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   LSG Niedersachsen-Bremen, 21.06.2016 - L 13 AS 17/13   

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https://dejure.org/2016,15815
LSG Niedersachsen-Bremen, 21.06.2016 - L 13 AS 17/13 (https://dejure.org/2016,15815)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 21.06.2016 - L 13 AS 17/13 (https://dejure.org/2016,15815)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 21. Juni 2016 - L 13 AS 17/13 (https://dejure.org/2016,15815)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 40 Abs. 2 Nr. 1 SGB II; § 328 Abs. 3 SGB III; § 8 SGB X; § 43 Abs. 1 SGB X; § 48 Abs. 1 SGB X; § 328 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 SGB III; § 328 Abs. 3 S. 1 und S. 2 Hs. 1 SGB III; § 144 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 SGG
    Aufhebung und Rückforderung vorläufig bewilligter Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II; Zweck und Bindungswirkung vorläufiger Entscheidungen; Ersetzung durch einen endgültigen Bescheid; Berechnung des Beschwerdewerts im sozialgerichtlichen ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Aufhebung und Rückforderung vorläufig bewilligter Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II; Zweck und Bindungswirkung vorläufiger Entscheidungen; Ersetzung durch einen endgültigen Bescheid; Berechnung des Beschwerdewerts im sozialgerichtlichen ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Berechnung des Beschwerdewerts im sozialgerichtlichen Verfahren bei verbundenen Klagen; Rechtmäßigkeit der Umdeutung eines Aufhebungsbescheids mit vorläufiger Leistungsbewilligung im Anschluss in einen endgültigen Ablehnungsbescheid nach § 328 Abs. 3 SGB III

  • rechtsportal.de

    Berechnung des Beschwerdewerts im sozialgerichtlichen Verfahren bei verbundenen Klagen

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2016, 600
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (4)

  • BSG, 29.04.2015 - B 14 AS 31/14 R

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Aufhebung eines Verwaltungsakts mit

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 21.06.2016 - L 13 AS 17/13
    Insoweit nehmen die Kläger auf ein Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) vom 29. April 2015 (B 14 AS 31/14 R) Bezug.

    Prozessuale Hindernisse stehen einer Sachentscheidung des Senats nicht entgegen, insbesondere kann das Rechtsschutzinteresse für die erhobenen Anfechtungsklagen nicht deswegen verneint werden, weil die Kläger im Erfolgsfall gleichwohl noch mit einer Heranziehung zur Erstattung der vorläufig erbrachten Leistungen rechnen müssten (vgl. BSG, Urteil vom 29. April 2015 - B 14 AS 31/14 R - Rn. 10).

    Hinsichtlich der Anforderungen an eine abschließende Entscheidung über das Leistungsbegehren können die in dem BSG-Urteil vom 29. April 2015 (B 14 AS 31/14 R, Rn. 26) entwickelten Maßstäbe nicht ohne weiteres auf die vorliegende Konstellation übertragen werden, denn im vom BSG entschiedenen Fall ergab sich im Rahmen der zu treffenden abschließenden Entscheidung ein Leistungsanspruch, welcher als die "zustehende Leistung" endgültig zuzuerkennen war.

  • BSG, 13.07.2004 - B 1 KR 33/02 R

    Krankenversicherung - Inanspruchnahme nichtärztlicher Krankenbehandlung im

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 21.06.2016 - L 13 AS 17/13
    Dies gilt auch bei mehreren Klägern (Anschluss an BSG, Urteil vom 13. Juli 2014 - B 1 KR 33/02 R - Rn. 14).

    Das gilt auch dann, wenn mehrere Beteiligte klagen (vgl. BSG, Urteil vom 13. Juli 2004 - B 1 KR 33/02 R - Rn. 14 m. w. N.).

  • BSG, 19.08.2015 - B 14 AS 13/14 R

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - vorläufige Entscheidung -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 21.06.2016 - L 13 AS 17/13
    Sie sind von vornherein auf eine Ersetzung durch einen endgültigen Bescheid angelegt und zur Beseitigung der Unklarheit über die Höhe der endgültig bewilligten Leistungen ist deshalb von Amts wegen notwendig eine das Verwaltungsverfahren über den ursprünglichen Leistungsantrag abschließende Entscheidung (vgl. § 8 SGB X) nach Maßgabe des § 328 Abs. 3 S. 1 sowie ggf. Satz 2 Halbs. 1 SGB III zu treffen (vgl. BSG a. a. O. Rn. 23f. m. w. N.; Urteil vom 19. August 2015 - B 14 AS 13/14 R - Rn. 16).
  • BSG, 24.04.2015 - B 4 AS 22/14 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - frühzeitiger Antrag auf Arbeitslosengeld II

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 21.06.2016 - L 13 AS 17/13
    Die Kläger können einen Leistungsanspruch für den Monat März 2011 auch nicht auf einen sozialrechtlichen Herstellungsanspruch (vgl. hierzu BSG, Urteil vom 29. April 2015 - B 4 AS 22/14 R - Rn. 27 m. w. N.) stützen.
  • SG Hannover, 23.05.2017 - S 49 AS 1892/12
    Insbesondere könne nach der Rechtsprechung des Landessozialgerichts (LSG) Niedersachsen-Bremen (Urteil vom 21. Juni 2016, Az.: L 13 AS 17/13) eine vollständige Aufhebungsentscheidung in eine endgültige Leistungsablehnung umgedeutet werden.

