N.).

    In einem entsprechenden Definitionshandbuch ist für jede Fallpauschale die jeweils maßgebliche Entscheidungslogik in Form von Ablaufdiagrammen festgehalten (vgl. zum Ganzen BSG, Urteil vom 25. November 2010 - B 3 KR 4/10 R - Rdnr. 13).

  • BSG, 12.05.2005 - B 3 KR 18/04 R

    Krankenhaus - stationäre Behandlung eines Frühgeborenen - keine Abrechnung der

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 16.12.2013 - L 1 KR 292/11
    Die Aufrechnung von Krankenkassen zur Erfüllung von Vergütungsansprüchen der Krankenhäuser erfolgt entsprechend §§ 387 ff. BGB (Bundessozialgericht (BSG), Urteil vom 02.11.2010 - B 1 KR 11/10 R - BSGE 107, 78 Rn. 14 f. = SozR 4-2500 § 140d Nr. 2; Urteil vom 30.06.2009 - B 1 KR 24/08 R - BSGE 104, 15 Rn. 11 = SozR 4-2500 § 109 Nr. 17; Urteil vom 16.12.2008 - B 1 KN 1/07 KR R - BSGE 102, 172 Rn. 8 = SozR 4-2500 § 109 Nr. 13; Urteil vom 12.05.2005 - B 3 KR 18/04 R - SozR 4-5565 § 14 Nr. 8 Rn. 8; Urteil vom 22.07.2004 - B 3 KR 21/03 R - BSGE 93, 137 Rn. 7 = SozR 4-2500 § 137c Nr. 2).
  • BSG, 09.06.1988 - 4 RA 9/88

    Aufrechnung im sozialgerichtlichen Verfahren - Maßgeblicher Zeitpunkt -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 16.12.2013 - L 1 KR 292/11
    Auch außerhalb der besonderen Regelungen, welche die §§ 51, 52 Erstes Buch Sozialgesetzbuch (SGB I) über die Aufrechnung gegen Sozialleistungsansprüche treffen, besteht im Sozialrecht allgemein die Möglichkeit, einer öffentlich-rechtlichen Forderung im Wege der Aufrechnung, auf welche die §§ 387 ff. BGB entsprechend anzuwenden sind, entgegenzutreten (siehe nur BSG, Urteil vom 15.12.1994 - 12 RK 69/93 - BSGE 75, 283, 284 ff. = SozR 3-2400 § 28 Nr. 2; Urteil vom 09.06.1988 - 4 RA 9/88 - BSGE 63, 224, 230 f. = SozR 1300 § 48 Nr. 47).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 14.10.2019 - L 16 KR 263/17
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) stehen sich Krankenhaus und Krankenkasse bei der Frage, wie die Behandlung eines gesetzlich gegen Krankheit Versicherten zu vergüten ist, im Gleichordnungsverhältnis gegenüber, sodass eine Regelung durch Verwaltungsakt nicht in Betracht kommt und ein Vorverfahren nicht durchzuführen ist (vgl. LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 16. Dezember 2013, L 1 KR 292/11 mwN, juris; BSG, Urteil vom 19. April 2008, B 3 KR 14/07 R, juris).

    Voraussetzung dieses einseitigen Rechtsgeschäfts, mit dem die wechselseitige Tilgung zweier Forderungen bewirkt wird, ist gem. § 387 BGB, dass sich zum Zeitpunkt einer Aufrechnungserklärung gegenseitige, gleichartige und fällige bzw. erfüllbare Forderungen gegenüberstehen, wobei die Gegenforderung voll wirksam und fällig sein muss, die Hauptforderung dagegen lediglich erfüllbar zu sein braucht (LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 16. Dezember 2013, L 1 KR 292/11, juris).

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 28.05.2019 - L 4 KR 94/16
    Nach ständiger Rechtsprechung des BSG stehen sich Krankenhaus und Krankenkasse (KK) bei der Frage, wie die Behandlung eines gesetzlich gegen Krankheit Versicherten zu vergüten ist, im Gleichordnungsverhältnis gegenüber, sodass eine Regelung durch Verwaltungsakt nicht in Betracht kommt und ein Vorverfahren nicht durchzuführen ist (vgl. LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 16. Dezember 2013 - L 1 KR 292/11, juris; BSG, Urteil vom 19. April 2008, B 3 KR 14/07 R, juris).

    Voraussetzung dieses einseitigen Rechtsgeschäfts, mit dem die wechselseitige Tilgung zweier Forderungen bewirkt wird, ist gemäß § 387 BGB, dass sich zum Zeitpunkt einer Aufrechnungserklärung gegenseitige, gleichartige und fällige bzw. erfüllbare Forderungen gegenüberstehen, wobei die Gegenforderung voll wirksam und fällig sein muss, die Hauptforderung dagegen lediglich erfüllbar zu sein braucht (LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 16. Dezember 2013, L 1 KR 292/11, a.a.O.).

