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   LSG Niedersachsen-Bremen, 23.02.2011 - L 13 AS 26/06   

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https://dejure.org/2011,125971
LSG Niedersachsen-Bremen, 23.02.2011 - L 13 AS 26/06 (https://dejure.org/2011,125971)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 23.02.2011 - L 13 AS 26/06 (https://dejure.org/2011,125971)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 23. Februar 2011 - L 13 AS 26/06 (https://dejure.org/2011,125971)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (17)

  • BSG, 19.10.2010 - B 14 AS 51/09 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einbeziehung unverheirateter volljähriger

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 23.02.2011 - L 13 AS 26/06
    (5) Einen grundsicherungsrechtlicher Selbstbehalt des Ehemannes (vgl. dazu BSG, Urt. vom 19. Oktober 2010 - B 14 AS 51/09 R -, zit. nach juris, Rz. 17) i. H. v. - maximal - 510, 14 EUR (= 311, 00 EUR Regelsatz + 199, 14 EUR Anteil an Unterkunfts- und Heizkosten); denn die Anrechnung des Einkommens des Ehemanns auf den grundsicherungsrechtlichen Bedarf der Klägerin darf nicht dazu führen, dass der Ehemann nunmehr selbst hilfebedürftig nach dem Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch geworden wäre.

    Der Gesetzgeber hat nämlich im Grundsicherungsrecht Sonderregelungen zur Bestimmung des menschenwürdigen Existenzminimums und zur Anrechnung des Einkommens und Vermögens geschaffen, die - im Grundsicherungsrecht - den zivilrechtlichen Reglungen über Unterhalt und Pfändungsfreigrenzen vorgehen, soweit es um die Berücksichtigung des anrechenbaren Einkommens der Mitglieder einer Bedarfsgemeinschaft geht (vgl. BSG, Urt. vom 19. Oktober 2010, aaO, Rz. 15).

    Auch darf der Gesetzgeber im Grundsicherungsrecht in Abweichung von Reglungen des zivilrechtlichen Unterhaltsrechts in typisierender Weise unterstellen, dass in einem Haushalt zusammenlebende Familienangehörige - hier die Klägerin und ihr Ehemann im Jahre 2005 - sich gegenseitig unterstützen (BSG, Urt. vom 19. Oktober 2010, aaO, Rz. 16), sodass auch im Falle der Klägerin anzunehmen ist, dass ihr der Teil des Einkommens ihres Ehemannes zur Bestreitung ihres grundsicherungsrechtlichen Bedarfs im Bewilligungszeitraum zur Verfügung gestanden hat, der sich nach Abzug des grundsicherungsrechtlichen Selbstbehalts des Ehemannes sowie der Absetzungen nach § 11 SGB II bzw. nach § 3 Nr. 1 Alg II-V a. F. ergibt.

  • BSG, 29.03.2007 - B 7b AS 2/06 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Auslegung von Anträgen und

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 23.02.2011 - L 13 AS 26/06
    Der Bedarf pro Monat setzte sich zusammen aus einer Regelleistung i. H. v. 311, 00 EUR - auf die von der Klägerin mit ihrem Ehemann als Altersrentner gebildete sog. gemischte Bedarfsgemeinschaft war der verfassungsrechtlich unbedenkliche (BVerfG, Urt. vom 9. Februar 2010 - 1 BvL 1/09, 3/09, 4/09 -, BVerfGE 125, 175 -, zit. nach juris, Rz. 154; BSG, Urt. vom 16. Oktober 2007 - B 8/9 b SO 2/06 R -, zit. nach juris, Rz. 14) Mischregelsatz des § 20 Abs. 3 SGB II anzuwenden (BSG, Urt. vom 29. März 2007 - B 7 b AS 2/06 R -, ">7%20SGB%20II%20Nr.%204#0 | " style="color:red" title="');">SozR 4-4200 § 7 SGB II Nr. 4 = FEVS 59, 1 = …

    War die Klägerin demnach aufgrund des Einkommensüberhangs im Bewilligungszeitraum nicht hilfebedürftig i. S. des § 9 SGB II, so hat ihr auch der von ihr ergänzend geltend gemachte Anspruch auf den (befristeten) Zuschlag nach § 24 SGB II a. F. (die Vorschrift des § 24 SGB II a. F. ist durch Gesetz vom 9. Dezember 2010, BGBl. I S. 1885 zum 1. Januar 2011 aufgehoben worden) nicht zugestanden; denn der Zuschlag nach § 24 SGB II a. F. hatte Annexcharakter, war also davon abhängig, dass einer um SGB II-Leistungen nachsuchenden Antragstellerin Arbeitslosengeld II-Leistungen gezahlt werden konnten (BSG, Urt. vom 29. März 2007, aaO, Rz. 13), was bei der Klägerin gerade nicht der Fall ist.

  • BSG, 21.12.2009 - B 14 AS 42/08 R

    Anspruch auf Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld - Erwerbsfähigkeit trotz

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 23.02.2011 - L 13 AS 26/06
    Hierbei handelt es sich um folgende Absetzungen: (1) Eine Versicherungspauschale gem. § 3 Nr. 1 Alg II-V a. F. i. H. v. 30, 00 EUR, die allerdings nur einmal von dem (Gesamt-)Einkommen des Ehemannes (aus Kindergeld und Renteneinkommen) in Abzug gebracht werden kann (BSG, Urt. vom 21. Dezember 2009 - B 14 AS 42/08 R -, BSGE 105, 201 = NDV-RD 2010, 101 = info also 2010, 185 -, zit. nach juris, Rz. 28; Senat, Beschl. vom 6. Januar 2011 - L 13 AS 200/10).

    (2) Die von dem Ehemann - freiwillig - entrichteten Beiträge für eine Kranken- und Pflegeversicherung i. H. v. 133, 50 EUR, die nach § 11 Abs. 2 Nr. 3 a SGB II absetzbar sind, und zwar auch neben der (allgemeinen) Versicherungspauschale des § 3 Nr. 1 Alg II-V a. F. (Mecke, in: Eicher/Spellbrink, SGB II, 1. Aufl. 2005, Rdn. 63 zu § 11), weil hier die Entrichtung dieser Beiträge auch konkret nachgewiesen wurde (vgl. BSG, Urt. vom 21. Dezember 2009, aaO).

  • LSG Hessen, 07.03.2006 - L 7 AS 18/06

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft - vorläufige Leistungen durch zuerst

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 23.02.2011 - L 13 AS 26/06
    Im Übrigen hätte nach richtiger Auffassung (BayLSG, Beschl. vom 6. Oktober 2005 - L 13 B 342/05 SO ER - a. A. HessLSG, Beschl. vom 7. März 2006 - L 7 AS 18/06 ER - mit nicht überzeugender Begründung) auch vor der Novellierung des § 20 Abs. 3 SGB II zum 1. August 2006 durch das Fortentwicklungsgesetz vom 20. Juli 2007(BGBl. I S. 1706) der Anspruch auf Bewilligung einer Umzugskostenbeihilfe nicht gegenüber dem Beklagten als nach dem Umzug zuständig gewordene Grundsicherungsträger, sondern nur gegenüber dem ursprünglich örtlich zuständig gewesenen Jobcenter P. als dem vor dem Umzug zuständigen Grundsicherungsträger geltend gemacht werden können; die Klage gegenüber dem Jobcenter P. ist aber von der Klägerin zurückgenommen worden.
  • BSG, 30.09.2009 - B 9 VG 3/08 R

    Gewaltopferentschädigung - Leistungsbeginn - Verschulden - gesetzlicher Vertreter

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 23.02.2011 - L 13 AS 26/06
    Allerdings kann ein sozialrechtlicher Herstellungsanspruch, wie er von der Klägerin erstmals im Berufungsverfahren geltend gemacht wird, gerade auf die Verletzung einer sich aus § 14 Abs. 1 Sozialgesetzbuch Erstes Buch (SGB I) ergebenden Beratungspflicht gestützt werden (BSG, Urt. vom 30. Oktober 2009 - B 9 VG 3/08 R -, zit. nach juris, Rz. 43).
  • BSG, 12.06.1992 - 11 RAr 75/91

