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   LSG Niedersachsen-Bremen, 19.12.2018 - L 2 BA 39/18   

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LSG Niedersachsen-Bremen, 19.12.2018 - L 2 BA 39/18 (https://dejure.org/2018,51186)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 19.12.2018 - L 2 BA 39/18 (https://dejure.org/2018,51186)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 19. Dezember 2018 - L 2 BA 39/18 (https://dejure.org/2018,51186)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    SGB IV § 7a Abs. 1 S. 1; SGB IV § 24 Abs. 2
    Sozialversicherungsbeitragspflicht eines GmbH-Geschäftsführers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (22)Neu Zitiert selbst (70)

  • BGH, 08.09.2011 - 1 StR 38/11

    Vorsatz und Irrtum bei der Steuerhinterziehung (Beweiswürdigung; Irrtum über die

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 19.12.2018 - L 2 BA 39/18
    Soweit der betroffene Arbeitgeber nicht seinerseits über die erforderlichen Fachkenntnisse verfügt, wird er regelmäßig fachkundiges Personal bzw. Berater heranziehen müssen, indem etwa - beispielsweise - die Lohnbuchhaltung einem Steuerberatungsunternehmen übertragen wird (vgl. etwa zu kaufmännischen Erkundigungspflichten BGH, U.v. 08. September 2011 - 1 StR 38/11 - NStZ 2012, 160).

    Es sind keine Sachgründe dafür zu erkennen, dass davon abweichend im Beitragsrecht erst ein "sicheres Wissen" von der Beitragspflicht als vorsatzbegründend zu werten sein sollte, also nur ein solches "sicheres Wissen" eine sachgerechte Abgrenzung vorsätzlicher Gesetzesverstöße von lediglich fahrlässig begangenen Missachtungen ermöglichen würde (entsprechend für das Steuerstrafrecht: BGH, U.v. 08. September 2011 - 1 StR 38/11 - aaO).

    Es genügt auch ein "Sich-Abfinden" mit der Tatbestandsverwirklichung BGH, B.v. 20.11.1986 - 4 StR 633/86 NStZ 1987, 362); dabei kann sich der Täter auch mit einem an sich unerwünschten Erfolg im Sinne des voluntativen Vorsatzelements "abfinden" (BGH, U.v. 18.10.2007 - 3 StR 226/07 NStZ 2008, 93; vgl. auch BGH, U.v. 08. September 2011 - 1 StR 38/11 - NStZ 2012, 160: Ob der Täter will, dass ein Steueranspruch besteht, ist für den Hinterziehungsvorsatz bedeutungslos).

    Weitergehende Einschränkungen der Annahme eines Eventualvorsatzes ergäben sich diesbezüglich insbesondere auch nicht aus der voluntativen Seite des Vorsatzes (BGH, Urteil vom 08. September 2011 - 1 StR 38/11 - NStZ 2012, 160, Rn. 26).

    Es sei ist weder im Hinblick auf den Zweifelssatz noch sonst geboten, zu Gunsten eines Angeklagten Umstände oder Geschehensabläufe zu unterstellen, für deren Vorliegen - außer der bloßen Behauptung des Angeklagten - keine Anhaltspunkte bestünden (BGH, U.v. 8. September 2011 - 1 StR 38/11 - NStZ 2012, 160).

    Ähnlich wie im Strafverfahren beispielsweise ein (zumindest) bedingter Tötungsvorsatz "auf der Hand" liegt, wenn der Täter das Opfer in einer Weise verletzt, die "offensichtlich mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit" zum Tode führt (vgl. BGH, B. v. 18.10.2006 - 2 StR 340/06 - NStZ-RR 2007, 45), kommt es auch im Beitragsrecht vielfach im Ergebnis darauf an, ob aus der Sicht eines Arbeitgebers mit den geschäftlichen Erfahrungen des betroffenen Beitragsschuldners (vgl. - bezogen auf die Vorsatzprüfung bei Steuerhinterziehungen - zur erforderlichen Einbeziehung auch des Umganges von Kaufleuten mit den in ihrem Gewerbe bestehenden Erkundigungspflichten: BGH, Urteil vom 08. September 2011 - 1 StR 38/11 - NStZ 2012, 160) jedenfalls die Möglichkeit zu erkennen ist, dass die Rechtsordnung die Heranziehung der betroffenen Arbeitskraft einem abhängigen und beitragspflichtigen Beschäftigungsverhältnis zuordnet.

    Ein tendenziell eindeutiges Beispiel beinhaltet etwa die Konstellation, dass ein Bauunternehmer ungeachtet seiner (auch durch Beitragszahlungen für andere Arbeitskräfte dokumentierten) Kenntnisse über die Beitragspflichten als Arbeitgeber von Beitragszahlungen für einen regelmäßig mit über 100 Monatsstunden herangezogenen und mit einem dem Bereich des Üblichen zuzurechnenden Stundenlohn entlohnten insbesondere mit Stemmarbeiten nach Einzelweisungen herangezogenen Handlanger im Hinblick darauf absieht, dass er formal mit diesem einen Werkvertrag abgeschlossen habe (vgl. auch zur steuerrechtlichen Parallelproblematik BGH, U.v. 08. September 2011 - 1 StR 38/11 - NStZ 2012, 160: Auch in Fällen, in denen ein nicht steuerlich sachkundiger Steuerpflichtiger eine von ihm für möglich gehaltene Steuerpflicht dadurch vermeiden will, dass er von der üblichen Geschäftsabwicklung abweichende Vertragskonstruktionen oder Geschäftsabläufe wählt, kann es für die [gemeint: willentliche] Inkaufnahme einer Steuerverkürzung sprechen, wenn er keinen zuverlässigen Rechtsrat einholt, sondern allein von seinem laienhaften Rechtsverständnis ausgeht).