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 21.10.2020 - L 4 KR 569/17
    Nach ständiger Rechtsprechung des BSG stehen sich Krankenhaus und Krankenkasse bei der Frage, wie die Behandlung eines gesetzlich gegen Krankheit Versicherten zu vergüten ist, im Gleichordnungsverhältnis gegenüber, sodass eine Regelung durch Verwaltungsakt nicht in Betracht kommt und ein Vorverfahren nicht durchzuführen ist (vgl. LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 16. Dezember 2013, L 1 KR 292/11 m.w.N., juris; BSG, Urteil vom 19. April 2008, B 3 KR 14/07 R, juris).

    Voraussetzung dieses einseitigen Rechtsgeschäfts, mit dem die wechselseitige Tilgung zweier Forderungen bewirkt wird, ist gem. § 387 BGB, dass sich zum Zeitpunkt einer Aufrechnungserklärung gegenseitige, gleichartige und fällige bzw. erfüllbare Forderungen gegenüberstehen, wobei die Gegenforderung voll wirksam und fällig sein muss, die Hauptforderung dagegen lediglich erfüllbar zu sein braucht (LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 16. Dezember 2013, L 1 KR 292/11, juris).

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 24.09.2019 - L 4 KR 610/16
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) stehen sich Krankenhaus und Krankenkasse bei der Frage, wie die Behandlung eines gesetzlich gegen Krankheit Versicherten zu vergüten ist, im Gleichordnungsverhältnis gegenüber, sodass eine Regelung durch Verwaltungsakt nicht in Betracht kommt und ein Vorverfahren nicht durchzuführen ist (vgl. LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 16. Dezember 2013, L 1 KR 292/11 m.w.N., juris; BSG, Urteil vom 19. April 2008, B 3 KR 14/07 R, juris).

    Voraussetzung dieses einseitigen Rechtsgeschäfts, mit dem die wechselseitige Tilgung zweier Forderungen bewirkt wird, ist gem. § 387 BGB, dass sich zum Zeitpunkt einer Aufrechnungserklärung gegenseitige, gleichartige und fällige bzw. erfüllbare Forderungen gegenüberstehen, wobei die Gegenforderung voll wirksam und fällig sein muss, die Hauptforderung dagegen lediglich erfüllbar zu sein braucht (LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 16. Dezember 2013, L 1 KR 292/11, juris).

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 04.09.2018 - L 4 KR 405/15
    Nach ständiger Rechtsprechung des BSG stehen sich Krankenhaus und Krankenkasse (KK) bei der Frage, wie die Behandlung eines gesetzlich gegen Krankheit Versicherten zu vergüten ist, im Gleichordnungsverhältnis gegenüber, sodass eine Regelung durch Verwaltungsakt nicht in Betracht kommt und ein Vorverfahren nicht durchzuführen ist (vgl. LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 16. Dezember 2013 - L 1 KR 292/11, juris; BSG, Urteil vom 19. April 2008, B 3 KR 14/07 R, juris).

    Voraussetzung dieses einseitigen Rechtsgeschäfts, mit dem die wechselseitige Tilgung zweier Forderungen bewirkt wird, ist gemäß § 387 BGB, dass sich zum Zeitpunkt einer Aufrechnungserklärung gegenseitige, gleichartige und fällige bzw. erfüllbare Forderungen gegenüberstehen, wobei die Gegenforderung voll wirksam und fällig sein muss, die Hauptforderung dagegen lediglich erfüllbar zu sein braucht (LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 16. Dezember 2013, L 1 KR 292/11, a.a.O.).

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 23.02.2016 - L 4 KR 388/14
    Weiter habe das LSG Niedersachsen-Bremen mit Urteil vom 16. Dezember 2013 (L 1 KR 292/11) ebenfalls unter Würdigung der Rechtsprechung des BSG entschieden, dass sogar in der mündlichen Verhandlung erstmals weitere vorgetragene Diagnosen zu berücksichtigen seien, wenn diese die Vergütung der streitbefangenen Fallpauschale stützten.

    Nach der ständigen Rechtsprechung des BSG stehen sich Krankenhaus und Krankenkasse bei der Frage, wie die Behandlung eines gesetzlich gegen Krankheit Versicherten zu vergüten ist, im Gleichordnungsverhältnis gegenüber, so dass eine Regelung durch Verwaltungsakt nicht in Betracht kommt und ein Vorverfahren nicht durchzuführen ist (LSG Niedersachsen-Bremen, L 1 KR 292/11, Rn. 19 unter Verweis auf die ständige Rechtsprechung des BSG; BSG, Urteil vom 10. April 2008, B 3 KR 14/07 R, Rn. 9, zitiert nach juris).

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 18.04.2018 - L 4 KR 330/15
    Nach ständiger Rechtsprechung des BSG stehen sich Krankenhaus und Krankenkasse (KK) bei der Frage, wie die Behandlung eines gesetzlich gegen Krankheit Versicherten zu vergüten ist, im Gleichordnungsverhältnis gegenüber, sodass eine Regelung durch Verwaltungsakt nicht in Betracht kommt und ein Vorverfahren nicht durchzuführen ist (vgl. LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 16. Dezember 2013, L 1 KR 292/11 m.w.N., zitiert nach juris; BSG, Urteil vom 19. April 2008, B 3 KR 14/07 R, zitiert nach juris).

