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   LSG Niedersachsen-Bremen, 20.02.2003 - L 1 RA 276/01   

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https://dejure.org/2003,20058
LSG Niedersachsen-Bremen, 20.02.2003 - L 1 RA 276/01 (https://dejure.org/2003,20058)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 20.02.2003 - L 1 RA 276/01 (https://dejure.org/2003,20058)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 20. Februar 2003 - L 1 RA 276/01 (https://dejure.org/2003,20058)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Rentenversicherung

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 6 Abs. 3 Nr. 8 AAÜG; § 5 AAÜG; § ... 6 AAÜG; § 7 AAÜG; Zusammenfassung; Das Gericht hatte darüber zu entscheiden, ob der Kläger im DDR-Zusatzversorgungssytem der Intelligenz in einer hauptamtlichen Wahlfunktion beschäftigt war. Dies war als vorgelagertes Verfahren zur Berechnung der Rentenhöhe notwendig. Nach allgemeinen Ausführungen zu Ansprüchen und Anwartschaften aus Beitragszahlungen in der DDR kommt das Gericht zu dem Ergebnis, dass der Kläger lediglich in ehrenamtlicher Wahlfunktion als Kreisabgeordneter tätig war. Dies ergibt sich daraus, dass er zur gleichen Zeit hauptamtlicher Kreisarzt und Leiter der Abteilung Gesundheitswesen war.
    Abhängigkeit der Wahlfunktion eines Kreisabgeordneten in der DDR als ehrenamtliche oder hauptamtliche Tätigkeit für die Berechnung der Rentenbezüge; Hauptamtliche Ausübung eines Berufs, hier Kreisarzt und Leiter der Abteilung Gesundheitswesen, als Indiz für eine ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Abhängigkeit der Wahlfunktion eines Kreisabgeordneten in der DDR als ehrenamtliche oder hauptamtliche Tätigkeit für die Berechnung der Rentenbezüge; Hauptamtliche Ausübung eines Berufs, hier Kreisarzt und Leiter der Abteilung Gesundheitswesen, als Indiz für eine ...

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 28.04.1999 - 1 BvL 22/95

    Rentenüberleitung II

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 20.02.2003 - L 1 RA 276/01
    Nachdem das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) mit seinen Urteilen vom 28. April 1999 (Az: 1 BvL 22/95, 34/95 sowie 32/95 und 1 BvR 2105/95) u.a. die in der DDR erworbenen Ansprüche und Anwartschaften aus Zusatz- und Sonderversorgungssystemen dem Schutz des Art. 14 Abs. 1 Satz 1 Grundgesetz (GG) unterstellt und die Begrenzung der Entgelte auf Werte der Anlage 5 zum AAÜG (Jahresdurchschnittseinkommen im Beitrittsgebiet, s.o.) auch bereits für Bezugszeiten ab dem 1. Juli 1993 für verfassungswidrig erachtet hatte, erließ die Beklagte zunächst den Vorläufigkeitsbescheid vom 13. April 2000 (zum Feststellungsbescheid vom 10 September 1997).

    Für den - noch - im Streit stehenden und von den (Korrektur-)Bescheiden der Beklagten nicht erfassten Leistungszeitraum, also die Zeit vom 1. Januar 1992 bis zum 30. Juni 1993, kam es nicht darauf an, dass das BVerfG § 6 Abs. 2 AAÜG als mit den Art. 3 Abs. 1 und 14 Abs. 1 Grundgesetz (GG) unvereinbar festgestellt hatte (vgl. Urteile vom 28. April 1999, Az: 1 BvL 22/95 sowie 1 BvL 34/95).

  • BSG, 20.12.2001 - B 4 RA 6/01 R

    Überführung von Anwartschaften aus Zusatz- und Sonderversorgungssystemen -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 20.02.2003 - L 1 RA 276/01
    Es ist an dieser Stelle bereits zu betonen, dass die im vorliegenden Fall bedeutsame Feststellung zu einer niedrigeren als der regelmäßigen Beitragsbemessungsgrenze, §§ 6 und 7 AAÜG, dem Rentenversicherungsträger noch nicht die für den Rentenanspruch maßgebliche Beitragsbemessungsgrenze bzw. Höhe der versicherten Arbeitsverdienste vorschreibt, vielmehr lediglich die tatsächlichen Voraussetzungenfür die Anwendung einer ggf. niedrigeren als der sonst geltenden Beitragsbemessungsgrenze betrifft (vgl. BSG-Urteil vom 20. Dezember 2001, Az: B 4 RA 6/01 R).
  • BVerfG, 28.04.1999 - 1 BvL 32/95

    Rentenüberleitung I

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 20.02.2003 - L 1 RA 276/01
    Nachdem das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) mit seinen Urteilen vom 28. April 1999 (Az: 1 BvL 22/95, 34/95 sowie 32/95 und 1 BvR 2105/95) u.a. die in der DDR erworbenen Ansprüche und Anwartschaften aus Zusatz- und Sonderversorgungssystemen dem Schutz des Art. 14 Abs. 1 Satz 1 Grundgesetz (GG) unterstellt und die Begrenzung der Entgelte auf Werte der Anlage 5 zum AAÜG (Jahresdurchschnittseinkommen im Beitrittsgebiet, s.o.) auch bereits für Bezugszeiten ab dem 1. Juli 1993 für verfassungswidrig erachtet hatte, erließ die Beklagte zunächst den Vorläufigkeitsbescheid vom 13. April 2000 (zum Feststellungsbescheid vom 10 September 1997).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 24.07.2003 - L 1 RA 260/02

    Zugrundelegung höherer Arbeitsentgelte und Berücksichtigung weiterer Beiträge;

    Diese Zuordnung der materiell-rechtlichen Aufgaben auf die beiden unterschiedlichen Behörden ergibt sich aus dem Gesetz und ist auch von der Rechtsprechung des BSG bereits mehrfach bestätigt worden (gleichgelagerter Fall: BSG, Urteil vom 20. Dezember 2001, B 4 RA 6/01 R - rechtskräftig; fortgeführt in: BSG, Urteil vom 29. Oktober 2002, B 4 RA 22/02 R; ebenso schon: BSG, Urteil vom 18. Juli 1996, SozR 3-8570, § 8 Nr. 2; BSG, Urteil vom 24. Oktober 1996, 4 RA 80/95; BSG, Urteile vom 5. Dezember 1996, 4 RA 84/95 und 94/95; BSG, Urteil vom 12. Juni 2001, B 4 RA 107/00 R; desgleichen der erkennende Senat: LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 20. Februar 2003, L 1 RA 276/01; Urteil vom 20. Februar 2003, L 1 RA 32/01).

    Diese hat der Rentenversicherungsträger selbst festzustellen und anzuwenden (zum Ganzen siehe nochmals den gleichgelagerter Fall: BSG, Urteil vom 20. Dezember 2001, B 4 RA 6/01 R - rechtskräftig; fortgeführt in: BSG, Urteil vom 29. Oktober 2002, B 4 RA 22/02 R; ebenso schon: BSG, Urteil vom 18. Juli 1996, SozR 3-8570, § 8 Nr. 2; BSG, Urteil vom 24. Oktober 1996, 4 RA 80/95; BSG, Urteile vom 5. Dezember 1996, 4 RA 84/95 und 94/95; BSG, Urteil vom 12. Juni 2001, B 4 RA 107/00 R; desgleichen der erkennende Senat: LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 20. Februar 2003, L 1 RA 276/01; Urteil vom 20. Februar 2003, L 1 RA 32/01).

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