Rechtsprechung
LSG Niedersachsen-Bremen, 18.09.2019 - L 15 AS 200/19 B ER |
Volltextveröffentlichungen (6)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Grundsicherung für Arbeitsuchende
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
Kosten für die Neuanschaffung eines Pkw als Förderungsleistung nach dem SGB II; Zurücklegen von Wegstrecken bis zu 10 km mit dem Fahrrad
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
SGB II § 16f
Kosten für die Neuanschaffung eines Pkw als Förderungsleistung nach dem SGB II - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (9)
- niedersachsen.de (Pressemitteilung)
Welche Fahrraddistanz ist für Hartz-IV-Empfänger noch zumutbar?
- rechtsindex.de (Kurzinformation)
Welche Fahrraddistanz ist für Hartz-IV-Empfänger noch zumutbar?
- lto.de (Kurzinformation)
Zum Arbeitsweg für Leistungsempfänger: Bis zu zehn Kilometer per Fahrrad zumutbar
- onlineurteile.de (Kurzmitteilung)
Wann muss das Jobcenter ein Auto finanzieren? - Den Arbeitsweg teilweise mit dem Rad zurückzulegen, ist für einen jungen Mann zumutbar
- taz.de (Pressemeldung, 07.10.2019)
Arbeitsweg mit Hartz IV: Radeln zum Bahnhof ist zumutbar
- datev.de (Kurzinformation)
Welche Fahrraddistanz ist für Hartz-IV-Empfänger noch zumutbar?
- haufe.de (Kurzinformation)
Welche Distanzen sind einem ALG-II Empfänger mit dem Fahrrad zumutbar?
- haufe.de (Kurzinformation)
ALG II-Empfänger: Welche Distanz ist mit dem Fahrrad zumutbar?
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Weniger als zehn Kilometer Arbeitsweg mit Rad für Hartz-IV-Empfänger zumutbar - Jobcenter kann bei einer Strecke unter zehn Kilometer auf das Fahrrad verweisen
Verfahrensgang
- SG Bremen, 15.07.2019 - S 42 AS 1290/19
- LSG Niedersachsen-Bremen, 18.09.2019 - L 15 AS 200/19 B ER
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (3)
- LSG Sachsen-Anhalt, 23.04.2018 - L 4 AS 609/14
Grundsicherung für Arbeitsuchende - Eingliederungsleistungen - Förderung aus dem …
Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 18.09.2019 - L 15 AS 200/19
Auch in den Wintermonaten und nach 20 Uhr ist es erwachsenen Leistungsempfängern, die wie der Antragsteller nicht an gravierenden gesundheitlichen Problemen leiden, möglich und zumutbar, auch in den Herbst- und Wintermonaten ein- bis zweimal am Tag eine Wegstrecke von weniger als 10 km mit dem Fahrrad zurückzulegen (die Zumutbarkeit für den Fall dauerhaft viermal täglich erforderlicher Fahrten verneinend: LSG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 23. April 2018 - L 4 AS 609/14 -, juris Rn. 33). - LSG Niedersachsen-Bremen, 13.05.2015 - L 11 AS 676/15
Darlehensgewährung für den Kauf eines PKW; Grundsätze für mögliche …
Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 18.09.2019 - L 15 AS 200/19
Ein solcher Anspruch ergibt sich, unabhängig davon, dass seine Ehefrau nach Beantragung der streitgegenständlichen Förderung für die Bedarfsgemeinschaft auf SGB II-Leistungen verzichtet hat, weder aus § 16 Abs. 1 S. 2 SGB II i.V.m. § 44 SGB III (vgl. hierzu Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 27. Mai 2019 - L 15 AS 74/19 B ER -: zumutbar ist eine mehrmals täglich mit dem Fahrrad zurückzulegende Fahrtstrecke von 5, 84 km bzw. nötigenfalls auch von 8, 7 km) noch aus § 16f Abs. 1 SGB II (vgl. hierzu LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 13. Mai 2015 - L 11 AS 676/15 B ER - juris). - LSG Niedersachsen-Bremen, 27.05.2019 - L 15 AS 74/19
Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 18.09.2019 - L 15 AS 200/19
Ein solcher Anspruch ergibt sich, unabhängig davon, dass seine Ehefrau nach Beantragung der streitgegenständlichen Förderung für die Bedarfsgemeinschaft auf SGB II-Leistungen verzichtet hat, weder aus § 16 Abs. 1 S. 2 SGB II i.V.m. § 44 SGB III (vgl. hierzu Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 27. Mai 2019 - L 15 AS 74/19 B ER -: zumutbar ist eine mehrmals täglich mit dem Fahrrad zurückzulegende Fahrtstrecke von 5, 84 km bzw. nötigenfalls auch von 8, 7 km) noch aus § 16f Abs. 1 SGB II (vgl. hierzu LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 13. Mai 2015 - L 11 AS 676/15 B ER - juris).
- LSG Niedersachsen-Bremen, 06.04.2020 - L 15 AS 291/19 Der körperlich nicht beeinträchtigten Klägerin ist es entgegen ihren eigenen Vorstellungen durchaus zuzumuten, ggf. anfallende Wege zur Sicherstellung ihres täglichen Bedarfs - etwa nach G. oder H. - auch mit Hilfe eines Fahrrads zurückzulegen (vgl. hierzu auch: Beschluss des Senats vom 18. September 2019 - L 15 AS 200/19 B ER).