    Voraussetzung dieses einseitigen Rechtsgeschäfts, mit dem die wechselseitige Tilgung zweier Forderungen bewirkt wird, ist gem. § 387 BGB, dass sich zum Zeitpunkt einer Aufrechnungserklärung gegenseitige, gleichartige und fällige bzw. erfüllbare Forderungen gegenüberstehen, wobei die Gegenforderung voll wirksam und fällig sein muss, die Hauptforderung dagegen lediglich erfüllbar zu sein braucht (LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 16. Dezember 2013, L 1 KR 292/11, a.a.O.).

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 03.12.2019 - L 4 KR 569/18
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) stehen sich Krankenhaus und Krankenkasse bei der Frage, wie die Behandlung eines gesetzlich gegen Krankheit Versicherten zu vergüten ist, im Gleichordnungsverhältnis gegenüber, sodass eine Regelung durch Verwaltungsakt nicht in Betracht kommt und ein Vorverfahren nicht durchzuführen ist (vgl. LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 16. Dezember 2013, L 1 KR 292/11 m.w.N., juris; BSG, Urteil vom 19. April 2008, B 3 KR 14/07 R, juris).

    Voraussetzung dieses einseitigen Rechtsgeschäfts, mit dem die wechselseitige Tilgung zweier Forderungen bewirkt wird, ist gem. § 387 BGB, dass sich zum Zeitpunkt einer Aufrechnungserklärung gegenseitige, gleichartige und fällige bzw. erfüllbare Forderungen gegenüberstehen, wobei die Gegenforderung voll wirksam und fällig sein muss, die Hauptforderung dagegen lediglich erfüllbar zu sein braucht (LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 16. Dezember 2013 - L 1 KR 292/11, juris).

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 09.07.2019 - L 4 KR 565/16
    Nach ständiger Rechtsprechung des BSG stehen sich Krankenhaus und Krankenkasse (KK) bei der Frage, wie die Behandlung eines gesetzlich gegen Krankheit Versicherten zu vergüten ist, im Gleichordnungsverhältnis gegenüber, sodass eine Regelung durch Verwaltungsakt nicht in Betracht kommt und ein Vorverfahren nicht durchzuführen ist (vgl. LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 16. Dezember 2013, L 1 KR 292/11 m.w.N., juris; BSG, Urteil vom 19. April 2008, B 3 KR 14/07 R, juris).

    Voraussetzung dieses einseitigen Rechtsgeschäfts, mit dem die wechselseitige Tilgung zweier Forderungen bewirkt wird, ist gem. § 387 BGB, dass sich zum Zeitpunkt einer Aufrechnungserklärung gegenseitige, gleichartige und fällige bzw. erfüllbare Forderungen gegenüberstehen, wobei die Gegenforderung voll wirksam und fällig sein muss, die Hauptforderung dagegen lediglich erfüllbar zu sein braucht (LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 16. Dezember 2013, L 1 KR 292/11, juris).

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 26.05.2016 - L 4 KR 387/14
    Nach ständiger Rechtsprechung des BSG stehen sich Krankenhaus und Krankenkasse (KK) bei der Frage, wie die Behandlung eines gesetzlich gegen Krankheit Versicherten zu vergüten ist, im Gleichordnungsverhältnis gegenüber, so dass eine Regelung durch Verwaltungsakt nicht in Betracht kommt und ein Vorverfahren nicht durchzuführen ist (LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 16. Dezember 2013, L 1 KR 292/11, m.w.N., zitiert nach juris; vgl. auch BSG, Urteil vom 19. April 2008, B 3 KR 14/07 R, zitiert nach juris).

    Voraussetzung dieses einseitigen Rechtsgeschäfts, mit dem die wechselseitige Tilgung zweier Forderungen bewirkt wird, ist gemäß § 387 BGB, dass sich zum Zeitpunkt einer Aufrechnungserklärung gegenseitige, gleichartige und fällige bzw. erfüllbare Forderungen gegenüber stehen, wobei die Gegenforderung voll wirksam und fällig sein muss, die Hauptforderung dagegen lediglich erfüllbar zu sein braucht (LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 16. Dezember 2013, L 1 KR 292/11, a.a.O.).

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 16.12.2015 - L 4 KR 450/13
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 21.10.2020 - L 4 KR 405/17
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 25.02.2020 - L 4 KR 170/17
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 12.12.2019 - L 4 KR 55/19
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 26.11.2019 - L 4 KR 285/15
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 04.12.2018 - L 4 KR 484/15
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 18.06.2020 - L 4 KR 389/18
  • SG Würzburg, 20.11.2014 - S 11 KR 431/13

    Krankenversicherung

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 03.06.2016 - L 4 KR 116/15
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 26.11.2019 - L 4 KR 269/17
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht