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   LSG Niedersachsen-Bremen, 23.02.2011 - L 13 AS 155/08   

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https://dejure.org/2011,10522
LSG Niedersachsen-Bremen, 23.02.2011 - L 13 AS 155/08 (https://dejure.org/2011,10522)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 23.02.2011 - L 13 AS 155/08 (https://dejure.org/2011,10522)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 23. Februar 2011 - L 13 AS 155/08 (https://dejure.org/2011,10522)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • openjur.de

    Anspruch auf Bewilligung laufender Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) - Vermögensanrechnung

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 12 Abs. 1 SGB II; § 12 Abs. 3 SGB II
    Vermögensanrechnung bei SGB II-Leistungen; Berücksichtigung von Sparguthaben auf eigenen Namen oberhalb der Freibetragsgrenzen; Treuhandverhältnis

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vermögensanrechnung bei SGB II-Leistungen; Berücksichtigung von Sparguthaben auf eigenen Namen oberhalb der Freibetragsgrenzen; Treuhandverhältnis

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SGB II § 12 Abs. 1; SGB II § 12 Abs. 3
    Vermögensanrechnung bei SGB II -Leistungen

  • rechtsportal.de
  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (20)

  • BVerwG, 04.09.2008 - 5 C 12.08

    Ausbildungsförderung; objektive Beweisanzeichen; Bewilligungszeitraum;

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 23.02.2011 - L 13 AS 155/08
    a) Die Zuordnung von Vermögen richtet sich nach den insoweit maßgeblichen zivilrechtlichen Grundsätzen (vgl. BSG, Urteil vom 24. Mai 2006 - B 11a AL 7/05 R - juris Rn. 25; Bundesverwaltungsgericht (BVerwG), Urteil vom 4. September 2008 - 5 C 12/08 = BVerwGE 132, 21, juris Rn. 12).

    Inhaber eines Sparkontos ist dabei regelmäßig derjenige, der gemäß der Vereinbarung mit der Bank oder Sparkasse Kontoinhaber werden sollte (BVerwG, Urteil vom 4. September 2008, a. a. O. - juris Rn. 12 - m. w. Nachw. aus der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH); Verwaltungsgerichtshof (VGH) Baden-Württemberg, Urteil vom 18. Mai 2010 - 12 S 1112/09 - juris Rn. 2).

    Ein Treuhandvertrag ist dadurch gekennzeichnet, dass der Treugeber dem Treuhänder Vermögensrechte überträgt, ihn aber in der Ausübung der sich daraus im Außenverhältnis ergebenden Rechtsmacht im Innenverhältnis nach Maßgabe der schuldrechtlichen Treuhandvereinbarung beschränkt (BSG, Urteil vom 25. Januar 2006 - B 12 KR 30/04 R, Rn. 25; BVerwG, Urteil vom 4. September 2008 - a. a. O., Rn. 18, m. w. Nachw.).

    Da die relevanten Umstände oft in familiären Beziehungen wurzeln oder sich als innere Tatsachen darstellen, sind ergänzend äußerlich erkennbare Merkmale als Beweisanzeichen (Indizien) heranzuziehen (umfangreich hierzu BVerwG, Urteil vom 4. September 2008, a. a. O. - juris Rn. 19 ff.), und die zivilrechtliche Wirksamkeit ist ggf. zu überprüfen (BVerwG, a. a. O., juris Rn. 23).

  • BGH, 25.04.2005 - II ZR 103/03

    Inhaberschaft an einer Einlagenforderung

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 23.02.2011 - L 13 AS 155/08
    Eigentümer des über eine Spareinlage ausgestellten Sparbuchs ist nach der zivilgerichtlichen Rechtsprechung derjenige, der Gläubiger der Forderung gegen das Geldinstitut ist (BGH, Urteil vom 25. April 2005 - II ZR 103/03 - juris Rn. 7).

    Die Einzahlung eines Verwandten (im Fall des Urteils des BGH vom 25. April 2005: des Vaters) ohne jeden Vorbehalt dahingehend, dass es sich um "sein Geld" handele oder dass er über die Verwendung des Geldes bestimmen wolle, darf und muss die Sparkasse dahin verstehen, dass der Kontoinhaber auch nach dem Willen des Einzahlers ihr Gläubiger sein soll (BGH, Urteil vom 25. April 2005, a. a. O. - juris Rn. 10).

