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   LSG Niedersachsen-Bremen, 17.12.2015 - L 8 SO 194/11   

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https://dejure.org/2015,54967
LSG Niedersachsen-Bremen, 17.12.2015 - L 8 SO 194/11 (https://dejure.org/2015,54967)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 17.12.2015 - L 8 SO 194/11 (https://dejure.org/2015,54967)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 17. Dezember 2015 - L 8 SO 194/11 (https://dejure.org/2015,54967)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Unterkunftskosten als Leistung der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem SGB XII; Anspruch aus abgetretenem Recht; Anspruch auf Sozialhilfe als höchstpersönliches Recht; Verstoß gegen ein gesetzliches Verbot

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Anspruch auf Unterkunftskosten als Leistung der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem SGB XII

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (11)

  • BSG, 19.08.2010 - B 14 AS 36/09 R

    Arbeitslosengeld II - Sonderbedarf - Wohnungserstausstattung - selbstbeschaffte

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 17.12.2015 - L 8 SO 194/11
    Der für Angelegenheiten nach dem SGB II zuständige 14. Senat des BSG hat in den vom SG herangezogenen Urteilen (B 14 AS 10/09 R, B 14 AS 36/09 R, B 14 AS 58/09 R) lediglich frühere Entscheidungen des BVerwG (zum Recht des BSHG; Urteil vom 31. August 1995 - 5 C 9/94 - juris Rn. 18) und des BSG aufgegriffen und bestätigt, nach denen unter bestimmten Voraussetzungen eine Ausnahme vom Erfordernis eines für die Erbringung von Fürsorgeleistungen erforderlichen tatsächlich noch bestehenden Bedarfs gemacht werden kann.

    Bei Selbstbeschaffung unaufschiebbarer Sozialleistungen (also in Eil- und Notfällen) sowie im Falle rechtswidriger Leistungsablehnung wandelt sich danach ein Sachleistungsanspruch in einen Kostenerstattungsanspruch gerichtet auf Geld um (BSG Urteil vom 19. August 2010 - B 14 AS 36/09 R - juris Rn. 21).

  • BSG, 19.08.2010 - B 14 AS 10/09 R

    Arbeitslosengeld II - Sonderbedarf - Erstausstattung für die Wohnung -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 17.12.2015 - L 8 SO 194/11
    Der für Angelegenheiten nach dem SGB II zuständige 14. Senat des BSG hat in den vom SG herangezogenen Urteilen (B 14 AS 10/09 R, B 14 AS 36/09 R, B 14 AS 58/09 R) lediglich frühere Entscheidungen des BVerwG (zum Recht des BSHG; Urteil vom 31. August 1995 - 5 C 9/94 - juris Rn. 18) und des BSG aufgegriffen und bestätigt, nach denen unter bestimmten Voraussetzungen eine Ausnahme vom Erfordernis eines für die Erbringung von Fürsorgeleistungen erforderlichen tatsächlich noch bestehenden Bedarfs gemacht werden kann.
  • BSG, 17.06.2010 - B 14 AS 58/09 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Darlehen für Mietschulden -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 17.12.2015 - L 8 SO 194/11
    Der für Angelegenheiten nach dem SGB II zuständige 14. Senat des BSG hat in den vom SG herangezogenen Urteilen (B 14 AS 10/09 R, B 14 AS 36/09 R, B 14 AS 58/09 R) lediglich frühere Entscheidungen des BVerwG (zum Recht des BSHG; Urteil vom 31. August 1995 - 5 C 9/94 - juris Rn. 18) und des BSG aufgegriffen und bestätigt, nach denen unter bestimmten Voraussetzungen eine Ausnahme vom Erfordernis eines für die Erbringung von Fürsorgeleistungen erforderlichen tatsächlich noch bestehenden Bedarfs gemacht werden kann.
  • BSG, 29.09.2009 - B 8 SO 23/08 R

    Sozialhilfe - Übernahme von Bestattungskosten - kein Verweis auf Geltendmachung

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 17.12.2015 - L 8 SO 194/11
    Soweit das BSG für einen Anspruch nach § 74 SGB XII eine Abtretung offenbar als zulässig angesehen hat (Urteil vom 29. September 2009 - B 8 SO 23/08 R - juris Rn. 9), hat es dies in einer späteren Entscheidung (Urteil vom 25. August 2010 - B 8 SO 20/10 R - juris) relativiert und ausdrücklich offen gelassen, ob sich aus § 17 Abs. 1 SGB XII die Unwirksamkeit einer Abtretung ergibt (Rn. 15).
  • BSG, 30.10.2013 - B 7 AY 2/12 R

    Asylbewerberleistung - Kostenerstattung für eine stationäre Krankenhausbehandlung

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 17.12.2015 - L 8 SO 194/11
    Im Übrigen hat derselbe Senat mit Urteil vom 30. Oktober 2013 (B 7 AY 2/12 R, juris Rn. 27) ausgeführt, dass unter das Abtretungsverbot nicht nur die Sachleistungen selbst, sondern auch ihre Surrogate fallen, insbesondere Geldleistungen, wenn sie zweckgebunden zur Anschaffung einer konkreten Dienst- oder Sachleistung gezahlt werden.
  • BSG, 29.01.2014 - B 5 R 36/12 R

