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   LSG Niedersachsen-Bremen, 17.12.2008 - L 3 KA 316/04   

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https://dejure.org/2008,2642
LSG Niedersachsen-Bremen, 17.12.2008 - L 3 KA 316/04 (https://dejure.org/2008,2642)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 17.12.2008 - L 3 KA 316/04 (https://dejure.org/2008,2642)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 17. Dezember 2008 - L 3 KA 316/04 (https://dejure.org/2008,2642)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Vertragsarztangelegenheiten

  • openjur.de

    Kassenärztliche Vereinigung - Honorarrückforderung gegenüber Gemeinschaftspraxis bei Gestaltungsmissbrauch - Voraussetzungen für ordnungsgemäße Leistungsabrechnung - Indiz für verdecktes Angestelltenverhältnis - Haftung der ehemaligen Gesellschafter als Gesamtschuldner

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 33 Abs. 2 S. 2 Ärzte-ZV; § 45 Abs. 1 SGB X; § 48 Abs. 1 SGB X
    Rückforderung vertragsärztlichen Honorars im Rahmen einer sachlich-rechnerischen Berichtigung wegen vermeintlich falscher Angaben über die gesellschaftsrechtliche Beteiligung an einer Gemeinschaftspraxis; Haftung der Gesellschafter einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rückforderung vertragsärztlichen Honorars im Rahmen einer sachlich-rechnerischen Berichtigung wegen vermeintlich falscher Angaben über die gesellschaftsrechtliche Beteiligung an einer Gemeinschaftspraxis; Haftung der Gesellschafter einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Honorarrückforderung der Kassenärztlichen Vereinigung gegenüber einer Gemeinschaftspraxis bei Gestaltungsmissbrauch wegen eines verdeckten Angestelltenverhältnisses; Haftung der ehemaligen Gesellschafter

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Besprechungen u.ä.

  • 123recht.net (Entscheidungsbesprechung)

    Vorsicht: Schein-Gemeinschaftspraxis?!

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (25)

  • LSG Bayern, 10.05.2006 - L 12 KA 10/03

    Aufhebung vertragsärztlicher Honorarbescheide und die Rückforderung von gezahlten

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 17.12.2008 - L 3 KA 316/04
    Zu Recht hat deshalb das Bayerische LSG (Urteil vom 10. Mai 2006 - L 12 KA 10/03 u.a. - juris - unter Hinweis auf BSG SozR 4-2500 § 39 Nr. 3) die Möglichkeit der sachlich-rechnerischen Berichtigung auch bejaht, wenn - wie darzulegen sein wird: auch hier - Leistungen einer nur formal bestehenden Gemeinschaftspraxis erbracht worden sind.

    Wenn die Beklagte die demzufolge vorzunehmenden sachlich-rechnerischen Berichtigungen in Anknüpfung an die in den strittigen Quartalen unrichtigen Sammelerklärungen durchgeführt hat, ist dies rechtmäßig (vgl. hierzu auch BayLSG, Urteil vom 10. Mai 2006 - L 12 KA 10/03 u.a. - juris).

  • BSG, 16.07.2003 - B 6 KA 34/02 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Zulassung - Laborärzte - überörtliche

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 17.12.2008 - L 3 KA 316/04
    Denn das BSG hat bereits wiederholt entschieden, dass eine Gemeinschaftspraxis nur besteht, wenn die konstitutiv und statusbegründend wirkende Genehmigung nach § 33 Abs. 2 S. 2 Ärzte-ZV vorliegt und sich zusätzlich die Vertragsärzte, denen die Führung einer Gemeinschaftspraxis genehmigt worden ist, tatsächlich zur gemeinsamen und gemeinschaftlichen Ausübung der ärztlichen Tätigkeit verpflichtet haben und diese auch tatsächlich gemeinsam ausüben (SozR 4-5520 § 33 Nr. 2 unter Hinweis auf SozR 3-2500 § 103 Nr. 3 und SozR 3-2500 § 103 Nr. 3).

    Eine Ausnahme hiervon hat auch das BSG (SozR 4-5520 § 33 Nr. 2) - in Übereinstimmung mit der berufsrechtlichen Lage in Niedersachsen - nur für solche Praxen anerkannt, in denen Ärzte nicht unmittelbar patientenbezogen tätig werden.

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 13.08.2002 - L 3 KA 161/02

    Rückforderung von Honoraren aus einer gemeinschaftlichen Arztpraxis;

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 17.12.2008 - L 3 KA 316/04
    Mit Beschluss vom 13. August 2002 (AZ: L 3 KA 161/02 ER) hat der erkennende Senat des Landessozialgerichts (LSG) Niedersachsen-Bremen auf die Beschwerde des Klägers im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs insgesamt angeordnet.