  • BSG, 30.03.2000 - B 12 KR 14/99 R

    Verjährungsfrist bei der Vorenthaltung von Beiträgen

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 19.12.2018 - L 2 BA 39/18
    Eher im Sinne einer strengeren Interpretation sind hingegen die Ausführungen im Urteil des BSG vom 26. Januar 2005 (B 12 KR 3/04 R -, SozR 4-2400 § 14 Nr. 7, Rn. 36) zu werten, wonach für die Frage, ob unverschuldet "keine Kenntnis" von der Zahlungspflicht vorgelegen hat, in Ermangelung anderer Maßstäbe auf diejenigen zurückzugreifen sein soll, die das BSG im Urteil vom 30. März 2000 (B 12 KR 14/99 R - SozR 3-2400 - § 25 Nr. 7, S 35 f.) für die Beurteilung des Vorsatzes im Sinne des § 25 Abs. 1 Satz 2 SGB IV entwickelt habe; bei der Prüfung des subjektiven Tatbestandes des § 24 Abs. 2 Satz 1 SGB IV seien "ähnliche Überlegungen" anzustellen.

    In dem in Bezug genommenen Urteil vom 30. März 2000 (aaO) hatte das BSG gerade klargestellt, dass für einen Vorsatz, wie ihn § 25 Abs. 1 Satz 2 SGB IV voraussetzt, das "Bewusstsein und der Wille" erforderlich seien, die Abführung der fälligen Beiträge zu unterlassen.

    Sollte diese (im Urteil vom 30. März 2000, aaO, zur Beurteilung des Vorsatzes im Sinne des § 25 Abs. 1 Satz 2 SGB IV entwickelten) Maßstäbe auch für die Prüfung des Tatbestandes des § 24 Abs. 2 SGB IV maßgeblich sein, dann würde sich die in dem o.g. Urteil vom 26. Januar 2005 aufgeworfene Frage, ob "unverschuldet" keine Kenntnis von der Zahlungspflicht vorgelegen hat, letztlich gar nicht stellen.

    Der Begriff "vorsätzlich" schließt den bedingten Vorsatz ein (BSG SozR 3-2400 § 25 Nr. 7 S 35 mwN).

  • BSG, 16.12.2015 - B 12 R 11/14 R

    Betriebsprüfung - Beitragsnachforderung - Arbeitnehmerüberlassung - Feststellung

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 19.12.2018 - L 2 BA 39/18
    Hierfür soll insbesondere ausreichen, dass der Beitragsschuldner seine Beitragspflicht nur für möglich gehalten, die Nichtabführung der Beiträge aber billigend in Kauf genommen hat (BSG, Urteil vom 16. Dezember 2015 - B 12 R 11/14 R -, BSGE 120, 209, Rn. 64).

    Nach Maßgabe des o.g. Terminberichts ist die Prüfung eines bedingten Vorsatzes aber das entscheidende Kriterium bei der Prüfung der tatbestandlichen Voraussetzungen des § 24 Abs. 2 SGB IV (anders im Ergebnis in Bezug auf die Prüfung eines Vorsatzes im Sinne von § 25 Abs. 1 Satz 2 SGB IV hingegen BSG, Urteil vom 16. Dezember 2015 - B 12 R 11/14 R -, BSGE 120, 209, Rn. 72).

    Dieser Ansatz liegt auch der Rechtsprechung des BSG zugrunde, wonach eine den Vorsatz indizierende Kenntnis von der Beitragspflicht regelmäßig angenommen werden kann, wenn für das gesamte typische Arbeitsentgelt (zB bei "Schwarzarbeit") überhaupt keine Beiträge entrichtet werden (BSG, Urteil vom 16. Dezember 2015 - B 12 R 11/14 R -, BSGE 120, 209).

    Eine den Vorsatz indizierende Kenntnis von der Beitragspflicht kann, wie bereits ausgeführt, nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung regelmäßig angenommen werden, wenn für das gesamte typische Arbeitsentgelt (zB bei "Schwarzarbeit") überhaupt keine Beiträge entrichtet werden (BSG, U.v. 16. Dezember 2015, aaO).

  • BVerfG, 14.01.2004 - 2 BvR 564/95

    Erweiterter Verfall

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 19.12.2018 - L 2 BA 39/18
    Die einen Täter treffenden Folgen einer Straftat müssen zur Schwere der Rechtsgutsverletzung und des individuellen Verschuldens in einem angemessenen Verhältnis stehen müssen, die im Einzelfall verhängte Sanktion muss in diesem Sinne schuldangemessen sein (BVerfG, B.v. 14. Januar 2004 - 2 BvR 564/95 -, BVerfGE 110, 1, Rn. 57; B.v. 07. Oktober 2008 - 2 BvR 578/07 -, NJW 2009, 1061, Rn. 28;.

