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   LSG Niedersachsen-Bremen, 17.05.2017 - L 2/12 R 285/12   

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https://dejure.org/2017,18549
LSG Niedersachsen-Bremen, 17.05.2017 - L 2/12 R 285/12 (https://dejure.org/2017,18549)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 17.05.2017 - L 2/12 R 285/12 (https://dejure.org/2017,18549)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 17. Mai 2017 - L 2/12 R 285/12 (https://dejure.org/2017,18549)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (19)

  • BSG, 18.11.2015 - B 12 KR 16/13 R

    Sozialversicherungspflicht - Merchandising im Rahmen von Rackjobbing - abhängige

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 17.05.2017 - L 2/12 R 285/12
    Gewicht erhält eine Tätigkeit für mehrere Auftraggeber daher erst in der Zusammenschau mit weiteren typischen Merkmalen einer selbständigen Tätigkeit, wie zB einem werbenden Auftreten am Markt für die angebotenen Leistungen (BSG, Urteil vom 18. November 2015 - B 12 KR 16/13 R -, BSGE 120, 99).

    Ausschlaggebend ist insoweit vielmehr, ob nach den konkreten Vereinbarungen ein Weisungsrecht hinsichtlich aller Modalitäten (zB auch hinsichtlich Inhalt, Durchführung oder Dauer) der zu erbringenden Tätigkeit besteht oder aber ausgeschlossen ist, und sich die Fremdbestimmtheit der Arbeit auch nicht über eine funktionsgerecht dienende Teilhabe am Arbeitsprozess innerhalb einer fremden Arbeitsorganisation vermittelt (BSG, Urteil vom 18. November 2015 - B 12 KR 16/13 R -, BSGE (vorgesehen), SozR 4-2400 § 7 Nr. 25, Rn. 30).

    Dabei kommt auch einer großen Gestaltungsfreiheit bezüglich der Arbeitszeit nur dann erhebliches Gewicht zu, wenn sich deren Grenzen nicht einseitig an den durch die Bedürfnisse des Auftraggebers bzw. Arbeitgebers vorgegebenen Rahmen orientieren (BSG, Urteil vom 18. November 2015 - B 12 KR 16/13 R -, BSGE 120, 99).

  • BSG, 25.04.2012 - B 12 KR 24/10 R

    Sozialversicherungspflicht - Familienhelfer - abhängige Beschäftigung -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 17.05.2017 - L 2/12 R 285/12
    Ob jemand abhängig beschäftigt oder selbständig tätig ist, richtet sich ausgehend von den genannten Umständen nach dem Gesamtbild der Arbeitsleistung und hängt davon ab, welche Merkmale überwiegen (BSG, U.v. 25. April 2012 - B 12 KR 24/10 R -, SozR 4-2400 § 7 Nr. 15).

    Ohnehin ist ein unternehmerisches Risiko nur dann Hinweis auf eine selbständige Tätigkeit, wenn diesem Risiko auch größere Freiheiten in der Gestaltung und der Bestimmung des Umfangs beim Einsatz der eigenen Arbeitskraft gegenüberstehen (BSG, Urteil vom 25. April 2012 - B 12 KR 24/10 R -, juris).

  • BSG, 28.09.2011 - B 12 R 17/09 R

    Sozialversicherungspflicht - hauswirtschaftliche Familienbetreuerin - Tätigkeit

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 17.05.2017 - L 2/12 R 285/12
    Bei untergeordneten und einfacheren Arbeiten ist eher eine Eingliederung in eine fremde Arbeitsorganisation anzunehmen (BSG, Urteil vom 28. September 2011 - B 12 R 17/09 R -, SGb 2011, 633.).

    Aus dem (allgemeinen) Risiko, außerhalb der Erledigung der einzelnen Aufträge zeitweise die eigene Arbeitskraft ggfs. nicht verwerten zu können, lässt sich schon im Ausgangspunkt kein Unternehmerrisiko wegen der einzelnen Einsätze ableiten, welches der Annahme einer abhängigen Beschäftigung entgegenstehen könnte (BSG, U. v. 28. September 2011 - B 12 R 17/09 R -, juris).

  • BSG, 17.12.2014 - B 12 R 13/13 R

    Betriebsprüfung - Erlass von Verwaltungsakten zur Sozialversicherungs- und

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 17.05.2017 - L 2/12 R 285/12
    Die Befugnis, Dritte zur Leistungserbringung einsetzen zu dürfen, stellt vielmehr eines von mehreren im Rahmen der Gesamtwürdigung zu berücksichtigenden Anzeichen dar, das gegen die Annahme eines Arbeitsverhältnisses spricht (vgl BSG Urteil vom 11.3.2009 - B 12 KR 21/07 R - BSG, Urteil vom 17. Dezember 2014 - B 12 R 13/13 R -).
  • BSG, 30.10.2013 - B 12 AL 2/11 R

