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   LSG Niedersachsen-Bremen, 23.10.2003 - L 16 KR 13/01   

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https://dejure.org/2003,36559
LSG Niedersachsen-Bremen, 23.10.2003 - L 16 KR 13/01 (https://dejure.org/2003,36559)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 23.10.2003 - L 16 KR 13/01 (https://dejure.org/2003,36559)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 23. Oktober 2003 - L 16 KR 13/01 (https://dejure.org/2003,36559)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Krankenversicherung - kieferorthopädische Behandlung - Altersgrenze - 18. Lebensjahr - Behandlungsplan - Kieferanomalie

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 29 Abs 1 S 1 SGB 5; § 28 Abs 2 S 2 SGB 5; § 28 Abs 2 S 3 SGB 5
    18. Lebensjahr; Altersgrenze; Behandlungsplan; gesetzliche Krankenversicherung; Kieferanomalie; kieferchirurgische Behandlung; Kieferorthopädie; kieferorthopädische Behandlung; Krankenversicherung; LSG-Dokumentation; Retrogenie; Schweregrad

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BSG, 25.03.2003 - B 1 KR 17/01 R

    Krankenversicherung - kieferorthopädische Behandlung - Altersgrenze -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 23.10.2003 - L 16 KR 13/01
    Dem Behandlungsplan kommt demnach vor dem Hintergrund der in § 28 Abs. 2 SGB V geregelten Altersgrenze nicht nur eine zahnmedizinische, sondern darüber hinaus eine anspruchsbegründende Bedeutung zu (vgl. BSGE 81, 245, 246; BSG vom 25.3.2003 - B 1 KR 17/01 R -, S. 7 des Umdrucks).
  • BSG, 09.12.1997 - 1 RK 11/97

    Kieferorthopädische Behandlung von Erwachsenen, Leistungsbeschränkung in der

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 23.10.2003 - L 16 KR 13/01
    Dem Behandlungsplan kommt demnach vor dem Hintergrund der in § 28 Abs. 2 SGB V geregelten Altersgrenze nicht nur eine zahnmedizinische, sondern darüber hinaus eine anspruchsbegründende Bedeutung zu (vgl. BSGE 81, 245, 246; BSG vom 25.3.2003 - B 1 KR 17/01 R -, S. 7 des Umdrucks).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 27.04.2006 - L 13 VS 4/04
    Denn eine derartige Kombination kieferchirurgischer und -orthopädischer Maßnahmen setzt eine zusammenfassende Planung dieser Maßnahmen im Sinne eines therapeutischen Gesamtkonzeptes voraus (vgl. LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 23.10.2003, Az. L 16 KR 13/01).
  • SG Karlsruhe, 22.05.2006 - S 5 KR 75/05
    Erfolgt hingegen - insbesondere auf Grund einer veränderten Diagnose - eine neue Behandlungsplanung, hat die kieferorthopädische Behandlung mit Ende des ersten Behandlungsabschnitts ihren Abschluss gefunden; der zweite Behandlungsabschnitt ist dann als neuer Behandlungsfall zu werten (dieses Kriterium andeutend LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 23.10.2003, L 16 KR 13/01 Rdnr. 26 - nach Juris).
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