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LSG Niedersachsen-Bremen, 17.11.2011 - L 15 AS 324/11 B |
Zitiervorschläge
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 17.11.2011 - L 15 AS 324/11 B (https://dejure.org/2011,122383)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 17. November 2011 - L 15 AS 324/11 B (https://dejure.org/2011,122383)
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Volltextveröffentlichung
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Grundsicherung für Arbeitsuchende
Verfahrensgang
- SG Osnabrück, 30.08.2011 - S 24 AS 629/11
- LSG Niedersachsen-Bremen, 17.11.2011 - L 15 AS 324/11 B
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BSG, 17.03.2009 - B 14 AS 63/07 R
Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberücksichtigung - Schüler-BAföG - …
Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 17.11.2011 - L 15 AS 324/11
Das Bundessozialgericht (BSG) hat zu der Vorgängervorschrift des § 7 Abs. 6 SGB II bereits entschieden, dass die Härtefallregelung für Auszubildende spezifisch ausbildungsbedingten Bedarf, zu dem die hier streitbefangenen Studien- und Rückmeldegebühren zu rechnen sind, nicht umfasst, sondern vielmehr die Verlagerung ausbildungsbedingter, aber ausbildungsförderungsrechtlich nicht berücksichtigter Bedarfe in den Bereich der existenzsichernden Leistungen grundsätzlich ausgeschlossen ist (Urteile vom 17. März 2009 - B 14 AS 61/07 R, B 14 AS 62/07 R und B 14 AS 63/07 R). - BVerfG, 07.07.2010 - 1 BvR 2556/09
Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die Anrechnung von BAföG-Leistungen auf …
Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 17.11.2011 - L 15 AS 324/11
Die gegen diese Urteile eingelegte Verfassungsbeschwerde hat das Bundesverfassungsgericht nicht zur Entscheidung angenommen (Beschluss vom 7. Juli 2010 - 1 BvR 2556/09). - BSG, 17.03.2009 - B 14 AS 61/07 R
Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende; Absetzung von Schulgeld und …
Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 17.11.2011 - L 15 AS 324/11
Das Bundessozialgericht (BSG) hat zu der Vorgängervorschrift des § 7 Abs. 6 SGB II bereits entschieden, dass die Härtefallregelung für Auszubildende spezifisch ausbildungsbedingten Bedarf, zu dem die hier streitbefangenen Studien- und Rückmeldegebühren zu rechnen sind, nicht umfasst, sondern vielmehr die Verlagerung ausbildungsbedingter, aber ausbildungsförderungsrechtlich nicht berücksichtigter Bedarfe in den Bereich der existenzsichernden Leistungen grundsätzlich ausgeschlossen ist (Urteile vom 17. März 2009 - B 14 AS 61/07 R, B 14 AS 62/07 R und B 14 AS 63/07 R). - BSG, 17.03.2009 - B 14 AS 62/07 R
Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende; Absetzung von Schulgeld und …
Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 17.11.2011 - L 15 AS 324/11
Das Bundessozialgericht (BSG) hat zu der Vorgängervorschrift des § 7 Abs. 6 SGB II bereits entschieden, dass die Härtefallregelung für Auszubildende spezifisch ausbildungsbedingten Bedarf, zu dem die hier streitbefangenen Studien- und Rückmeldegebühren zu rechnen sind, nicht umfasst, sondern vielmehr die Verlagerung ausbildungsbedingter, aber ausbildungsförderungsrechtlich nicht berücksichtigter Bedarfe in den Bereich der existenzsichernden Leistungen grundsätzlich ausgeschlossen ist (Urteile vom 17. März 2009 - B 14 AS 61/07 R, B 14 AS 62/07 R und B 14 AS 63/07 R).