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LSG Niedersachsen-Bremen, 21.02.2014 - L 15 AS 271/12 B ER |
Zitiervorschläge
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 21.02.2014 - L 15 AS 271/12 B ER (https://dejure.org/2014,105007)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 21. Februar 2014 - L 15 AS 271/12 B ER (https://dejure.org/2014,105007)
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Volltextveröffentlichung
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Grundsicherung für Arbeitsuchende
Verfahrensgang
- SG Bremen, 24.07.2012 - S 21 AS 1351/12
- LSG Niedersachsen-Bremen, 21.02.2014 - L 15 AS 271/12 B ER
Wird zitiert von ... (17) Neu Zitiert selbst (5)
- LSG Bayern, 27.06.2013 - L 7 AS 330/13
Im einstweiligen Rechtsschutz kann ein Zusicherung zu laufenden Kosten einer …
Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 21.02.2014 - L 15 AS 271/12
Der Rechtsprechung des Bayer. LSG, nach der im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes ausnahmslos nur eine vorläufig wirkende Zusicherung erstritten werden kann (Beschl. v. 27.06.2013, Az. L 7 AS 330/13 B ER), vermag sich der Senat danach nicht anzuschließen. - LSG Nordrhein-Westfalen, 01.08.2011 - L 19 AS 956/11
Grundsicherung für Arbeitsuchende
Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 21.02.2014 - L 15 AS 271/12
Für diese Möglichkeit spricht zunächst, dass nach herrschender Auffassung mit Abschluss eines Mietvertrages der Anspruch auf Erteilung einer bis dahin noch nicht abgegebenen Zusicherung nicht mehr gerichtlich geltend gemacht werden kann, weil nunmehr die Miete ohne Rücksicht auf ihre Angemessenheit geschuldet wird und die Zusicherung ihre Schutz- und Warnfunktion gegenüber dem Leistungsempfänger nicht mehr erfüllen kann (…vgl. u.a. BSG, Urt. v. 6. April 2011, Az. B 4 AS 5/10 R; LSG NRW, Beschluss vom 1. August 2011, Az. L 19 AS 956/11 B ER;… Luik in Eicher, SGB II, 3. Aufl. 2013, § 22 Rdnr. 170;… Berlit in Münder, LPK-SGB II, 4. Aufl. 2011, § 22 Rdnr. 124). - LSG Berlin-Brandenburg, 19.06.2013 - L 25 AS 1137/13
Grundsicherung für Arbeitsuchende - einstweilige Anordnung - endgültige …
Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 21.02.2014 - L 15 AS 271/12
Vielmehr sieht er die für den Erlass jeder Regelungsanordnung erforderliche besondere Eilbedürftigkeit einer gerichtlichen Entscheidung (Anordnungsgrund) in Fällen der vorliegenden Art überhaupt nur dann gegeben, wenn mit der etwaigen Verpflichtung des Leistungsträgers zur Erteilung seiner Zustimmung nach § 22 Abs. 4 Satz 1 SGB II die Wirkung einer endgültigen Klärung der von ihm zu übernehmenden Unterkunftskosten noch vor einem Mietvertragsschluss erreicht wird (vgl. LSG Sachsen - Anhalt, Beschl. v. 26.04.2013, Az. L 5 AS 427/13 B ER und für den bezüglich der Notwendigkeit einer endgültig wirksamen Zusicherung vergleichbaren Fall der Umzugskosten LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 19.06.2013, Az. L 25 AS 1137/13 B ER). - LSG Sachsen-Anhalt, 26.04.2013 - L 5 AS 427/13
Einstweiliger Rechtsschutz - Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - …
Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 21.02.2014 - L 15 AS 271/12
Vielmehr sieht er die für den Erlass jeder Regelungsanordnung erforderliche besondere Eilbedürftigkeit einer gerichtlichen Entscheidung (Anordnungsgrund) in Fällen der vorliegenden Art überhaupt nur dann gegeben, wenn mit der etwaigen Verpflichtung des Leistungsträgers zur Erteilung seiner Zustimmung nach § 22 Abs. 4 Satz 1 SGB II die Wirkung einer endgültigen Klärung der von ihm zu übernehmenden Unterkunftskosten noch vor einem Mietvertragsschluss erreicht wird (vgl. LSG Sachsen - Anhalt, Beschl. v. 26.04.2013, Az. L 5 AS 427/13 B ER und für den bezüglich der Notwendigkeit einer endgültig wirksamen Zusicherung vergleichbaren Fall der Umzugskosten LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 19.06.2013, Az. L 25 AS 1137/13 B ER). - BSG, 06.04.2011 - B 4 AS 5/10 R
Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Umzug - Nichterteilung einer …
Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 21.02.2014 - L 15 AS 271/12
Für diese Möglichkeit spricht zunächst, dass nach herrschender Auffassung mit Abschluss eines Mietvertrages der Anspruch auf Erteilung einer bis dahin noch nicht abgegebenen Zusicherung nicht mehr gerichtlich geltend gemacht werden kann, weil nunmehr die Miete ohne Rücksicht auf ihre Angemessenheit geschuldet wird und die Zusicherung ihre Schutz- und Warnfunktion gegenüber dem Leistungsempfänger nicht mehr erfüllen kann (vgl. u.a. BSG, Urt. v. 6. April 2011, Az. B 4 AS 5/10 R; LSG NRW, Beschluss vom 1. August 2011, Az. L 19 AS 956/11 B ER;… Luik in Eicher, SGB II, 3. Aufl. 2013, § 22 Rdnr. 170;… Berlit in Münder, LPK-SGB II, 4. Aufl. 2011, § 22 Rdnr. 124).