    Nach eingehender Prüfung im Hauptsacheverfahren hält der Senat damit an seiner im vorläufigen Rechtsschutzverfahren L 3 KA 161/02 ER (Beschluss vom 13. August 2002) vertretenen anders lautenden Auffassung nicht mehr fest.

  • BSG, 21.06.1995 - 6 RKa 60/94

    Erlangung der Kassenzulassung durch Vorspiegelung falscher Tatsachen,

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 17.12.2008 - L 3 KA 316/04
    Hierzu hat es wiederholt auch Fälle gezählt, in denen gegen statusrechtliche Vorgaben verstoßen worden ist, z.B. bei Leistungen nicht genehmigter Assistenten (SozR 2200 § 368 f Nr. 1; SozR 3-5525 § 32 Nr. 1) oder bei Ausnutzung einer rechtswidrig erwirkten Zulassung (SozR 3-2500 § 95 Nr. 5).

    Das BSG hat insoweit in anderem Zusammenhang entschieden, dass es für die Rechtmäßigkeit der Honorargewährung nicht nur auf die formelle Zulassung zur vertragsärztlichen Versorgung ankommt, der Vertragsarzt vielmehr auch materiell berechtigt sein muss, Leistungen in der vertragsärztlichen Versorgung zu erbringen (BSGE 76, 153 ).

  • BSG, 19.03.1997 - 6 RKa 39/96

    Vertragsärztliche Tätigkeit neben einer werksärztlichen Tätigkeit auf dem

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 17.12.2008 - L 3 KA 316/04
    Zusätzlich sind die besonderen Erfordernisse der persönlichen Leistungserbringung "in freier Praxis" zu berücksichtigen, die vom BSG (BSGE 80, 130 m.w.N.) in der Weise umschrieben worden sind, dass der Arzt gegenüber seinen Patienten sowohl im Bereich der eigentlichen Behandlungstätigkeit als auch im tatsächlichen und rechtlichen Umfeld dieser Behandlung in vollem Umfang unmittelbar verantwortlich sein muss; das setzt zwingend voraus, dass er Inhalt und Umfang seiner ärztlichen Tätigkeit und den Einsatz der der Praxis zugeordneten sachlichen und persönlichen Mittel selbst bestimmt und insoweit keiner maßgeblichen Einflussnahme durch andere unterliegt.
  • BGH, 14.05.2002 - XI ZR 155/01

    Rechtsfolgen einer unwirksamen Vollmachterteilung

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 17.12.2008 - L 3 KA 316/04
    Denn auch für diese, mit dem Stempel der Beigeladenen zu 1) versehenen Erklärungen hat der Kläger zumindest nach den Grundsätzen der Duldungsvollmacht (vgl. hierzu BGH NJW 2002, 2325 ; Heinrichs in: Palandt, BGB, 68. Aufl., § 172 Rdnr. 8) einzustehen, nachdem er zusammen mit dem Beigeladenen zu 2) die Genehmigung der Gemeinschaftspraxis beantragt und erhalten hat und seitdem nach außen als Gesellschafter einer solchen Gemeinschaftspraxis aufgetreten ist.
  • BSG, 16.03.1973 - 6 RKa 23/71
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 17.12.2008 - L 3 KA 316/04
    Auch das BSG fordere keine Beteiligung am Gesellschaftsvermögen, auf die Eigentumsverhältnisse in einer Praxis komme es nicht an (BSGE 35, 247 ff).
  • BVerfG, 05.05.1987 - 1 BvR 724/81
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 17.12.2008 - L 3 KA 316/04
    In der Rechtsprechung ist anerkannt, dass eine derartige Anknüpfung zulässig ist (BVerfGE 75, 246 ; BayVerfGH NJW 2000, 3418 ; OVG Nordrhein-Westfalen MedR 2001, 150 ).
  • BSG, 17.09.1997 - 6 RKa 86/95

    Unrichtigkeit der Abrechnungs-Sammelerklärung über die ordnungsgemäße Erbringung

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 17.12.2008 - L 3 KA 316/04
    Das BSG hat in seiner Entscheidung vom 17. September 1997 (SozR 3-5550 § 35 Nr. 1) im Einzelnen dargelegt, dass der Vertragsarzt mit der von ihm unterschriebenen Sammelerklärung garantiert, dass die Angaben auf den eingereichten Behandlungsausweisen bzw. Datenträgern zutreffen.
  • VerfGH Bayern, 13.12.1999 - 5-VII-95
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 17.12.2008 - L 3 KA 316/04
    In der Rechtsprechung ist anerkannt, dass eine derartige Anknüpfung zulässig ist (BVerfGE 75, 246 ; BayVerfGH NJW 2000, 3418 ; OVG Nordrhein-Westfalen MedR 2001, 150 ).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.09.2000 - 13 A 2633/98

