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   LSG Niedersachsen-Bremen, 17.12.2008 - L 1 KR 143/07   

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https://dejure.org/2008,15426
LSG Niedersachsen-Bremen, 17.12.2008 - L 1 KR 143/07 (https://dejure.org/2008,15426)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 17.12.2008 - L 1 KR 143/07 (https://dejure.org/2008,15426)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 17. Dezember 2008 - L 1 KR 143/07 (https://dejure.org/2008,15426)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Krankenversicherung

  • openjur.de

    Krankenversicherung - Versicherungspflicht - Versicherungsfreiheit - schwangere Versicherte - Überschreiten der Jahresarbeitsentgeltgrenze - Schätzung des maßgeblichen Arbeitsentgelts - Prognoseentscheidung

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 5 Abs. 1 Nr. 1 SGB V; § 6 Abs. 4 S. 2 SGB V; § 192 Abs. 1 Nr. 2 SGB V
    Notwendigkeit der Schätzung des für die Versicherungspflicht maßgebliche Arbeitsentgelts des Folgejahres bei bevorstehendem Mutterschutz und anschließender Elternzeit einer schwangeren Arbeitnehmerin; Errechnungsmethode der Höhe des für die Versicherungspflicht ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Notwendigkeit der Schätzung des für die Versicherungspflicht maßgebliche Arbeitsentgelts des Folgejahres bei bevorstehendem Mutterschutz und anschließender Elternzeit einer schwangeren Arbeitnehmerin; Errechnungsmethode der Höhe des für die Versicherungspflicht ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Versicherungspflicht einer schwangeren Versicherten in der gesetzlichen Krankenversicherung; Schätzung des maßgeblichen Arbeitsentgelts; Prognoseentscheidung für das Überschreiten der Jahresarbeitsentgeltgrenze

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BSG, 30.06.1965 - GS 2/64

    Auslegung Begriffe "regelmäßiger Jahresverdienst" und "regelmäßiges

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 17.12.2008 - L 1 KR 143/07
    Bei einer Berechnung werden lediglich die monatlichen Entgeltansprüche des Versicherten auf ein Jahr hochgerechnet (i.d.R. mittels einer Multiplikation mit 12, vgl. hierzu etwa: Großer Senat des BSG, Beschluss vom 30. Juni 1965 - GS 2/64, BSGE 23, 129, 131).

    Dies hat der Große Senat für die Fälle bejaht, in denen berufsüblich im Laufe eines jeden Jahres nacheinander mehrere Beschäftigungsverhältnisse eingegangen werden und zwischendurch zeitweise auch Arbeitslosigkeit eintritt (Beschluss vom 30. Juni 1965, a.a.O.).

    Damit dient diese Regelung - neben dem Erhalt einer gewissen Kontinuität im Versicherungsstatus (vgl. hierzu: BSG, Urteil vom 25. Februar 1997 - 12 RK 51/96, SozR 3-2500 § 6 Nr. 15) - auch und gerade der Aufrechterhaltung des Versicherungsschutzes des vom Gesetzgeber für schutzwürdig gehaltenen Personenkreises bei vereinzeltem Überschreiten der JAEG (vgl. hierzu: Großer Senat des BSG, Beschluss vom 30. Juni 1965, a.a.O., S. 133).

  • BSG, 25.02.1997 - 12 RK 51/96

    Ende der Versicherungspflicht wegen Überschreitens der Jahresarbeitsentgeltgrenze

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 17.12.2008 - L 1 KR 143/07
    Damit dient diese Regelung - neben dem Erhalt einer gewissen Kontinuität im Versicherungsstatus (vgl. hierzu: BSG, Urteil vom 25. Februar 1997 - 12 RK 51/96, SozR 3-2500 § 6 Nr. 15) - auch und gerade der Aufrechterhaltung des Versicherungsschutzes des vom Gesetzgeber für schutzwürdig gehaltenen Personenkreises bei vereinzeltem Überschreiten der JAEG (vgl. hierzu: Großer Senat des BSG, Beschluss vom 30. Juni 1965, a.a.O., S. 133).
  • BSG, 29.06.1993 - 12 RK 9/92