    In solchen Fällen bestehen keine rechtlichen Bedenken gegen eine Umdeutung der Aufhebungsentscheidung nach § 48 SGB X in eine endgültige Leistungsablehnung nach § 43 SGB X (LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 21. Juni 2016, Az: L 13 AS 17/13, Rn. 20 ff., zitiert nach juris).

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 23.02.2018 - L 7 AS 695/17
    Das gilt auch dann, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes für einen oder mehrere Kläger 750,- Euro nicht überschreitet (vgl. hierzu LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 23. Januar 2004 - L 4 KR 4071/02 - siehe auch LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 21. Juni 2016 - L 13 AS 17/13 - [Zusammenrechnung von Ansprüchen nach Verbindung bei mehreren Klägern]).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 18.07.2016 - L 15 AS 174/15
    Sie sind von vornherein auf eine Ersetzung durch einen endgültigen Bescheid angelegt und zur Beseitigung der Unklarheit über die Höhe der endgültig bewilligten Leistungen ist deshalb von Amts wegen notwendig eine das Verwaltungsverfahren über den ursprünglichen Leistungsantrag abschließende Entscheidung (vgl. § 8 SGB X) nach Maßgabe des § 328 Abs. 3 S. 1 sowie ggf. Satz 2 Halbs. 1 SGB III zu treffen (vgl. BSG a. a. O. Rn. 23f. m.w.N.; Urteil vom 19. August 2015 - B 14 AS 13/14 R - Rn. 16; vgl. auch LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 21. Juni 2016 - L 13 AS 17/13).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 15.06.2020 - L 15 AS 245/18
    Die Rechtmäßigkeit der geänderten Leistungsbewilligung richtet sich ausschließlich an den für die abschließende Entscheidung nach vorangegangener vorläufiger Bewilligung maßgebenden Vorschriften des § 40 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1a SGB II i. V. m. § 328 SGB III. Keine Grundlage findet sie dagegen in den für die Aufhebung eines Verwaltungsakts mit Dauerwirkung bei Änderung der Verhältnisse einschlägigen Bestimmungen von § 40 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 SGB II i. V. m. § 330 Abs. 3 Satz 1 SGB III sowie § 45 SGB X. Liegen die Voraussetzungen für eine weiterhin nur vorläufige Leistungsbewilligung demgegenüber nicht mehr vor, dann muss über den Anspruch endgültig entschieden werden (Bundessozialgericht (BSG), Urteil vom 29. April 2015 - B 14 AS 13/14 R - juris Rn. 16; Landessozialgericht (LSG) Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 21. Juni 2016 - L 13 AS 17/13 - juris Rn. 17).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 15.06.2020 - L 15 AS 247/18
    Die Rechtmäßigkeit der geänderten Leistungsbewilligung richtet sich ausschließlich an den für die abschließende Entscheidung nach vorangegangener vorläufiger Bewilligung maßgebenden Vorschriften des § 40 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1a SGB II i. V. m. § 328 SGB III. Keine Grundlage findet sie dagegen in den für die Aufhebung eines Verwaltungsakts mit Dauerwirkung bei Änderung der Verhältnisse einschlägigen Bestimmungen von § 40 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 SGB II i. V. m. § 330 Abs. 3 Satz 1 SGB III sowie § 45 SGB X. Liegen die Voraussetzungen für eine weiterhin nur vorläufige Leistungsbewilligung demgegenüber nicht mehr vor, dann muss über den Anspruch endgültig entschieden werden (Bundessozialgericht (BSG), Urteil vom 29. April 2015 - B 14 AS 13/14 R - juris Rn. 16; Landessozialgericht (LSG) Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 21. Juni 2016 - L 13 AS 17/13 - juris Rn. 17).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 11.07.2017 - L 11 AL 18/17
    Auch bei einer Ablehnungsentscheidung ist zu fordern, dass kein Zweifel über die nunmehr endgültige Bindungswirkung der abschließenden Entscheidung verbleibt (vgl. für den Fall der endgültigen Ablehnung so auch Landessozialgericht (LSG) Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 21. Juni 2016 - L 13 AS 17/13 juris Rn 20).
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