    So hat das Bundesverfassungsgericht den in § 890 Abs. 1 ZPO geregelten Zwangsmaßnahmen, die neben der Disziplinierung des Schuldners auch Sühne für eine begangene Zuwiderhandlung bezwecken, strafähnliche Wirkung zugesprochen; dagegen hat es die Anordnung von Untersuchungshaft im Ermittlungsverfahren und die Unterbringung drogenabhängiger Täter in einer Entziehungsanstalt gemäß § 64 StGB wegen des sichernden Charakters dieser Maßnahmen nicht als strafähnlich angesehen (vgl. BVerfG, B.v. 14. Januar 2004, aaO, Rn. 59 mwN).

    Dieses Ziel ist schon unter bereicherungsrechtlichen Gesichtspunkt sachgerecht und weist als solches keine pönale Natur auf (BVerfG, Beschluss vom 14. Januar 2004 - 2 BvR 564/95 -, BVerfGE 110, 1-33, Rn. 63).

  • BGH, 18.10.2007 - 3 StR 226/07

    Totschlag (bedingter Vorsatz; bewusste Fahrlässigkeit; vage Hoffnung); Mord

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 19.12.2018 - L 2 BA 39/18
    Bewusste Fahrlässigkeit liegt hingegen dann vor, wenn er mit der als möglich erkannten Tatbestandsverwirklichung nicht einverstanden ist und ernsthaft - nicht nur vage - darauf vertraut, der maßgebliche Erfolg werde nicht eintreten (BGH, Urteil vom 18.10.2007 - 3 StR 226/07 - NStZ 2008, 93, bezogen auf einen Tötungsvorsatz).

    Es genügt auch ein "Sich-Abfinden" mit der Tatbestandsverwirklichung BGH, B.v. 20.11.1986 - 4 StR 633/86 NStZ 1987, 362); dabei kann sich der Täter auch mit einem an sich unerwünschten Erfolg im Sinne des voluntativen Vorsatzelements "abfinden" (BGH, U.v. 18.10.2007 - 3 StR 226/07 NStZ 2008, 93; vgl. auch BGH, U.v. 08. September 2011 - 1 StR 38/11 - NStZ 2012, 160: Ob der Täter will, dass ein Steueranspruch besteht, ist für den Hinterziehungsvorsatz bedeutungslos).

    Eine solche Erkenntnis fehlt im Ergebnis, wenn der Betroffene ernsthaft - nicht nur vage - darauf vertraut, der maßgebliche Erfolg werde nicht eintreten (vgl. dazu BGH, Urteil vom 18.10.2007, aaO).

  • BGH, 15.02.2018 - 4 StR 361/17

    Verdeckungsmord (Verdeckungsabsicht bei Eventualvorsatz); Eventualvorsatz

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 19.12.2018 - L 2 BA 39/18
    Soweit nicht ausnahmsweise spezifische gesetzliche Vorgaben (wie etwa in § 187 StGB) Abweichendes zum Ausdruck bringen, reicht im Strafrecht für die vorsätzliche Begehung eines Delikts - wie beispielsweise ein Totschlag im Sinne von § 212 StGB - ein dolus eventualis aus (vgl. beispielsweise BGH, Urteil vom 01. März 2018 - 4 StR 399/17 -, BGHSt 63, 88; sogar ein Mord im Sinne des § 211 StGB kommt auch bei einem nur bedingten Tötungsvorsatz in Betracht, vgl. BGH, Urteil vom 15. Februar 2018 - 4 StR 361/17 - juris).

    Soweit die strafgerichtliche Rechtsprechung im Rahmen der gebotenen Gesamtschau aller objektiven und subjektiven Tatumstände auch eine sorgfältige Prüfung der "psychischen Verfassung bei der Tatbegehung" oder etwa der "konkreten Angriffsweise" verlangt (BGH, Urteil vom 15. Februar 2018 - 4 StR 361/17 -, Rn. 18, juris) finden sich dafür bei der Beurteilung eines tendenziell längerfristigen schlichten Unterlassens einer erforderlichen Anmeldung eines Arbeitnehmers und dem damit korrespondierenden Unterlassen einer entsprechenden Beitragsführung jedenfalls im Regelfall keine Parallelen.

    Ebenso wie nach der strafgerichtlichen Rechtsprechung nicht selten Fallgestaltungen in Betracht kommen, in denen der Tatrichter (mangels anderweitiger näherer Einblicke in die Psyche des Täters) allein oder im Wesentlichen aus äußeren Umständen auf die innere Einstellung zur Tat schließen muss (BGH, Urteil vom 15. Februar 2018 - 4 StR 361/17 -, Rn. 18, juris), können solche Wertungen im Beitragsrechtsstreit Relevanz erlangen.

  • BFH, 03.09.2018 - VIII B 15/18

    AdV eines Bescheids über die Festsetzung von Aussetzungszinsen für den Zeitraum

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 19.12.2018 - L 2 BA 39/18
    Ferner sind namentlich nach Maßgabe der § 233 ff. AO Zinsen auf die rückständigen Umsatzsteuerzahlungen (in Höhe von 6 % per anno, § 238 Abs. 1 Satz 1 AO; zu schwerwiegenden Zweifeln an der Verfassungsmäßigkeit dieses Zinssatzes vgl. BFH, Beschluss vom 03. September 2018 - VIII B 15/18 -, Rn. 26, BFH/NV 2018, 1279 mwN).