    Arbeitslosenversicherung - Anspruch auf Erstattung zu Unrecht entrichteter

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 17.05.2017 - L 2/12 R 285/12
    Betriebsprüfungen - ebenso wie das Ergebnis der Prüfung festhaltende Prüfberichte der Versicherungsträger - bezwecken insbesondere nicht, Arbeitgeber als Beitragsschuldner zu schützen oder ihnen etwa - mit Außenwirkung - "Entlastung" zu erteilen (BSG, Urteil vom 30. Oktober 2013 - B 12 AL 2/11 R -,SozR 4-2400 § 27 Nr. 5 mwN).
  • BSG, 25.01.2012 - B 14 AS 65/11 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Verletzung des Sozialgeheimnisses -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 17.05.2017 - L 2/12 R 285/12
    Feststellungsklagen dürfen mithin nicht auf eine Feststellung ausgerichtet sein, die auch durch einen Verwaltungsakt geregelt wurde oder geregelt werden kann (BSG, Urteil vom 25. Januar 2012 - B 14 AS 65/11 R -, BSGE 110, 75).
  • BSG, 14.12.2011 - B 6 KA 29/10 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Zuständigkeit des Spruchkörpers für

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 17.05.2017 - L 2/12 R 285/12
    Ohnehin ist auch im sozialgerichtlichen Verfahren ausgehend von der entsprechend anzuwendenden Regelung des § 43 Abs. 2 VwGO die grundsätzliche Subsidiarität einer Feststellungsklage gegenüber einer Verpflichtungsklage zu berücksichtigen (BSG, Urteil vom 11. Dezember 2002 - B 10 LW 6/00 R -, BSGE 90, 215; BSG, Urteil vom 14. Dezember 2011 - B 6 KA 29/10 R -, BSGE 110, 20).
  • BSG, 11.03.2009 - B 12 KR 21/07 R

    Sozialversicherungspflicht - Transportfahrer - Abgrenzung zwischen abhängiger

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 17.05.2017 - L 2/12 R 285/12
    Die Befugnis, Dritte zur Leistungserbringung einsetzen zu dürfen, stellt vielmehr eines von mehreren im Rahmen der Gesamtwürdigung zu berücksichtigenden Anzeichen dar, das gegen die Annahme eines Arbeitsverhältnisses spricht (vgl BSG Urteil vom 11.3.2009 - B 12 KR 21/07 R - BSG, Urteil vom 17. Dezember 2014 - B 12 R 13/13 R -).
  • BSG, 28.05.2008 - B 12 KR 13/07 R

    Keine Sozialversicherungspflicht eines Flugzeugführers im Flugbetrieb eines

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 17.05.2017 - L 2/12 R 285/12
    Auch einem einvernehmlichen Willen der Vertragsparteien, keine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung begründen zu wollen, kommt nur dann eine indizielle Bedeutung zu, wenn dieser Wille den festgestellten sonstigen tatsächlichen Verhältnissen nicht offensichtlich widerspricht und er durch weitere Aspekte gestützt wird bzw. die übrigen Umstände gleichermaßen für Selbstständigkeit wie für eine Beschäftigung sprechen (vgl BSG SozR 2200 § 1227 Nr. 17; BSG Urteil vom 28.5.2008 - B 12 KR 13/07 R - Die Beiträge Beilage 2008, 333 ff, Juris).
  • BSG, 11.03.2009 - B 12 R 11/07 R

    Sozialversicherungspflicht - Anfrageverfahren nach § 7a SGB IV - keine

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 17.05.2017 - L 2/12 R 285/12
    Ohnehin beinhaltet das (Nicht-)Vorliegen einer Beschäftigung als bloßes Tatbestandselement (BSG, Urteil vom 11. März 2009 - B 12 R 11/07 R -, BSGE 103, 17) auch kein Rechtsverhältnis im Sinne von § 55 Abs. 1 Nr. 1 SGG.
  • BSG, 25.01.2001 - B 12 KR 17/00 R

    Versicherungspflicht eines Rechtsanwaltes im Amt zur Regelung offener

  • BSG, 18.12.2001 - B 12 KR 8/01 R

    Sportlehrerin - Übungsleiterin - Sportverein - abhängige Beschäftigung -

  • BSG, 11.12.2002 - B 10 LW 6/00 R

    Alterssicherung der Landwirte - Zusammentreffen von Rente mit Einkommen -

  • BSG, 31.03.2015 - B 12 KR 17/13 R

    Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit - abhängige Beschäftigung - selbständige

  • BSG, 29.08.2012 - B 12 R 14/10 R

    Rentenversicherungspflicht - Geschäftsführer einer GmbH als Familienbetrieb -

  • BSG, 04.11.2009 - B 12 R 7/08 R

    Rentenversicherung - Versicherungspflicht als Selbstständiger - Tätigkeit nur für

  • BSG, 18.12.2001 - B 12 KR 10/01 R

    Fremd-Geschäftsführer - GmbH - Versicherungspflicht - Abgrenzung - abhängige

  • BSG, 19.08.2003 - B 2 U 38/02 R

    Unfallversicherungsschutz - Abgrenzung - selbständige Tätigkeit - abhängige

  • BSG, 12.02.2004 - B 12 KR 26/02 R

    Volkshochschuldozent - abhängige Beschäftigung - selbständige Tätigkeit -

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