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   LSG Niedersachsen-Bremen, 17.02.2005 - L 3 KA 218/04 ER   

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https://dejure.org/2005,77296
LSG Niedersachsen-Bremen, 17.02.2005 - L 3 KA 218/04 ER (https://dejure.org/2005,77296)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 17.02.2005 - L 3 KA 218/04 ER (https://dejure.org/2005,77296)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 17. Februar 2005 - L 3 KA 218/04 ER (https://dejure.org/2005,77296)
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Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (11)

  • BSG, 24.11.1993 - 6 RKa 70/91

    Verwertung sog. "Tagesprofile" - Verletzung vertragsärztlicher Pflichten -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 17.02.2005 - L 3 Ka 218/04
    Dabei ist davon auszugehen, dass es eine der grundlegenden Pflichten jedes Vertragsarztes ist, die erbrachten Leistungen peinlich genau abzurechnen, weil die korrekte Abrechnung von der KV angesichts der Vielzahl der von ihr in jedem Quartal zu bewältigenden Datenmengen nur in eingeschränktem Umfang überprüft werden kann (BSG SozR 3-2500 § 95 Nr. 4).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 27.10.2004 - L 3 KA 209/04

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen eine Honorarrückforderung für

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 17.02.2005 - L 3 Ka 218/04
    Die im Widerspruchsverfahren auf CD-Rom vorgelegten Zusammenstellungen erfüllen schon nicht die grundlegendsten Voraussetzungen nachvollziehbarer Abrechnungen, nämlich die vollständige Darlegung der abgerechneten Leistungen je Quartal (zur Quartalsbezogenheit der vertragsärztlichen Abrechnungen vgl. BSG SozR 3-2500 § 85 Nr. 42) bzw. anhand der einzelnen EBM-Ziffern (vgl. Senatsbeschluss vom 27. Oktober 2004 - L 3 KA 209/04 ER).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 15.01.1997 - L 11 Ka 74/96
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 17.02.2005 - L 3 Ka 218/04
    Auch wenn sich der Vertragsarzt im zweiten Fall entsprechender Abrechnungsprogramme bedient, entlastet ihn dies nicht davon, sich vor Weiterleitung der Diskette an die KV wenigstens anhand von Stichproben zu vergewissern, dass die dort enthaltenen Angaben frei von Fehlern sind, unabhängig davon, ob diese auf eigenen Falscheingaben oder auf Mängeln der benutzten Software beruhen (LSG Nordrhein-Westfalen NZS 1997, 384, 386).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 18.02.2004 - L 3 KA 99/02
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 17.02.2005 - L 3 Ka 218/04
    Wie der Senat auf der Grundlage der Rechtsprechung des BSG (SozR 3-5550 § 35 Nr. 1) bereits entschieden hat (Urteil vom 18. Februar 2004 - L 3 KA 99/02), eröffnen unrichtige Angaben des Vertragsarztes bei der Honorarabrechnung der KV nur dann die - hier von der Antragsgegnerin wahrgenommene - Möglichkeit, bereits ergangene Honorarbescheide aufzuheben und das rechtmäßig zu beanspruchende Honorar (bzw. die entsprechende Honorarrückforderung) auf der Basis einer Schätzung zu bestimmen, wenn der Arzt die quartalsbezogene Sammelerklärung unterschrieben hat, obwohl die unrichtigen Angaben grob fahrlässig oder sogar vorsätzlich erfolgt sind.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 10.02.2003 - L 3 KA 434/02

    Zulässigkeit von Gewinnpartizipationsverträgen unter den Mitgliedern einer

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 17.02.2005 - L 3 Ka 218/04
    Bestehen im Rahmen der im Eilverfahren allein in Betracht kommenden summarischen Prüfung erhebliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit des angefochtenen Berichtigungs- und Rückforderungsbescheides, kommt dem Interesse des belasteten Bescheidadressaten nach der ständigen Senatsrechtsprechung (vgl. Beschlüsse vom 30. Oktober 2002 - L 3 KA 309/02 ER - und vom 10. Februar 2003 - L 3 KA 434/02) regelmäßig Vorrang zu, wenn der geltend gemachte Rückforderungsbetrag von einiger wirtschaftlicher Bedeutung ist.
  • BSG, 17.09.1997 - 6 RKa 86/95