    Bezeichnenderweise sieht § 238 Abs. 1 Satz 1 AO nur eine Verzinsung mit 0, 5 % im Monat vor (zu durchgreifenden Zweifeln an der Verfassungsmäßigkeit auch dieses Zinssatzes vgl. BFH, Beschluss vom 03. September 2018 - VIII B 15/18 -, Rn. 26, BFH/NV 2018, 1279 mwN).

    Im Vergleich zu den vom Gesetzgeber 1994 und 2002 vorgefundenen wirtschaftlichen Ausgangslage hat sich der auf Seiten der Sozialleistungsträger bei verzögerten Beitragszahlungen zu erwartende Zinsschaden deutlich reduziert (zu sich daraus jedenfalls im Steuerrecht ergebenden erheblichen Bedenken hinsichtlich der Verfassungsmäßigkeit eines gesetzlich vorgeschriebenen Zinssatzes von 6 % per anno vgl. BFH, Beschluss vom 03. September 2018, aaO).

  • BSG, 12.12.2018 - B 12 R 15/18 R

    Erhebung von Säumniszuschlägen auf nachgeforderte Sozialversicherungsbeiträge für

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 19.12.2018 - L 2 BA 39/18
    In seinem Urteil vom 12. Dezember 2018 (B 12 R 15/18 R) hat der 12. Senat des BSG (nach Maßgabe des insoweit bislang allein vorliegenden Terminberichts Nr. 53/18) darauf abgestellt, dass Säumniszuschläge "von dem Zeitpunkt des Eintritts der Kenntnis oder unverschuldeten Unkenntnis an", also von dem Zeitpunkt des Eintritts der Kenntnis (im Sinne eines Vorsatzes) oder von dem Zeitpunkt des Eintritts einer "unverschuldeten Unkenntnis" (im Sinne eines Fahrlässigkeitstatbestandes? - nach dem Zusammenhang könnte auch eine "verschuldete Unkenntnis" gemeint sein) an, zu erheben sind.

    bb) Soweit sich in dem o.g. Terminbericht Nr. 53/18 zum Verfahren B 12 R 15/18 R auch der Hinweis findet, dass unter "Kenntnis" das "sichere Wissen" zu verstehen sei, rechtlich und tatsächlich zur Beitragszahlung verpflichtet zu sein, soll diesem Ansatz nach dem Gesamtzusammenhang letztlich keine richtungweisende Bedeutung für die Verschuldensprüfung zukommen.

    Gerade § 76 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 SGB IV bietet damit eine geeignete gesetzliche Grundlage, um den auch vom BSG im Urteil vom 12. Dezember 2018 (B 12 R 15/18 R, zitiert nach Maßgabe des o.g. Terminsberichts) herangezogenen Verfassungsgrundsatz der Verhältnismäßigkeit effektiv umzusetzen.

  • BSG, 18.12.2001 - B 12 KR 10/01 R

    Fremd-Geschäftsführer - GmbH - Versicherungspflicht - Abgrenzung - abhängige

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 19.12.2018 - L 2 BA 39/18
    Vornehmlich bei Diensten höherer Art kann das Weisungsrecht des Arbeitgebers auch eingeschränkt und "zur dienenden Teilhabe am Arbeitsprozess" verfeinert sein, wenn der Versicherte nur in den Betrieb eingegliedert ist (BSG, U.v. 18. Dezember 2001 - B 12 KR 10/01 R - SozR 3-2400 § 7 Nr. 20).

    Dementsprechend nimmt die Rechtsprechung bei Geschäftsführern einer GmbH regelmäßig eine abhängige Beschäftigung an (solange sie nicht jedenfalls über eine Sperrminorität am Kapital verfügen, vgl. etwa U.v. 18. Dezember 2001, aaO; U.v. 6. März 2003 - 11 AL 25/02 R - SozR 4-2400 § 7 Nr. 1, jeweils mwN).

    Es steht im Ergebnis der Annahme einer abhängigen Beschäftigung nicht einmal entgegen, wenn der Geschäftsführer "im täglichen Dienstbetrieb" "im Wesentlichen frei walten und schalten" und, was Ort, Zeit und Dauer seiner Arbeitsleistung betrifft, "weitgehend weisungsfrei" agieren kann (BSG, U.v. 18. Dezember 2001, aaO).

  • BVerfG, 09.03.1994 - 2 BvL 43/92

    Cannabis

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 19.12.2018 - L 2 BA 39/18
    Die Prüfung an diesem Maßstab kann dazu führen, dass ein an sich geeignetes und erforderliches Mittel des Rechtsgüterschutzes nicht angewandt werden darf, weil die davon ausgehenden Beeinträchtigungen der Grundrechte des Betroffenen den Zuwachs an Rechtsgüterschutz deutlich überwiegen, so dass der Einsatz des Schutzmittels als unangemessen erscheint (vgl. etwa BVerfG, Beschluss vom 09. März 1994 - 2 BvL 43/92 -, BVerfGE 90, 145; BVerfG, Beschluss vom 23. Mai 2018 - 1 BvR 97/14 -, juris).