    Befugnis der Tarifvertragsparteien hinsichtlich der Ausgestaltung

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 17.12.2015 - L 8 SO 194/11
    Nach dem dann anzuwendenden § 53 Abs. 2 Nr. 1 SGB I müssen die betroffenen Ansprüche schon bei der Abtretung fällig gewesen sein (vgl. zuletzt BSG Urteil vom 29. Januar 2014 - B 5 R 36/12 R - juris Rn. 18).
  • BSG, 02.02.2012 - B 8 SO 15/10 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Berufungseinlegung durch den

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 17.12.2015 - L 8 SO 194/11
    Da sich der Kläger jedoch jedenfalls im erstinstanzlichen Verfahren einer Rechtsnachfolge berühmt hat und sich der Beklagte (in der mündlichen Verhandlung vor dem SG unwidersprochen) darauf eingelassen hat, ist ein Beteiligtenwechsel im Rahmen einer subjektiven Klageänderung erfolgt (BSG Urteil vom 2. Februar 2012 - B 8 SO 15/10 R - juris Rn. 11, 12; zum Verfahren bei einem Streit zwischen dem wahren und einem nur sich rühmenden Rechtsnachfolger Urteil des Reichsgerichts vom 9. November 1899 - VI. 245/99 -, RGZ 45, 359).
  • RG, 09.11.1899 - VI 245/99

    Unterbrechung des Verfahrens

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 17.12.2015 - L 8 SO 194/11
    Da sich der Kläger jedoch jedenfalls im erstinstanzlichen Verfahren einer Rechtsnachfolge berühmt hat und sich der Beklagte (in der mündlichen Verhandlung vor dem SG unwidersprochen) darauf eingelassen hat, ist ein Beteiligtenwechsel im Rahmen einer subjektiven Klageänderung erfolgt (BSG Urteil vom 2. Februar 2012 - B 8 SO 15/10 R - juris Rn. 11, 12; zum Verfahren bei einem Streit zwischen dem wahren und einem nur sich rühmenden Rechtsnachfolger Urteil des Reichsgerichts vom 9. November 1899 - VI. 245/99 -, RGZ 45, 359).
  • BSG, 23.07.2014 - B 8 SO 14/13 R

    Sozialhilfe - Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung - Anspruch auf

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 17.12.2015 - L 8 SO 194/11
    Der Prozessbevollmächtigte führt den Rechtsstreit in einem solchen Fall auch für noch unbekannte Rechtsnachfolger fort (vgl. nur BSG Urteil vom 23. Juli 2014 - B 8 SO 14/13 R - juris Rn. 10 m.w.N.).
  • BSG, 25.08.2011 - B 8 SO 20/10 R

    Sozialhilfe - Hilfe in anderen Lebenslagen - Bestattungskosten - keine Begrenzung

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 17.12.2015 - L 8 SO 194/11
    Soweit das BSG für einen Anspruch nach § 74 SGB XII eine Abtretung offenbar als zulässig angesehen hat (Urteil vom 29. September 2009 - B 8 SO 23/08 R - juris Rn. 9), hat es dies in einer späteren Entscheidung (Urteil vom 25. August 2010 - B 8 SO 20/10 R - juris) relativiert und ausdrücklich offen gelassen, ob sich aus § 17 Abs. 1 SGB XII die Unwirksamkeit einer Abtretung ergibt (Rn. 15).
  • BVerwG, 31.08.1995 - 5 C 9.94

    Anspruch auf blindengerechten PC im Rahmen der Eingliederungshilfe -

  • LSG Baden-Württemberg, 20.10.2016 - L 7 SO 2156/13

    Sozialgerichtliches Verfahren - Klage eines Krankenhausträgers gegen den

    Es besteht mithin ein gesetzliches Verbot (§§ 134, 400 BGB und § 851 der Zivilprozessordnung), das den §§ 53 und 54 des Ersten Buches Sozialgesetzbuch (SGB I) als abweichende speziellere Regelung im Sinne des § 37 SGB I vorgeht (LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 17. Dezember 2015 - L 8 SO 194/11 - ; Coseriu in jurisPK-SGB XII, § 17 Rdnr. 17 ; Grube in Grube/Wahrendorf, SGB XII, 5. Auflage, § 17 Rdnr. 16; Hohm in Schellhorn/Hohm/Scheider, SGB XII, 19. Auflage, § 17 Rdnr. 20; Armborst in LPK-SGB XII, 10. Auflage, § 17 Rdnr. 6).
  • LSG Sachsen, 07.12.2022 - L 6 AS 353/21
    Dies gilt auch für die unbekannten Erben der ursprünglichen Klägerin (BSG, Beschluss vom 22.10.2015 - B 13 R 190/5 B, RdNr. 7; LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 17.12.2015 - L 8 SO 194/11, RdNr. 34; beide juris).
  • SG Frankfurt/Main, 03.11.2017 - S 20 SO 323/08

    Sozialhilfe

    Da weder die Prozessbevollmächtigte noch der Beklagte einen entsprechenden Antrag gestellt hat, war auch keine Aussetzung anzuordnen (vgl. Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 17. Dezember 2015 - L 8 SO 194/11 -, Rn. 21, juris).
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