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   LSG Niedersachsen-Bremen, 19.12.2019 - L 10 VE 44/15   

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LSG Niedersachsen-Bremen, 19.12.2019 - L 10 VE 44/15 (https://dejure.org/2019,54022)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 19.12.2019 - L 10 VE 44/15 (https://dejure.org/2019,54022)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 19. Dezember 2019 - L 10 VE 44/15 (https://dejure.org/2019,54022)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Entschädigungs-/Schwerbehindertenrecht

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 1 Abs. 1 S. 1 OEG; § 6 Abs. 3 OEG; § 15 S. 1 KOVVfG; §§ 30 ff. BVG
    Anspruch auf Versorgung nach dem Opferentschädigungsgesetz; Beweismaßstab für einen vorsätzlichen, rechtswidrigen tätlichen Angriff bei sexuellem Missbrauch von Kindern; Anforderungen an die Anwendbarkeit der Beweiserleichterung im Sinne von § 15 KOVVfG beim Vorhandensein ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (13)

  • BSG, 23.03.2015 - B 9 V 48/14 B

    Nichtzulassungsbeschwerde - soziales Entschädigungsrecht -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 19.12.2019 - L 10 VE 44/15
    Auch im Zusammenhang mit der Vernachlässigung von Minderjährigen setzt die Annahme eines tätlichen Angriffs i.S.v. § 1 Abs. 1 Satz 1 OEG voraus, dass dieser auf eine körperliche Einwirkung gerichtet ist; eine allein intellektuell vermittelte bzw. psychische Einwirkung genügt nicht (vgl. BSG, Beschluss vom 23. März 2015, B 9 V 48/14 B; Landessozialgericht Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 13. Mai 2019, L 7 VE 11/18).

    Entgegen der Auffassung des Sozialgerichts umfasst der schädigende Vorgang i.S. des § 1 Abs. 1 S.1 OEG nur den konkreten tätlichen Angriff und das diesem unmittelbar folgende gewaltgeprägte Geschehen (vgl. BSG, Urteil vom 7. April 2011 - B 9 VG 2/10), sodass gewaltsame Schläge des Stiefvaters der Klägerin nicht zusammen mit einer Vernachlässigung des Kindes zu einem "Handlungsbündel" zusammengefasst werden können (vgl. Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 25. September 2014, L 12 VE 22/11 sowie BSG, Beschluss vom 23. März 2015, B 9 V 48/14 B).

    42 Die Vernachlässigung des Kindes durch die Eltern in Gestalt unzureichender Ernährung und Pflege stellt keinen vorsätzlichen tätlichen Angriff i.S. des § 1 Abs. 1 S 1 OEG dar, wenn die Eltern kein Bewusstsein für die dadurch erfolgte gesundheitliche Schädigung des Kindes hatten und mit der Verantwortung für das Kind überfordert waren (vgl. Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 25. September 2014, L 12 VE 22/11 sowie BSG, Beschluss vom 23. März 2015, B 9 V 48/14 B).

  • BSG, 07.04.2011 - B 9 VG 2/10 R

    Gewaltopferentschädigung - tätlicher Angriff - Nachstellung - Stalking - Straftat

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 19.12.2019 - L 10 VE 44/15
    Entgegen der Auffassung des Sozialgerichts umfasst der schädigende Vorgang i.S. des § 1 Abs. 1 S.1 OEG nur den konkreten tätlichen Angriff und das diesem unmittelbar folgende gewaltgeprägte Geschehen (vgl. BSG, Urteil vom 7. April 2011 - B 9 VG 2/10), sodass gewaltsame Schläge des Stiefvaters der Klägerin nicht zusammen mit einer Vernachlässigung des Kindes zu einem "Handlungsbündel" zusammengefasst werden können (vgl. Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 25. September 2014, L 12 VE 22/11 sowie BSG, Beschluss vom 23. März 2015, B 9 V 48/14 B).

    Auch "Stalking" ist nicht generell als tätlicher Angriff i.S.d. OEG zu werten (vgl. BSG, Urteil vom 7. April 2011, B 9 VG 2/10 R; LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 21. Februar 2013, L 10 VE 28/10).