    Beitragszuschuss - Privat versicherter Angestellter - Erziehungsurlaub der

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 17.12.2008 - L 1 KR 143/07
    Bei dem anschließend bis zum 18. Juni 2004 bezogenen Mutterschaftsgeld handelt es sich nicht um Arbeitsentgelt i.S.d. § 14 SGB IV (vgl. BSG, Urteil vom 29. Juni 1993 - 12 RK 9/92, SozR 3-2500 § 257 Nr. 1).
  • BSG, 25.02.1966 - 3 RK 53/63

    Versicherungspflicht und Berücksichtigungszeitpunkt Gehaltserhöhung und

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 17.12.2008 - L 1 KR 143/07
    Später tatsächlich eintretende Änderungen in der Höhe des Arbeitsentgelts könnten erst dann berücksichtigt werden, wenn sie tatsächlich eingetreten seien (Bezugnahme auf das Urteil des Bundessozialgerichts - BSG - vom 25. Februar 1966 - 3 RK 53/63, BSGE 24, 262).
  • SG Dresden, 07.06.2006 - S 25 KR 283/06

    Ende der Mitgliedschaft Versicherungspflichtiger in der Krankenversicherung,

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 17.12.2008 - L 1 KR 143/07
    Die Klägerin erhielt damit nicht die Gelegenheit, innerhalb der 2-Wochen-Frist des § 190 Abs. 3 SGB V zu reagieren und den maßgeblichen Sachverhalt mitzuteilen (vgl. zu den Rechtsfolgen der Verletzung der Hinweispflicht nach § 190 Abs. 3 SGB V: Baier, a.a.O., § 190 SGB V Rn 16; SG Dresden, Beschluss vom 7. Juni 2006 - S 25 KR 283/06 ER).
  • BSG, 07.12.1989 - 12 RK 19/87

    Überschreitung der Jahresarbeitsverdienstgrenze, Feststellungsklage wegen

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 17.12.2008 - L 1 KR 143/07
    Einerseits bestand bereits seit Langem Einigkeit darüber, dass bei einem im Jahresverlauf schwankenden monatlichen Einkommen aus einer durchgängigen Beschäftigung keine Berechnung, sondern eine Schätzung vorzunehmen ist (vgl. hierzu: BSG, Großer Senat des BSG, a.a.O.; BSG, Urteil vom 7. Dezember 1989 - 12 RK 19/87, SozR 2200 § 165 Nr. 97).
  • LSG Baden-Württemberg, 27.01.2016 - L 5 KR 2070/15

    Krankenversicherung - Versicherungsfreiheit wegen Überschreitens der

    Das LSG Niedersachsen-Bremen habe in einem gleichgelagerten Sachverhalt zu Gunsten der Versicherten entschieden (Urteil vom 17.12.2008, - L 1 KR 143/07 -, in juris).

    Der gegenteiligen Auffassung des LSG Niedersachsen Bremen (Urteil vom 17.12.2008, - L 1 KR 143/07 -, in juris) könne nicht gefolgt werden.

    Das LSG Niedersachsen Bremen habe sich in seinem Urteil vom 17.12.2008 (a. a. O.) zu Unrecht auf die Entscheidung des Großen Senats des BSG vom 30.06.1965 (- GS 2/64 -, in juris) berufen.

    Die jeder Prognose innewohnenden Unsicherheiten - hier etwa hinsichtlich des komplikationslosen Verlaufs von Schwangerschaft und Geburt - sind unerheblich (ebenso: LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 17.12.2008, - L 1 KR 143/07 -, in juris).

    Außerdem hat sie die Klägerin erst mit Schreiben vom 11.09.2013 auf die in § 190 Abs. 3 Satz 2 SGB V a.F. (jetzt: § 188 Abs. 4 SGB V) vorgesehene Austrittsmöglichkeit hingewiesen und ihr die Möglichkeit zur Mitteilung des Sachverhalts gegeben (auch dazu LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 17.12.2008, - L 1 KR 143/07 -).

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