    Unrichtigkeit der Abrechnungs-Sammelerklärung über die ordnungsgemäße Erbringung

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 17.02.2005 - L 3 Ka 218/04
    Wie der Senat auf der Grundlage der Rechtsprechung des BSG (SozR 3-5550 § 35 Nr. 1) bereits entschieden hat (Urteil vom 18. Februar 2004 - L 3 KA 99/02), eröffnen unrichtige Angaben des Vertragsarztes bei der Honorarabrechnung der KV nur dann die - hier von der Antragsgegnerin wahrgenommene - Möglichkeit, bereits ergangene Honorarbescheide aufzuheben und das rechtmäßig zu beanspruchende Honorar (bzw. die entsprechende Honorarrückforderung) auf der Basis einer Schätzung zu bestimmen, wenn der Arzt die quartalsbezogene Sammelerklärung unterschrieben hat, obwohl die unrichtigen Angaben grob fahrlässig oder sogar vorsätzlich erfolgt sind.
  • BSG, 12.12.2001 - B 6 KA 3/01 R

    Gemeinschaftspraxis - Gesamtschuldner - Bekanntgabe - Bestimmtheit - Ermessen -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 17.02.2005 - L 3 Ka 218/04
    Nach ständiger BSG-Rechtsprechung (SozR 3-5535 Nr. 119 Nr. 1; SozR 3-2500 § 82 Nr. 3) gilt zwar für die Durchführung nachträglicher Honorarberichtigungen eine Ausschlussfrist von vier Jahren.
  • LSG Bayern, 06.08.2003 - L 3 KA 516/01

    Nachträgliche Honorarberichtigung im Wege der sachlich-rechnerischen

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 17.02.2005 - L 3 Ka 218/04
    Deren Lauf beginnt in entsprechender Anwendung des § 45 Abs. 1 Sozialgesetzbuch Erstes Buch (SGB I) aber erst mit dem Ende des Kalenderjahres, in dem der jeweilige Honorarbescheid erlassen worden ist; insoweit folgt der Senat im Rahmen der hier anzustellenden summarischen Prüfung der Rechtsprechung des Bayerischen LSG (Urteil vom 06. August 2003 - L 3 KA 516/01) und des LSG Nordrhein-Westfalen (Urteil vom 28. April 2004 - L 11 KA 150/03).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 28.04.2004 - L 11 KA 150/03

    Vertragsarztangelegenheiten

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 17.02.2005 - L 3 Ka 218/04
    Deren Lauf beginnt in entsprechender Anwendung des § 45 Abs. 1 Sozialgesetzbuch Erstes Buch (SGB I) aber erst mit dem Ende des Kalenderjahres, in dem der jeweilige Honorarbescheid erlassen worden ist; insoweit folgt der Senat im Rahmen der hier anzustellenden summarischen Prüfung der Rechtsprechung des Bayerischen LSG (Urteil vom 06. August 2003 - L 3 KA 516/01) und des LSG Nordrhein-Westfalen (Urteil vom 28. April 2004 - L 11 KA 150/03).
  • SG Hannover, 28.03.2007 - S 16 KA 304/03

    Kassenärztliche Vereinigung - unrichtiger Honorarbescheid wegen Fehlern im Rahmen

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 17.02.2005 - L 3 Ka 218/04
    Gegen den mit Schreiben vom 18. November 2003 an den Antragsteller abgesandten Widerspruchsbescheid hat dieser am 24. November 2003 Klage vor dem Sozialgericht (SG) Hannover erhoben, die dort unter dem Aktenzeichen S 16 KA 304/03 anhängig ist.
  • BSG, 31.10.2001 - B 6 KA 16/00 R
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 10.11.2010 - L 3 KA 28/07

    Kassenärztliche Vereinigung - Honorarberichtigung einer mittels eines speziellen

    Vielmehr sei die Beklagte ihrer Pflicht nachgekommen, möglichst aussagekräftige und alle Umstände des Einzelfalls berücksichtigende konkrete Schätzungsunterlagen zu ermitteln (Hinweis auf den Beschluss des Senats vom 17. Februar 2005 - L 3 KA 218/04 ER) .

