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   LSG Niedersachsen-Bremen, 20.04.2020 - L 8 SO 392/16   

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https://dejure.org/2020,76284
LSG Niedersachsen-Bremen, 20.04.2020 - L 8 SO 392/16 (https://dejure.org/2020,76284)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 20.04.2020 - L 8 SO 392/16 (https://dejure.org/2020,76284)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 20. April 2020 - L 8 SO 392/16 (https://dejure.org/2020,76284)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (11)

  • BSG, 07.11.2006 - B 7b AS 8/06 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunftskosten - selbst genutztes Wohneigentum -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 20.04.2020 - L 8 SO 392/16
    Der Gegenstand der Klage ist nicht auf den Anspruch der Klägerin auf Leistungen für die Unterkunft beschränkt, weil eine Beschränkung des Streitgegenstands allein auf den Anspruch auf Unterkunfts- oder Heizungskosten nicht möglich ist (vgl. zu § 22 Abs. 1 SGB II: BSG, Urteile vom 7.11.2006 - B 7b AS 8/06 R - juris Rn. 22 und vom 4.6.2014 - B 14 AS 42/13 R - juris Rn. 10 ff; zur grds. möglichen Beschränkung des Streitgegenstandes auf den Anspruch auf Unterkunfts- und Heizkosten vgl. BSG, Urteil vom 14.4.2011 - B 8 SO 18/09 R - juris Rn. 10 m.w.N.).

    Jede Beschränkung des Streitgegenstands setzt aus Gründen der Rechtsklarheit und im Hinblick darauf, dass die Kläger im Zweifel das für sie Günstigste begehren, eine unzweifelhafte und ausdrückliche Erklärung der Kläger voraus (BSG, Urteil vom 7.11.2006 - B 7b AS 8/06 R - juris Rn. 23).

    Hat der Hilfebedürftige also bereits Heizmaterial gekauft und auch vor Eintritt der Hilfebedürftigkeit bezahlt, kann er diese Kosten nicht vom Grundsicherungsträger erstattet bekommen, weil es sich hierbei nicht um aktuelle tatsächliche Aufwendungen handeln würde und ein Anspruch auf Ersatz bereits früher getätigter Aufwendungen nicht besteht (vgl. BSG, Urteil vom 7.11.2006 - B 7b AS 8/06 R - juris Rn. 34).

  • LSG Berlin-Brandenburg, 20.07.2017 - L 23 SO 247/17

    Sozialhilferecht: Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 20.04.2020 - L 8 SO 392/16
    Denn insoweit handelt es sich bereits nicht um tatsächliche Aufwendungen im Sinne des § 35 SGB XII. Vielmehr sind anfallende Kosten, die der Erhaltung und Instandhaltung des Gebäudes, nicht aber dessen Wertsteigerung dienen und für den Erhalt des Hauses notwendig sind, gesondert erstattungsfähig (vgl. LSG Hamburg, Urteil vom 15.2.2018 - L 4 SO 42/17 - juris Rn. 18; LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 20.7.2017 - L 23 SO 247/17 - juris Rn. 49, 52; LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 26.9.2013 - L 7 AS 1121/13 - juris Rn. 27).
  • BSG, 29.09.2009 - B 8 SO 13/08 R

    Sozialhilfe - Leistungen der bedarfsorientierten Grundsicherung bzw

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 20.04.2020 - L 8 SO 392/16
    Dabei kann aus Praktikabilitätsgründen eine Üblichkeit angenommen werden, wenn davon ausgegangen werden kann, dass mehr als 50 % der Haushalte knapp oberhalb der Sozialhilfegrenze eine entsprechende Versicherung abschließen (vgl. BSG, Urteil vom 29.9.2009 - B 8 SO 13/08 R - juris Rn. 20 - 22).
  • BSG, 16.05.2007 - B 7b AS 40/06 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - einmalige Kosten für Heizmaterial