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 25.09.2014 - L 12 VE 22/11
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 19.12.2019 - L 10 VE 44/15
    Entgegen der Auffassung des Sozialgerichts umfasst der schädigende Vorgang i.S. des § 1 Abs. 1 S.1 OEG nur den konkreten tätlichen Angriff und das diesem unmittelbar folgende gewaltgeprägte Geschehen (vgl. BSG, Urteil vom 7. April 2011 - B 9 VG 2/10), sodass gewaltsame Schläge des Stiefvaters der Klägerin nicht zusammen mit einer Vernachlässigung des Kindes zu einem "Handlungsbündel" zusammengefasst werden können (vgl. Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 25. September 2014, L 12 VE 22/11 sowie BSG, Beschluss vom 23. März 2015, B 9 V 48/14 B).

    42 Die Vernachlässigung des Kindes durch die Eltern in Gestalt unzureichender Ernährung und Pflege stellt keinen vorsätzlichen tätlichen Angriff i.S. des § 1 Abs. 1 S 1 OEG dar, wenn die Eltern kein Bewusstsein für die dadurch erfolgte gesundheitliche Schädigung des Kindes hatten und mit der Verantwortung für das Kind überfordert waren (vgl. Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 25. September 2014, L 12 VE 22/11 sowie BSG, Beschluss vom 23. März 2015, B 9 V 48/14 B).

  • BSG, 08.08.2001 - B 9 V 23/01 B

    Verfahrensfehler und Beweiswürdigung im sozialgerichtlichen Verfahren

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 19.12.2019 - L 10 VE 44/15
    Glaubhaftmachung i.S. des § 15 Satz 1 KOVVfG bedeutet die Darlegung einer überwiegenden Wahrscheinlichkeit (vgl. Keller, in: Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, SGG, 11. Auflage, 2014, § 128, RdNr. 3d m.w.N.), d.h. der guten Möglichkeit, dass sich der Vorgang so zugetragen hat, wobei durchaus gewisse Zweifel bestehen bleiben können (vgl. BSG, Beschluss vom 8. August 2001, B 9 V 23/01 B, SozR 3-3900 § 15 Nr. 4 S. 14 f m.w.N.).
  • LSG Sachsen-Anhalt, 13.05.2019 - L 7 VE 11/18

    Soziales Entschädigungsrecht - Gewaltopfer - Behauptung sexuellen Missbrauchs in

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 19.12.2019 - L 10 VE 44/15
    Auch im Zusammenhang mit der Vernachlässigung von Minderjährigen setzt die Annahme eines tätlichen Angriffs i.S.v. § 1 Abs. 1 Satz 1 OEG voraus, dass dieser auf eine körperliche Einwirkung gerichtet ist; eine allein intellektuell vermittelte bzw. psychische Einwirkung genügt nicht (vgl. BSG, Beschluss vom 23. März 2015, B 9 V 48/14 B; Landessozialgericht Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 13. Mai 2019, L 7 VE 11/18).
  • BSG, 17.04.2013 - B 9 V 3/12 R

    Soziales Entschädigungsrecht - Gewaltopferentschädigung - sexueller Missbrauch in

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 19.12.2019 - L 10 VE 44/15
    Nach dem Sinn und Zweck des § 15 Satz 1 KOVVfG sind damit nur Tatzeugen gemeint, die zu den zu beweisenden Tatsachen aus eigener Wahrnehmung Angaben machen können (vgl. BSG, Urteil vom 17. April 2013, Az.: B 9 V 3/12 R).
  • BSG, 17.04.2013 - B 9 V 1/12 R

    Soziales Entschädigungsrecht - Gewaltopferentschädigung - sexueller Missbrauch in

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 19.12.2019 - L 10 VE 44/15
    Im Gegensatz zum sexuellen Missbrauch von minderjährigen Kindern, bei dem das BSG eine erweiternde Auslegung zugelassen hat, fehlt es bei rein seelischen Misshandlungen an Tätlichkeiten, die gegen den Körper des Kindes gerichtet sind (vgl. BSG, Urteil vom 17. April 2013, B 9 V 1/12 R).
  • BSG, 31.05.1989 - 9 RVg 3/89