    28 Wenn der Einzahler - hier der Zeuge P. - das Sparbuch an sich nimmt, so gibt dies zu einer anderen rechtlichen Würdigung keine Veranlassung und muss auch nicht dahin verstanden werden, dass dieser sich die Entscheidung über die Verwendung des auf das Konto gezahlten Geldes vorbehalten wollte (BGH, Urteil vom 25. April 2005, a. a. O. - juris Rn. 11).

  • VGH Baden-Württemberg, 29.04.2009 - 12 S 2493/06

    Ausbildungsförderung; Zweckschenkung; Bereicherungsanspruch; vermögensmindernde

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 23.02.2011 - L 13 AS 155/08
    Da die Klägerin somit die Verfügungsgewalt über die Vermögenswerte hatte - sie war nach allgemeinen zivilrechtlichen Grundsätzen, und auch nach Aussage des Zeugen W., als Depotinhaberin jederzeit rechtlich in der Lage, die Bestimmung über das in Verwahrung des Zeugen P. befindliche Sparbuch als alleiniges Verrechnungskonto des Depots zu ändern und alsdann über die Depotwerte zu verfügen - war ihr das Vermögen im Ausgangspunkt grundsätzlich auch zuzuordnen (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 29. April 2009 - 12 S 2493/06 - juris Rn. 29).

    Eine Treuhandvereinbarung muss ein entsprechendes Auftrags- oder Geschäftsbesorgungsverhältnis einschließen, und es muss eine konkrete, mit rechtsgeschäftlichem Bindungswillen zustande gekommene Absprache nachgewiesen werden (VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 29. April 2009 - 12 S 2493/06 - juris Rn. 36 unter Hinweis auf die Rechtsprechung des BVerwG, m. w. Nachw.).

    b) Eine Zweckschenkung (vgl. den Fall VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 29. April 2009 - 12 S 2493/06 - juris Rn. 34, 37) liegt ebenfalls nicht vor, denn eine besondere Zweckbestimmung hat der Zeuge P. mit der Zuwendung der Vermögenswerte an die Klägerin zu 2. nicht verbunden.

  • BSG, 28.08.2007 - B 7/7a AL 10/06 R

    Rücknahme der Arbeitslosenhilfebewilligung für die Vergangenheit -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 23.02.2011 - L 13 AS 155/08
    Ist grundsätzlich von einer Forderungsinhaberschaft der Klägerin zu 2. gegenüber der Sparkasse L. auszugehen, so ist - unter Heranziehung der allgemeinen zivilrechtlichen Auslegungsgrundsätze - in Bezug auf den konkreten Einzelfall weiterhin zu prüfen, welche Vereinbarungen mit welchem Inhalt zwischen den Beteiligten getroffen worden sind und wie sich diese auf die Vermögensinhaberschaft bzw. die Verwertbarkeit des Vermögens auswirken (vgl. BSG, Urteil vom 28. August 2007 - B 7/7a AL 10/06 R - juris Rn. 9).

    Sie kann im Falle einer - hier offenkundig nicht einschlägigen - Abtretung, aber auch im Fall eines "verdeckten Treuhandverhältnisses", hinsichtlich eines Sparguthabens durchaus anderen Personen als dem Kontoinhaber zustehen (BSG, Urteil vom 28. August 2007, a. a. O. - juris Rn. 16, m. w. Nachw.).

    Der hilfebedürftige Treuhänder ist Inhaber eines Vermögensrechts, aber er ist zugleich mit einer schuldrechtlichen (Herausgabe-)Verpflichtung belastet, die, wenn sie nicht unmittelbar auf einem Vermögensgegenstand lastet, grundsätzlich erst bei der Frage der Verwertbarkeit oder Zumutbarkeit Berücksichtigung finden kann (BSG, Urteil vom 28. August 2007 - a. a. O. - juris Rn. 16, m. w. Nachw.).