- LSG Niedersachsen-Bremen, 26.08.2020 - L 13 AS 143/20
Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung für eine Zusicherung nach dem SGB …
Der Senat folgt der Rechtsprechung des 15. Senats des erkennenden Gerichts (vgl. Beschlüsse vom 11. April 2013 - L 15 AS 164/13 B ER -, vom 21. Februar 2014 - L 15 AS 271/12 B ER - und vom 17. Februar 2015 - L 15 AS 23/15 B ER; jeweils nicht veröffentlicht), wonach es verfahrensrechtlich grundsätzlich zulässig ist, den zuständigen Leistungsträger bereits in einem Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes zur Erteilung einer endgültig wirkenden Zusicherung im Sinne des § 22 Abs. 4 SGB II zu verpflichten. - LSG Niedersachsen-Bremen, 19.02.2014 - L 15 AS 344/12 Ein Überschuss wäre von den Beschwerdegegnerinnen für die Einzugsrenovierung in der neuen Wohnung verwendbar gewesen, weil der Beschwerdeführer die Mietsicherheit für die neue Wohnung, wie sich im Parallelverfahren L 15 AS 271/12 B ER ergeben hat, durch gesonderte Darlehensgewährung übernommen hat.
- LSG Niedersachsen-Bremen, 15.03.2017 - L 15 AS 32/17 Der Senat hat bereits mehrfach entschieden, dass in allen Fällen, in denen die maßgeblichen Mietobergrenzen nach der Verwaltungsanweisung der G. Senatorin für Soziales, Kinder, Jugend und Frauen zu § 22 SGB II (in der vom 1. Januar 2014 bis 28. Februar 2017 gültigen Fassung) überschritten sind, der auf Erteilung einer Zusicherung nach § 22 Abs. 4 S. 1 SGB II gerichtete Erlass einer einstweiligen Anordnung nicht in Betracht kommt (vgl. u.a. Beschlüsse des Senats vom 14. Mai 2014 - L 15 AS 156/14 B ER und vom 21. Februar 2014 - L 15 AS 271/12 B ER).
- LSG Niedersachsen-Bremen, 01.07.2015 - L 15 AS 49/15 Der Senat hat bereits entschieden, dass in allen Fällen, in denen die maßgeblichen Obergrenzen nach der Verwaltungsanweisung des Antragsgegners überschritten sind, der auf Erteilung einer Zusicherung nach § 22 Abs. 4 S. 1 SGB II gerichtete Erlass einer einstweiligen Anordnung nicht in Betracht kommt (vgl. Beschluss des Senats vom 14. Mai 2014 - L 15 AS 156/14 B ER und vom 21. Februar 2014 - L 15 AS 271/12 B ER).
- LSG Niedersachsen-Bremen, 16.01.2017 - L 15 AS 314/16 Der Senat hat bereits entschieden, dass in allen Fällen, in denen die maßgeblichen Obergrenzen nach der o.g. Verwaltungsanweisung überschritten sind, der auf Erteilung einer Zusicherung nach § 22 Abs. 4 S. 1 SGB II gerichtete Erlass einer einstweiligen Anordnung nicht in Betracht kommt (vgl. Beschlüsse des Senats vom 14. Mai 2014 - L 15 AS 156/14 B ER, vom 21. Februar 2014 - L 15 AS 271/12 B ER und vom 5. Dezember 2016 - L 15 AS 257/16 B ER).