    Überdies darf eine Prüfung der Verhältnismäßigkeit nur unter Berücksichtigung des normativen Zusammenhanges der in Betracht kommenden Regelung vorgenommen werden (BVerfG, B.v. 09. März 1994 - 2 BvL 43/92 -, BVerfGE 90, 145, Rn. 164).

  • BVerfG, 17.01.1979 - 2 BvL 12/77

    Strafbarkeit von Bagatelldelikten

  • BGH, 11.10.2005 - X ZR 270/02

    Anforderungen an die Sachverhaltsaufklärung bei Widerruf einer Schenkung wegen

  • BGH, 30.08.2006 - 2 StR 198/06

    Körperverletzung mit Todesfolge (objektive Zurechnung von Verursachungsbeiträgen;

  • BVerfG, 07.10.2008 - 2 BvR 578/07

    Mord (Befriedigung des Geschlechtstriebs; Ermöglichung einer anderen Straftat;

  • BSG, 01.07.2010 - B 13 R 67/09 R

    Nachversicherung - rückwirkende Erhebung von Säumniszuschlägen vom

  • BFH, 20.05.2010 - V R 42/08

    Erlass von Säumniszuschlägen aus sachlichen Billigkeitsgründen -

  • BSG, 09.11.2011 - B 12 R 18/09 R

    Gesamtsozialversicherungsbeitrag - Berechnung - hypothetisches

  • BGH, 01.03.2018 - 4 StR 399/17

    Ku'Damm-Raser-Fall: Mordurteil aufgehoben

  • BSG, 04.09.2018 - B 12 KR 11/17 R

    Rechtmäßigkeit der Nachforderung von Sozialversicherungsbeiträgen nebst

  • BVerfG, 22.06.1982 - 1 BvR 1376/79

    Wahlkampf/'CSU : NPD Europas'

  • BVerfG, 27.06.1991 - 2 BvR 1493/89

    Kapitalertragssteuer

  • BVerfG, 23.01.1990 - 1 BvL 4/87

    Verfassungsgemäße Besteuerung im Zusammenhang mit der Verhängung von Bußgeldern

  • BSG, 06.03.2003 - B 11 AL 25/02 R

    Arbeitslosenversicherung - Beitragspflicht - abhängiges Beschäftigungsverhältnis

  • BSG, 04.06.1998 - B 12 KR 5/97 R

    Ausbeiner - Versicherungspflicht - Beschäftigung - selbständige Tätigkeit -

  • BSG, 17.05.2001 - B 12 KR 32/00 R

    Einzugsstelle - Feststellung der Konkursforderung durch Verwaltungsakt -

  • BSG, 25.01.2001 - B 12 KR 17/00 R

    Versicherungspflicht eines Rechtsanwaltes im Amt zur Regelung offener

  • BFH, 29.08.1991 - V R 78/86

    Erhebung der vollen Säumniszuschläge kann - nach vorher abgelehnter Aussetzung

  • BFH, 26.04.1989 - I R 10/85

    1. Festsetzung eines Verspätungszuschlags auch bei bewußter Fristüberschreitung

  • BGH, 01.12.1981 - VI ZR 200/80

    Unzulässige Verwendung der Interpretation einer mehrdeutigen Äußerung des

  • BSG, 26.01.2005 - B 12 KR 3/04 R

    Gesamtsozialversicherungsbeitrag - Beitragspflicht - pauschale

  • BVerfG, 15.02.2006 - 1 BvR 1317/96

    Zur Berechnung des Rückkaufswertes einer kapitalbildenden Lebensversicherung bei

  • BGH, 18.10.2006 - 2 StR 340/06

    Bedingter Tötungsvorsatz (Darlegung; Urteilsgründe; Beweiswürdigung;

  • BVerfG, 29.10.1969 - 2 BvR 545/68

    Verbot der Doppelbestrafung bei straf- und berufsgerichtlicher Verurteilung

  • BGH, 14.06.1994 - XI ZR 210/93

    Wirksamkeit einer formularmäßigen Sicherungsabtretung von Lohn- und

  • BSG, 04.07.2007 - B 11a AL 5/06 R

    Insolvenzgeldanspruch - Arbeitnehmereigenschaft - GmbH-Geschäftsführer -

  • GemSOGB, 19.10.1971 - GmS-OGB 3/70

    Voraussetzungen für den Erlass der Gewerbesteuer; Rechte des Generalvertreters

  • BSG, 28.05.2008 - B 12 KR 13/07 R

    Keine Sozialversicherungspflicht eines Flugzeugführers im Flugbetrieb eines

  • BGH, 10.04.1997 - I ZR 242/94

    Vernichtung widerrechtlich gekennzeichneter Gegenstände

  • BGH, 22.06.1982 - VI ZR 251/80

    Rechtmäßigkeit des Abdrucks rufschädigender Äußerungen - Begründetheit einer

  • BSG, 01.12.1972 - 3 RK 36/71
  • BVerfG, 16.01.1979 - 2 BvL 4/77

    Verfassungsmäßigkeit der Rückfallstrafbarkeit bei Vergehen mit geringem Schaden

  • BGH, 07.03.1984 - IVa ZR 152/82

    Schenkung aufgrund einer sittlichen Pflicht

  • BGH, 20.11.1986 - 4 StR 633/86

    Revision der Angeklagten gegen die Verurteilung wegen schwerer Körperverletzung -