    Verlustausgleich - Ausschluß - Arbeitslosenhilfe - Fiktives Einkommen -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 23.02.2011 - L 13 AS 26/06
    Aber anders als im Steuerrecht findet im Grundsicherungsrecht nach dem SGB II bei der Bestimmung des anzurechnenden Einkommens ein Verlustausgleich - zwischen den Einkunftsarten - nicht statt (ebenso LSG Berlin-Brandenburg, Urt. vom 6. März 2008 - L 28 AS 1276/06 -, zit. nach juris, Rz. 27; BayLSG, Urt. vom 15. März 2007 - L 7 AS 134/06 -, zit. nach juris, Rz. 49ff.; vgl. auch SächsLSG, Beschl. vom 14. Juni 2010 - L 7 AS 223/09 B ER -, zit. nach juris, Rz. 42); denn der Gesetz- und Verordnungsgeber des Sozialgesetzbuches Zweites Buch hat anders als im Sozialhilferecht (s. dazu § 10 Satz 2 der Durchführungsverordnung zu § 82 Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch, vom 28. November 1962, BGBl. I S. 692, zuletzt geändert durch Art. 11 des Gesetzes vom 21. März 2005, BGBl. I S. 818) nicht einmal in Härtefällen wie etwa bei Anlaufschwierigkeiten, aber begründeter Aussicht auf baldige Gewinnerzielung (vgl. BSG, Urt. vom 12. Juni 1992 - 11 RAr 75/91 -, ">134%20AFG%20Nr.%207#0 | " style="color:red" title="');">SozR 3-4100 § 134 AFG Nr. 7 -, zit. nach juris, Rz. 23) einen Verlustausgleich für zulässig erachtet.
  • BVerfG, 07.07.2010 - 1 BvR 2556/09

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die Anrechnung von BAföG-Leistungen auf

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 23.02.2011 - L 13 AS 26/06
    Vielmehr war das Kindergeld mangels Abzweigungsentscheidung nach § 74 EStG a. F. als Einkommen des Ehemannes anzurechnen, dem es als Kindergeldberechtigtem im Bewilligungszeitraum ausgezahlt worden war (BSG, Urt. vom 26. August 2008 - B 8/9 b SO 16/07 R -, zit. nach juris, Rz. 14); auch von Verfassungs wegen ist die volle Anrechnung des Kindergeldes auf den SGB II-Leistungsanspruch - hier der Klägerin - nicht zu beanstanden (BVerfG, Beschl. vom 7. Juli 2010 - 1 BvR 2256/09 -, NJW 2010, 2866; Beschl. vom 11. März 2010 - 1 BvR 3163/09 - , NJW 2010, 1803).
  • BSG, 13.11.2008 - B 14/7b AS 4/07 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberücksichtigung - Kindergeld für

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 23.02.2011 - L 13 AS 26/06
    Der Senat kann in diesem Berufungsverfahren offen lassen, ob auch für das Grundsicherungsrecht eine andere Betrachtungsweise (so für das Sozialhilferecht: BSG, Urt. vom 11. Dezember 2007 - B 8/9 b SO 23/06 R -, BSGE 99, 262 = ">82%20SGB%20XII%20Nr.%203#0 | " style="color:red" title="');">SozR 4-3500 § 82 SGB XII Nr. 3 = FEVS 59, 529 = FamRZ 2008, 1068 -, zit. nach juris, Rz. 14; a. A. wohl für das Grundsicherungsrecht: BSG, Urt. vom 13. November 2008 - B 14/7 b AS 4/07 R -, zit. nach juris, Rz. 21) dann angebracht sein könnte, wenn der Kindergeldberechtigte das Kindergeld in vollem Umfang (oder teilweise) zeitnah, d. h. innerhalb eines Monats nach Auszahlung oder Überweisung des Kindergeldes durch die Familienkasse, seinem volljährigen Kind zugewandt oder bei einer unterlassenen Weiterleitung des Kindergeldes die Voraussetzungen des § 74 EStG a. F. vorgelegen haben; denn weder hat der Ehemann der Klägerin nennenswerte Beträge des ihn gezahlten Kindergeldes zeitnah an seine Söhne weitergeleitet - allenfalls sehr geringe Taschengeldbeträge sind nach den vorgelegten Kontoauszügen gelegentlich den Söhnen zugewandt worden - noch lagen die Voraussetzungen des § 74 Abs. 1 EStG a. F. in Bezug auf die Söhne vor, die ihren Unterhalt mit dem ihnen gewährten BAföG-Leistungen im Bewilligungszeitraum bestritten haben.
  • BSG, 09.11.2010 - B 4 AS 7/10 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Unzulässigkeit der Pauschalierung