    Beweiserleichterung nach § 15 KOVVfG gilt auch für Gewaltopfer

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 19.12.2019 - L 10 VE 44/15
    Die Beweiserleichterung des § 15 Satz 1 KOVVfG ist auch dann anwendbar, wenn für den schädigenden Vorgang keine Zeugen vorhanden sind (vgl. grundlegend BSG, Urteil vom 31. Mai 1989 - 9 RVg 3/89 - BSGE 65, 123, 125).
  • BSG, 24.07.2002 - B 9 VG 4/01 R

    Gewaltopferentschädigung - tätlicher Angriff - Bedrohung mit einer scharf

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 19.12.2019 - L 10 VE 44/15
    Das BSG ist z.B. von einer Gewalttat ausgegangen, wenn der Täter das Opfer vorsätzlich mit einer scharf geladenen und entsicherten Schusswaffe bedroht hat, auch wenn es an einem Tötungs- und Verletzungsvorsatz des Täters gefehlt hat (vgl. BSG, Urteil vom 24. Juli 2002, B 9 VG 4/01 R).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 28.03.2019 - L 10 VE 28/16
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 19.12.2019 - L 10 VE 44/15
    Berücksichtigt man außerdem, dass gerade bei psychisch sehr labilen Personen - wie der Klägerin - die Gefahr deutlich erhöht ist, dass Autosuggestionen entstehen, indem Erinnerungsfragmente ausgeweitet, verfälscht oder uminterpretiert werden (vgl. nur beispielhaft: Urteil des Senats vom 28. März 2019, L 10 VE 28/16), so kann bei zusammenfassender Betrachtung der nicht kohärenten, sich mit fortschreitendem Zeitablauf durch einen zunehmenden Detailreichtum auszeichnenden Geschehensschilderungen ein Überzeugungsbildung des Senats zu dem behaupteten sexuellen Missbrauch nicht gelingen.
  • BSG, 10.05.2017 - B 9 V 75/16 B

    Leistungen nach dem OEG ; Verfahrensrüge; Merkmale eines hinreichend

  • BSG, 02.10.2008 - B 9 VG 2/07 R

    Gewaltopferentschädigung - tätlicher Angriff - Gewaltandrohung - objektiv erhöhte

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 21.02.2013 - L 10 VE 28/10
  • LSG Bayern, 25.09.2023 - L 15 VG 29/21

    Freiheitsstrafe, Versorgung, Berufung, Bescheid, Beweisantrag, Erinnerung,

    Vernachlässigung von Kindern und auch eine missbräuchliche Ausübung der elterlichen Sorge könnten nicht als Gewalttat im Sinne des OEG angesehen werden (LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 19. Dezember 2019, Az. L 10 VE 44/15).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 20.07.2020 - L 10 VE 47/19
    Die fehlende emotionale Zuwendung und selbst eine feindselige unempathische Grundhaltung von Eltern gegenüber ihrem Kind kann daher nicht als tätlicher Angriff im Sinne des § 1 Abs. 1 Satz 1 OEG angesehen werden, auch wenn die daraus folgende emotionale Vernachlässigung nicht weniger Gefahren für die Entwicklung eines Kindes begründen dürfte, als die körperliche Gewalt (vgl. Rademacker in: Knickrehm, Gesamtes soziales Entschädigungsrecht, 1. Auflage 2012, § 1 OEG, Rn. 51; Urteil des Senats vom 19. Dezember 2019, L 10 VE 44/15, juris, Rn. 41).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 16.07.2020 - L 10 VE 6/16
    Die fehlende emotionale Zuwendung und selbst eine feindselige unempathische Grundhaltung von Eltern gegenüber ihrem Kind kann daher nicht als tätlicher Angriff im Sinne des § 1 Abs. 1 Satz 1 OEG angesehen werden, auch wenn die daraus folgende emotionale Vernachlässigung nicht weniger Gefahren für die Entwicklung eines Kindes begründen dürfte, als die körperliche Gewalt (vgl. Rademacker in: Knickrehm, Gesamtes soziales Entschädigungsrecht, 1. Auflage 2012, § 1 OEG, Rn. 51; Urteil des Senats vom 19. Dezember 2019, L 10 VE 44/15, juris, Rn. 41).
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