  • BGH, 25.11.1987 - 3 StR 449/87

    Bedingter Vorsatz bei billigender Inkaufnahme des Erfolgseintritts - Vorliegen

  • BSG, 28.09.2011 - B 12 R 17/09 R

    Sozialversicherungspflicht - hauswirtschaftliche Familienbetreuerin - Tätigkeit

  • BGH, 07.02.2012 - 1 StR 525/11

    Strafzumessung bei Steuerhinterziehung in Millionenhöhe

  • BSG, 29.08.2012 - B 12 KR 3/11 R

    Krankenversicherung - freiwillig Versicherter - Verfassungsmäßigkeit von erhöhten

  • EuGH, 21.03.2013 - C-91/12

    PFC Clinic - Mehrwertsteuer - Richtlinie 2006/112/EG - Befreiungen - Art. 132

  • BGH, 25.03.2014 - X ZR 94/12

    Zum Widerruf einer Schenkung wegen groben Undanks

  • BVerwG, 20.02.2014 - 7 C 6.12

    Zahlungspflicht; Abgabepflicht; Sanktion; Schuldgrundsatz; Strafe; strafähnliche

  • BVerfG, 07.05.2014 - 1 BvR 3571/13

    Keine Verletzung von Grundrechten durch den vollständigen Ausschluss des im

  • BFH, 04.12.2014 - V R 33/12

    Steuerfreie Heilbehandlungsleistungen

  • BSG, 24.03.2016 - B 12 KR 20/14 R

    Sozialversicherungspflicht - Physiotherapeutin ohne eigene Zulassung zur

  • OLG Brandenburg, 21.06.2016 - 6 U 101/14

    Schenkung: Widerruf einer schenkungsweisen Zuwendung von Kommandit- und

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 15.06.2016 - L 2 R 148/15

    Nachforderung von Gesamtsozialversicherungsbeiträgen; Feststellung der

  • BGH, 06.07.2017 - 4 StR 415/16

    Urteil im 2. Kölner "Raser-Fall" im Ausspruch über die Bewährung aufgehoben

  • BSG, 28.06.2018 - B 1 KR 59/17 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Wiedereinsetzung in den vorigen Stand -

  • BVerfG, 23.05.2018 - 1 BvR 97/14

    Vorschriften über die Pflicht zur Abgabe landwirtschaftlicher Höfe als

  • BGH, 24.04.2018 - 1 StR 160/18

    Verdeckungsmord (Verdeckung einer anderen Tat: Bildung des Tötungsvorsatzes als

  • BSG, 04.09.2018 - B 12 R 4/17 R

    Forderung von Gesamtsozialversicherungs- und Umlagebeiträgen sowie von

  • BGH, 11.12.2018 - KZR 26/17

    Quoten- und Kundenschutzkartell: Anscheinsbeweis hinsichtlich des Eintritts eines

  • BVerwG, 08.03.2006 - 3 B 182.05

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision; Anforderungen an ein

  • BSG, 29.03.2007 - B 9a SB 18/06 B

    Entscheidungsbefugnis des Revisions- oder Beschwerdegerichts über

  • BFH, 14.08.2007 - XI S 13/07

    Besetzungsrüge gemäß § 119 Nr. 1 FGO; Verwertung der dienstlichen Äußerung eines

  • OLG Köln, 30.12.2008 - 2 W 127/08

    Ablehnung wegen der Besorgnis der Befangenheit; Konfliktvertretung

  • BGH, 12.10.2011 - V ZR 8/10

    Richterablehnung: Entscheidung über Ablehnungsgesuch durch das Gericht selbst;

  • BVerwG, 11.02.2015 - 5 PKH 12.15

    Nachweis sachfremder Gründe bei einer Verwerfung eines Befangenheitsantrags durch

  • BSG, 11.11.2015 - B 12 KR 10/14 R

    Sozialversicherungspflicht - Minderheitsgesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH

  • BGH, 10.10.2017 - III ZA 12/17

    Unschlüssigkeit einer Richterablehnung wegen Befangenheitsbesorgnis nach

  • BSG, 14.03.2018 - B 12 R 5/16 R

    Geschäftsführer einer GmbH sind regelmäßig sozialversicherungspflichtig

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 05.07.2019 - L 2 BA 38/19

    Nachentrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen für einen Vereinsfußballspieler;

    g) Eine den Vorsatz indizierende Kenntnis von der Beitragspflicht (vgl. eingehend zu den rechtlichen Anforderungen an die Feststellung eines Vorsatzes auch Senatsurteil vom 19. Dezember 2018 - L 2 BA 39/18 - juris) kann nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung regelmäßig angenommen werden, wenn für das gesamte typische Arbeitsentgelt (zB bei "Schwarzarbeit") überhaupt keine Beiträge entrichtet werden (BSG, Urteil vom 16. Dezember 2015 - B 12 R 11/14 R -, BSGE 120, 209.

    Der im Ergebnis nach derzeitigem Sach- und Streitstand festzustellende Vorsatz auf Seiten der Vereinsverantwortlichen beinhaltet zugleich ein Verschulden im Sinne des § 24 Abs. 2 SGB IV (vgl. eingehend zu den rechtlichen Anforderungen an die Feststellung eines solchen Verschuldens wiederum Senatsurteil vom 19. Dezember 2018 - L 2 BA 39/18 - juris).