- LSG Niedersachsen-Bremen, 09.08.2016 - L 15 AS 170/16 Der Senat hat bereits mehrfach entschieden, dass in allen Fällen, in denen die maßgeblichen Obergrenzen nach der Verwaltungsanweisung des Antragsgegners überschritten sind, der auf Erteilung einer Zusicherung nach § 22 Abs. 4 S. 1 SGB II gerichtete Erlass einer einstweiligen Anordnung nicht in Betracht kommt (vgl. u.a. Beschlüsse des Senats vom 14. Mai 2014 - L 15 AS 156/14 B ER und vom 21. Februar 2014 - L 15 AS 271/12 B ER).
- LSG Niedersachsen-Bremen, 16.06.2016 - L 15 AS 108/16 Der Senat hat bereits entschieden, dass in allen Fällen, in denen die maßgeblichen Obergrenzen nach der o.g. Verwaltungsanweisung überschritten sind, der auf Erteilung einer Zusicherung nach § 22 Abs. 4 S. 1 SGB II gerichtete Erlass einer einstweiligen Anordnung nicht in Betracht kommt (vgl. Beschlüsse des Senats vom 14. Mai 2014 - L 15 AS 156/14 B ER und vom 21. Februar 2014 - L 15 AS 271/12 B ER).
- LSG Niedersachsen-Bremen, 04.10.2019 - L 15 AS 167/19 In allen Fällen, in denen die maßgeblichen Mietobergrenzen aufgrund eines "schlüssigen Konzeptes" des Grundsicherungsträgers oder, sofern ein solches nicht bejaht werden kann, der Wohngeldtabelle nach § 12 Wohngeldgesetz (WoGG) überschritten werden, kommen weitere Leistungen im Verfahren des einstweiligen Rechtschutzes nicht in Betracht (vgl. u.a. Beschlüsse des Senats vom 14. Mai 2014 - L 15 AS 156/14 B ER und vom 21. Februar 2014 - L 15 AS 271/12 B ER -).
- LSG Niedersachsen-Bremen, 17.05.2018 - L 15 AS 105/18 Der Senat hat bereits mehrfach entschieden, dass in allen Fällen, in denen die maßgeblichen Mietobergrenzen nach der Verwaltungsanweisung der M. Senatorin für Soziales, Kinder, Jugend und Frauen zu § 22 SGB II überschritten sind, der auf Erteilung einer Zusicherung nach § 22 Abs. 4 S. 1 SGB II gerichtete Erlass einer einstweiligen Anordnung nicht in Betracht kommt (vgl. u.a. Beschlüsse des Senats vom 14. Mai 2014 - L 15 AS 156/14 B ER und vom 21. Februar 2014 - L 15 AS 271/12 B ER -).
- LSG Niedersachsen-Bremen, 30.01.2018 - L 15 AS 309/17 Der Senat hat bereits mehrfach entschieden, dass in allen Fällen, in denen die maßgeblichen Mietobergrenzen nach der Verwaltungsanweisung der I. Senatorin für Soziales, Kinder, Jugend und Frauen zu § 22 SGB II überschritten sind, der auf Erteilung einer Zusicherung nach § 22 Abs. 4 S. 1 SGB II gerichtete Erlass einer einstweiligen Anordnung nicht in Betracht kommt (vgl. u.a. Beschlüsse des Senats vom 14. Mai 2014 - L 15 AS 156/14 B ER und vom 21. Februar 2014 - L 15 AS 271/12 B ER -).
- LSG Niedersachsen-Bremen, 01.04.2016 - L 15 AS 16/16
- LSG Niedersachsen-Bremen, 18.11.2015 - L 15 AS 177/15
- LSG Niedersachsen-Bremen, 30.03.2015 - L 15 AS 51/15
- LSG Niedersachsen-Bremen, 17.02.2015 - L 15 AS 23/15
- LSG Niedersachsen-Bremen, 12.12.2016 - L 13 AS 332/16
- LSG Niedersachsen-Bremen, 03.09.2019 - L 15 AS 164/19
- LSG Niedersachsen-Bremen, 23.03.2016 - L 15 AS 52/16