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 23.02.2011 - L 13 AS 26/06
    Dieser Betrag ist aber noch um eine Warmwasserpauschale i. H. v. 5,60 EUR (zur Höhe s. zuletzt: BSG, Urt. vom 9. November 2010 - B 4 AS 7/10 R -, zit. nach juris, Rz. 14) zu verringern, was im Widerspruchsbescheid vom 28. November 2005 übersehen worden war, weil die Wohnung der Klägerin nicht mit Hilfe von Durchlauferhitzern oder mit Hilfe eines Boilers, sondern über eine zentrale Heizungsanlage mit warmem Wasser versorgt wurde.
  • BSG, 26.08.2008 - B 8/9b SO 16/07 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Beteiligtenfähigkeit - Sozialhilfe -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 23.02.2011 - L 13 AS 26/06
    Vielmehr war das Kindergeld mangels Abzweigungsentscheidung nach § 74 EStG a. F. als Einkommen des Ehemannes anzurechnen, dem es als Kindergeldberechtigtem im Bewilligungszeitraum ausgezahlt worden war (BSG, Urt. vom 26. August 2008 - B 8/9 b SO 16/07 R -, zit. nach juris, Rz. 14); auch von Verfassungs wegen ist die volle Anrechnung des Kindergeldes auf den SGB II-Leistungsanspruch - hier der Klägerin - nicht zu beanstanden (BVerfG, Beschl. vom 7. Juli 2010 - 1 BvR 2256/09 -, NJW 2010, 2866; Beschl. vom 11. März 2010 - 1 BvR 3163/09 - , NJW 2010, 1803).
  • BSG, 06.09.2007 - B 14/7b AS 66/06 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Vermögensberücksichtigung - Angemessenheit

  • BVerfG, 09.02.2010 - 1 BvL 1/09

    Hartz IV - Regelleistungen nach SGB II ("Hartz IV-Gesetz") nicht verfassungsgemäß

  • LSG Sachsen, 14.06.2010 - L 7 AS 223/09

    Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende, Berücksichtigung von Einkommen

  • BSG, 11.12.2007 - B 8/9b SO 23/06 R

    Sozialhilfe - Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung -

  • BVerfG, 11.03.2010 - 1 BvR 3163/09

    Volle Anrechung des Kindergelds auf "Hartz IV-Leistungen" verfassungsgemäß

  • LSG Bayern, 15.03.2007 - L 7 AS 134/06

    Voraussetzungen für das Vorliegen einer Hilfebedürftigkeit für die Gewährung von

  • BSG, 16.10.2007 - B 8/9b SO 2/06 R

    Sozialhilfe - Grundsicherung im Alter - gemischte Bedarfsgemeinschaft mit

  • LSG Bayern, 11.09.2006 - L 7 B 597/06

    Voraussetzungen für die Bewilligung von Prozesskostenhilfe im Verfahren vor den

    So hat das LSG Baden-Württemberg im Beschluss vom 26.10.2006, L 13 AS 26/06 Er-B, einen Fall entschieden, in dem die Alg II bewilligende Behörde zwar die Angemessenheit der Schuldzinsen nach der für eine Mietwohnung angemessenen Kaltmiete bestimmte, hierauf jedoch einen Zuschlag von 30 v.H. gewährte.
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