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   LSG Niedersachsen-Bremen, 18.07.2012 - L 4 KR 15/10   

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LSG Niedersachsen-Bremen, 18.07.2012 - L 4 KR 15/10 (https://dejure.org/2012,51502)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 18.07.2012 - L 4 KR 15/10 (https://dejure.org/2012,51502)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 18. Juli 2012 - L 4 KR 15/10 (https://dejure.org/2012,51502)
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (1)

  • BSG, 16.05.2012 - B 3 KR 14/11 R

    (Krankenversicherung - Krankenhaus - Medizinischer Dienst der Krankenversicherung

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 18.07.2012 - L 4 KR 15/10
    Wie das Bundessozialgericht (BSG) mehrfach entschieden hat, bestehen im Verhältnis zwischen Krankenhäusern, Krankenkassen und dem MDK Auskunfts- und Prüfpflichten auf drei Ebenen (vgl. zuletzt Urteil des BSG vom 14. Mai 2012, Az.: B 3 KR 14/11 R - bislang unveröffentlicht).

    Nach der Rechtsprechung des BSG im Urteil vom 16. Mai 2012, Az.: B 3 KR 14/11 R (a.a.O.) wirkt die Begrenzung der Sachverhaltsermittlung auch im Gerichtsverfahren fort.

    Im Urteil vom 16. Mai 2012, Az.: B 3 KR 14/11 R (a.a.O.) hat das BSG dem dort klagenden Krankenhaus eine Vergütung für eine grundsätzlich ambulant zu erbringende Leistung (Polysomnographie) nicht zugesprochen, obwohl in der Aufnahmeanzeige als Diagnose "Schlafstörung, nicht näher bezeichnet (G 47.9)" und in der Entlassungsanzeige zusätzlich diverse andere Nebendiagnosen genannt waren.

    Der Rechtsprechung des BSG im Urteil vom 16. Mai 2012, Az.: B 3 KR 14/11 (a.a.O.), wie sie hier verstanden wird, folgend tritt die Fälligkeit auch nicht später ein, weil das Krankenhaus nach § 242 Bürgerliches Gesetzbuch mit dem Nachholen der Begründung für den stationären Aufenthalt ausgeschlossen ist.

    Denn wie bereits das BSG im Urteil vom 16. Mai 2012, Az.: B 3 KR 14/11 R (aaO) ausgeführt hat, ist die Einschaltung des MDK mit eigenen Ermittlungen nur auf der 3. Ebene der Sachverhaltsermittlung relevant.

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 26.11.2013 - L 4 KR 348/12
    Das BSG hat bereits mehrfach entschieden, dass im Verhältnis zwischen Krankenhäusern, Krankenkassen und dem MDK Auskunfts- und Prüfpflichten auf drei Ebenen ausgestaltet sind (vgl. zuletzt Urteil des BSG vom 16. Mai 2012, Az.: B 3 KR 14/11 R; Urteil des erkennenden Senats vom 18.07.2012, Az.: L 4 KR 15/10).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 10.11.2016 - L 4 KR 263/13
    Gegen den ihr am 17. Dezember 2009 zugestellten Gerichtsbescheid hat die Klägerin am 13. Januar 2010 Berufung beim Landessozialgericht (LSG) Niedersachsen-Bremen eingelegt (L 4 KR 15/10) und zur Begründung ausgeführt, dass die Verwerfung der Klage als unzulässig unberechtigt sei.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 27.10.2015 - L 4 KR 147/13
    Das LSG Niedersachsen-Bremen habe mit Urteil vom 18. Juli 2012 (L 4 KR 15/10) entschieden, dass unvollständige Angaben in der Meldung auch nicht nachgeholt werden könnten, so dass die Fälligkeit des Krankenhausvergütungsanspruchs auf Dauer nicht eintrete.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 27.11.2012 - L 4 KR 205/10
    Der Rechtsprechung des BSG im Urteil vom 16. Mai 2012, Az.: B 3 KR 14/11 (a.a.O.), wie sie hier verstanden wird, folgend tritt die Fälligkeit auch nicht später ein, weil das Krankenhaus nach § 242 Bürgerliches Gesetzbuch mit dem Nachholen der Begründung für den stationären Aufenthalt ausgeschlossen ist (so schon erkennender Senat im Urteil vom 18. Juli 2012, L 4 KR 15/10, anhängig als Revision beim BSG zum Az.: B 3 KR 28/12 R).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 22.10.2013 - L 4 KR 227/10
    Das BSG hat bereits mehrfach entschieden, dass im Verhältnis zwischen Krankenhäusern, Krankenkassen und dem MDK Auskunfts- und Prüfpflichten auf drei Ebenen ausgestaltet sind (vgl. zuletzt Urteil des BSG vom 16. Mai 2012, Az.: B 3 KR 14/11 R; Urteil des erkennenden Senats vom 18.07.2012, Az.: L 4 KR 15/10).
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