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   LSG Niedersachsen-Bremen, 21.09.2005 - L 2 B 46/05 R   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,20562
LSG Niedersachsen-Bremen, 21.09.2005 - L 2 B 46/05 R (https://dejure.org/2005,20562)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 21.09.2005 - L 2 B 46/05 R (https://dejure.org/2005,20562)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 21. September 2005 - L 2 B 46/05 R (https://dejure.org/2005,20562)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Zurückweisung als Prozessbevollmächtigter im sozialgerichtlichen Verfahren, Absehen von der behördlichen Erlaubnis zur Rechtsberatung

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 02.12.2003 - XI ZR 421/02

    Unterwerfung eines BGB -Gesellschafters unter die sofortige Zwangsvollstreckung

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 21.09.2005 - L 2 B 46/05
    Über den unmittelbaren sich auf "Verhandlungen" beziehenden Wortlaut des § 157 Abs. 1 ZPO hinaus ist anerkannt, dass ein die Vorgaben des Art. 1 § 1 RBerG missachtender Prozessbevollmächtigter durch konstitutiv wirkenden Beschluss generell vom weiteren Verfahren auszuschließen ist, sobald das Gericht von dem Verstoß Kenntnis erlangt (BVerfG, NJW 2004, 1373 mwN; Keller/Leitherer in Meyer-Ladewig, SGG, 8. Aufl., § 73 Rn 11d; vgl. auch BGH, NJW 2004, 839, 840: nach der Zielsetzung des RBerG muss die Wirksamkeit jeder Rechtshandlung verhindert werden, die seitens des unerlaubt rechtsbesorgenden Geschäftsbesorgers für seinen Auftraggeber vorgenommen wird; zu Besonderheiten in Fällen, in denen ein Rechtsbeistand über die erforderliche Erlaubnis verfügt, ihm aber nicht das mündliche Verhandeln vor Gericht eigens gestattet ist, vgl BSG, SozR 1500 § 73 Rn 2).
  • BVerfG, 20.02.2002 - 1 BvR 423/99

    Rechtsberatung durch Inkassounternehmen

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 21.09.2005 - L 2 B 46/05
    Es bezweckt, zum Schutz der Rechtsuchenden und auch im Interesse einer reibungslosen Abwicklung des Rechtsverkehrs fachlich ungeeignete und unzuverlässige Personen von der geschäftsmäßigen Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten fernzuhalten (BVerfG, NJW 2002, 1190).
  • BVerfG, 23.12.2003 - 2 BvR 917/03

    Zur Zulässigkeit eines unter Verstoß gegen das Rechtsberatungsgesetz

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 21.09.2005 - L 2 B 46/05
    Über den unmittelbaren sich auf "Verhandlungen" beziehenden Wortlaut des § 157 Abs. 1 ZPO hinaus ist anerkannt, dass ein die Vorgaben des Art. 1 § 1 RBerG missachtender Prozessbevollmächtigter durch konstitutiv wirkenden Beschluss generell vom weiteren Verfahren auszuschließen ist, sobald das Gericht von dem Verstoß Kenntnis erlangt (BVerfG, NJW 2004, 1373 mwN; Keller/Leitherer in Meyer-Ladewig, SGG, 8. Aufl., § 73 Rn 11d; vgl. auch BGH, NJW 2004, 839, 840: nach der Zielsetzung des RBerG muss die Wirksamkeit jeder Rechtshandlung verhindert werden, die seitens des unerlaubt rechtsbesorgenden Geschäftsbesorgers für seinen Auftraggeber vorgenommen wird; zu Besonderheiten in Fällen, in denen ein Rechtsbeistand über die erforderliche Erlaubnis verfügt, ihm aber nicht das mündliche Verhandeln vor Gericht eigens gestattet ist, vgl BSG, SozR 1500 § 73 Rn 2).
  • BVerfG, 29.07.2004 - 1 BvR 737/00

    Zur unentgeltlichen Rechtsberatung durch einen berufserfahrenen Juristen

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 21.09.2005 - L 2 B 46/05
    Insbesondere die bewusste Nichtanerkennung der sich aus dem RBerG ergebenden Pflichten begründe auch unter Berücksichtigung der vom BVerfG im Beschluss vom 29. Juli 2004 (NJW 2004, 2662) dargelegte Auslegungsgrundsätze die Unzulässigkeit der vom Beschwerdeführer betriebenen geschäftsmäßigen Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten.
  • BVerfG, 25.02.1976 - 1 BvR 8/74

    Verfassungswidrigkeit der Ersten Ausführungsverordnung zum Rechtsberatungsgesetz

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 21.09.2005 - L 2 B 46/05
    Namentlich ist nicht weiter zu hinterfragen, inwieweit auch unter Berücksichtigung der Vorgaben insbesondere der Art. 2 Abs. 1 und 12 GG noch Raum für eine Bedürfnisprüfung im Sinne von Art. 1 § 1 Abs. 2 RBerG verbleibt (zumal diese nach dem Wortlaut des § 9 RBerAusfVO auf die Verhältnisse des Ortes und des näheren Wirtschaftsgebietes auszurichten wäre, an dem Nachsuchende seine Tätigkeit betreiben will, wobei die in § 1 Abs. 1 RBerAusfVO an sich vorgesehene örtliche Begrenzung der Erlaubnis ihrerseits mit Art. 12 Abs. 1 GG unvereinbar und damit nichtig ist, vgl BVerfG, NJW 1976, 1349).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 25.01.2007 - L 5 B 1/07
    In dem genannten Rentenstreitverfahren habe er den Kläger mit Beschluss vom 27. Juni 2005 als Bevollmächtigten zurückgewiesen; diese Entscheidung sei vom Landessozialgericht (LSG) Niedersachsen-Bremen mit Beschluss vom 21. September 2005 (L 2 B 46/05 R) bestätigt worden.
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