Rechtsprechung
LSG Niedersachsen-Bremen, 20.07.2017 - L 4 KR 307/17 B ER |
Volltextveröffentlichungen (6)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Krankenversicherung
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
- niedersachsen.de (Pressemitteilung und Volltext)
Verträge über Grippeimpfstoff - Kündigung durch Krankenkassen unwirksam
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Exklusivvertrag über Grippeimpfstoff kann nicht vorzeitig gekündigt werden!
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (5)
- lto.de (Kurzinformation)
Exklusivverträge: Rabattierte Impfstoffe müssen abgenommen werden
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Verträge über Grippeimpfstoff - Kündigung durch Krankenkassen unwirksam
- deutsche-apotheker-zeitung.de (Pressemeldung)
Kassen können Grippeimpfstoff-Exklusivverträge nicht kündigen
- Deutsche Gesellschaft für Kassenarztrecht , S. 59 (Kurzinformation)
Krankenversicherungsrecht | Beziehungen zu Leistungserbringern und Arzneimittelherstellern | Arzneimittelhersteller | Weitergeltung von Verträgen zur Beschaffung des saisonalen Grippeimpfstoffes
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Krankenkasse kann Exklusivverträge über Grippeimpfstoffe nicht kündigen - Gesetzesänderung im Jahre 2017 gilt nicht für Altverträge
Verfahrensgang
- SG Hannover, 23.06.2017 - S 10 KR 724/17
- LSG Niedersachsen-Bremen, 20.07.2017 - L 4 KR 307/17 B ER
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BVerfG, 14.11.1961 - 2 BvL 15/59
Rückwirkende Änderung von Steuergesetzen und Vertrauensschutz
Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 20.07.2017 - L 4 KR 307/17
Der Schutz des Vertrauens in den Bestand des alten Rechts endet in jedem Fall mit dem Beschluss des neuen Rechts (vgl BVerfGE 13, 206, 213 f, stRspr.). - BSG, 01.09.2005 - B 3 KR 34/04 R
Krankenversicherung - Erhöhung des Apothekenrabatts zum 1. 2. 2002 gilt auch für …
Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 20.07.2017 - L 4 KR 307/17
Als Beispiel mag etwa die Änderung der Höhe des sog. Apothekenrabattes durch das Gesetz zur Begrenzung der Arzneimittelausgaben der gesetzlichen Krankenversicherung (AABG) von 5% auf 6% mit Inkrafttreten des Gesetzes zum 1.2.2002, geltend aber bereits ab 1.1.2002, gelten, anlässlich derer eine die Rückwirkungsproblematik erfassende Gesetzgebungshistorie gegeben ist und das Bundessozialgericht eine entsprechende ausführliche Würdigung der Gesetzesbegründungen, etwa: Ausschuss für Gesundheit (14. Ausschuss), vorgenommen hat (BSG, Urteil vom 01. September 2005 - B 3 KR 34/04 R -, SozR 4-2500 § 130 Nr. 1, Rn. 23-25). - BVerfG, 23.03.1971 - 2 BvL 17/69
Berlinhilfegesetz
Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 20.07.2017 - L 4 KR 307/17
Sie ist verfassungsrechtlich zwar grundsätzlich zulässig (vgl. BVerfGE 30, 392, 402 f, stRspr.), jedoch können sich aus dem Grundsatz des Vertrauensschutzes und dem Verhältnismäßigkeitsprinzip Grenzen der Zulässigkeit ergeben. - BVerfG, 31.05.1960 - 2 BvL 4/59
Kostenrechtsnovelle
Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 20.07.2017 - L 4 KR 307/17
Sie liegt vor, wenn ein Gesetz nachträglich ändernd in abgewickelte, der Vergangenheit angehörende Tatbestände eingreift (vgl BVerfGE 11, 139, 145 f, stRspr.).