    Anspruch auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung zur Niederlassung eines Arztes

  • BAG, 15.04.1993 - 2 AZB 32/92

    Rechtsanwalt als arbeitnehmerähnliche Person

  • BGH, 06.04.1987 - II ZR 101/86

    Rechtsfolgen der für den Geschäftspartner nicht erkennbaren Umwandlung einer

  • BVerfG, 23.07.1963 - 1 BvL 1/61

    Verfassungsmäßigkeit des § 368a Abs. 1 S. 1 RVO

  • BSG, 07.02.2007 - B 6 KA 6/06 R

    Kassenärztliche Vereinigung - keine Verrechnung von Honoraransprüchen einer neu

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 13.09.2006 - L 11 KA 30/06

    Vertragsarztangelegenheiten

  • BSG, 26.06.2002 - B 6 KA 28/01 R

    Auswirkungen der Auflösung einer fachübergreifenden Gemeinschaftspraxis auf

  • BSG, 22.03.2006 - B 6 KA 76/04 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Verletzung vertragsärztlicher Pflichten bei

  • BGH, 27.09.1999 - II ZR 371/98

    Haftung von Mitgliedern einer Personengesellschaft "mbH"

  • BSG, 25.11.1998 - B 6 KA 70/97 R

    Vertragsarztsitz - Ausschreibung - Antragsbefugnis - Gemeinschaftspraxis -

  • BSG, 08.09.2004 - B 6 KA 14/03 R

    Vertragsärztliche Versorgung - ambulante Operation - stationäre Operation -

  • BSG, 12.12.2001 - B 6 KA 3/01 R

    Gemeinschaftspraxis - Gesamtschuldner - Bekanntgabe - Bestimmtheit - Ermessen -

  • BSG, 25.11.1998 - B 6 KA 4/98 R

    Rechtsstreit - Bestehen - Zulassungsstatus - Zuständigkeit - Zulassungsgremien -

  • BSG, 10.05.1995 - 6 RKa 30/94

    Anwendung des § 45 SGB X auf nachträgliche Honorarberichtigungen,

  • BSG, 19.08.1992 - 6 RKa 36/90

    Krankenversicherung - Gemeinschaftspraxis - Beendigung - Feststellung -

  • BSG, 23.06.2010 - B 6 KA 7/09 R

    Vertragsarzt - Gemeinschaftspraxis - keine Tätigkeit in freier Praxis bei Fehlen

    Die Schätzung der verbleibenden Honorare anhand der durchschnittlichen Einnahmen einer radiologischen Einzelpraxis bewege sich im Rahmen der höchstrichterlichen Rechtsprechung (Urteil vom 17.12.2008, MedR 2009, 497 = GesR 2009, 206).
  • BSG, 14.12.2011 - B 6 KA 13/11 R

    Vertragsarzt - Zulassungsverzicht - bestandskräftige Nachbesetzung seines

    Insbesondere habe der Beigeladene zu 11. nicht das wirtschaftliche Risiko der Praxis mitgetragen und sei nicht am Wert der Praxis beteiligt gewesen (Urteile des LSG Niedersachsen-Bremen vom 17.12.2008 - MedR 2009, 497 = GesR 2009, 206, und des BSG vom 23.6.2010 - B 6 KA 7/09 R - BSGE 106, 222 = SozR 4-5520 § 32 Nr. 4) .
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 10.11.2010 - L 3 KA 28/07

    Kassenärztliche Vereinigung - Honorarberichtigung einer mittels eines speziellen

    Wie der Senat auf der Grundlage der Rechtsprechung des BSG (SozR 3-5550 § 35 Nr. 1) bereits mehrfach entschieden (Urteile vom 17. Dezember 2008 - L 3 KA 316/04 - und vom 18. Februar 2004 - L 3 KA 99/02) und schon in seinem den vorliegenden Sachverhalt betreffenden Eilbeschluss vom 17. Februar 2005 (L 3 KA 218/04 ER) dargelegt hat, eröffnen unrichtige Angaben des Vertragsarztes bei der Honorarabrechnung der KÄV nur dann die - hier von der Beklagten wahrgenommene - Möglichkeit, bereits ergangene Honorarbescheide aufzuheben und das rechtmäßig zu beanspruchende Honorar (bzw. die entsprechende Honorarrückforderung) auf der Basis einer Schätzung zu bestimmen, wenn der Arzt die quartalsbezogene Sammelerklärung unterschrieben hat, obwohl die unrichtigen Angaben grob fahrlässig oder sogar vorsätzlich erfolgt sind.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 13.09.2010 - L 11 KA 70/10