  • BSG, 24.05.2006 - B 11a AL 7/05 R

    Arbeitslosenhilfe - Bedürftigkeitsprüfung - Vermögensverwertung - Verwertbarkeit

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 23.02.2011 - L 13 AS 155/08
    a) Die Zuordnung von Vermögen richtet sich nach den insoweit maßgeblichen zivilrechtlichen Grundsätzen (vgl. BSG, Urteil vom 24. Mai 2006 - B 11a AL 7/05 R - juris Rn. 25; Bundesverwaltungsgericht (BVerwG), Urteil vom 4. September 2008 - 5 C 12/08 = BVerwGE 132, 21, juris Rn. 12).

    Es kommt insoweit nicht darauf an, dass die Treuhand offengelegt wird (BSG, Urteil vom 24. Mai 2006 - B 11a AL 49/05 R - juris Rn. 23), einem Missbrauch kann dadurch begegnet werden, dass an einen Nachweis der Aussonderung von Vermögen strenge Anforderungen gestellt werden (BSG, Urteil vom 24. Mai 2006 - B 11a AL 7/05 R - juris Rn. 24, m. w. N.; zu den weiteren Anforderungen im Hinblick auf die Maßstäbe zur Überprüfung des Vorliegens eines verdeckten Treuhandverhältnisses LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 23. Juni 2006 - L 1 AS 31/08 - juris Rn. 19, m. w. Nachw.; zu den vielfältigen Möglichkeiten der Ausgestaltung LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 17. Juli 2008 - a. a. O. - juris Rn. 32).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 17.07.2008 - L 20 B 42/08

    Grundsicherung für Arbeitssuchende

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 23.02.2011 - L 13 AS 155/08
    Die Vermögensinhaberschaft hängt im Rahmen eines bestehenden Sozialrechtsverhältnisses nicht von dem gesetzten Rechtsschein ab (BSG, Urteil vom 24. Mai 2006 - B 11a AL 49/05 R - juris Rn. 22; Landessozialgericht (LSG) Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 17. Juli 2008 - L 20 B 42/08 AS, L 20 B 32/08 AS ER - juris Rn. 25).

    Es kommt insoweit nicht darauf an, dass die Treuhand offengelegt wird (BSG, Urteil vom 24. Mai 2006 - B 11a AL 49/05 R - juris Rn. 23), einem Missbrauch kann dadurch begegnet werden, dass an einen Nachweis der Aussonderung von Vermögen strenge Anforderungen gestellt werden (BSG, Urteil vom 24. Mai 2006 - B 11a AL 7/05 R - juris Rn. 24, m. w. N.; zu den weiteren Anforderungen im Hinblick auf die Maßstäbe zur Überprüfung des Vorliegens eines verdeckten Treuhandverhältnisses LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 23. Juni 2006 - L 1 AS 31/08 - juris Rn. 19, m. w. Nachw.; zu den vielfältigen Möglichkeiten der Ausgestaltung LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 17. Juli 2008 - a. a. O. - juris Rn. 32).

  • BSG, 24.05.2006 - B 11a AL 49/05 R

    Rücknahme der Arbeitslosenhilfebewilligung für die Vergangenheit -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 23.02.2011 - L 13 AS 155/08
    Die Vermögensinhaberschaft hängt im Rahmen eines bestehenden Sozialrechtsverhältnisses nicht von dem gesetzten Rechtsschein ab (BSG, Urteil vom 24. Mai 2006 - B 11a AL 49/05 R - juris Rn. 22; Landessozialgericht (LSG) Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 17. Juli 2008 - L 20 B 42/08 AS, L 20 B 32/08 AS ER - juris Rn. 25).

    Es kommt insoweit nicht darauf an, dass die Treuhand offengelegt wird (BSG, Urteil vom 24. Mai 2006 - B 11a AL 49/05 R - juris Rn. 23), einem Missbrauch kann dadurch begegnet werden, dass an einen Nachweis der Aussonderung von Vermögen strenge Anforderungen gestellt werden (BSG, Urteil vom 24. Mai 2006 - B 11a AL 7/05 R - juris Rn. 24, m. w. N.; zu den weiteren Anforderungen im Hinblick auf die Maßstäbe zur Überprüfung des Vorliegens eines verdeckten Treuhandverhältnisses LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 23. Juni 2006 - L 1 AS 31/08 - juris Rn. 19, m. w. Nachw.; zu den vielfältigen Möglichkeiten der Ausgestaltung LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 17. Juli 2008 - a. a. O. - juris Rn. 32).

