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   LSG Niedersachsen-Bremen, 23.01.2012 - L 11 AS 500/11 B   

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https://dejure.org/2012,3814
LSG Niedersachsen-Bremen, 23.01.2012 - L 11 AS 500/11 B (https://dejure.org/2012,3814)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 23.01.2012 - L 11 AS 500/11 B (https://dejure.org/2012,3814)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 23. Januar 2012 - L 11 AS 500/11 B (https://dejure.org/2012,3814)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • openjur.de

    Sozialgerichtliches Verfahren - Bekanntgabe von Akteninhalten an einen Bevollmächtigten - keine Übermittlung von Sozialdaten iS des § 67 Abs 6 S 2 Nr 3 SGB 10 - Zusammenhang mit der Aufgabenerfüllung des Sozialleistungsträgers

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 35 Abs. 1 S. 1 SGB I; § 35 Abs. 2 SGB I; § 67 Abs. 6 S. 2 Nr. 3 Buchst. a SGB X; § 67 Abs. 10 S. 3 SGB X; § 69 Abs. 1 Nr. 2 SGB X; § 73 Abs. 2 S. 1 SGG
    Zulässigkeit der Bekanntgabe von Akteninhalten an einen Bevollmächtigten im sozialgerichtlichen Verfahren; Übermittlung von Sozialdaten

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit der Bekanntgabe von Akteninhalten an einen Bevollmächtigten im sozialgerichtlichen Verfahren; Übermittlung von Sozialdaten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zulässigkeit der Bekanntgabe von Akteninhalten an einen Bevollmächtigten im sozialgerichtlichen Verfahren; Übermittlung von Sozialdaten

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 26.04.1988 - 1 BvL 84/86

    Verfassungsmäßigkeit der Ratenzahlung bei Bewilligung von Prozeßkostenhilfe

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 23.01.2012 - L 11 AS 500/11
    Schon aus verfassungsrechtlichen Gründen ist bei der Beurteilung der Erfolgsaussichten insoweit eine nicht zu strenge Prüfung geboten; denn Artikel 3 Abs. 1, 20 Abs. 3 und 19 Abs. 4 Grundgesetz (GG) gebieten eine weitgehende Gleichstellung von bemittelten und unbemittelten Personen hinsichtlich ihrer jeweiligen Möglichkeiten, effektiven Rechtsschutz in Anspruch nehmen zu können (Bundesverfassungsgericht in ständiger Rechtsprechung, vgl. etwa Beschluss vom 24. März 2011, 1 BvR 2493/10, ZfSH/SGB 2011, 475f; vom 26. April 1988, 1 BvL 84/86, BVerfGE 78, 104).
  • BVerfG, 07.04.2000 - 1 BvR 81/00

    Verletzung von GG Art 3 iVm dem Rechtsstaatsprinzip durch Ablehnung von

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 23.01.2012 - L 11 AS 500/11
    PKH darf deshalb unter dem Gesichtspunkt der nicht hinreichenden Erfolgsaussicht nur dann verweigert werden, wenn ein Erfolg in der Hauptsache, wenn schon nicht auszuschließen, so doch wenigstens gänzlich fernliegend ist (vgl. BVerfG, Beschluss vom 7. April 2000, 1 BvR 81/00, NJW 2000, 1936 ff zur PKH-Bewilligung bei offenen Rechtsfragen).
  • BVerfG, 24.03.2011 - 1 BvR 2493/10

    Verletzung der Rechtsschutzgleichheit (Art 3 Abs 1 GG iVm Art 20 Abs 3 GG) durch

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 23.01.2012 - L 11 AS 500/11
    Schon aus verfassungsrechtlichen Gründen ist bei der Beurteilung der Erfolgsaussichten insoweit eine nicht zu strenge Prüfung geboten; denn Artikel 3 Abs. 1, 20 Abs. 3 und 19 Abs. 4 Grundgesetz (GG) gebieten eine weitgehende Gleichstellung von bemittelten und unbemittelten Personen hinsichtlich ihrer jeweiligen Möglichkeiten, effektiven Rechtsschutz in Anspruch nehmen zu können (Bundesverfassungsgericht in ständiger Rechtsprechung, vgl. etwa Beschluss vom 24. März 2011, 1 BvR 2493/10, ZfSH/SGB 2011, 475f; vom 26. April 1988, 1 BvL 84/86, BVerfGE 78, 104).
  • BVerfG, 15.12.1983 - 1 BvR 209/83

    Volkszählung

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 23.01.2012 - L 11 AS 500/11
    Bei der Weitergabe von Sozialdaten an einen beauftragten Rechtsanwalt durch die Sozialverwaltung handelt es sich nicht um eine Übermittlung im Sinne von § 67 Abs. 6 Nr. 3 SGB X, für die es einer Ermächtigungsnorm bedürfte (vgl. dazu grundsätzlich BVerfG, Urteil vom 15. Dezember 1983, BVerfGE 65, 1 ff).
  • SG Hamburg, 30.06.2023 - S 39 AS 517/23

    Anspruch auf barrierefreies Verwaltungsverfahren

    Bei einer Übersendung von Bescheiden und Formularen an den Kläger selbst handelt es sich jedoch schon nicht um eine "Übermittlung" von Sozialdaten i.S.d. SGB X. Denn der Kläger ist im Hinblick auf seine eigenen personenbezogenen Daten schon nicht "Dritter" (vgl. § 67d Abs. 1 Satz 1 SGB X; Dritter ist auch nicht der Prozessbevollmächtigte: vgl. Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 23. Januar 2012, L 11 AS 500/11 B, juris Rn. 14; Fromm in: Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGB X, 2. Aufl., § 69 SGB X, (Stand: 2. Mai 2018), Rn. 22).
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