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 20.04.2020 - L 8 SO 392/16
    Vielmehr entsteht der Bedarf zur Übernahme der Kosten für Heizmaterial erst dann, wenn die dafür notwendigen Kosten tatsächlich anfallen und kein Brennmaterial mehr zur Verfügung steht (BSG, Beschluss vom 16.5.2007- B 7b AS 40/06 - juris Rn. 9, 12).
  • LSG Hamburg, 15.02.2018 - L 4 SO 42/17
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 20.04.2020 - L 8 SO 392/16
    Denn insoweit handelt es sich bereits nicht um tatsächliche Aufwendungen im Sinne des § 35 SGB XII. Vielmehr sind anfallende Kosten, die der Erhaltung und Instandhaltung des Gebäudes, nicht aber dessen Wertsteigerung dienen und für den Erhalt des Hauses notwendig sind, gesondert erstattungsfähig (vgl. LSG Hamburg, Urteil vom 15.2.2018 - L 4 SO 42/17 - juris Rn. 18; LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 20.7.2017 - L 23 SO 247/17 - juris Rn. 49, 52; LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 26.9.2013 - L 7 AS 1121/13 - juris Rn. 27).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 20.04.2020 - L 8 SO 391/16
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 20.04.2020 - L 8 SO 392/16
    Von Februar 2013 bis Februar 2014 gewährte der Beklagte ergänzende Grundsicherungsleistungen, deren Höhe Gegenstand des Parallelverfahrens L 8 SO 391/16 ist.
  • BSG, 14.04.2011 - B 8 SO 18/09 R

    Sozialhilfe - bedarfsorientierte Grundsicherung bzw Grundsicherung im Alter und

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 20.04.2020 - L 8 SO 392/16
    Der Gegenstand der Klage ist nicht auf den Anspruch der Klägerin auf Leistungen für die Unterkunft beschränkt, weil eine Beschränkung des Streitgegenstands allein auf den Anspruch auf Unterkunfts- oder Heizungskosten nicht möglich ist (vgl. zu § 22 Abs. 1 SGB II: BSG, Urteile vom 7.11.2006 - B 7b AS 8/06 R - juris Rn. 22 und vom 4.6.2014 - B 14 AS 42/13 R - juris Rn. 10 ff; zur grds. möglichen Beschränkung des Streitgegenstandes auf den Anspruch auf Unterkunfts- und Heizkosten vgl. BSG, Urteil vom 14.4.2011 - B 8 SO 18/09 R - juris Rn. 10 m.w.N.).
  • BSG, 04.06.2014 - B 14 AS 42/13 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Zulässigkeit der Beschränkung des

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 20.04.2020 - L 8 SO 392/16
    Der Gegenstand der Klage ist nicht auf den Anspruch der Klägerin auf Leistungen für die Unterkunft beschränkt, weil eine Beschränkung des Streitgegenstands allein auf den Anspruch auf Unterkunfts- oder Heizungskosten nicht möglich ist (vgl. zu § 22 Abs. 1 SGB II: BSG, Urteile vom 7.11.2006 - B 7b AS 8/06 R - juris Rn. 22 und vom 4.6.2014 - B 14 AS 42/13 R - juris Rn. 10 ff; zur grds. möglichen Beschränkung des Streitgegenstandes auf den Anspruch auf Unterkunfts- und Heizkosten vgl. BSG, Urteil vom 14.4.2011 - B 8 SO 18/09 R - juris Rn. 10 m.w.N.).
  • BSG, 16.12.2010 - B 8 SO 7/09 R

    Sozialhilfe - Belastungsgrenze - keine Kostenübernahme von Zuzahlungen zu

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 20.04.2020 - L 8 SO 392/16
    Verfassungsrechtliche Bedenken bestehen insoweit nicht (vgl. BSG, Urteil vom 16.12.2010 - B 8 SO 7/09 R - juris Rn. 13 ff.).
  • LSG Baden-Württemberg, 26.09.2013 - L 7 AS 1121/13

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - unabweisbare Aufwendungen für

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 20.04.2020 - L 8 SO 392/16
    Denn insoweit handelt es sich bereits nicht um tatsächliche Aufwendungen im Sinne des § 35 SGB XII. Vielmehr sind anfallende Kosten, die der Erhaltung und Instandhaltung des Gebäudes, nicht aber dessen Wertsteigerung dienen und für den Erhalt des Hauses notwendig sind, gesondert erstattungsfähig (vgl. LSG Hamburg, Urteil vom 15.2.2018 - L 4 SO 42/17 - juris Rn. 18; LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 20.7.2017 - L 23 SO 247/17 - juris Rn. 49, 52; LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 26.9.2013 - L 7 AS 1121/13 - juris Rn. 27).
  • BSG, 29.11.2012 - B 14 AS 36/12 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Abweichung vom Kopfteilprinzip

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