  • BVerwG, 08.07.1991 - 5 B 57.91

    Zurückweisung der Nichtzulassungebschwerde mangels grundsätzlicher Bedeutung der

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 23.02.2011 - L 13 AS 155/08
    Es lässt sich nicht in einer verallgemeinerungsfähigen Weise sagen, dass ein Vermögensgegenstand (etwa ein Personenkraftwagen), nur weil er einem Bedürftigen geschenkt worden ist, unter dem Gesichtspunkt der Härte von einem Vermögenseinsatz auszunehmen wäre (BVerwG, Beschluss vom 8. Juli 1991 - 5 B 57.91 - juris Rn. 6, zu § 88 Abs. 3 Bundessozialhilfegesetz).
  • BSG, 06.05.2010 - B 14 AS 2/09 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Vermögensberücksichtigung -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 23.02.2011 - L 13 AS 155/08
    So sind etwa bei der Verwertung eines Pflichtteilsanspruchs auch andere als rein wirtschaftliche Aspekte, wie eine schwerwiegende familiäre Konfliktsituation, zu berücksichtigen (BSG, Urteil vom 6. Mai 2010 - B 14 AS 2/09 R - Rn. 27).
  • BSG, 16.05.2007 - B 11b AS 37/06 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Vermögensberücksichtigung - selbst genutztes

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 23.02.2011 - L 13 AS 155/08
    Wann von einer "besonderen Härte" i. S. des § 12 Abs. 3 Satz 1 Nr. 6 SGB II auszugehen ist, richtet sich nach den Umständen des Einzelfalles, wobei maßgebend nur außergewöhnliche Umstände sein können, die nicht durch die ausdrücklichen Freistellungen über das Schonvermögen und die Absetzungsbeträge nach § 12 Abs. 2 SGB II erfasst werden (BSG, Urteil vom 16. Mai 2007 - B 11b AS 37/06 R - juris Rn. 34 - mit Verweis auf Mecke, in Eicher/Spellbrink, SGB 11, 1. Auflage 2005, § 12 Rn. 87).
  • BGH, 18.01.2005 - X ZR 264/02

    Rechte eines Dritten an einem auf seinen Namen angelegten Sparbuch

  • BGH, 09.11.1966 - VIII ZR 73/64

    Sparbuch für die Enkelin - Inhaberschaft; Zuwendung auf den Todesfall

  • BSG, 13.05.2009 - B 4 AS 58/08 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Vermögensberücksichtigung - Freibetrag für

  • BSG, 25.01.2006 - B 12 KR 30/04 R

    Sozialversicherungspflicht - GmbH-Gesellschafter - Mehrheitsgesellschafter -

  • OLG Bremen, 10.05.2007 - 2 U 27/07

    Eltern oder Verwandte als Gläubiger eines Sparbuchs, das auf den Namen des Kindes

  • OVG Sachsen, 28.07.2010 - 4 A 303/08

    Rücknahme, Sparurkunde, Beistand, Ermessen

  • OVG Berlin-Brandenburg, 14.10.2009 - 6 M 20.09

    Prozesskostenhilfe; hinreichende Erfolgsaussichten; Bundesausbildungsförderung;

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 23.06.2009 - L 1 AS 31/08

    Grundsicherung für Arbeitssuchende

  • VGH Baden-Württemberg, 18.05.2010 - 12 S 1112/09

    Zur Frage, wer im Ausbildungsförderungsrecht Inhaber eines Sparkontos ist, wenn

  • BSG, 13.05.2009 - B 4 AS 79/08 R

    HartzIV: Ohne Vermögen kein Vermögensfreibetrag

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 31.05.2017 - L 13 AS 105/16

    Verpflichtung zur Verwertung eines vom getrennten lebenden Ehepartner weiterhin

    Eine besondere Härte i. S. des § 12 Abs. 3 Satz 1 Nr. 6, 2. Alt. SGB II kann sich auch aus den besonderen persönlichen Umständen (z. B. einer schwerwiegenden familiären Konfliktsituation) ergeben, die mit der Vermögensverwertung einer Immobilie verbunden sind (BSG, Urteil vom 6. Mai 2010 - B 14 AS 2/09 R -, juris Rn. 27; Geiger, a. a. O.; Senat, Urteil vom 23. Februar 2011 - L 13 AS 155/08 -, juris Rn. 47).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 15.12.2021 - L 12 AS 1706/20