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf den Inhalt der Gerichtsakte und auf den Inhalt der beigezogenen Gerichts- (L 3 KA 218/04 ER) und Verwaltungsvorgänge Bezug genommen.

    Wie der Senat auf der Grundlage der Rechtsprechung des BSG (SozR 3-5550 § 35 Nr. 1) bereits mehrfach entschieden (Urteile vom 17. Dezember 2008 - L 3 KA 316/04 - und vom 18. Februar 2004 - L 3 KA 99/02) und schon in seinem den vorliegenden Sachverhalt betreffenden Eilbeschluss vom 17. Februar 2005 (L 3 KA 218/04 ER) dargelegt hat, eröffnen unrichtige Angaben des Vertragsarztes bei der Honorarabrechnung der KÄV nur dann die - hier von der Beklagten wahrgenommene - Möglichkeit, bereits ergangene Honorarbescheide aufzuheben und das rechtmäßig zu beanspruchende Honorar (bzw. die entsprechende Honorarrückforderung) auf der Basis einer Schätzung zu bestimmen, wenn der Arzt die quartalsbezogene Sammelerklärung unterschrieben hat, obwohl die unrichtigen Angaben grob fahrlässig oder sogar vorsätzlich erfolgt sind.

    Dabei ist in tatsächlicher Hinsicht davon auszugehen, dass die abgerechneten Leistungsziffern - anders als im Eilbeschluss vom 17. Februar 2005 (aaO) zugrunde gelegt (dort war eine Abrechnung auf elektronischen Datenträgern angenommen worden) - zunächst auf Etiketten aufgedruckt worden sind, die auf die Überweisungsscheine der einsendenden Ärzte geklebt wurden; später wurden die Abrechnungsziffern direkt auf die Überweisungsscheine aufgedruckt (vgl Schriftsatz des Klägers vom 5. Mai 2008).

    Wie bereits im Senatsbeschluss vom 17. Februar 2005 (aaO) dargelegt, hat die Beklagte sich dieser Möglichkeit auch nicht dadurch begeben, dass sie das Angebot des Klägers auf Vorlage einer Neuberechnung unter Zuhilfenahme eines intakten Moduls akzeptiert hat.

    Hierzu hat der Senat bereits in seinem Beschluss vom 17. Februar 2005 (aaO) ausgeführt, dass keine Anzeichen für grundlegende Unterschiede in der auf die Ziffer 4625 EBM bezogenen Abrechnungsweise des Klägers in den Quartalen I/1998 bis IV/2001 vorliegen.

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 25.10.2005 - L 3 KA 145/05
    Bestehen im Rahmen der im Eilverfahren allein in Betracht kommenden summarischen Prüfung erhebliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit des angefochtenen Rückforderungsbescheids, dann kommt dem Interesse des belasteten Bescheidadressaten nach der ständigen Rechtsprechung des Senats (vgl. beispielsweise die Beschlüsse vom 30. Oktober 2002 - L 3 KA 309/02 ER - , 10. Februar 2003 - L 3 KA 434/02 ER - , 5. Januar 2005 - L 3 KA 206/04 ER - und 17. Februar 2005 - L 3 KA 218/04 ER) regelmäßig der Vorrang zu, wenn der geltend gemachte Forderungsbetrag von einiger wirtschaftlicher Bedeutung ist; die Grenze hierzu sieht der Senat bei 5.000,- DM bzw. 2.500,- EUR, und zwar bezogen auf das jeweilige Honorarjahr.

    Aus Sicht des Senats spricht vieles dafür, dass deren Lauf in entsprechender Anwendung des § 45 Abs. 1 Sozialgesetzbuch Erstes Buch (SGB I) mit dem Ende des Kalenderjahres beginnt, in dem der jeweilige Honorarbescheid erlassen worden ist (vgl. Beschluss des Senats vom 17. Februar 2005, L 3 KA 218/04 ER).