    Entsprechendes gilt für die Frage nach der Entscheidungskompetenz des für die Betriebsprüfung nach § 28p SGB IV zuständigen Rentenversicherungsträgers (vgl. dazu und zum Nachfolgenden ausführlich: Senatsurteil vom 19. Dezember 2018 - L 2 BA 39/18 -, juris).

    Bezeichnenderweise hat sich die Strafzumessung in Steuerstrafsachen im Ausgangspunkt entsprechend dem Schuldgrundsatz an der Höhe des tatsächlich angerichteten Steuerschadens (und nicht etwa - auch - ausschlaggebend an der Zeitspanne, die zwischen der Tat und ihrer Aufdeckung durch die Finanzbehörden verstrichen ist) auszurichten (BGH, Urteil vom 07. Februar 2012 - 1 StR 525/11 -, BGHSt 57, 123, Rn. 20; vgl. zum Vorstehenden ebenfalls Senatsurteil vom 19. Dezember 2018 - L 2 BA 39/18 -, Rn. 172 - 185, juris).

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 20.12.2023 - L 2 BA 55/23

    Abhängige Beschäftigung; Bauhelfer; Beitragshinterziehung; Betriebsprüfung;

    Hinzukommen muss für den Vorsatz die individuelle Möglichkeit des Täters, zur Abwehr der Gefahr tätig zu werden, die Erwartung oder mindestens die Erkenntnis der konkreten Möglichkeit des Erfolgseintritts sowie die Abhängigkeit des Erfolgseintritts davon, dass der Täter die ihm gebotene und mögliche Handlung nicht vornimmt (BGH, Beschluss vom 24. April 2018 - 1 StR 160/18 - StV 2018, 736; vgl. zum Vorstehenden auch ausführlich: Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 19. Dezember 2018 - L 2 BA 39/18 -, Rn. 140 ff., juris).

    Gerade auch die Ausgestaltung eines Verschuldens als tatbestandliche Voraussetzung in § 24 Abs. 2 SGB IV bringt das den Säumniszuschlägen innewohnende sozialethische Unwerturteil zum Ausdruck (vgl. dazu und zum Folgenden auch Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 19. Dezember 2018 - L 2 BA 39/18 -, Rn. 176, juris).

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 20.11.2020 - L 1 BA 23/18
    Ähnlich der Vorsatzfeststellung im Strafrecht bei der Verwirklichung von Steuerhinterziehungen als sogenannte Unterlassungsdelikte konzentriert sich auch im Beitragsrecht die Vorsatzfrage im Ergebnis regelmäßig auf die Prüfung des Wissenselements des Vorsatzes und damit der subjektiven Erkenntnis der konkreten Möglichkeit des Erfolgseintritts (LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 19. Dezember 2018, Az.: L 2 BA 39/18).

    Ein Vertrauen auf den Nichteintritt eines Erfolgs beinhaltet im vorliegenden Zusammenhang ein Vertrauen darauf, dass die Heranziehung einer Arbeitskraft von den gesetzlichen Beitragspflichten nicht erfasst wird, sodass weder eine entsprechende Anmeldung des Erwerbstätigen zur Sozialversicherung noch eine Abführung von Beiträgen durch den Arbeitgeber von Gesetzes wegen gefordert wird (zum Ganzen LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 19. Dezember 2018, Az.: L 2 BA 39/18).

    Ebenso wie nach der strafgerichtlichen Rechtsprechung nicht selten Fallgestaltungen in Betracht kommen, in denen der Tatrichter (mangels anderweitiger näherer Einblicke in die Psyche des Täters) allein oder im Wesentlichen aus äußeren Umständen auf die innere Einstellung zur Tat schließen muss, können solche Wertungen im Beitragsrechtsstreit Relevanz erlangen (LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 19. Dezember 2018, Az.: L 2 BA 39/18).

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 27.07.2021 - L 2 BA 26/21

    Nachentrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen für einen formal als Amateur

    Gerade auch die Ausgestaltung eines Verschuldens als tatbestandliche Voraussetzung in § 24 Abs. 2 SGB IV bringt das den Säumniszuschlägen innewohnende sozialethische Unwerturteil zum Ausdruck (vgl. dazu und zum Folgenden auch Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 19. Dezember 2018 - L 2 BA 39/18 -, Rn. 176, juris).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 07.01.2020 - L 2 BA 96/19
    Vielmehr handelt er bereits dann mit bedingtem Vorsatz, wenn er den Erfolgseintritt als (nur) möglich und nicht ganz fernliegend erkennt (BGH, Urteil vom 30.8. 2006 - 2 StR 198/06 - NStZ-RR 2007, 43; vgl. dazu und zum Folgenden auch ausführlich das Senatsurteil vom 19. Dezember 2018 - L 2 BA 39/18 -, juris, Rn. 139 ff.).

    Davon ist noch weniger auszugehen, wenn diese Zeitspanne maßgeblich von Zufälligkeiten im Verwaltungsablauf (hier in Bezug auf die Terminierung von Betriebsprüfungen) abhängt (vgl. zum Vorstehenden auch das Senatsurteil vom 19. Dezember 2018 - L 2 BA 39/18 -, Rn. 165 ff., juris).

