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   LSG Niedersachsen-Bremen, 18.01.2022 - L 16/4 KR 506/19   

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https://dejure.org/2022,1141
LSG Niedersachsen-Bremen, 18.01.2022 - L 16/4 KR 506/19 (https://dejure.org/2022,1141)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 18.01.2022 - L 16/4 KR 506/19 (https://dejure.org/2022,1141)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 18. Januar 2022 - L 16/4 KR 506/19 (https://dejure.org/2022,1141)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • niedersachsen.de (Pressemitteilung)

    Göttinger Transplantationsskandal: Leistungen müssen vergütet werden

  • lto.de (Kurzinformation)

    Göttinger Organspendeskandal: Krankenkasse muss für Transplantationen zahlen

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Organtransplantationen: Leistungen müssen vergütet werden

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Göttinger Transplantationsskandal: Medizinisch notwendige Leistungen Leistungen müssen vergütet werden

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Krankenkasse muss Lebertransplantationen trotz Datenfälschung zahlen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2022, 429
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (29)

  • BSG, 17.03.2005 - B 3 KR 2/05 R

    Apotheke - keine Importmöglichkeit für Arzneimittel mit ruhender Zulassung im

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 18.01.2022 - L 16/4 KR 506/19
    Die Kammer folge insoweit der ständigen Rechtsprechung des BSG, das einen Anspruch in vergleichbaren Fällen ausschließe ( Urteil vom 17. März 2005 - B 3 KR 2/05 R ).

    Dabei hat die Klägerin richtigerweise darauf hingewiesen, dass nach der ständigen Rechtsprechung des BSG zum Vertragsarztrecht und zum Leistungsrecht der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) Bestimmungen, die die Vergütung ärztlicher oder sonstiger Leistungen von der Erfüllung bestimmter formaler oder inhaltlicher Voraussetzungen abhängig machen, innerhalb dieses Systems die Funktion zu gewährleisten haben, dass sich die Leistungserbringung nach den für diese Art der Versorgung geltenden gesetzlichen und vertraglichen Bestimmungen vollzieht ( BSG, Urteil vom 17. März 2005 - B 3 KR 2/05 R ).

    Das wird dadurch erreicht, dass dem Leistungserbringer für Leistungen, die unter Verstoß gegen derartige Vorschriften bewirkt werden, auch dann keine Vergütung zusteht, wenn diese Leistungen im Übrigen ordnungsgemäß erbracht worden und für den Versicherten geeignet und nützlich sind ( BSG, aaO; Urteil vom 28. September 2010 - B 1 KR 3/10 R -, BSGE 106, 303-313, SozR 4-2500 § 129 Nr. 6, Rn 32; BSGE 86, 66, 76 = SozR 3-2500 § 13 Nr. 21 S 97 f mwN ; BSGE 94, 213 Rn 26 = SozR 4-5570 § 30 Nr. 1 Rn 23 mwN und BSG SozR 4-2500 § 109 Nr. 7 Rn 29 mwN ; BSGE 74, 154, 158 = SozR 3-2500 § 85 Nr. 6 S 35 f mwN und BSG SozR 4-2500 § 39 Nr. 3 Rn 14 mwN ).

    Bei einem Verstoß gegen die Abgabevorschriften - beispielsweise gegen den jeweils gültigen Arzneimittellieferungsvertrag - ist somit bereits nach dem ausdrücklichen Gesetzeswortlaut kein Vergütungsanspruch entstanden ( so zB bei BSGE 94, 213 = SozR 4-5570 § 30 Nr. 1 Rn 12 ff ; BSG SozR 4-2500 § 129 Nr. 1, Rn 17 ff ; BSG SozR 4-2500 § 129 Nr. 2 Rn 21 ff ; BSG, Urteil vom 17. Dezember 2009 - B 3 KR 13/08 R Rn 26 ff ).

  • BGH, 28.06.2017 - 5 StR 20/16

    Freispruch im Fall des "Göttinger Leberallokationsskandals" bestätigt

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 18.01.2022 - L 16/4 KR 506/19
    Das gegen Dr R. wegen Verdachts des versuchten Totschlags und Körperverletzung vor dem Landgericht (LG) S. geführte Strafverfahren ( 6 Ks 4/13 ) endete mit einem Freispruch, welchen der Bundesgerichtshof (BGH) mit Urteil vom 28. Juni 2017 bestätigte ( 5 StR 20/16 ).

    Denn die Regelungen des TPG dienten nicht weniger als dem allgemeinen Schutz menschlichen Lebens und der Verteilungsgerechtigkeit nach objektiven, transparenten, gerechten und nachvollziehbaren Maßstäben als Ausdruck der Menschenwürde ( BGH, Urteil vom 28. Juni 2017 - 5 StR 20/16 ).

    Ziel der geschaffenen Regelungen waren im Wesentlichen also zum einen die (bessere) Organisation der Organspenden und zum anderen die Sicherstellung einer möglichst großen Verteilungsgerechtigkeit nach objektiven, transparenten, gerechten und nachvollziehbaren Maßstäben als Ausdruck der Menschenwürde ( siehe auch BGH, Urteil vom 28. Juni 2017 - 5 StR 20/16 ).

  • BSG, 19.04.2016 - B 1 KR 28/15 R

    Krankenversicherung - Krankenhaus - kein Vergütungsanspruch für einen stationären

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 18.01.2022 - L 16/4 KR 506/19
    Krankenhäuser sind dementsprechend auch grundsätzlich weder befugt, ungeeignet zu behandeln noch berechtigt, eine Vergütung hierfür zu fordern ( BSG, Urteil vom 19. April 2016 - B 1 KR 28/15 R -, SozR 4-2500 § 137 Nr. 7, Rn 13 ).

    Zu den Voraussetzungen eines Vergütungsanspruchs gehört daher auch die Verpflichtung des Krankenhauses, die Leistung nur nach Maßgabe bestimmter Qualitätssicherungsanforderungen erbringen zu dürfen ( BSG, Urteil vom 19. April 2016 - B 1 KR 28/15 R) .

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