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 25.10.2005 - L 3 KA 144/05
    Bestehen im Rahmen der im Eilverfahren allein in Betracht kommenden summarischen Prüfung erhebliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit des angefochtenen Rückforderungsbescheids, dann kommt dem Interesse des belasteten Bescheidadressaten nach der ständigen Rechtsprechung des Senats (vgl. beispielsweise die Beschlüsse vom 30. Oktober 2002 - L 3 KA 309/02 ER - , 10. Februar 2003 - L 3 KA 434/02 ER - , 5. Januar 2005 - L 3 KA 206/04 ER - und 17. Februar 2005 - L 3 KA 218/04 ER) regelmäßig der Vorrang zu, wenn der geltend gemachte Forderungsbetrag von einiger wirtschaftlicher Bedeutung ist; die Grenze hierzu sieht der Senat bei 5.000,- DM bzw. 2.500,- EUR, und zwar bezogen auf das jeweilige Honorarjahr.

    Aus Sicht des Senats spricht vieles dafür, dass deren Lauf in entsprechender Anwendung des § 45 Abs. 1 Sozialgesetzbuch Erstes Buch (SGB I) mit dem Ende des Kalenderjahres beginnt, in dem der jeweilige Honorarbescheid erlassen worden ist (vgl. Beschluss des Senats vom 17. Februar 2005, L 3 KA 218/04 ER).

  • SG Marburg, 04.07.2012 - S 12 KA 599/11

    Kassenärztliche Vereinigung - Vertragsarzt (hier Neurologe und Psychiater) -

    Auch wenn sich der Vertragsarzt im zweiten Fall entsprechender Abrechnungsprogramme bedient, entlastet ihn dies nicht davon, sich vor Weiterleitung der Diskette an die Kassenärztliche Vereinigung wenigstens anhand von Stichproben zu vergewissern, dass die dort enthaltenen Angaben frei von Fehlern sind, unabhängig davon, ob diese auf eigenen Falscheingaben oder auf Mängeln der benutzten Software beruhen (vgl. LSG Niedersachsen, Beschl. v. 17.02.2005 - L 3 KA 218/04 ER - LSG Nordrhein-Westfalen, Urt. v. 15.01.1997 - L 11 Ka 74/96 - NZS 1997, 384, 386).
  • SG Marburg, 26.09.2007 - S 12 KA 196/07

    Kassenärztliche Vereinigung - Honorarverteilungsvertrag - Verfahren bei

    Auch wenn sich der Vertragsarzt im zweiten Fall entsprechender Abrechnungsprogramme bedient, entlastet ihn dies nicht davon, sich vor Weiterleitung der Diskette an die Kassenärztliche Vereinigung wenigstens anhand von Stichproben zu vergewissern, dass die dort enthaltenen Angaben frei von Fehlern sind, unabhängig davon, ob diese auf eigenen Falscheingaben oder auf Mängeln der benutzten Software beruhen (vgl. LSG Niedersachsen, Beschl. v. 17.02.2005 - L 3 KA 218/04 ER - LSG Nordrhein-Westfalen, Urt. v. 15.01.1997 - L 11 Ka 74/96 - NZS 1997, 384, 386).
  • SG Hannover, 28.03.2007 - S 16 KA 304/03
    Bereits das LSG Niedersachsen-Bremen hat in seinem Beschluss vom 17.02.2005 - L 3 KA 218/04 ER - ausführlich dargelegt, dass es grundlegende Pflicht jedes Vertragsarztes ist "die erbrachten Leistungen peinlich genau abzurechnen".
  • SG Marburg, 10.12.2008 - S 12 KA 85/08

    Vertragsarzt - Zulassung zur nachträglichen Abrechnungskorrektur - irrtümliche

    Auch wenn sich der Vertragsarzt im zweiten Fall entsprechender Abrechnungsprogramme bedient, entlastet ihn dies nicht davon, sich vor Weiterleitung der Diskette an die Kassenärztliche Vereinigung wenigstens anhand von Stichproben zu vergewissern, dass die dort enthaltenen Angaben frei von Fehlern sind, unabhängig davon, ob diese auf eigenen Falscheingaben oder auf Mängeln der benutzten Software beruhen (vgl. LSG Niedersachsen, Beschl. v. 17.02.2005 - L 3 KA 218/04 ER - LSG Nordrhein-Westfalen, Urt. v. 15.01.1997 - L 11 Ka 74/96 - NZS 1997, 384, 386).
  • SG Marburg, 26.09.2007 - S 12 KA 100/07

