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   LSG Niedersachsen-Bremen, 22.11.2002 - L 6 B 346/02 U   

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https://dejure.org/2002,27470
LSG Niedersachsen-Bremen, 22.11.2002 - L 6 B 346/02 U (https://dejure.org/2002,27470)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 22.11.2002 - L 6 B 346/02 U (https://dejure.org/2002,27470)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 22. November 2002 - L 6 B 346/02 U (https://dejure.org/2002,27470)
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  • BSG, 31.03.1965 - 2 RU 7/63
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 22.11.2002 - L 6 B 346/02
    In diesem Sinne hat das Bundessozialgericht - BSG - mit Urteil vom 31. März 1965 - Az: 2 RU 7/63 - für einen Streit entschieden, der durch betriebliche Umstände begonnen hatte, bei dem der zum Tode führende Schlag jedoch durch ein vorangegangenes provozierendes Verhalten veranlasst wurde.
  • BSG, 10.12.1957 - 2 RU 270/55
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 22.11.2002 - L 6 B 346/02
    Das SG ist zutreffend davon ausgegangen, dass der Versicherungsschutz in der gesetzlichen Unfallversicherung grundsätzlich auch bei einer Auseinandersetzung besteht, die unmittelbar aus der versicherten Tätigkeit hervorgegangen ist (ständige Rechtsprechung des Bundessozialgerichts - BSG - , vgl. z.B. BSGE 6, 164/167; 18, 106/109; SozR 2200 § 548 Nr. 48 und SozR 2200 § 550 Nr. 48).
  • BSG, 30.10.1962 - 2 RU 211/62

    Zustellung eines Urteils an alle Beteiligten - Ein Scheinurteil - Der

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 22.11.2002 - L 6 B 346/02
    Das SG ist zutreffend davon ausgegangen, dass der Versicherungsschutz in der gesetzlichen Unfallversicherung grundsätzlich auch bei einer Auseinandersetzung besteht, die unmittelbar aus der versicherten Tätigkeit hervorgegangen ist (ständige Rechtsprechung des Bundessozialgerichts - BSG - , vgl. z.B. BSGE 6, 164/167; 18, 106/109; SozR 2200 § 548 Nr. 48 und SozR 2200 § 550 Nr. 48).
  • BSG, 04.11.1981 - 2 RU 51/80

    Versicherungsschutz auf dem Arbeitsweg - Unfall auf dem Arbeitsweg

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 22.11.2002 - L 6 B 346/02
    Das SG ist zutreffend davon ausgegangen, dass der Versicherungsschutz in der gesetzlichen Unfallversicherung grundsätzlich auch bei einer Auseinandersetzung besteht, die unmittelbar aus der versicherten Tätigkeit hervorgegangen ist (ständige Rechtsprechung des Bundessozialgerichts - BSG - , vgl. z.B. BSGE 6, 164/167; 18, 106/109; SozR 2200 § 548 Nr. 48 und SozR 2200 § 550 Nr. 48).
  • BSG, 30.10.1979 - 2 RU 60/79

    Tätliche Streitigkeiten zwischen Schülern - Versicherungsschutz - Schulbesuch

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 22.11.2002 - L 6 B 346/02
    Das SG ist zutreffend davon ausgegangen, dass der Versicherungsschutz in der gesetzlichen Unfallversicherung grundsätzlich auch bei einer Auseinandersetzung besteht, die unmittelbar aus der versicherten Tätigkeit hervorgegangen ist (ständige Rechtsprechung des Bundessozialgerichts - BSG - , vgl. z.B. BSGE 6, 164/167; 18, 106/109; SozR 2200 § 548 Nr. 48 und SozR 2200 § 550 Nr. 48).
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