    Vertragsarztangelegenheiten

    Sollte keine Gemeinschaftspraxis bestanden haben, mithin ein Gestaltungsmissbrauch vorliegen, wäre die Antragsgegnerin dem Grunde nach zu einer sachlich-rechnerischen Berichtigung verpflichtet (hierzu u.a. BSG, Urteil vom 22.03.2006 - B 6 KA 76/04 R -, Beschluss vom 05.11.2008 - B 6 KA 17/07 B - LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 17.12.2008 - L 3 KA 316/04 - Beschluss vom 08.06.2007 - L 3 KA 9/07 ER - Senat, Urteil vom 13.12.2006 - L 11 KA 82/05 -).

    In diesem Zusammenhang hat das LSG Niedersachsen-Bremen zu einer vergleichbaren Fallkonstellation ausgeführt (Urteil vom 17.12.2008 - L 3 KA 316/04 - und Beschluss vom 06.06.2007 - L 3 KA 9/07 ER - vgl. auch LSG Bayern, Urteil vom 10.05.2006 - L 12 KA 10/03 -):.

  • LSG Hessen, 26.06.2013 - L 4 KA 4/12

    Erstattungsanspruch der Kassenärztlichen Vereinigung wegen überzahlter

    Einer Kassenärztlichen Vereinigung stehe es danach auch offen, einen oder beide Gesellschafter in Anspruch zu nehmen (Hinweis auf LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 17. Dezember 2008 - L 3 KA 316/04 -, bestätigt durch BSG, Urteil vom 23. Juni 2010 - B 6 KA 7/09 -).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 26.02.2009 - L 3 KA 109/08
    Hierfür haften im Übrigen auch alle Gesellschafter als Gesamtschuldner (vgl. Senatsurteil vom 17. Dezember 2008 - L 3 KA 316/04 - juris).

    Diese Funktion entfällt, wenn sich die Sammelerklärung als falsch erweist (vgl. dazu Senaturteil vom 17. Dezember 2008 - L 3 KA 316/04 -), wobei schon eine unrichtig abgerechnete Leistung ausreicht.

  • SG Marburg, 07.12.2011 - S 12 KA 645/10

    Vergütung vertragsärztlicher Leistungen - Überzahlung des Arztkontos - Anspruch

    Einer Kassenärztlichen Vereinigung stehe es danach auch offen, einen oder beide Gesellschafter in Anspruch zu nehmen (vgl. LSG Niedersachsen-Bremen, Urt. v. 17.12.2008 - L 3 KA 316/04 -, bestätigt durch BSG, Urt. v. 23.06.2010 - B 6 KA 7/09 -).
  • SG Schwerin, 17.09.2014 - S 3 KA 23/10
    Auch der Entscheidung des LSG Niedersachsen-B-Stadt vom 17. Dezember 2008 (L 3 KA 316/04) sowie der Revisionsentscheidung des BSG vom 23. Juni 2010 ergäbe sich sehr wohl, dass an die Praxisführung der Klägerin in den Jahren 1992 bis 1999 durchaus die Kriterien angelegt werden könnten, wie sie 10 Jahre später durch das BSG zugrunde gelegt worden seien.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 26.02.2009 - L 3 KA 108/08

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen einen Honorarrückforderungsbescheid nach

    Diese Funktion entfällt, wenn sich die Sammelerklärung als falsch erweist (vgl. dazu Senatsurteil vom 17. Dezember 2008 - L 3 KA 316/04 -), wobei schon eine unrichtig abgerechnete Leistung ausreicht.
  • SG Marburg, 07.12.2011 - S 12 KA 614/10

    Honorarrückforderung wegen Überzahlung des Honorarkontos im Quartal III/06 in

    Einer Kassenärztlichen Vereinigung stehe es danach auch offen, einen oder beide Gesellschafter in Anspruch zu nehmen (vgl. LSG Niedersachsen-Bremen, Urt. v. 17.12.2008 - L 3 KA 316/04 -, bestätigt durch BSG, Urt. v. 23.06.2010 - B 6 KA 7/09 -).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 31.08.2011 - L 3 KA 86/08
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