    Bemessung der Höhe der Berücksichtigung der Einnahmen durch die Praxisgebühr in

    Auch wenn sich der Vertragsarzt im zweiten Fall entsprechender Abrechnungsprogramme bedient, entlastet ihn dies nicht davon, sich vor Weiterleitung der Diskette an die Kassenärztliche Vereinigung wenigstens anhand von Stichproben zu vergewissern, dass die dort enthaltenen Angaben frei von Fehlern sind, unabhängig davon, ob diese auf eigenen Falscheingaben oder auf Mängeln der benutzten Software beruhen (vgl. LSG Niedersachsen, Beschl. v. 17.02.2005 - L 3 KA 218/04 ER - LSG Nordrhein-Westfalen, Urt. v. 15.01.1997 - L 11 Ka 74/96 - NZS 1997, 384, 386).
  • SG Marburg, 08.09.2010 - S 12 KA 732/09

    Kassenärztliche Vereinigung - Honorarverteilungsmaßstab - nachträgliche

    Auch wenn sich der Vertragsarzt im zweiten Fall entsprechender Abrechnungsprogramme bedient, entlastet ihn dies nicht davon, sich vor Weiterleitung der Diskette an die Kassenärztliche Vereinigung wenigstens anhand von Stichproben zu vergewissern, dass die dort enthaltenen Angaben frei von Fehlern sind, unabhängig davon, ob diese auf eigenen Falscheingaben oder auf Mängeln der benutzten Software beruhen (vgl. LSG Niedersachsen, Beschl. v. 17.02.2005 - L 3 KA 218/04 ER - LSG Nordrhein-Westfalen, Urt. v. 15.01.1997 - L 11 Ka 74/96 - NZS 1997, 384, 386).
  • SG Marburg, 24.02.2010 - S 12 KA 691/08

    Kassenärztliche Vereinigung - Honorarverteilungsmaßstab - nachträgliche

    Auch wenn sich der Vertragsarzt im zweiten Fall entsprechender Abrechnungsprogramme bedient, entlastet ihn dies nicht davon, sich vor Weiterleitung der Diskette an die Kassenärztliche Vereinigung wenigstens anhand von Stichproben zu vergewissern, dass die dort enthaltenen Angaben frei von Fehlern sind, unabhängig davon, ob diese auf eigenen Falscheingaben oder auf Mängeln der benutzten Software beruhen (vgl. LSG Niedersachsen, Beschl. v. 17.02.2005 - L 3 KA 218/04 ER - LSG Nordrhein-Westfalen, Urt. v. 15.01.1997 - L 11 Ka 74/96 - NZS 1997, 384, 386).
  • SG Marburg, 29.11.2006 - S 12 KA 290/06

    Kassenärztliche Vereinigung - Honorarverteilungsmaßstab - Frist für Einreichung

  • SG Marburg, 31.10.2007 - S 12 KA 939/06

    Kassenärztliche Vereinigung - Honorarverteilungsmaßstab - Regelung über

  • SG Marburg, 23.05.2007 - S 12 KA 876/06

    Verlust des Honoraranspruchs bei Überschreiten der Abrechnungsfrist

  • SG Marburg, 09.11.2005 - S 12 KA 28/05

    Honorarverteilungsmaßstab - Frist für nachträgliche Abrechnungsberichtigung durch

  • SG Marburg, 02.02.2011 - S 12 KA 902/09

    Kassenärztliche Vereinigung - Rechtmäßigkeit von Abrechnungsfristen und

  • SG Marburg, 29.11.2006 - S 12 KA 888/06

    Kassenärztliche Vereinigung - Honorarverteilungsmaßstab - Frist für Einreichung

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 25.02.2016 - L 3 KA 89/12
  • SG Marburg, 07.03.2007 - S 12 KA 893/06

    Kassenärztliche Vereinigung - Honorarverteilungsmaßstab - Frist für Korrektur der

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 25.10.2005 - L 3 KA 146/05
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