    Anspruch auf Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II

    Es kommt insoweit nicht darauf an, dass die Treuhand offengelegt wird, einem Missbrauch kann dadurch begegnet werden, dass an einen Nachweis der Aussonderung von Vermögen strenge Anforderungen gestellt werden (BSG Urteil vom 24.05.2006, B 11a AL 7/05 R, Rn. 24, juris; vgl. auch LSG NRW Urteil vom 23.06.2009, L 1 AS 31/08, Rn. 19, juris, m.w.N.; LSG NRW Beschluss vom 17.07.2008, L 20 B 42/08 AS, L 20 B 32/08 AS ER, Rn. 32, juris; LSG Niedersachsen-Bremen Urteil vom 23.02.2011, L 13 AS 155/08, Rn. 32, juris).

    Da die relevanten Aspekte oft - und so auch hier - in familiären Beziehungen wurzeln oder sich als innere Tatsachen darstellen, sind ergänzend äußerlich erkennbare Merkmale als Beweisanzeichen (Indizien) heranzuziehen, und die zivilrechtliche Wirksamkeit ist ggf. zu überprüfen (BVerwG Urteil vom 04.09.2008, 5C 12/08, Rn. 19 ff., juris; LSG Niedersachsen-Bremen Urteil vom 23.02.2011, L 13 AS 155/08, Rn. 33, juris).

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 04.04.2019 - L 15 AS 130/17
    Die Zuordnung von Vermögen richtet sich nach den insoweit maßgeblichen zivilrechtlichen Grundsätzen (BSG, Urteil vom 24. Mai 2006 - B 11a AL 7/05 R - juris Rn. 25; LSG Niedersachsen- Bremen, Urteil vom 23. Februar 2011 - L 13 AS 155/08 - juris Rn. 27, Urteil vom 28. März 2017 - L 7 AS 674/14 -).

    In Fällen, in denen zum Beispiel Eltern Vermögen auf den Namen minderjähriger Kinder anlegen, können zwar die Eltern selbst Inhaber dieser Vermögenswerte bleiben, wenn die zur Verfügung stehenden Legitimationsurkunden bei den Eltern verbleiben oder sonst zum Ausdruck kommt, dass sich die Eltern die unbedingte Verfügungsbefugnis vorbehalten wollen (LSG Niedersachsen- Bremen, Urteil vom 23. Februar 2011 - L 13 AS 155/08 -).

  • LSG Hamburg, 18.01.2024 - L 4 AS 6/23

    Aufhebung der Bewilligung von Leistungen der Grundsicherung wegen verschwiegenen

    Liegt daher keine Schenkung unter Auflage im Sinne des § 525 BGB vor, so kann dahingestellt bleiben, ob eine solche Auflage die Berücksichtigung als Vermögen tatsächlich ausschließen würde (auch BSG, Urteil vom 9.8.2001 - B 11 AL 15/01 R (zur Arbeitslosenhilfe) und LSG Niedersachen-Bremen, Urteil vom 23.2.2011 - L 13 AS 155/08 prüfen jeweils im Rahmen der Vermögensprüfung das Vorliegen einer Schenkung unter Auflage, verneinen eine solche aber, sodass sich Ausführungen zu den Konsequenzen erübrigen), zumal § 527 BGB bei Nichtvollziehung der Auflage einen Anspruch des Schenkers auf Herausgabe des Geschenks nur insoweit vorsieht, wie das Geschenk zur Vollziehung der Auflage hätte verwendet werden müssen - was die Frage der Anwendbarkeit auf immaterielle Auflagen aufwirft (dazu Koch, in Münchener Kommentar zum BGB, 9. Auflage 2023, § 527 Rn. 3).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 28.03.2017 - L 7 AS 674/14
    Die Zuordnung von Vermögen richtet sich nach den insoweit maßgeblichen zivilrechtlichen Grundsätzen (vgl. Bundessozialgericht [BSG], Urteil vom 24. Mai 2006 - B 11a AL 7/05 R - Rn. 25; Landessozialgericht [LSG] Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 23. Februar 2011 - L 13 AS 155/08 -, juris Rn. 27).
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