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 30.09.2019 - L 2 BA 35/19
    b) Eine den Vorsatz indizierende Kenntnis von der Beitragspflicht (vgl. eingehend zu den rechtlichen Anforderungen an die Feststellung eines Vorsatzes auch Senatsurteil vom 19. Dezember 2018 - L 2 BA 39/18 - juris) kann nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung regelmäßig angenommen werden, wenn für das gesamte typische Arbeitsentgelt (zB bei "Schwarzarbeit") überhaupt keine Beiträge entrichtet werden (BSG, Urteil vom 16. Dezember 2015 - B 12 R 11/14 R -, BSGE 120, 209.

    Der im Ergebnis nach derzeitigem Sach- und Streitstand festzustellende Vorsatz auf Seiten der Vereinsverantwortlichen beinhaltet zugleich ein Verschulden im Sinne des § 24 Abs. 2 SGB IV (vgl. eingehend zu den rechtlichen Anforderungen an die Feststellung eines solchen Verschuldens wiederum Senatsurteil vom 19. Dezember 2018 - L 2 BA 39/18 - juris).

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 17.03.2023 - L 2 BA 38/22

    Abhängige Beschäftigung; freier Mitarbeiter; Statusbeurteilung;

    Bewusste Fahrlässigkeit liegt hingegen dann vor, wenn er mit der als möglich erkannten Tatbestandsverwirklichung nicht einverstanden ist und ernsthaft - nicht nur vage - darauf vertraut, der maßgebliche Erfolg werde nicht eintreten (BGH, Urteil vom 18.10.2007 - 3 StR 226/07 - NStZ 2008, 93, vgl. auch ausführlich zu dieser Problematik: Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 19. Dezember 2018 - L 2 BA 39/18 -, Rn. 141, juris).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 11.12.2020 - L 1 BA 62/18
    Ähnlich der Vorsatzfeststellung im Strafrecht bei der Verwirklichung von Steuerhinterziehungen als sogenannte Unterlassungsdelikte konzentriert sich auch im Beitragsrecht die Vorsatzfrage im Ergebnis regelmäßig auf die Prüfung des Wissenselements des Vorsatzes und damit der subjektiven Erkenntnis der konkreten Möglichkeit des Erfolgseintritts (LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 19. Dezember 2018, Az.: L 2 BA 39/18).

    Ein Vertrauen auf den Nichteintritt eines Erfolgs beinhaltet im vorliegenden Zusammenhang ein Vertrauen darauf, dass die Heranziehung einer Arbeitskraft von den gesetzlichen Beitragspflichten nicht erfasst wird, sodass weder eine entsprechende Anmeldung des Erwerbstätigen zur Sozialversicherung noch eine Abführung von Beiträgen durch den Arbeitgeber von Gesetzes wegen gefordert wird (zum Ganzen LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 19. Dezember 2018, Az.: L 2 BA 39/18).

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 18.09.2020 - L 2 BA 98/19
    Ein Verschulden in diesem Sinne ist nach der Rechtsprechung des BSG nur anzunehmen, wenn dem Beitragspflichtigen Vorsatz jedenfalls im Sinne eines bedingten Vorsatzes vorzuwerfen ist (vgl. dazu ausführlich auch Senatsurteil vom 19. Dezember 2018 - L 2 BA 39/18 -, juris mwN insbesondere auch zur höchstrichterlichen Rechtsprechung).

    Im rechtlichen Ausgangspunkt sind Entscheidungen nach § 76 Abs. 2 Satz 1 SGB IV und damit insbesondere über einen (Teil-)Erlass einer Forderung wie etwa eines Anspruchs auf Säumniszuschläge nicht im Ausgangsverfahren, sondern im Rahmen des nachfolgenden Einziehungsverfahrens treffen (vgl. dazu BSG, Urteil vom 01. Juli 2010 - B 13 R 67/09 R -, SozR 4-2400 § 24 Nr. 5 und Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 19. Dezember 2018 - L 2 BA 39/18 -, Rn. 166, juris).

  • LSG Baden-Württemberg, 18.07.2023 - L 2 BA 638/22

    Betriebsprüfung - Beitragsnachforderung - Sozialversicherungspflicht von

    Der Gesetzgeber hat dadurch eine effektive Maßnahme ergriffen, um Benachteiligungen von sich rechtstreu verhaltenen Unternehmen zu vermeiden (vgl. LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 19.12.2018 - L 2 BA 39/18 -, juris).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 06.11.2019 - L 2 BA 29/19
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 18.09.2020 - L 2 BA 66/19
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 19.12.2018 - L 2 BA 67/18
  • LSG Baden-Württemberg, 18.07.2023 - L 2 BA 3827/21
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 07.11.2019 - L 2 BA 36/19
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 22.10.2019 - L 2 BA 77/19
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 26.11.2018 - L 12 BA 46/18
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 07.11.2019 - L 2 BA 37/19
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 05.11.2019 - L 2 BA 78/19
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 23.10.2019 - L 2 BA 76/19
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 22.10.2019 - L 2 BA 75/19
  • SG Heilbronn, 18.02.2022 - S 2 R 1758/21

    Erhebung von Säumniszuschlägen - Kenntnis von der Beitragspflicht - verschuldete

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